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Sonntag, 27. Juni 2010
 
Öffentliche EU Konsultation zur Mitteilung der EU Kommission über die Rechte des Kindes (2011–2014)
The objective of the Communication on the Rights of the Child (2011-2014) is to further advance the EU Strategy on the Rights of the Child. This consultation is to give an opportunity to stakeholders to present their views to the Commission about which concrete actions they think should be developed at EU level that would bring real added value. The contributions will give the Commission an insight into concrete experiences of those working with children, particularly as regards the difficulties they encounter when they promote and protect children's rights. The Commission is looking in particular for reliable data, factual information and concrete examples on the situation on the ground, both as regards problems and solutions.

All citizens and organisations are welcome to contribute to this consultation. Contributions are particularly sought from organisations, associations, bodies, institutions, experts, who deal with the protection and the promotion of children's rights at local, regional, national, European or international level.

Lesen Sie die Ankündigung der öffentlichen Konsultation hier.
Alle Eingaben sind bis zum 20. August 2010 einzureichen.
Den Fragebogen finden Sie hier.

Hintergrundinformationen:

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Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland
Wegen zu langer Gerichtsverfahren hat der EU-Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland zu Geldstrafen verurteilt. In einem Fall musste ein Vater neun Jahre auf ein Sorgerechtsurteil warten.

Schallende Ohrfeige für die deutsche Justiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen vier unzumutbar langer Gerichtsverfahren zu Entschädigungszahlungen von insgesamt 24.000 Euro verurteilt. Die Prozesse mit einer Dauer zwischen sieben und 17 Jahren hätten gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Recht auf ein Verfahren "innerhalb angemessener Frist" festschreibt, urteilte das Straßburger Gericht.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Menschenrechtsgericht rügt Türkei
Bruder und Schwester wurden vor zehn Jahren nach der Scheidung der Eltern aufgeteilt - gegen ihren Willen. Diese Entscheidung der türkischen Justiz ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, urteilt das Menschenrechtsgericht. Für Bruder und Schwester kommt diese Entscheidung zehn Jahre zu spät.
n-tv 06.04.2010
AFP

Der Straßburger Gerichtshof rügte die Trennung der Kinder durch die Sorgerechtsentscheidung. Die türkischen Gerichte hätten dafür keine überzeugenden Argumente vorgebracht. Zudem habe keiner der Elternteile diese Regelung gefordert. Im übrigen seien regelmäßige Kontakte von Geschwistern zu wichtig, als dass dies einfach dem guten Willen der Eltern überlassen bleiben dürfe.

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Interview mit Monika Dittmer
MANNdat im Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Goslar, Monika Dittmer
Teil 1: Gleichstellungspolitik- Frauenpolitik und Männerpolitik?
MANNdat e.V.
Bruno Köhler

Es kann nicht mehr der Auftrag von Gleichstellungsbeauftragten sein, ausschließlich frauenpolitische Ziele zu verfolgen. Die Situation von Frauen ist ja auch nicht mehr die von vor 30 oder 50 Jahren.

Die neue Gleichstellungsarbeit hält frauenpolitische und männerpolitische Ziele in der Balance. Das ist eine Aufwertung der Gleichstellungsarbeit und zieht konsequenterweise auch die Mitarbeit eines Gleichstellungsbeauftragten nach sich. Es heißt doch im Artikel 3 GG: „Männer und Frauen“. Davor sollten wir keine Angst haben, sondern es als eine Chance begreifen.

Lesen Sie das vollständige Interview hier.

Das Überschrift trägt den vielversprechenden Zusatz "Teil 1". Auf Teil 2 darf man also gespannt sein.

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