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Dienstag, 15. Januar 2008
 
Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs
Nein, der folgende Text ist keine Satire, sondern ein Auszug aus einem tatsächlich so ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (X ZR 134/03 vom 30.10.2007) in einer Patentnichtigkeitssache (wann finden die nächsten Wahlen zum Unwort des Jahres statt?). Damit bestätigt der BGH im Wesentlichen die Gültigkeit eines europäischen Patentes auch in Deutschland. Hier eine Kostprobe:

"Mit einer Riemenscheibe verbundener Drehschwingungsdämpfer, mit einem eine Arbeitskammer umschließenden Dämpfergehäuse, welches mit einem zu bedämpfenden Maschinenteil verbindbar ist, wobei der Drehschwingungsdämpfer als ein Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer besteht, der in den Umfangsbereich der Riemenscheibe integriert ist, deren Außenmantel als Profilring für ein einen Riemen in Eingriff gelangendes Nutzprofil ausgebildet ist, wobei das Gehäuse des Viskositäts-Drehschwingungsdämpfers als ein einstückig und materialeinheitlich mit der Riemenscheibe ausgebildetes, im Querschnitt U-förmiges Teilprofil gebildet ist, das mit seiner Öffnung in eine der beiden axialen Richtungen der Riemenscheibe zeigt, wobei der radial innere der beiden Schenkel des U-förmigen Teilprofils in einen scheibenförmigen, zentralen und als Befestigungsflansch dienenden Bereich der Riemenscheibe übergeht, und wobei die offene Seite des U-förmigen Teilprofils durch einen scheibenförmigen Deckel verschlossen ist, der im Wesentlichen den gleichen Außendurchmesser wie die Einheit aus Drehschwingungsdämpfer und Riemenscheibe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der radial äußere Schenkel der Arbeitskammer den Profilring ausbildet, so dass die Arbeitskammer radial innerhalb des Profilrings angeordnet ist, und der Deckel im Bereich seines Innenumfangs einen Befestigungsflansch bildet, welcher mit dem zugewandten Befestigungsflansch des Teilprofils verbunden ist, wobei das am Profilring ausgebildete Nutzprofil ein im Kaltrollverfahren gefertigtes Poly-V-Profil ist."

Alles klar? Das sind also die Dinge, die diese Republik bewegen. Wie kleinlich nimmt sich dagegen das Schicksal eines Kindes aus! Vermutlich ist mit diesem Patent, das übrigens aus dem Bereich der Kraftfahrzeugtechnik stammt, richtig viel Geld zu machen. Und spätestens seit dem Studium des § 263 StGB wissen wir, dass man in Deutschland nur um Vermögenswerte, nicht aber um Kinder, betrogen werden kann. Seltsamerweise haben alle die klugen Leute, die so schön plakativ die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz fordern, mit keinem Wort daran gedacht, das einfache Recht kinder- und familienfreundlich zu gestalten.

Doch will ich Ihnen nicht weiter den Lesespaß verderben. Lesen Sie das vollständige BGH-Urteil hier und urteilen Sie selbst ...

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Experten dämpfen Hoffnung auf Früherkennung von Kindesmisshandlung
PR-inside.com 15.01.2008
(AP)

Im Kampf gegen Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern dämpft der Gemeinsame Bundesausschuss die Hoffnung auf Abhilfe durch konsequentere Früherkennungsuntersuchungen. «Man kann kein ärztliches Screening auf Misshandlung von Kindern durchführen, dafür gibt es keine wissenschaftliche Basis», sagte der Vorsitzende des Ausschusses von Ärzten und Krankenkassen, Rainer Hess, der «Financial Times Deutschland» (Dienstagausgabe).
Er fügte an: «Bei den aktuell diskutieren Fällen von Kindesmisshandlung hätten zusätzliche Untersuchungen auch gar nichts gebracht. Alle Familien waren ohnehin bei den Behörden bekannt.»

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Damit mehren sich ernstzunehmende Stimmen, die die restriktiven Maßnahmen der Bundesregierung als das enttarnen, was sie wirklich sind:
  • im günstigsten Falle reinen Aktionismus, der zwar alle Eltern entrechtet, die gefährdeten Kinder aber nicht zu schützen vermag,
  • im schlimmsten Falle als einen (weiteren) Versuch des Staates, Kinder in möglichst jungem, also "formbarem", Alter unter seine Aufsicht zu bringen - ein Ziel , das übrigens viele Staaten ganz offen verfolgen.
Möge jeder Leser für sich selbst entscheiden, in welchem Extrem (oder auch in welchem Zwischenzustand) wir uns derzeit befinden.

INITIIS OBSTA!

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Angst, das Kind zu verlieren
Schweriner Volkszeitung 10.01.2008
Corinna Pfaff

Das Landgericht Schwerin hat gestern eine junge Mutter der Geiselnahme schuldig gesprochen. Sie hatte im Mai vorigen Jahres versucht, ihr Kind mit Gewalt aus einer Pflegefamilie zu holen.

...

Warum sie Johanna zwei Treffen im Monat mit dem Kind so energisch verwehrte, wollte das Gericht von der Mitarbeiterin aus dem Jugendamt wissen. Die Zeugin, Opfer der Geiselnahme, begründet das allgemein mit dem "Kindeswohl". "Nein", sagt sie auf eindringliche Nachfrage des Gerichts, die regelmäßigen Treffen mit der leiblichen Mutter hätten dem Kind nicht geschadet. "Wenig Fingerspitzengefühl" bescheinigt dann auch das Gericht in seiner Urteilsbegründung dem Jugendamt.

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Babyklappe ließ sich nicht nach Anleitung öffnen
Erfrorener Säugling in Hannover
FAZ.NET 09.01.2008
FAZ.NET mit dpa

Die Babyklappe in Hannover, vor der Anfang Januar ein totes Baby gefunden wurde, ließ sich nicht entsprechend der Anleitung öffnen. Das habe ein Gutachten des Landeskriminalamts und der Dekra ergeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, am Mittwoch: „Der Hinweis lautete „Ziehen“. Aber mit Ziehen ließ sich die Klappe nicht öffnen.“ Man habe zuvor noch gegen die Klappe drücken müssen.

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Auch hinter dem Ural bleibt das Jugendamt des Kreises zuständig
Neun Monate Sibirien statt Unterbringung in geschlossener Einrichtung für 16-Jährigen
Gießener Anzeiger 10.01.2008
(ae)

Der Klimawandel macht auch vor der 5000-Einwohner-Siedlung Sedelnikowo in Sibirien nicht halt: Nur minus 30 Grad Celsius wurden im Dezember erreicht. Das Leben jenseits der Schule besteht für einen 16-Jährigen aus dem Kreis Gießen dort aus dem Herbeischaffen von Holz und Wasser in das einfache russische Holzhaus und in der Zubereitung von Essen. Ein Plumpsklo in den Garten hat er mit seinem Betreuer selbst gebaut. Kein Fernsehen, kein Internet und ein täglicher Schulweg von 2,5 Kilometern durch Eis und Schnee. Noch bis zum Frühjahr soll das so gehen.
Nach Sedelnikowo, 300 Kilometer nördlich der westsibirischen Großstadt Omsk, hat die Jugendhilfe des Landkreises Gießen den jungen Mann im Sommer geschickt. Zuvor hatte alles andere versagt.

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