Im Jahr 2006 haben nach Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes insgesamt 28 400 junge Menschen mit Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen in Deutschland erstmals eine erzieherische Einzelbetreuung durch Erziehungsbeistände, Betreuungshelfer oder soziale Gruppenarbeit erhalten. Davon waren 69% männlich. Im Jahr 2005 waren es insgesamt 28 200 neue Hilfen gewesen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im ersten Halbjahr 2007 rund 200 000 Anträge auf Elterngeld bewilligt. Nachdem im ersten Quartal rund 60 000 Anträge genehmigt wurden, stieg die Zahl der Bewilligungen im zweiten Quartal auf 140 000. Bundesweit wurde von Januar bis Juni 2007 rund 17 000 Vätern Elterngeld bewilligt; dies entspricht einem Anteil von 8,5%.
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In Deutschland wurden im Jahr 2006 insgesamt 4 748 Kinder und Jugendliche adoptiert; das waren nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes annähernd so viele wie im Vorjahr (4 762). Damit schwächte sich die rückläufige Entwicklung der letzten Jahre ab: Zwischen 1993 und 2005 hatte sich die Zahl der Adoptionen um 45% verringert.
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Wilfried Goebels
49 Mal besuchte die Familienhelferin des Jugendamtes die Familie des kleinen André in Iserlohn. Dennoch starb der Säugling im Juli wenige Wochen nach der Geburt an Unterernährung und Auszehrung. Selbst der Arzt, der das Baby in der Klinik untersuchte, erkannte die Verwahrlosung nicht sofort und glaubte anfangs an einen plötzlichen Kindstod.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Kommentar von Wilfried Goebels siehe hier.
Nordrhein-Westfalens Familienminister Armin Laschet hat dazu eine ganz neue Erkenntnis parat: "Es reicht offenbar nicht aus, Kontakt zu den Gefährdeten zu haben. Wir müssen auch rechtzeitig handeln."
Doch wie es aussieht, wenn man handelt, steht hier. In vielen Fällen bekommen die Handelnden sogar noch eine Strafanzeige ins Haus. Kein Wunder, dass ihnen die Lust zum Handeln rasch vergeht.
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BRIGITTE.de
Plötzlich war es ruhig. Kein Getrappel, kein Türenklappen. Das machte mich stutzig. Ich rannte in Larissas Zimmer. Ihr Bett war unberührt, die Kuscheltiere saßen artig aufgereiht. Nur ihr Liebling, ein alter zerknautschter Bär, fehlte. Auch ihr Ranzen, ein paar Pullis, Hosen und die schwarzen Schuhe waren weg. Zuvor hatten wir zusammen gegessen: Larissa, meine Große, Paul, mein Kleiner, und ich. Leider hatten wir, wie so oft in letzter Zeit, gestritten. Dann war ich kurz in den Keller gegangen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Dazu ein Interview mit dem schweizer Kinderarzt Remo H. Largo
In dem Interview wird "erklärt", warum Kinder zum Vater wollen:
Remo H. Largo: Kommt es zur Scheidung, müssen die Kinder in jedem Fall in die Entscheidung einbezogen werden. Nur so fühlen sie sich ernst genommen und können mit den Veränderungen umgehen. Das heißt aber nicht, dass die Meinung des Kindes bestimmend sein soll, denn Kinder können ihre Lebenssituation nicht übersehen und wissen nicht, welche Konsequenzen eine bestimmte Entscheidung hat.
BRIGITTE: Etwa die, dass der entspannte Feierabend-Vater nach dem Umzug zum gestressten Alltagsvater werden kann?
Remo H. Largo: Zum Beispiel. Das Kind hat den Vater nur als Feierabend-Vater in Erinnerung. Was es aber heißt, mit ihm im Alltag zu leben, das ist etwas völlig anderes. Vielleicht auch etwas, was es gar nicht will.
Noch Fragen?
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Presseinformation REPORT MAINZ, 27. August 2007
Nach Recherchen des ARD Politikmagazins REPORT MAINZ hat das Bundesfamilienministerium sendefertige Hörfunkberichte und gelayoutete Zeitungsartikel zum neu eingeführten Elterngeld über eine Agentur im redaktionellen Teil von Hörfunksendern und Zeitungen platziert.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Folgenachricht siehe hier.
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Grafiken mit Informationen über nichteheliche Kinder, Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Heiratsalter und vieles mehr
Zum Artikel siehe hier.
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(ola)
Seit über zehn Jahren gratuliert Bürgermeister Friedhelm Wolf den frisch gebackenen Eltern der Stadt Sundern zur Geburt ihres Kindes. Am 6. Februar 1997 habe sogar eins zurück geschrieben: "Vielen Dank für die Glückwünsche zur meiner Geburt", erinnerte sich Bürgermeister Friedhelm Wolf.Jetzt haben sich Verwaltung und Jugendamt überlegt, noch einen Schritt weiter zu gehen und sich noch kinderfreundlicher zu präsentieren.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Auf den ersten Blick eine interessante Initiative. Anstatt Eltern zu misstrauen und sie durch immer mehr Zwangsmaßnahmen zu überwachen, erhalten sie bei Geburt ihres Kindes ein Informationsangebot. Speziell beim ersten Kind werden sie dafür dankbar sein, dass sie sich nicht alles selbst zusammensuchen müssen.
Besser ein weißes Lätzchen für das Baby als später eine weiße Weste für das Jugendamt.
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Esther Caspary
Mütter, die scheinbar allmächtig sind, machen wütend. Mitunter auch Richter? Eine Mutter verweigert dem in Kalifornien lebenden Vater seit neun Jahren beharrlich gegen alle Gerichtsbeschlüsse und ohne nachvollziehbaren Grund den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern. Sie verweigert sich jeder Kooperation mit dem Gericht, dem Verfahrenspfleger und dem Sachverständigen. Auch die Kinder lehnen jeden Kontakt mit ihrem Vater ab. Das Familiengericht überträgt schließlich das Sorgerecht auf das Jugendamt, Mutter und Vater legen Beschwerde ein. Beide wollen das alleinige Sorgerecht.
Im Beschwerdeverfahren stellt der Gutachter fest, dass die Mutter alles kontrollieren möchte, die Kinde massiv beeinflusst und ihnen keinen Raum lässt, sich eigene Meinungen zu bilden, insbesondere über ihren Vater. Die Kinder kommen in ein Heim, um zu klären, ob sie ohne den Einfluss der Mutter zu einem Kontakt mit ihrem Vater bereit sind. Tatsächlich beginnen sich die Kinder zu öffnen, bis es der Mutter gelingt, ihren Einfluss durch heimliche Treffen mit den Kindern wieder geltend zu machen. Kurz vor Weihnachten entführt die Mutter die Kinde aus dem Heim und taucht mit ihnen unter. Das Beschwerdegericht stellt fest, dass die Mutter nicht geeignet ist zu erziehen, da sich die Kinder wegen ihres Omnipotenzverhaltens nicht zu selbständigen Persönlichkeiten entwickeln könnten. Es überträgt das Sorgerecht auf den Vater.
Allerdings nimmt es hiervon das Recht aus, zu bestimmen, wo die Kinder leben. Dieses Recht erhält der Pfleger, der die Kinder zunächst bei der Mutter lassen will. Begründung des Gerichts: Zwar sei die Abneigung der Kinder gegenüber ihrem Vater durch die Mutter verursacht. Die Kinder erlebten aber mittlerweile den Willen der Mutter als ihren eigenen Willen, und diesen könne man nicht ohne Schaden für das Kindeswohl brechen. Im Ergebnis soll also die Mutter die Kinder betreuen, ohne jedoch das Sorgerecht zu haben.
Entscheiden in allen wichtigen Angelegenheiten darf vielmehr der Vater, dessen Wünschen die Mutter Folge leisten muss. Die Verständigung soll über den Verfahrenspfleger erfolgen. Der Vater soll dadurch im Erleben der Kinder Gewicht und Verantwortung erhalten und die Übermacht der Mutter gebrochen werden.
Vor dem Hintergrund des Verhaltens der Mutter ist dieser Wunsch mehr als verständlich. Trotzdem erscheint die vom Gericht gefundene Lösung fragwürdig. Zum einen wird Vertrauen zum Vater sich so kaum entwickeln, da die Kinder vermutlich die völlige Entrechtung der Mutter als weitere Demütigung erleben und ihr negatives Vaterbild bestätigt sehen werden. Zum anderen ist unklar, warum die Kinder weiter bei der Mutter leben sollen, wenn sie nicht erziehungsgeeignet ist. Hätten die Kinder dann nicht in ein Heim oder Internat gemusst? Der verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, bei dieser Entscheidung habe auch die Frustration über die scheinbar allmächtige Mutter und die eigenen Ohnmachtsgefühle eine Rolle gespielt, nicht nur das Kindeswohl.
Die Autorin ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.
"Ohnmachtsgefühle" des Oberlandesgerichts? Des höchsten Familiengerichts in Hessen, dessen Richter auch schon mal von sich sagen "Über uns kommt nur der blaue Himmel"? Der rechtssuchende Bürger vernimmt's mit Grausen.
Post Scriptum: So ganz ohnmächtig scheinen die Gerichte doch nicht zu sein - zumindest dann nicht, wenn es darum geht, Mütter in ihrem rechtswidrigen Tun zu bestärken. Lesen Sie hier, wie es weiterging.
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Klaus Wille
Kann der nacheheliche Unterhalt verwirkt werden, wenn der geschiedene Ehegatte das Umgangsrecht vereitelt? Diese Frage hatte der BGH zu entscheiden. Die Antwort ist eindeutig: nur in extremen Ausnahmefällen kann in solchen Fällen der Unterhalt ausgeschlossen werden.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Das Grundgesetz wird weiter ausgehöhlt. Das Recht auf Schutz der Familie ist in Art. 6 GG in ungewöhnlich deutlicher Form verankert. In § 1684 BGB wird präzisiert, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat; umgekehrt ist jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
In früheren Entscheidungen haben die Obergerichte noch festgestellt, dass der sorgeberechtigte Elternteil nicht nur den Umgang mit dem anderen Elternteil dulden muss, sondern er ist auch verpflichtet, diesen Umgang aktiv zu fördern. Doch in seiner aktuellen Entscheidung baut der BGH immer größere Hürden für den Nachweis der Umgangsvereitelung auf. Wie soll man seinem Kind "Briefe und kleine Geschenke" zukommen lassen, wenn diese vom anderen Elternteil entweder zurückgeschickt, oder, was noch viel schlimmer ist, dem Kind übergeben und dann in seinen Augen schlecht gemacht werden? Alle PAS-Experten sind sich darin einig, dass dieses "Schlechtmachen" eine der beliebtesten Methoden der manipulierenden Eltern ist.
Der Autor des Artikels, selbst Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht, zieht das Fazit:
Auch mit dieser Entscheidung wird ersichtlich, dass es für den Umgangsberechtigten fast unmöglich ist, den Unterhalt auszuschließen, wenn das Umgangsrecht vereitelt wird. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass es nur wenige Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Betrachtet man die praktischen Umsetzungsprobleme bei Umgangsvereitelungen, so ist eine Hilfslosigkeit der Umgangsberechtigten offensichtlich.
Dabei ist der Ausdruck "Hilflosigkeit" noch sehr milde gewählt. Was soll man von einem rechtssystem halten, in dem es ausreicht, dass eine Mutter ein Kind einfach in ihre Gewalt bringt, um die Übertragung des Sorgerechts auf sich zu erzwingen, während umgekehrt ein Vater, der "nur" den Umgang verweigert hat, sofort mit dem Sondereinsatzkommando Bekanntschaft macht? Siehe hierzu auch den lesenswerten Kommentar "Omnipotente Mütter" von Rechtsanwältin Esther Caspary.
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Sozialnetz Hessen
Am 18. September 2007 in Oberursel
Kinder erleben häusliche Gewalt, wenn die Mutter misshandelt wird, direkt oder indirekt mit. Die Misshandlung der Mutter ist der häufigste Kontext der Kindesmisshandlung.
Das "Cochemer Modell", das zunehmend Eingang in die Beratungs- und Gerichtspraxis findet, soll kritisch hinterfragt werden, welche Antwort es für den Umgang bei häuslicher Gewalt gibt.
Den Info-Flyer zu der sog. "Fachtagung" finden Sie hier.
Textauszug (Hervorhebungen sind aus dem Flugblatt übernommen):
Kinder erleben häusliche Gewalt, wenn die Mutter misshandelt wird, direkt oder indirekt mit.
sie sehen, wie die Mutter geschlagen oder vergewaltigt wird.
sie hören, wie der Vater schreit, die Mutter weint.
sie spüren den Zorn des Vaters, die eigene Angst, die der Mutter.
sie denken, sie müssten die Mutter schützen.
sie fühlen sich allein, ohnmächtig und hilflos.
Die Misshandlung der Mutter ist der häufigste Kontext der Kindesmisshandlung.
Nach Nordrhein-Westfalen beteiligt sich nun auch Hessen an einer sexistischen Hetzkampagne gegen Männer. Man beachte das Impressum des Sozialnetzes Hessen: Projektträger ist das Hessische Sozialministerium.
Diverse Statistiken belegen, dass sowohl häusliche Gewalt wie auch Kindesmisshandlung etwa zu gleichen Teilen von Männern und von Frauen ausgehen. Die Aussagen in dem Flugblatt (und wohl auch die geplanten Vorträge) entsprechen also nicht der Wahrheit. An dieser Stelle sei der Hinweis auf § 130 des Strafgesetzbuches gestattet.
Dass eine Regierungsbehörde eindeutig verfassungswidrige, weil verunglimpfende Veröffentlichungen in Wort und Schrift unterstützt, ist nicht zu tolerieren. Bezeichnenderweise gehört die hessische Gleichstellungsbeauftragte der "Stabsstelle Frauenpolitik" des Sozialministeriums an.
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Frankenpost 25. 08. 2007
Hannes Keltsch
Die leibliche Mutter war minderjährig und der Aufgabe nicht gewachsen: Jugendamt musste eingreifen
Der vierjährige Marc (Name geändert) wächst behütet und glücklich auf. Das ist nicht selbstverständlich. Marc ist ein Pflegekind. Das Jugendamt hat ihn seiner leiblichen Mutter entzogen. Nun lebt der Junge bei Susanne und Klaus G. in Münchberg, bei seiner Pflegefamilie.
Vollständige Nachricht siehe hier.
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Presseportal 22. 08. 2007
(ots)
Kinder mit einer Behinderung sind in weitaus stärkerem Maße von sexueller und körperlicher Gewalt betroffen als ihre Altersgenossen. So waren beispielsweise von den 500 Kindesmisshandlungs-Fällen beim Kinderschutz-Zentrum Kiel in 2006 15% der Opfer behindert. Dabei beträgt der Anteil der Behinderten bei den `Menschen unter 15 Jahren` gerade einmal 1,2% (Quelle: Statistisches Bundesamt). Dennoch nehmen nur wenige Familien, die Kinder mit Behinderungen haben, Kontakt zu Beratungs- und Hilfeeinrichtungen auf.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Pressekontakt:
"Die Kinderschutz-Zentren"
Geschäftsführer: Arthur Kröhnert
Köln 0221-569753
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Heinz-Ludwig Kanzler
Der Tod des kleinen Kevin in Bremen, der Tod vieler anderer Kinder haben in den vergangenen Jahren Schlagzeilen gemacht. Sie starben, weil ihre Eltern mit der Erziehung überfordert waren. Den Behörden warf man vor, sie hätten schneller reagieren müssen. Forderungen nach einem besseren Frühwarnsystem wurden laut, die Bundesregierung reagierte 2005 mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK).
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Brigitte Ulitschka
Jörg Mersmann (39) erwartet im November sein erstes Kind. Der Mann, der fit im Haushalt ist, kochen und backen kann, nimmt am Qualifizierungskurs von Jugendamt und VHS teil, um auch fremde Kinder zu betreuen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Bravo! Ein Jugendamt unterstützt einen Mann bei der Ausbildung zum Tagesvater. Das ist wirkliche Gleichberechtigung! Man vergleiche das mit der Haltung eines anderen Jugendamtes, das die nicht sorgeberechtigte Mutter offen dabei unterstützt, dem sorgeberechtigten Vater sein Kind zu entziehen.
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Allgemeine Zeitung 22. 08. 2007
Claus Rosenberg
Sonja Ruiz ist in froher Erwartung. In wenigen Tagen wird die Alzeyerin zum ersten Mal Mutter. Darauf freut sie sich. Sobald das Kind auf der Welt ist, gehört die 29-Jährige mit ihrem Ehemann zu dem Kreis Deutscher, die Anspruch auf das Elterngeld haben.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung 30. 12. 2004
RHEINGAU-TAUNUS-KREIS. Die Kreisverwaltung lehnt nach umfangreichen Recherchen die Einführung des "Cochemer Modells" ab, dessen Kern das fortbestehende gemeinsame Sorgerecht der Eltern auch nach einer Scheidung oder dauerhaften Trennung ist. Das Sorgerecht wird im Kreis Cochem somit nicht nur einem der beiden Elternteile zugesprochen.
Diese modellhafte "einseitige Präferenz für die gemeinsame elterliche Sorge" ist nach Ansicht der Kreisverwaltung "in vielen Fällen nur eine Scheinlösung", mit der die tiefgreifenden Konflikte und gegenseitigen Verletzungen, die zwischen den Eltern im Zuge der Trennung entstanden sind, nicht gelöst werden können. Das führe dazu, dass die Konflikte auf den Streit um das Umgangsrecht verlagert würden.
Die nähere Beschäftigung mit dem bundesweit bekannten Modell, das aber nur wenige Nachahmer gefunden hat, geht auf einen Antrag der FWG-Fraktion im Kreistag zurück. In Cochem war 1992 nach einer Gesetzesänderung zur Mitwirkung des Jugendamts in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten ein Arbeitskreis aus Vertretern des Familiengerichts, der Beratungsstellen, des Jugendamtes, der Rechtsanwälte und relevanter Interessengruppen gebildet worden. Im amtlichen Verfahren zum Sorgerecht müssen die Eltern dem Familiengericht seither eine Vereinbarung zur gemeinsamen elterlichen Sorge vorlegen. Die Kreisverwaltung verweist allein schon auf die gravierenden strukturellen Unterschiede zwischen dem Kreis Rheingau-Taunus und dem nur ein Drittel so großen, ländlichen Kreis Cochem mit nur einem Familiengericht. Schon organisatorisch scheitere eine Übernahme.
Wärend der Kreis Cochem jedoch einseitig der "gemeinsamen elterlichen Sorge" Priorität gebe, sei dies im Rheingau-Taunus-Kreis das "Wohl des Kindes", heißt es in einer Gegenüberstellung aus dem Bad Schwalbacher Kreishaus.
Die Praxis zeige, dass die Umgangsregelungen weitaus strittiger seien als die Regelungen des Sorgerechts. Die "vielbeschworenen Erfolge" des Cochemer Modells scheinen dem Rheingau-Taunus-Kreis "realitätsfern", und sie deckten sich auch nicht mit den Erfahrungen der Rechtsanwälte und des Bundesverbandes alleinerziehender Väter und Mütter: "Es nützt den betroffenen Eltern und Kindern nicht das geringste, die gesellschaftliche Realität schönzumalen." Nicht die Einigung der Eltern sei das wichtigste Ziel einer Beratung, sondern das Kindeswohl.
Es gebe aber auch keine Rechtsgrundlage, die Eltern zu einer Beratung zu verpflichten. Zudem habe eine Umfrage unter zahlreichen Jugendämtern in Rheinland-Pfalz ergeben, dass kein einziges Jugendamt das "Cochemer Modell" umgesetzt habe. Vielmehr stimmten alle Befragten in einem Punkt überein: "Das Cochemer Modell ist nicht auf andere Landkreise und Städte übertragbar."
Diese Meldung ist nunmehr fast drei Jahre alt. Sie hat nichts an Aktualität verloren und wird hier in Erinnerung gerufen, um zu verdeutlichen, dass Justizminister und Sozialministerin viel zu tun haben werden, wenn sie die starre Haltung dieser hartgesottenen Jugendamts-Mitarbeiter aufbrechen wollen. Schon Macchiavelli wusste: "Wenn der Teufel die Menschen in Verwirrung bringen will, bedient er sich dazu der Idealisten."
Das zitierte Jugendamt erhielt übrigens als Antwort auf den Artikel in der FAZ ein "spontanes" Schreiben der Professoren Salgo und Zenz, in dem sie die Haltung des Jugendamtes begrüßten. Mit diesem Schreiben hat das Jugendamt dann seine einseitige Haltung im Kreistag begründet. Zur Durchsetzung seiner Ideologie verstößt das Jugendamt dann auch mal ganz locker gegen Gerichtsbeschlüsse. Dem Gericht gegenüber rechtfertigt es sich mit den Worten "Wir waren nie mit dieser Sorgeregelung einverstanden."
Das Jugendamt als "Supergericht", das "Irrtümer" der Familiengerichte kontrolliert? Das Prinzip der Gewaltenteilung ist auf der Strecke geblieben.
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Im Fall des Türken Kazim Görgülü, der seit sieben Jahren um seinen Sohn kämpft, zeichnet sich möglicherweise eine Wende ab. Der Amtsvormund des fast achtjährigen Jungen legte jetzt fest, dass Christofer nach den Sommerferien 2008 in die Familie seines leiblichen Vaters wechseln soll. Bisher lebt der Junge bei Pflegeeltern im Landkreis Wittenberg.
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Jürgen Rudolph
Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag
Die Trennung der Eltern ist besonders schmerzhaft für die Kinder. Umso schlimmer ist es, wenn sie in den Konflikt der Eheleute hineingezogen werden. Kinder haben vor Gericht keine Lobby, und so ist es kein Wunder, dass die Leidtragenden in einem hochstrittigen Scheidungsfall oft die Kinder sind, die den Kontakt zu einem Elternteil verlieren.
Die »Cochemer Praxis« ist ein Versuch, das Familienrecht kindgerechter zu gestalten, indem Gericht, Jugendamt und Sachverständige Hand in Hand arbeiten, um eine Zusammenarbeit der Eltern zum Schutz des Kindes zu erwirken. In Zeiten, in denen sich das Bild von Familie ändert, muss auch das Familienrecht diesen Veränderungen folgen, fordert Autor und Familienrichter Jürgen Rudolph.
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