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Freitag, 15. Juni 2012
 
Kreis sucht Pflegeeltern
Bedarf wächst seit Jahren
Frankfurter Rundschau 15.06.2012
(jan.)

Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Jugendamt stetig und damit einhergehend auch der Bedarf an Pflegeeltern. Rund 200 Pflegekinder werden derzeit von den 170 Familien betreut.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Meinungsäußerung:
Wen wundert es? Trotz sinkender Geburtenzahlen steigt bundesweit die Zahl der Inobhutnahmen. Viele dieser Kinder sehen ihre Familien nicht mehr wieder.


Bei den Pflegeeltern sei es einerlei, ob sie verheiratet seien oder als Paar zusammen lebten, ob sie kinderlos seien oder bereits eigene Kinder hätten. Auch Alleinerziehende könnten sich an das Jugendamt wenden, das mit den Familien engen Kontakt hält und die Schicksale der zu vermittelnden und betreuenden Kinder berücksichtigt.

Meinungsäußerung:
Anscheinend wird nur bei den leiblichen Eltern auf "geordnete Verhältnisse" geachtet. Art. 6 GG und § 1666a BGB sind damit faktisch abgeschafft.

Zur Warnung: Wer das Jugendamt eine "Kinderklaubehörde" nennt, wird vom Main-Kinzig-Kreis auch schon mal strafrechtlich verfolgt. So viel zu Art. 5 GG
.

Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Es ist deshalb mit der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit als Voraussetzung eines freien und offenen politischen Prozesses unvereinbar, die Zulässigkeit einer kritischen Äußerung im Wesentlichen danach zu beurteilen, ob die kritisierte Maßnahme der öffentlichen Gewalt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Andernfalls wäre das von Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz gewährleistete Recht, die geltenden Gesetze einer moralischen oder politischen Kritik zu unterziehen und auf deren Änderung hinzuwirken, nicht mehr ausreichend gesichert.
Bundesverfassungsgericht vom 05.03.1992, Az. 1 BvR 177 B/91

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