Mittwoch, 1. August 2007
 
Keine Hinweise auf Ermittlungen gehabt
Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung 31. 07. 2007
(treu)

"Ich hätte das wohl eher von der politischen Dimension her beurteilen müssen. Ich habe es aber unter juristischen Aspekten getan." Bürgermeister Klaus Müller ist irgendwie anzumerken, dass er auch Wochen nach dem Tod des kleinen André auf seine Art scheinbar ruhig, aber doch noch immer fassungslos vor dem Geschehenen und vor allem vor dem politischen und bürgerlichen Beben steht, das durch die Ereignisse ausgelöst wurde.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Hintergrundinformation siehe hier.
Folgenachricht siehe hier.

Eine stilistische Meisterleistung: "Irgendwie" ist es dem Bürgermeister anzumerken, dass er "scheinbar ruhig, aber doch fassungslos" ist, und zwar "auf seine Art". Wobei die Fassungslosigkeit wohl eher von dem "politischen Beben" ausgelöst wurde, denn auch das Iserlohner Jugendamt hat, wie alle anderen deutschen Jugendämter, "eine intensive und fachlich einwandfreie Hilfe und Betreuung für die Familie des verstorbenen Kindes geleistet" (Auszug aus der offiziellen Presseerklärung der Stadt Iserlohn vom 14. 07. 2007).

Gotthilf Fischer hat einen gewaltigen Chor mit Mitgliedern aus ganz Deutschland ins Leben gerufen. Doch die Fischer-Chöre verblassen neben dem Chor der Jugendamts-Mitarbeiter und ihrer Vorgesetzten, die unisono das schöne Lied vom Unschuldslamm singen.

"Ausdrücklich offen bleibt die Frage, ob die eingesetzte Familienhelferin drei Tage vor dem Tod des Kindes hätte erkennen können und müssen, dass eine gefährliche Unterversorgung des Kindes vorlag." Halten wir eines fest: Die eingesetzte Familienhelferin war eine sogenannte "Fachkraft" von jener Sorte, der Frau von der Leyen weitreichende Kompetenzen übertragen will, um die ach so unfähigen Eltern zu überwachen. Die Ereignisse in Iserlohn und anderen Städten lassen nicht erwarten, dass diese Entmündigung der Eltern zu größerer Sicherheit für die Kinder führen wird.

Dazu das Oberpfalznetz:

"Am vergangenen Freitag machte Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer keinen Hehl aus seiner Betroffenheit und Verwunderung: 'Ich erwarte von einer Behörde noch mehr Verantwortungsbewusstsein als von einer Familie, die offensichtlich aus desolaten Verhältnissen kommt', sagte er in Richtung Jugendamt. "

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Sehbehindert und Kind weg - Familiensache Krull
Eigentlich sollte Töchterchen Melanie eine 7-fach Impfung erhalten doch plötzlich bekam sie zu Hause nach der Imfpung Krämpfe und wurde von ihren Eltern Nina und Oliver Krull ins Krankenhaus gebracht. Dort sah man keine Veranlassung für umfassende Untersuchungen und attestierte stattdessen ein Schütteltrauma und somit Kindesmisshandlung durch die Eltern. Deshalb lebt Melanie seit eineinhalb Jahren in einer Pflegefamilien und die Eltern klagen nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Erschütternd auch der folgende Satz: "Aufgrund der Medienberichterstattung durch ZDF ML - Mona Lisa strich Frau Christine Rudolph vom Jugendamt den Besuchskontakt im Ausmaß von einer Stunde pro Monat und beschränkte das Informationsrecht auf eine halbjährliche Mitteilung."

Mit gutem Grund fürchten die Jugendämter die Presse wie der Teufel das Weihwasser. Doch: wer sich nichts vorzuwerfen hat, braucht die Öffentlichkeit nicht zu fürchten. Warum also Drohungen in der Art "Wenn Sie diese Vorgänge an die Öffentlichkeit bringen, werden wir gerichtlich gegen Sie vorgehen", und warum Bestrafungsaktionen gegen Eltern, die die Missstände an den Jugendämtern anprangern?

Niemand hindert die Jugendämter daran, rechtmäßig zu handeln. Doch es scheint einfacher zu sein, die Berichterstattung über Fehlhandlungen zu unterdrücken. Die meisten Eltern knicken schon von alleine ein. Wie sagte Frau Prof. Zenz in einem Interview mit dem SPIEGEL:
"Die Eltern wagen oft keine Klage, aus Angst, dass sie es sich mit dem Jugendamt verderben. Die Kommunen bauen auf diesen Mechanismus, sie ruhen sich aus auf der Angst der Betroffenen."

Wie überaus wahr, Frau Professor!

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Mittwoch, 1. August 2007
 
Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland in Familienstreit
Mutter kämpfte vergeblich um Besuchsrecht bei Tochter
Agence France-Presse 12. 07. 2007

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer deutschen Mutter Recht gegeben, die jahrelang vergeblich um ein Recht auf Umgang mit ihrer Tochter kämpfte. Deutschland habe damit gegen das Recht auf Schutz der Familie verstoßen, stellte das Straßburger Gericht am Donnerstag in einem Urteil fest. Zugleich gewährten die Richter der 46 Jahre alten Frau aus Düsseldorf 8000 Euro Schadenersatz. Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können binnen von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs beantragen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Das ist bereits die zehnte Verurteilung Deutschlands durch den EGMR allein in Kindschaftssachen. Doch alles das scheint weder unsere Politiker noch Richter oder Jugendämter zu beeindrucken. Dabei unterscheiden sich unsere Gesetze gar nicht so stark vom internationalen Recht. Doch so lange jeder Richter und jeder Jugendamtsmitarbeiter machen kann, was er will, nützen die besten Gesetze nichts mehr. FGG und ZPO scheinen nicht mehr zu existieren, ja selbst über das Grundgesetz setzt sich so mancher Amtsrichter inzwischen kalt lächelnd hinweg.

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Max Stadler überschrieb eine seiner Reden mit der Frage "Ist der Rechtsstaat noch zu retten?" Er müsste sich nur einen Tag lang mit den Gepflogenheiten im deutschen Familienrecht auseinandersetzen, dann wüsste er: Wenn nicht bald eine grundlegende Rückbesinnung auf Recht und Gericht einsetzt, dann kann die Antwort auf diese Frage nur noch "NEIN" heißen.

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Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter
Volksstimme digital 27. 07. 2007

Im Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn hat das Landgericht Halle die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Richter abgelehnt. Ihnen war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, teilte der stellvertretende Gerichtssprecher Axel Fichtner mit. In dem jahrelangen Streit sollen zwei Richter des Oberlandesgerichts ( OLG ) Naumburg und ein Richter des Landgerichts Halle nicht rechtmäßig gehandelt haben.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Nur eine der zahlreichen Facetten des berühmt/berüchtigten Falles Görgülü. Es ist kaum noch zu glauben: Selbst das Bundesverfassungsgericht spricht von Rechtsbeugung, aber die Herren Richter verspüren keine Lust, gegen ihre Kollegen vorzugehen.

Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt worden. Man lese dazu Rolf Bossi: Halbgötter in Schwarz, oder einen der zahlreichen anderen Kommentare.

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Gerichtsvollzieher übergibt Kind
Kölner Stadt-Anzeiger 28. 07. 2007
Ralf Rohrmoser-von Glasow

Der Gerichtsvollzieher ist im Jugendamt ein seltener Gast. Doch gestern überbrachte Paul-Josef Knipp dem Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie an der Ringstraße, Walter Rekowski, eine einstweilige Anordnung. Danach musste der fünf Monate alte Stephan Lorrig wieder an die Mutter gegeben werden. Den Beschluss hatte sich der Rechtsanwalt von Mutter Michaela Lorrig, Peer Groß, am Morgen von der Familienrichterin am Siegburger Amtsgericht, Christa Seeliger, ausfertigen lassen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Und wieder hat ein Jugendamt versucht, trotz rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses auf Zeit zu spielen. Doch die Familienrichterin hat sich nicht beeindrucken lassen. Zum Glück ist dann das JA wenigstens dem Herausgabebeschluss nachgekommen.

Im Bereich des OLG Frankfurt am Main wäre das anders abgelaufen. Dort hindern Jugendamts-Mitarbeiter auch schon mal den Gerichtsvollzieher an der Vollstreckung eines rechtskräftigen Herausgabebeschlusses. Sie gehen dabei nicht nur straffrei aus, sondern erzwingen mit dieser Straftat sogar die Abänderung des Sorgerechtes. Sämtliche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben an dieser Praxis nichts auszusetzen.

Wahrscheinlich weiß die betroffene Mutter gar nicht, wie viel Glück sie gehabt hat.

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Von der Leyen stoppt Sex-Broschüre
Express Online 31. 07. 2007
Jasper Juckel

Eine aus Steuergeldern finanzierte Broschüre der staatlichen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sollte Eltern bei der Erziehung kleiner Kinder helfen. Tatsächlich stehen dort verstörende Sex-Tipps. Jetzt gibt es Ärger für die Familienministerin Ursula von der Leyen.

Von der umstrittenen Broschüre "Körper, Liebe, Doktorspiele" (KLD) wurden 650.000 Exemplare in ganz Deutschland vertrieben. Sie gingen an Kindergärten, Familienbildungsstätten, Kinderärzte, liegen dort noch heute aus. Ungezählte Male wurden die Ratgeber (für 1. bis 3. und 4. bis 6. Lebensjahr) im Internet heruntergeladen.

...

Mittlerweile liegt bei der Staatsanwaltschaft Köln die Anzeige einer Mutter gegen die BZgA vor. Vorwurf: Aufruf zum Kindesmissbrauch.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Siehe auch die Diskussion zu diesem Artikel in der WELT.
Einen Kommentar von Prof. Gerhard Amendt finden Sie hier.

Auch der Presseblog hatte diese Broschüren angeprangert.

Dürftig erscheint die Auskunft des Sprechers Marc Kinert:
„Die Broschüre haben wir noch von der alten Regierung geerbt, und die Ministerin kann ja nicht jeden Text kennen.“ Irgend jemand muss diese Texte ja einmal freigegeben haben. Und die meisten Mitarbeiter in den Ministerien sind Beamte auf Lebenszeit, denen es egal ist, "wer unter ihnen gerade Minister ist" (Originalzitat). Also dürfte der oder die Verantwortliche mit hoher Wahrscheinlichkeit noch immer im Ministerium tätig sein. Doch von Konsequenzen war nicht die Rede ...

Aber seien wir mit dem Erreichten zufrieden: Die Broschüren sind aus der Welt. Als nächstes müsste das nordrhein-westfälische Familienministerium die unsägliche Webseite Kidsinfo Gewalt überarbeiten, an der es laut Impressum maßgeblich beteiligt ist.

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Donnerstag, 19. Juli 2007
 
Keine personellen Konsequenzen
Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung 16. 07. 2007
(cofi)

SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Leye und Grünen-Fraktionsvorsitzende Elke Olbrich-Tripp kritisierten nach der gestrigen Unterrichtung durch Ressortleiter Friedhelm Kowalski die schlechte Krisenkommunikation durch Bürgermeister Klaus Müller im Falle des verstorbenen André. Müller habe schon am 29. Juni von dem Kindstod in der Problemfamilie erfahren und weder den Verwaltungsvorstand noch die Fraktionsvorsitzenden darüber informiert.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Hintergrundinformation siehe hier.
Folgenachricht siehe hier.

Die Sache hat System. Lesen Sie dazu auch diese Nachricht.

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Programmtipp: "Im Namen des Kindes" - ARD 23. 07. 2007 23:00
Die kleine Lizzy sitzt zwischen den Stühlen. Seit sechs Jahren streiten sich ihre Eltern um das Sorgerecht für das neunjährige Mädchen. Die innere Zerrissenheit hat Spuren auf der Kinderseele hinterlassen. "Wenn es mir gelingt, diese Eltern zu vertragen, kommt das einem Wunder gleich", sagt die psychologische Gutachterin Katharina Behrend.

Vollständiger Hinweis siehe hier.

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Verwahrloste Kinder in Linz: Mutter vor Gericht
Einweisung in Anstalt beantragt
Der Standard 13. 07. 2007
Kerstin Scheller

"Meine Mandantin wird dem Gericht Rede und Antwort stehen", kündigt Verteidiger Helmut Blum an. Die 53-Jährige will zum Vorwurf der Verwahrlosung ihrer drei Kinder Stellung beziehen. Der Fall hatte im Februar in Linz für große Aufregung gesorgt. Inmitten einer der besten Wohngegenden unterhalb des Pöstlingberges soll sich in einer Akademikerfamilie kaum Vorstellbares zugetragen haben. Selbst Jugendamt und Schulbehörde wollten nichts bemerkt haben. Jahrelang soll die Mutter die Mädchen fast gänzlich von der Außenwelt abgeschirmt haben.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Die Mutter Juristin, der Vater Richter am OLG - nein, das ist keine Häme, sondern nur die Feststellung, dass auch dort nur Menschen sitzen, mit allen ihren Fehlern und Unzulänglichkeiten. Das Unfehlbarkeitsgehabe unserer Richter hat einen empfindlichen Knacks erlitten, oder ist Österreich da weiter als Deutschland? Hier jedenfalls weigert sich die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen gegen Richter aufzunehmen, selbst wenn ihre Verfehlungen offenkundig sind. Man lese einmal nach bei Rolf Bossi oder Jürgen Roth.

So lange diese Leute im Amt bleiben, wird die Selbstherrlichkeit der Familienjustiz mit dem Wohl unserer Kinder (zu) teuer bezahlt.

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Mittwoch, 18. Juli 2007
 
Die Kultur der Freiheit
Rede in Berlin, 25. 04. 2007
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio,
Richter des Bundesverfassungsgerichts


Auszug:
"Die zweite Bedingung für individuelle Freiheit liegt in der Existenz von Gemeinschaften, die jenseits von betonter Zweckrationalität den Menschen wachsen und reifen lassen, ihm Rückhalt und Vertrauen geben, ihn zur Freiheit befähigen und auffangen, wenn er strauchelt, also nicht-förmliche Solidargemeinschaften. Ehe, Familie, Freundschaft, aber auch Glaubensgemeinschaften und Idealvereine, die auf dem Boden des aufgeklärten Individualismus zum Teil wieder neu wachsen, knüpfen Bänder der Verantwortung, sind die Modelle für sich bindende Freiheit, aus der Zusammenhalt auch ohne staatliche Reglementierung wächst."

Vollständiger Wortlaut siehe hier.

Lesen Sie dazu auch Prof. Di Fabios Vortrag über den Schutz von Ehe und Familie

Prof. Di Fabio hält viel beachtete Reden; auch seine schriftlichen Veröffentlichungen werden oft zitiert. Schade nur, dass seine Entscheidungen am BVerfG nicht immer zu den vorgetragenen Grundaussagen passen.

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"Der Schutz von Ehe und Familie"
Konrad-Adenauer-Stiftung, Vortrag am 5. April 2006 im Kurfürstlichen Schloß zu Mainz
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts

Nach der Auffassung von Prof. Di Fabio wird dem Schutz von Ehe und Familie laut Grundgesetz eine exponierte Stellung zuteil. "Ehe und Familie stehen unter dem besonderenSchutze der staatlichen Ordnung", heißt es in Art. 6, Abs. 1 GG. Den Grund für diese außergewöhnliche Wortwahl sieht der Verfassungsrichter in der Interpretation dieses Grundrechts als Freiheitsrecht. Ehe und Familien seien freiwillig gegründete Institutionen, die sich auf der Basis von Gemeinschaftlichkeit gegründet haben, was für die staatliche Ordnung von immenser und grundlegender Wichtigkeit sei. "Von Ehe und Familie hängen Staat und Gesellschaft ab", so Di Fabio. Das Grundrecht aus Art. 6 GG betont vor allem die Stellung der Kinder, insofern ist Art. 6 in erster Linie ein Kindergrundrecht. Bedauerlicherweise tauchten Kinder in der politischen Diskussion leider weniger im Sinne dieses Grundgesetzwortlautes auf. Dass die Pflege und Erziehung von Kindern "das natürliche Recht der Eltern" und sogar "die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" wie in Art. 6, Abs. 2 gefordert ist, ergibt für die staatliche Gemeinschaft die subsidiäre Aufgabe über die Einhaltung dieser angemahnten Pflichten zu wachen. Das Grundgesetz, so Prof. Di Fabio, verließe sich darauf, dass Eltern pflegen und erziehen.

Vollstaändige Nachricht siehe hier.

Gerade im aktuellen Kontext ist der folgende Satz von Bedeutung:
Erst "wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen" (Art. 6, Abs. 3GG) sind Kinder von Gesetzes wegen von den Eltern zu trennen.

Prof. Di Fabio hält viel beachtete Vorträge; auch seine schriftlichen Veröffentlichungen werden oft zitiert. Schade nur, dass seine Entscheidungen am BVerfG nicht immer zu den vorgetragenen Grundaussagen passen.

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Montag, 16. Juli 2007
 
Mutter schlug Beamtin - 10 Monate Haftstrafe!
Nicht vorbestrafte 43-Jährige soll ins Gefängnis / Richter wollte ein "Exempel statuieren"
Hamburger Abendblatt 12. 07. 2007
Stephanie Lamprecht

Das harte Urteil von Amtsrichter André Peters (46) gegen Irene K. (43) sorgt für Wirbel: Weil sie auf dem Jugendamt des Bezirks Eimsbüttel eine Beamtin beschimpfte und tätlich angriff, soll die bisher unbestrafte Klavierlehrerin und Mutter zweier Kinder (18 Monate, 12 Jahre) für zehn Monate hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe wegen Beleidigung und einfacher Körperverletzung gefordert. Wie gerecht ist dieses Urteil?

Vollständige Nachricht siehe hier.

Nun ist es offiziell: Eine Ohrfeige für einen Jugendamts-Mitarbeiter kommt gleich nach dem Verbreiten unzüchtiger Bibelstellen und wird mindestens eben so hart bestraft.

Doch wer "statuiert eigentlich ein Exempel" an den Jugendamts-Mitarbeitern, die vorsätzlich Familien zerstören? Die Familien Haase, Görgülü und viele andere warten seit langem darauf!

Interessant auch der Satz des Richters, dass
"Behördenentscheidungen geduldet werden müssen, selbst wenn sie fehlerhaft seien". Warum müssen dann Jugendämter rechtskräftige Beschlüsse der Familiengerichte nicht befolgen?

Doch denke ja niemand, in Deutschland werde mit zweierlei Maß gemessen, denn so etwas ist bei uns selbstverständlich ausgeschlossen ...

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Notdienst nimmt 60 Babys in Obhut
Zahl der vernachlässigten Säuglinge hat sich in Berlin innerhalb eines Jahres verdoppelt
Berliner Morgenpost 12. 07. 2007
Christa Beckmann

Die Zahl der Säuglinge und Kleinkinder, die von ihren Eltern vernachlässigt werden, ist in Berlin drastisch gestiegen. Im vergangenen Jahr musste der Kindernotdienst der Hauptstadt 60 Kinder im Alter bis zu einem Jahr in Obhut nehmen - doppelt so viele wie noch ein Jahr zuvor. "In diesem Alter sind Kinder zum Tode verurteilt, wenn sich die Eltern nicht richtig um sie kümmern", sagte der Leiter des Notdienstes, Jürgen Bock. Insgesamt nahm der Berliner Kindernotdienst 869 Kinder bis zum Alter von 14 Jahren im Laufe des Jahres 2006 in Obhut. 303 davon waren jünger als sechs Jahre.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Montag, 16. Juli 2007
 
Kinder vor den Eltern schützen
Damit sich Schicksale wie das von Kevin nicht wiederholen, wollen Justiz- und Familienministerin Eltern stärker auf die Finger schauen.
ZEIT online 11. 07. 2007
Kai Biermann

Die Bundesregierung will Kinder besser davor schützen, von ihren Eltern vernachlässigt und misshandelt zu werden. Auf zwei Wegen: Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will dafür sorgen, dass gefährdeten Familien früher geholfen wird, damit die Kinder erst gar nicht vernachlässigt und misshandelt werden. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) möchte den Betreuern und Ämtern mehr Möglichkeiten geben, Eltern zur Mitarbeit zu bewegen.

Vollständige Nachricht siehe hier,
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz siehe hier,
Kommentar dazu siehe hier.

Doch was ist, wenn die selbsternannten Kinder"schützer" die Kinder selber in Gefahr bringen? Wer schützt uns vor ihnen?

So lange Jugendämter und Familiengerichte keiner wirksamen Kontrolle unterliegen, darf ihnen keine wie auch immer geartete Entscheidungskompetenz übertragen werden. Das verbietet bereits unsere Verfassung (s. die Rede des Verfassungsrichters Prof. Di Fabio).

Das, was vom Justizministerium als "offene Formulierung" gefeiert wird, ist in Wirklichkeit ein weiteres offenes Scheunentor für eine Behörde, die bereits heute wegen ihrer Willkürakte international an den Pranger gestellt wurde.

Wie der Schutz vor Wiederholung tatsächlich aussieht, können Sie hier nachlesen.

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Freitag, 13. Juli 2007
 
Unterricht unmöglich - Erschreckende Internetvideos aus dem Schulalltag
NDR Panorama

klick hier.

Erschreckend die Stellungnahmen der Lehrer und der Schulbehörde, mit denen die gezeigten Zustände "gerechtfertigt" werden sollen.

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Eine Schulpflicht gibt es nicht
liberty.li 12. 07. 2007
Stefan Sedlacek

In Deutschland als einem der ganz wenigen Länder weltweit herrscht – unsäglich, aber wahr – Schulzwang. liberty.li-Leser wissen das. Bis heute reißt der Strom an staatlichen Gewalttaten unter Berufung auf einschlägige Vorschriften nicht ab. Aber nicht dieses Unrecht der deutschen Schulbehörden und ihrer Handlanger soll hier und heute betrachtet werden, sondern die dem Schulzwang ja zugrundeliegende angebliche Schulpflicht. Ich möchte der Frage nachgehen, ob es eine Schulpflicht überhaupt geben kann. Die bloße Behauptung einer solchen Pflicht oder ihre staatliche Postulierung ändert ja nichts daran, daß die Existenz einer Pflicht an Bedingungen geknüpft ist, die überprüfbar und logisch artikulierbar sind.

Vollständiger Artikel siehe hier.

Ein interessanter Diskussionsbeitrag zur Frage der staatlichen Schulpflicht aus dem Blickwinkel der Deontologie.

Siehe dazu auch diese Videos
und schließlich auch ein Kommentar von Katja Riemann in Cicero unter den etwas irreführenden Titel
"Warum wir zu viele Kinder haben".

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Mutter ließ Säugling verhungern und verdursten
WELT ONLINE 13. 07. 2007
DPA/SÜL

Neuerlicher Fall von Verwahrlosung mit tödlichen Folgen: In Iserlohn im Sauerland ist ein drei Monate alter Junge an den Folgen von Unterernährung gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall des kleinen André gegen Mutter und Lebensgefährten sowie gegen Mitarbeiter des Jugendamtes.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Lesen Sie auch: Ermittlungen gegen Jugendamt (Süddeutsche Zeitung).

Leider ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass die Ermittlungen gegen das Jugendamt ernsthaft durchgeführt werden. Man braucht ja nur einmal nachzusehen, was anderenorts aus solchen Ermittlungen geworden ist.
Inzwischen scheint sich diese Vermutung zu bewahrheiten.
TUM HABEMUS ENDIVIUM (Da haben wir den Salat)

Doch es wäre zu kurz gesprungen, die Schuld nun den Jugendamtsmitarbeitern zuzuschieben. Eine weitaus größere Schuld trifft die verantwortlichen Politiker. Seit Jahren ist ihnen bekannt, dass Jugendämter und ihre Mitarbeiter faktisch keiner Kontrolle unterliegen. Sie können im wahrsten Sinne des Wortes tun und lassen was sie wollen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Sogar rechtskräftige Beschlüsse der höchsten deutschen Gerichte werden von ihnen ohne weiteres ignoriert.

Nachdem die deutschen Politiker jahrelang diesen menschenrechtsverletzenden Zustand billigend geduldet haben, beschäftigt sich nun die EU-Kommission mit den deutschen Jugendämtern. Die deutsche Presse hat bisher nicht darüber berichtet. Sie erfahren es hier und auf den offiziellen Seiten des Petitionsausschusses des europäischen Parlaments.

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Erst der Hof weg, dann die Kinder
Einem Ziegenzüchter wurde erst der Hof in Heßles gesperrt, dann nahm man ihm die Kinder weg. Das Jugendamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat die drei Kleinen in Obhut genommen. Gegen die Bauernfamilie aus Kleinschmalkalden wird wegen Tierquälerei ermittelt.
Freies Wort 11. 07. 2000
(ms/jwe)

Frank M. steht auf seinem Hof und hat Tränen in den Augen. Seit Sonntag weiß der Ziegenzüchter nicht, wo seine Kinder sind. In der einen Hand hält er ein Schreiben vom Jugendamt, in der anderen ein Mobiltelefon, mit dem er Hilfe zu organisieren versucht: „Wir haben doch alle Auflagen vom Jugendamt erfüllt.“

Vollständige Nachricht siehe hier.

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