MGFFI Pressemitteilung 23.11.2007
Am Sonntag ist der Internationale Tag zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Frauenminister Armin Laschet sagte heute (23.11.2007) in Düsseldorf: "Um ein sichtbares Zeichen zu setzen, beteiligen wir uns an der bundesweiten Fahnenaktion von Terre des Femmes, die in diesem Jahr unter dem Motto 'Frauen schlägt man nicht - nein zu häuslicher Gewalt' steht." Anlässlich des Gedenktages wird vor dem Ministerium eine Fahne mit der Aufschrift "Frei leben - ohne Gewalt" gehisst.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie hier.
Es ist noch gar nicht so lange her, da wurde überall der Grundsatz propagiert, man müsse geschlechtsneutral formulieren. Das führte dann zu Auswüchsen, die kaum noch lesbar waren, wie z.B, "Sehr geehrte(r) Herr/Frau Minister(in)" oder orthografischen Experimenten wie "MinisterInnnen", teilweise sogar zu übertriebenen Versuchen politischer Korrektheit wie "Liebe Mitglieder und Mitgliederinnen" (tatsächlich so gelesen!).
Doch das alles ist Schnee von gestern. Seit kurzem darf wieder geschlechtsspezifisch formuliert werden. Mit einem Unterschied. Die "Guten" müssen immer die Frauen, die "Bösen" immer die Männer sein - dann ist jede Formulierung erlaubt. Und so kann dann unter dem schönen Titel "Wer schlägt muss gehen" der Untertitel stehen "Für das gewaltfreie Leben von Frauen".
Die Liste der Entgleisungen des Laschet-Ministeriums ist lang, an dieser Stelle soll nur an derer zwei erinnert werden. Gleichstellungsbeauftragte, die diesen Namen tatsächlich verdienen, und die z.B. einen "Boys' and Girls' Day" mit gleichen Angeboten für Mädchen und Jungen veranstalten, sind induLa eine ebenso rühmliche wie seltene Ausnahme.
Nordrhein-Westfalen ist ein selbständiges Bundesland innerhalb unserer föderativen Republik. Aber vielleicht sollte man Herrn Laschet und sein Ministerium einmal auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufmerksam machen. Denn das hat laut Grundgesetz noch immer Vorrang vor der nordrhein-westfälischen Ideologie.
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Justus-Liebig-Universität Gießen 26.11.2007
Der ehemalige Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Bernhardt, wird im Rahmen der Vortragsreihe "Forum Juris Internationalis" am Fachbereich Rechtswissenschaft über "Probleme der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" sprechen. Die Veranstaltung findet am Montag, 26. November um 18.15 Uhr in Hörsaal 1 im Hörsaalgebäude Recht und Wirtschaft, Licher Str. 68 in Gießen statt. Prof. Bernhardt vom Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht wird zu den aktuellen Problemen Stellung nehmen. Im Anschluss an den Vortrag freut sich das Franz von Liszt-Institut für internationales Recht und Rechtsvergleichung als Veranstalter auf die Möglichkeit zur Diskussion.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
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Karsten Kammholz
Ziemlich genau 90 Minuten Zeit nahmen sich gestern die drei Richter im Schwurgericht von Antalya, den Missbrauchsprozess um den 17-jährigen Schüler Marco W. aus Uelzen weiter zu verhandeln. Und sie entschieden: Der Junge bleibt in Untersuchungshaft, mindestens bis zum 14. Dezember. Dann wird erneut verhandelt.Marco ist angeklagt, in den Osterferien die 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Er bestreitet den Vorwurf. Seit sieben Monaten sitzt er nun in einem Gefängnis in Antalya.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
Und hier die Reaktionen unserer Politiker darauf:
Türkei nicht reif für Beitritt in EU
RP-online 21.11.2007
Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Der Fall zeigt, dass die Türkei nicht reif für den Beitritt in die Europäische Union ist. Mit unserem Verständnis von einem Rechtsstaat ist dieses Verfahren nicht mehr vereinbar.“
FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen: „Haftsachen, insbesondere in Jugendverfahren, sind in allen Rechtsstaaten der Welt mit besonderer Beschleunigung zu bearbeiten. Was wir hier erleben an immer neuen vermeidbaren Verzögerungen ist ein Skandal.“
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte ein Eilverfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof: „Diese Verzögerung des Verfahrens ist nicht akzeptabel. Mit rechtsstaatlichen Maßstäben hat das nichts zu tun.“
Der bayerische Europaminister Söder forderte die Bundesregierung auf, sich stärker für Marco W. einzusetzen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries müsse gegenüber ihrem türkischen Kollegen darauf dringen, «dass hier ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet wird», meinte Söder. Nach sieben Monaten Untersuchungshaft müsse dafür gesorgt werden, «dass es da schnell zu einer Entscheidung kommt». Die erneute Vertagung des Prozesses zeige, dass es in der Türkei «wirklich rechtsstaatliche Defizite gibt».
Lesen Sie auch den Kommentar "Unberechtigte Empörung" von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 08.08.2007.
Meine Damen und Herren Politiker
Ihr Engagement ehrt sie. Aber bitte bedenken Sie: Marco W. sitzt in einem Gefängnis eines souveränen Landes und wird nach den Gesetzen dieses Landes behandelt. Das türkische Recht wurde 2004 gründlich reformiert und den EU-Normen angepasst. Deutsche Juristen haben daran mitgearbeitet.
Gerade Sie (und einige der Genannten meine ich persönlich) haben immer wieder auf die Unabhängigkeit der Richter hingewiesen, die in einem Rechtsstaat oberstes Gebot ist. Jedenfalls haben Sie das getan, wenn Sie auf die skandalösen Verhältnisse an unseren Jugendämtern und Familiengerichten angesprochen wurden, und mit diesem Hinweis haben Sie eine Untersuchung eben dieser Verhältnisse in unserem Lande abgelehnt.
In Deutschland sind viele Kinder in menschenrechtsverletzender Weise in Heimen inhaftiert, teilweise in psychiatrischen Abteilungen und teilweise schon seit Jahren. Diese Kinder kommen selbst dann nicht zu ihren Eltern zurück, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schwerwiegende Grundrechtsverletzungen feststellt. Der einzige Fall, in dem ein Beschluss des EGMR nach zwei Jahren noch immer nicht umgesetzt wurde, stammt aus Deutschland!
Der selbe EGMR hat festgestellt, dass in Deutschland eine wirksame Beschwerde gegen überlange Verfahrensdauer nicht möglich ist. Zahlreiche Familien sind unrettbar zerstört, weil nach jahrelanger Entfremdung die Bindung der Kinder zu ihren Eltern nicht mehr hergestellt werden kann.
Das europäische Parlament zeigt sich überaus besorgt über die Allmacht und die Willkür der deutschen Jugendämter, für die es nicht einmal eine Fachaufsicht gibt, und deren Rechtsaufsicht völlig wirkungslos ist.
Da rechtliche Argumentationen und Appelle seit Jahren nicht gefruchtet haben, lesen Sie wenigestens die Bibel, Matthäus 7, 1-5:
Vom Richtgeist
Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr meßt, wird euch zugemessen werden. Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge? Oder wie kannst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen?, und siehe, ein Balken ist in deinem Auge. Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; danach sieh zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst.
Wer ernsthaft behauptet, die Türkei sei wegen des Falles Marco W. noch nicht reif für den Beitritt zu EU, beantragt damit gleichzeitig den Ausschluss der Bundesrepublik Deutschland. Nicht mehr und nicht weniger.
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AP
Ein von seinen Eltern vernachlässigtes fünfjähriges Mädchen ist in Schwerin verhungert. Das Kind war am Dienstagabend in äußerst kritischem Zustand von einem Notarzt in das Klinikum Schwerin gebracht worden, wo es trotz aller Rettungsversuche wenige Stunden später starb. Die 23-jährige Mutter und der 26 Jahre alte Vater wurden am Mittwoch wegen des dringenden Tatverdachts der Tötung durch Unterlassung vorläufig festgenommen, wie Oberstaatsanwalt Christian Pick sagte. Das Kind wurde laut Picks nach der Alarmierung eines Notarztes in einer Wohnung im Plattenbau-Stadtteil Lankow vorgefunden. Ein Mann soll den Notarzt gerufen haben.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
Fall Lea-Sophie: Schweriner Bürgermeister: Lücken im System
Die Zeit 23.11.2007
Au weia! Das klingt nach Kritik! Sollte hier tatsächlich ein Fehler des Jugendamtes zugegeben werden? Doch der Wortlaut der Meldung beruhigt uns:
Den Mitarbeitern des Amtes könne nach bisherigem Kenntnisstand kein Versäumnis vorgeworfen werden. Das Jugendamt habe nach bisherigem Kenntnisstand "vorschriftsmäßig, ordnungsgemäß und sachgerecht" gehandelt. Leider habe ein Mitarbeiter jedoch im Rahmen seiner Kompetenzen eine Entscheidung getroffen, die sich "im Nachhinein als nicht richtig" herausgestellt habe, sagte Claussen.
Lesen Sie die vollständige Bachricht hier.
Na bitte, wussten wir's doch.
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dpa
Gut vier Jahre nach dem Tod ihres dreijährigen Sohnes steht eine siebenfache Mutter wegen Körperverletzung und Misshandlung vor Gericht. Das Kind soll im Mai 2003 schwer verbrüht worden sein. Aus Angst vor dem Jugendamt hatte die Mutter keinen Arzt gerufen, sondern den Sohn mit «Hausmitteln» behandelt. Das Kind starb elf Tage später. Laut Anklage hätte es gerettet werden können, wenn die Frau ihren Sohn gleich zum Arzt gebracht hätte. Die 36-Jährige hatte ausgesagt, sie habe keine Hilfe geholt, weil ihr Mann im Gefängnis sitze und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr die Kinder wegnehmen.
Zur Meldung
Nun ist es gerichtskundig. Mindestens ein Kind ist in Deutschland aus Angst vor dem Jugendamt gestorben. Da es inzwischen kaum noch jemand glaubt: Das ist die Behörde, die nach ihrem gesetzlichen Auftrag das Wohl der Kinder im Blick haben sollte. In der Realität verbreitet diese Behörde längst soviel Angst und Schrecken, dass Eltern sogar den Gang zum Arzt fürchten. Ist es das, was Sie wollen, Frau von der Leyen?
Wenn künftig die Eingriffsschwelle des Jugendamtes weiter herabgesetzt und vor allem die Nachweispflicht für das elterliche Versagen abgeschafft wird, wird die Angst vor dem Jugendamt wohl weiteren ansteigen. Und diese Angst wird zwangsläufig - das ist in allen Überwachungsstaaten so - zu weiteren Unterlassungen seitens der Eltern führen. Ist es das, was Sie wollen, Frau Zypries?
Ist es das, was wir Eltern wollen?
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Spiegel Online 21.11.2007
ffr/AFP/dpa/AP
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 26-jährigen Vater und die 23-jährige Mutter wegen des Verdachts, ihre Tochter durch Unterlassen getötet zu haben. Der Vater hatte gestern Abend einen Notarzt alarmiert, der das offenbar völlig ausgehungerte Mädchen ins Krankenhaus einwies. Dort starb es kurz nach der Einlieferung. "Ich war sehr erschrocken, dass es so etwas geben kann", sagte ein Klinik-Sprecher über den Zustand des Kindes.
...
Es gibt erste Hinweise, dass das Jugendamt über eine mögliche Vernachlässigung in der Familie informiert war. Nach Angaben des Vermieters hatte sich das Jugendamt vor etwa zwei Wochen an ihn gewandt, um einem entsprechenden anonymen Hinweis nachzugehen. Ein Mitarbeiter der Behörde habe die Familie besucht, aber keine Auffälligkeiten festgestellt. Das Schweriner Jugendamt gab zunächst keine Stellungnahme ab.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
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Spiegel Online 17.11.2007
Jan-Philipp Hein
Ein paar wenige, die kaum noch jemand ernst nimmt, streiten sich noch, ob es den Klimawandel überhaupt gebe und ob er durch den Menschen gemacht würde. Durch den Menschen? Auf das den kommt es an. Denn bei diesem Subthema sind jetzt andere angekommen.
"Ich habe extra nicht 'verursacht durchden Menschen' gesagt", erklärt Ines Weller. Dabei dehnt sie das den besonders. Die Bremer Professorin vom Forschungszentrum Nachhaltigkeit und vom Zentrum Gender Studies der dortigen Universität stellt die Geschlechterfrage: Ist der Klimawandel geschlechtsneutral? Das will die Chemikerin wissen, und zum gleichnamigen Vortrag im Gästehaus der Bremer Uni rücken Zuhörer an, die durchaus dem Klischee entsprechen, das man vor Augen haben könnte, wenn man den Titel liest.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Die "nicht empirisch abgesicherten" verschrobenen Ansichten dieser Dame sollen hier nicht diskutiert werden. Wirklich übel wird einem jedoch, wenn man liest, dass sie an der Universität Bremen angestellt ist, also aus öffentlichen Geldern bezahlt wird.
Und noch eines fällt auf: Diese Art von geistiger Umweltverschmutzung wird ausschließlich von Frauen produziert, die damit dramatisch zur Überhitzung des sozialen Klimas beitragen. Die Halbwertszeit ist nahezu unendlich, die Schäden astronomisch hoch. Das wäre doch einmal ein lohnendes Forschungsgebiet.
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Frankfurter Rundschau 24.07.2007
Thomas Raiser
Die Rechtssoziologie ist die eigentliche Wissenschaft vom Recht, im Gegensatz zur dogmatischen Jurisprudenz, die nur eine handwerkliche Fertigkeit für die Juristen darstellt. So lautet die prägende Kennzeichnung der Disziplin durch Eugen Ehrlich in seiner Grundlegung von 1913. Gesetze, Gerichtsurteile und wissenschaftliche Rechtsschriften - die Amerikaner sagen "The Law in the Books" -, erfassen für Ehrlich die Wirklichkeit des Rechts nicht, sondern existieren, ähnlich wie religiöse und literarische Schriften, nur in Gestalt von Texten, die zwar einen gedanklich fassbaren Sinn enthalten und daher der sinnhaften Interpretation und normativen Geltung zugänglich sind, aber letztlich doch tot bleiben.
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Focus Online 17.11.2007
im/hal/ddp
Bisher hatte die Bundesregierung geplant, den Existenzminimums-Bericht einige Monate vorzuziehen, um das Kindergeld schon Anfang 2009 heraufsetzen zu können. Doch das lehnte der Koalitionsausschuss, an dessen Sitzung auch Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) teilnahm, nun nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ ab: „Es bleibt beim alten Termin“, hieß es am Freitag übereinstimmend bei Union und SPD. Der Bericht wird deshalb voraussichtlich erst im Herbst 2008 erscheinen, eine Kindergeld-Erhöhung ist daher wegen der langwierigen parlamentarischen Prozedur erst im Jahr 2010 wahrscheinlich.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Und was kommt dabei heraus? Schauen Sie hier nach. Oder lesen Sie am besten gleich diese Meldung.
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Pressemitteilung des BMFSFJ 16.11.2007
Aufgabe des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen ist die Bündelung und der Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen der Modellprojekte, die in fast allen Bundesländern mit Förderung des Bundes gestartet wurden. Die Projekte verfolgen unterschiedliche Ansätze. So hat zum Beispiel das länderübergreifende Projekt "Guter Start ins Kinderleben" in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern und Thüringen die Stärkung der Erziehungskompetenzen von Eltern in prekären Lebenslagen und Risikosituationen zum Ziel, um so Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung vorzubeugen. Das Projekt "Familienhebammen: Frühe Unterstützung - frühe Stärkung?" in Niedersachsen dagegen untersucht den Einsatz speziell ausgebildeter Hebammen, die potentiell gefährdete Schwangere und Familien begleiten und unterstützen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Und wo bleibt das Projekt "Fach- und Rechtsaufsicht über die Jugendämter - stoppt die Menschenrechtsverletzungen" ???
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Welt Online 02.11.2007
Dorothea Siems
Der Brief, den Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) am vergangenen Dienstag aus der Unionsfraktion erhielt, ist mehr als unterkühlt: Er ist eisig. Die stellvertretende Fraktionschefin Ilse Falk (CDU) und der Familienpolitiker Johannes Singhammer (CSU) werfen der Ministerin darin einen erneuten Alleingang vor. Dieses Mal geht es nicht um Krippen, Betreuungsgeld oder Vätermonate beim Elterngeld. Es geht um das vor einem Jahr beschlossene Gleichstellungsgesetz.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Noch ein Auszug:
"Der Brief zeigt, wie stark das Vertrauensverhältnis zwischen der Ministerin und der Unionsfraktion zerrüttet ist. Da wird selbst die Besetzung eines Expertengremiums zu einem innerparteilichen Politikum. Es ist paradox: Ursula von der Leyen ist mit Abstand die beliebteste Familienministerin, die Deutschland jemals hatte. Doch das gilt nur für die Bevölkerung. In der Politik ist die CDU-Frau verhasst wie keiner ihrer Amtsvorgänger. Es ist keineswegs nur der familienpolitische Kurs der Ministerin, der viele Parteifreunde zur Weißglut treibt. Von der Leyen eckt auch deshalb ständig an, weil sie immer wieder vorprescht, ohne sich mit Partei, Fraktion oder den Fachkollegen der unionsregierten Länder abzustimmen."
Die Frage ist nur, woher die Journalistin wissen will, Frau von der Leyen sei in der Bevölkerung so beliebt. Weiter unten schreibt sie:
"Die Familienministerin hatte die Republik mit ihrem Plan aufgeschreckt, künftig Kinder im Staatsauftrag Gewaltvideos und Alkohol kaufen zu lassen. Familienverbände und Politiker jeder Couleur gingen auf die Barrikaden. "Kinderspitzel" im Kampf gegen jugendliches Komatrinken und Amoklaufen - das ging auch der Kanzlerin zu weit. Nachdem von der Leyen tagelang ihren Plan öffentlich verteidigte, zeigte ihr Angela Merkel die rote Kelle. Die Ministerin musste das Vorhaben zurückziehen."
Ja wat denn nu?
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13.11.2007
Begriffsbestimung
In Anlehnung an die Definition des Kinderschutzbundes liegt Vernachlässigung dann vor, wenn die sorgeverantwortlichen Personen - bewusst oder unbewusst - die notwendige Versorgung und Fürsorge des Kindes andauernd oder wiederholt unterlassen. Die Lebensrealität vernachlässigter Kinder ist von chronischer Unterernährung, unzulänglicher Bekleidung, fehlender Gesundheitsversorgung, unbehandelten Krankheiten und gesteigerten Unfallgefahren geprägt. Auch im emotionalen Bereich kommt es aufgrund eines nicht hinreichenden oder ständig wechselnden Beziehungsangebotes zu erheblichen Beeinträchtigungen. Im Unterschied zu körperlichen Kindesmisshandlungen zeichnet sich Vernachlässigung in der Regel durch einen schleichenden Verlauf aus, bei dem sich Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung erst allmählich zeigen.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Ein exzellenter Beitrag, der eine umfassende Definition des Begriffs "Vernachlässigung" enthält. Der Beitrag enthält eine Tabelle der Formen der Vernachlässigung und Hinweise zu Hintergründen und Hilfe, der rechtlichen Lage und politischen Maßnahmen.
Ein Muss für jeden Jugendamtsmitarbeiter, eine unersetzliche Hilfe für alle Betroffenen.
Hinweis: Die Analysen der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags enthalten zahlreiche weitere interessante Beiträge.
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Reinhard Müller
Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, kann das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, Parallelgesellschaften zu verhindern. Es ging um Spätaussiedler, die einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten. Sie hatten der öffentlichen Grundschule mitgeteilt, dass sie künftig zwei jüngere ihrer Kinder zu Hause unterrichten würden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Es ist unglaublich: Wenn Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichten wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen. Wenn aber eine nicht sorgeberechtigte Mutter ein Kind nicht in die Schule gehen lässt, weil sie es dem sorgeberechtigten Vater entzogen hat und fürchtet, dieser könne es von der Schule abholen und nach Hause bringen, dann wird das nicht nur geduldet, sondern ihr wird auch noch das Sorgerecht zuerkannt! (Berichte dazu siehe hier und hier).
Aus der Beschlussbegründung: "Da sie verhindern wollte, dass das Kind von dem Vater "abgegriffen würde", blieb der Mutter nichts anderes übrig, als sich über die bestehende Schulpflicht hinwegzusetzen und davon abzusehen, das Kind in die Schule zu schicken". Also wird die Verweigerung der Schulpflicht mit einer Straftat (Kindesentziehung) begründet! Seit wann kann ein allein sorgeberechtigter Elternteil ein Kind "abgreifen"?
Dieser Beschluss war natürlich keine Rechtsbeugung - so festgestellt von der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft und dem OLG. Es war auch keine Grundrechtsverletzung - so festgestellt vom BVerfG. Deutsche Richter machen nun einmal keine Fehler.
Dieser Mutter wurde also das Sorgerecht übertragen. Selbst als sie - wie von den Gutachtern vorhergesagt - scheiterte und ihr die Sorge wieder entzogen werden musste, kam das Kind nicht zurück zu seinem Vater. Um mit den Worten eines Pfarrers zu sprechen: "Es sitzt nun in einem Heim und fragt sich, was es verbrochen hat".
Man kann Prof. Willi Geiger, ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht nur zustimmen:
"Anstatt in Deutschland einen Prozess zu führen, kann man ebenso gut würfeln."
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Bernd Fritz
Ehe, Kinder, Haus - die Familie schien perfekt. Doch nach der Trennung entbrannte ein jahrelanger Streit bis an die Grenzen des deutschen Sorgerechts.
...
P. erwirkt einen richterlichen Herausgabebeschluss. In dessen Begründung rügt der Bad Schwalbacher Familienrichter A., der ihm seinerzeit das alleinige Sorgerecht zugesprochen hatte, die „widerrechtliche Entziehung des Kindes" und ermächtigt den zuständigen Gerichtsvollzieher, „zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden, ggf. die Wohnung der Mutter zu durchsuchen und Polizeikräfte zu seiner Unterstützung heranzuziehen". Am darauffolgenden Tag, dem 17. Juni, wird die Vollstreckung der richterlichen Anordnung unter Mithilfe des Jugendamts und eines Pfarrerehepaars vereitelt. Nach dem der Vater, der Gerichtsvollzieher und zwei Vertreter der Jugendbehörde am Wohnhaus der Mutter eingetroffen sind (die Polizeibeamten halten sich auf Bitten Ps. im Hintergrund), gehen der Gerichtsvollzieher und die beiden Jugendamtsmitarbeiter in die Wohnung von Frau P. Nach einer Weile tauchen der in der Nachbar schaft wohnende Pfarrer und dessen Frau auf, die ebenfalls in die Wohnung gelangen. Nach anderthalb Stunden - die Polizisten sind inzwischen zu einem anderen Einsatz gefahren - kommt die Gruppe mit dem Jungen heraus, der von der ihn um klammernden Pfarrersgattin geführt wird. Die Aufforderung des Vaters, sie solle seinen Sohn sofort loslassen, quittieren die Behördenvertreter mit höhnischem Lachen. Unter den Augen des Gerichtsvollziehers wird Leon in einen Kleinbus des Jugendamts bugsiert und in ein Heim verbracht. Die Heimleitung erhält von der Behörde Anweisung, jeglichen Kontakt Ps. zu seinem Sohn zu unterbinden.
Die Konsequenz aus dem behördlich begleiteten Rechtsbruch begreift P. bis heute nicht: Statt die Einstellung der Mutter gegen Recht und Gesetz strafrechtlich zu ahnden oder ihr durch Aussetzen des Umgangs die Möglichkeit zu nehmen, die Kindesentziehung zu wiederholen, sprechen
ihr die Justizorgane noch im selben Jahr das alleinige Sorgerecht für Leon zu.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Über den Fall berichtete auch der Hessische Rundfunk in der Reihe HessenReporter.
Folgenachricht siehe hier.
Wen wundert es da noch, dass namhafte Juristen vom Niedergang des Rechtsstaats sprechen?
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Stefan Buchen, Alexander Bommes
„Normalerweise ist es ja so, wenn jemand einem anderen etwas zufügt, dann muss er dafür
bezahlen. Und wenn er einem anderen viel zufügt, dann muss er dafür viel bezahlen. Wenn
der Staat für das Leid eines Menschen verantwortlich ist, dann sieht das etwas anders aus.“
Vor gut eineinhalb Jahren hat der Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn den
Freispruch erwirkt. 18.062,-- Euro für Bernhard Michels; ein lächerliches Schmerzensgeld
für das, was ihm die Richter in Osnabrück mit ihrem katastrophalen Fehlurteil angetan
hatten. Vor seiner Gefängniszeit hatte Michels gut verdient und die Familie unterstützt. Seit
der Haftentlassung ist er arbeitsunfähig und psychisch krank; kein Vergleich zu seinem
ersten Leben als Facharbeiter auf Bohrtürmen in Freiheit
Lesen Sie das vollständige Skript hier.
Man vergleiche diese Summen mit den Beträgen, die festgesetzt werden, wenn ein Journalist ein nicht autorisiertes Foto von Prinzessin Caroline mit ihrem Baby veröffentlicht, oder wenn Stefan Raab sich über eine Mutter mit Schultüte im Arm lustig macht. Bei alledem lautet die Urteilsformel "Im Namen des Volkes".
Wie riefen die Montagsdemonstranten in der DDR? "WIR sind das Volk!" Die wussten das noch.
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Seit 11 Jahren berät SKIFAS bei falschen sexuellen Missbrauchsverdächtigungen. Die Nachfrage nach Hilfe und Beratungsgesprächen ist unverändert hoch und bedeutet eine erhebliche Arbeitsbelastung für die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins. Der Vorstand von SKIFAS kann diese Arbeit nicht länger leisten und hat schon vor einiger Zeit beschlossen sich aus der Vereins- und Beratungsarbeit zurück zu ziehen. Da auf der letzten Mitgliederversammlung des Vereins SKIFAS kein neuer Vorstand gewählt wurde, wird der Verein zum Jahreswechsel aufgelöst. Eine persönliche oder telefonische Beratung bieten wir ab sofort NICHT mehr an. Emails können nur in Ausnahmefällen beantwortet werden.
Vielen Dank für die langjährige Unterstützung!
Ein herber Verlust, denn der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs führt fast immer zum sofortigen Verlust des Kindes bzw. der Kinder. Wie die Wormser Prozesse und auch der Fall "Amelie" gezeigt haben, sind die Auswirkungen der Strafprozesse, die auf einen solchen Vorwurf unweigerlich folgen, dramatisch und nicht mehr zu beheben, auch wenn sich später die Unschuld des vermeintlichen "Täters" herausstellt. Zurück bleiben vernichtete Existenzen und zerstörte Familien, die nicht mehr zu kitten sind.
Als Entschädigung für eine zu Unrecht verbüßte Haftstrafe zahlt der Staat pauschal die phantastische Summe von 11 € pro Tag. Das ist sehr befremdlich, denn andererseits werden Geldstrafen oft in Tagessätzen berechnet, richten sich also nach dem Einkommen des Verurteilten.
Immaterielle Schäden, wie z.B. Verlust der Familie, Depressionen etc., sind in dem Betrag von 11 € bereits enthalten. Doch diese 11 € werden nicht einmal in voller Höhe ausbezahlt, denn davon werden auch noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung abgezogen. Und die Entschädigung für Vermögensschäden lässt, wenn sie denn überhaupt ausgezahlt wird, so lange wie möglich auf sich warten. Was ist das für ein Staat, der die Existenz seiner Bürger derart zerstört?
Wer diese Berichte gelesen hat, weiß wie wichtig die Arbeit von Vereinen wie SKIFAS ist. Ein wichtiger Ansprechpartner für Betroffene des "Missbrauchs mit dem Missbrauch" existiert nicht mehr.
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hei/dpa/AP
Einen verurteilten Kinderschänder schickte die Staatsanwaltschaft in einen Kindergarten im niedersächsischen Melle. Dort befriedigte sich der 41-Jährige offenbar erneut vor kleinen Kindern, das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Der Mann war Anfang des Jahres wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Da er nicht zahlen konnte, sollte er stattdessen 720 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Anscheinend hatte sich der Arbeitslose ganz gezielt einen Einsatzort mit Kontakt zu Kindern ausgesucht.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
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Dorothea Siems
Die Kinderarmut in Deutschland steigt trotz guter Konjunktur und sinkender Arbeitslosigkeit weiter an. Seit Einführung von Hartz IV vor knapp drei Jahren habe sich die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Jungen und Mädchen auf mehr als 2,5 Millionen verdoppelt, sagte der Präsident des Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, bei der Präsentation des „Kinderreports Deutschland 2007“. Allerdings seien die Arbeitsmarktreformen nicht die Ursache der Kinderarmut, sie hätten die Misere der Familien nur sichtbarer gemacht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Bericht der UNICEF von März 2005. Zwei Auszüge daraus:
"Doch die Höhe der Sozialausgaben entscheidet nicht allein über das Ausmaß von Kinderarmut. So geben zehn OECD-Länder, darunter auch Deutschland, einen ungefähr gleich hohen Teil ihres Bruttosozialprodukts - zwischen sieben und zehn Prozent - für die soziale Absicherung von Familien aus. Trotzdem gibt es zwischen diesen Ländern beträchtliche Unterschiede bei der Armutsrate: Sie variiert von 3,4 Prozent in Norwegen über 10,2 Prozent in Deutschland bis zu über 15 Prozent in Neuseeland und Großbritannien."
"Am häufigsten von Armut betroffen sind die Kinder Alleinerziehender. Kinder Alleinerziehender sind nicht nur häufiger arm, sondern bleiben es auch über längere Zeiträume. Ihre Chance, der Armut wieder zu entkommen, liegt deutlich niedriger als bei allen anderen untersuchten Bevölkerungsgruppen. Zum Vergleich: Paare mit bis zu zwei Kindern sind nur zu etwas mehr als drei Prozent von Armut betroffen."
Anscheinend hat sich in den zwei Jahren seit 2005 nicht viel getan - jedenfalls nicht zum Besseren. So sieht es auch Jürgen Borchert, Sozialexperte und Richter am Landessozialgericht in Darmstadt:
"Kinderarmut ist die logische Folge einer falschen Sozial- und Steuerpolitik, die keine Rücksicht nimmt auf fehlende Leistungsfähigkeit wegen Unterhaltsverpflichtungen für Kinder."
"Die Familienpolitik der Ministerin beschränkt sich auf Schaufensterreden. ... Was Kinderarmut betrifft, kämpft Frau von der Leyen nicht an vorderster Front."
Die aktuelle Reaktion der Koalition auf die steigende Kinderarmut können Sie hier nachlesen.
Wundert es Jemanden, dass wir anschließend Meldungen wie diese lesen müssen? Doch das schwindende Vertrauen der Bevölkerung scheint die Politiker nicht wirklich zu interessieren.
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Konrad-Adenauer Stiftung Mainz
Tagesseminar zum Thema Familienpolitik
am Sa 8. Dez. 2007, 9.30 Uhr
Erbacher Hof, Mainz, Grebenstr. 24-26
mit
Eckard Kuhla, Gender-Experte
Patricia Haun, Journalistin
Dr. Bau-Jelinek, Dozentin, Wien
Prof. Dr. Walter Hollstein, Soziologe, Männerforscher
Prof. Dr. Matthias Franz, Universität Düsseldorf
Jürgen Liminski, Journalist
„Der vaterlosen Gesellschaft (Mitscherlich) folgt die mutterlose und dann die kinderlose“. (Martin Steeb)
Lesen Sie den Tagungsbericht hier.
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