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Montag, 18. Februar 2008
 
Neuer Vorwurf im Fall Spatzennest
Mutter beschuldigt Ex-Kinderheimleiter
Allgemeine Zeitung 16.02.2008
Reinhard Breidenbach

Stefan S. (40), wegen Verdachts auf Kindesmissbrauch inhaftierter Ex-Leiter des Kinderheims Spatzennest in Ramsen (Pfalz), wird laut Staatsanwaltschaft durch eine weitere Anzeige belastet. Bislang wird dem Pädagogen vorgeworfen, bei einer Ferienfreizeit in Österreich im Sommer 2007 in 17 Fällen Mädchen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren unsittlich berührt zu haben; mit einer Tube habe er an einer Elfjährigen zudem einen Darmeinlauf vorgenommen.
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Über den aktuellen Vorwurf hinaus hat der Fall eine weitere Dimension. Im Spatzennest, das seit November 2007 wegen der gegen S. erhobenen Anschuldigungen geschlossen ist, waren 1993 sechs Kinder untergebracht worden, deren Eltern und Verwandten die Mainzer Staatsanwaltschaft sexuellen Missbrauch vorwarf. In den drei so genannten Worms-Prozessen wurden aber alle 24 Angeklagten freigesprochen. S. hatte sie als Zeuge belastet.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

So sieht es also aus, wenn Kinder "zu ihrem Wohle" aus ihren Familien genommen werden, ohne vorher sachgerechte Ermittlungen durchzuführen. Ausgerechnet in das Heim wurden die Kinder verbracht, das von einem der Hauptbelastungszeigen geleitet wurde.

Selbst als die Eltern von jedem Vorwurf freigesprochen wurden, weigerten sich einige Kinder, zu ihnen zurückzukehren. Was ist in der Zwischenzeit mit diesen Kindern geschehen? Wie sind sie manipuliert worden? Sie lehnen ihre Eltern wegen Verfehlungen ab, die diese gar nicht begangen haben. Das Phänomen ist auch unter dem Namen Gehirnwäsche bekannt; treffender ist der Ausdruck "psychische Folter". Die Methode der Gehirnwäsche mittels manipulativer Psychotechniken wurde 1975 von der UNO in ihrer Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verboten. Besuchen Sie zu diesem Thema auch das Forum für falsche Erinnerungen (induzierte falsche Erinnerungen, erfundener Missbrauch, Falschanschuldigungen und Induzierung der Multiplen Persönlichkeitsstörung).
Lesen Sie auch den Bericht In Deutschland wurde gefoltert von Cecil Henderson.

Hat nun die deutsche Justiz aus den Wormser Prozessen irgend etwas gelernt? Weit gefehlt! Noch immer werden Kinder ihren Familien entrissen. Die Aussagen, die dazu führen sind oft unter unsachgemäßen Bedingungen ermittelt oder sogar unter vorsätzlich falschen Angaben herbeigeführt worden. Dem Presseblog ist ein Fall bekannt, in dem eine Kammervorsitzende am Landgericht einem Schwerbehinderten die Zustimmung zu einer Entscheidung abrang, indem sie ihm wider besseres Wissen falsche Angaben machte - oder auf deutsch gesagt: ihn nach Strich und Faden belog. Selbstverständlich war auch das keine Rechtsbeugung, sondern fiel angeblich in den Ermessensspielraum der Richterin.

Merke: Investitionen in Gesetzbücher und teure Kommentare lohnen sich nicht. In Deutschland ist Recht grundsätzlich das, was der Richter dafür hält. Das Geld, das Du beim Bücherkauf sparst, investiere lieber in eine Einwanderungserlaubnis in einen Staat, in dem das Recht noch vom Gesetzgeber gemacht und von den Richtern angewendet wird.

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Wodurch wird Untersuchungshaft zur Folter?
In Deutschland wurde gefoltert
Ulmer Echo Sonderausgabe
Cecil Henderson

Die Folter ist in Deutschland in diesem Jahrhundert gleich zweimal offiziell abgeschafft worden, nachdem sie zweimal inoffiziell in Kraft war und wobei sich auch die jeweiligen Justizorgane mit Blut besudelt haben. Einmal, von 1933 bis 1945, also in der Nazizeit des 3. Reiches, wurde ausgiebig in den Kellern der Gestapo, in den Konzentrationslagern und in den Sonderzellen des Volksgerichtshofes gefoltert. Das zweite Mal, von 1949 - 1989, wurde in der Deutschen Demokratischen Republik, in den Kellern der Stasi und in so berüchtigten Gefängnissen wie Bautzen, Brandenburg und Waldheim, gefoltert. Offiziell wurde die Folter abgeschafft als die Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) von 1950 per eigenem Gesetz vom 7. August 1952 beigetreten war. Nach Auflösung der DDR und dem Beitritt von fünf neuen Bundesländern durch den Einigungsvertrag von 1990 erlangte das Folterverbot der Konvention zum Schutze der Menschenrechte auch Rechtskraft in Deutschland. Der entsprechende Artikel 3 der o.a. Konvention lautet: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Dies bedeutet nach dem Wortlaut, es gibt die Folter an sich, und mit ihr verboten ist sowohl die unmenschliche oder erniedrigende Strafe als auch die unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Damit ist noch nicht gesagt, was Folter ist. Eigenartigerweise wird in der EMRK nicht näher erläutert, was unter Folter eigentlich genau und zwar im Sinne einer Definition verstanden werden soll. Dies gilt übrigens auch für den wortgleichen Artikel 5 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, der als Vorlaufmuster vom Europarat 1950 übernommen worden war. Diese Frage haben die Vereinten Nationen erst 36 Jahre später genauer beantwortet.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

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