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Sonntag, 3. Februar 2008
 
Scheidungskinder: viel höheres Selbstmord-Risiko
Jedes Jahr sind in Österreich 18.000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Mit zum Teil traumatischen Erlebnissen und oft katastrophalen Auswirkungen.
OÖNachrichten 03.02.2008
apa/nachrichten.at

Buben aus Scheidungsfamilien haben ein fünf Mal höheres Selbstmordrisiko als andere, ein 10 Mal höheres Risiko drogenabhängig zu werden und ein 20 Mal höheres Risiko kriminell zu werden, zitiert Kette aktuelle Studien.

Bei Mädchen aus Scheidungsfamilien ist die Gefahr einer Teenagerschwangerschaft fünf Mal so hoch als bei anderen. Das Risiko, dass sie die Schule abbrechen ist drei Mal so hoch.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Bei jeder fünften Scheidung wird „auf dem Rücken der Kinder“ mit allen Mitteln gegen den jeweils anderen Partner gekämpft, sagt Kette. „Kinder werden oft regelrecht seelisch missbraucht, um den Ex-Partner schlecht zu machen“, sagt Kette: „Die Kämpfe nach einer Scheidung gehen meist von den Müttern aus.“ Er hatte etwa den Fall einer Mutter, die das Kind in der Nacht bevor es zum Vater durfte, nicht schlafen ließ, damit es dann beim Vater grantig war. Damit wollte sie den Gutachtern beweisen, dass das Kind den Vater nicht mag.

Aber Herr Professor! Das wird jetzt vielen bundesdeutschen Stimmungsmachern gar nicht schmecken! Kämpfe nach einer Scheidung gehen meistens von den Müttern aus? Merken Sie nicht, dass sie gegen den politisch gewollten Mainstream schwimmen?

Doch wie dem auch sei: Schlafentzug ist als Foltermethode anerkannt. Wer anderen Menschen so etwas antut - gleich ob Mann oder Frau oder Jugendamtsmitarbeiter - muss sich bewusst sein, dass er eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen begeht, das weltweit geächtet ist.

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Hat der Mann als Kinderzeuger ausgedient?
Prinzipiell sei es möglich, Spermien aus Zellen von Frauen zu erzeugen. Wenn dies den Forschern gelingt, hätten die Männer als Erzeuger unserer Nachkommen ausgedient.
20minuten News 31.01.2008
ydm

Forscher von der Newcastle University und dem North-east England Stem Cell Institute (NESCI) haben gezeigt, dass es prinzipiell möglich ist, Stammzellen, die aus dem Knochenmark von Männern gewonnen wurden, in Spermienzellen zu verwandeln. Die Wissenschaftler unter der Leitung von Karim Nayernia hatten allerdings nur Vorläuferzellen von Spermien, so genannte spermatogoniale Stammzellen (SSC), geschaffen. Aus ihnen könnten sich Spermien entwickeln, die Eizellen befruchten – und dann dazu dienen, dass Frauen Kinder ohne Beteiligung von Männern erzeugen können.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

O weh! Männer werden überflüssig? Das muss verhindert werden! Gegen wen sollen denn sonst die Autorinnen des BMAAM polemisieren? Wenn ihre Träume nun in erreichbare Nähe rücken und die Kerle überflüssig werden, rollt eine neue Welle der Arbeitslosigkeit auf uns zu. Hat schon einmal jemand diese dramatischen Konsequenzen bedacht?

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Simonis tritt als Unicef-Chefin zurück
Die Vorsitzende von Unicef Deutschland, Heide Simonis, tritt zurück. Der deutsche Zweig des Kinderhilfswerks steht seit längerem in der Kritik. Unter anderem soll Unicef Deutschland überzogene Honorare gezahlt haben.
WELT Online 02.02.2008
afp/epd/kas

Die Vorsitzende von Unicef Deutschland, Heide Simonis, tritt zurück. Das teilte ein Sprecher nach einer Sondersitzung des Vorstands am Samstag in Frankfurt am Main mit. Simonis habe ihren Rücktritt erklärt, „um Unicef vor weiterem Schaden zu bewahren und einen Neuanfang zu ermöglichen“.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Hintergrundinformationen siehe hier.

Erschütternd. Einfach nur erschütternd.
Offenbar benutzen einige Zeitgenossen das Deckmäntelchen "Kinderschutz" nur als Sprungbrett für ihre eigenen Karrierepläne. Oder wie ist das Wort vom "Machtkampf" sonst zu erklären?

Freilich wird vor diesem Hintergrund auch klar, warum die angepasste Führungsspitze der UNICEF nicht gegen die Machenschaften der Jugendämter induLa
einschreitet. Wer politisch unbequem ist, muss damit rechnen, bei der Verteilung der Macht übergangen zu werden.

Armes Deutschland! Vor allem aber: arme Kinder!

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BMFSFJ: SGB II Gewalt Frauen
Wegen des großen Erfolges setzt das Verlagshaus BMAAM seine Schriftenreihe fort, die man nach der Definition des Gesetzes durchaus als volksverhetzend einstufen könnte:
Unter dem Titel
"Models of good practice bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB II für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen" fügt das Ministerium Reinhard Meys Lied "Der Mörder ist immer der Gärtner" eine neue Strophe "Die Täter sind immer die Männer" hinzu.

Schon die Wortwahl zeigt: Männer sind immer die "Täter", Frauen die "Opfer", die in Frauenhäuser "fliehen" und dort "geschützt werden" müssen, während der Mann "vom Platz zu weisen" ist. Die umgekehrte Fallkonstellation (häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer und/oder Kinder) glänzt in dem Machwerk lediglich durch eines, nämlich durch Abwesenheit.

Zitieren wir in diesem Zusammenhang einmal aus dem Strafgesetzbuch:


§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Nun muss nur noch der Begriff "Teile der Bevölkerung" definiert werden. Und dazu bietet sich das Grundgesetz an:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Eindeutiger geht es wohl kaum.

Um bei der Sprachpanscherei des BMAAM zu bleiben: Ein "Model of good practice" wäre es, entweder neutral zu formulieren, oder zumindest anhand einiger der Fallbeispiele deutlich zu machen, dass häusliche Gewalt auch von Frauen ausgehen kann (und ausgeht). Doch diese Chance wird von den Verfasserinnen vertan. Zwei weitere Leseproben:


"Verheirateten steht nach der Trennung grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch zu. ... Die ... Kommune ist im Rahmen von § 33 SGB II berechtigt, diesen Anspruch gegenüber dem Ehemann geltend zu machen. Ein Teil der Ehemänner/Partner nimmt dies zum Anlass, wiederum gewalttätig zu werden. Zudem könnte das Verfahren dazu führen, dass der Aufenthaltsort der Frau bekannt wird. Es stellt sich die Frage, wie hier das Verfahren so ausgestaltet werden kann, dass es nicht zu einer Gefährdung der Frau führt."

"Praxisproblem 10:
Durch die gemeinsame Krankenversicherung kann es dem Ehemann möglicherweise gelingen, den Aufenthaltsort der Frau herauszufinden. Oder der Mann kündigt die Krankenversicherung für die Frau."

Derartige Entgleisungen sind nur erklärlich, wenn man sich vor Augen hält, dass diese auf Kosten des Steuerzahlers finanzierte Schrift ausschließlich von Frauen verfasst wurde, die zum überwiegenden Teil in der Frauenberatung, Frauenhauskoordinierung o.ä. arbeiten.

Frau von der Leyen kann nur geraten werden, auch dieses Machwerk sofort zurückzuziehen. Was dann allerdings ein Fall für den Bundesrechnungshof wäre.

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79% mehr erzieherische Hilfen von 1991 bis 2006
Statistisches Bundesamt 30.01.2208

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben im Jahr 2006 in Deutschland mehr als 651 000 junge Menschen im Alter bis zu 26 Jahren erzie­herische Hilfe in Anspruch genommen. Das waren 11% oder 66 000 mehr als 2001 und 79% oder 288 000 mehr als 1991, dem Jahr, in dem das neue Kinder- und Jugendhilfe­gesetz in Kraft getreten ist.

Sehen Sie die vollständige Statistik hier.

Auch wenn die Zahl beeindruckt, so richtig aussagekräftig ist diese Statistik nicht. "Junge Menschen haben erzieherische Hilfe in Anspruch genommen" - diese Formulierung klingt sehr so, als hätten alle diese Menschen um Hilfe gebeten und se auch erhalten.

Um die Sachlage wirklich beurteilen zu können, müssen folgende Fragen gestellt werden:
  • In wie vielen Fällen hat das Jugendamt von sich aus Maßnahmen eingeleitet, ohne dass es von den Betroffenen gebeten worden wäre?
    • Zusatzfrage 1: In wie vielen Fällen führte das Jugendamt eine Herausnahme gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch?
    • Zusatzfrage 2: In wie vielen dieser Fälle war diese Maßnahme rechtswidrig?
    • Gretchenfrage: In wie vielen Fällen wurden rechtswidrig handelnde Jugendamtsmitarbeiter bestraft?
  • Gefragt werden muss aber auch: In wie vielen Fällen wurde Anspruchsberechtigten vom Jugendamt die beantragte Hilfe verweigert?
Leider schweigt sich die Statistik ebenso hierüber aus wie der Familienatlas der Bundesregierung.

Aber, meine Damen und Herren Jugendamtsmitarbeiter, Oberbürgermeister und Landräte, eines sagt das statistische Bundesamt unmissverständlich:

"Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es, den jungen Menschen einen Verbleib in der Familie zu ermöglichen."

Zum Lesen und Beherzigen!

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