Dienstag, 18. Dezember 2007
 
Jugendämter fordern mehr Personal
Meldungen über Kindesvernachlässigung nehmen zu, für präventive Hilfe fehlt das Geld
Berliner Morgenpost 18.12.2007
Regina Köhler

Die Meldungen über vernachlässigte, verwahrloste und misshandelte Kinder in Berlin nehmen kein Ende. Vor wenigen Tagen erst musste die Polizei in Friedenau eingreifen, weil Eltern ihren erst zwei Jahre alten Sohn und ihre vier Jahre alte Tochter allein in der Wohnung zurückgelassen hatten. Derartige Nachrichten haben die Öffentlichkeit sensibilisiert. Allein zwischen dem 26. November und dem 7. Dezember sind bei den Krisendiensten der zwölf Berliner Jugendämter 759 Meldungen über die Gefährdung von Kindern eingegangen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Interessant der Kommentar von Monika Herrmann, Jugendstadträtin von Friedrichshain-Kreuzberg. Mit Blick auf den heutigen Kinderschutzgipfel der Bundesregierung sagte sie: "Wir wissen, was zu tun ist. Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben wir die gesetzliche Grundlage dafür. Was fehlt, ist das nötige Geld." Weitere Absichtserklärungen seien hingegen wenig hilfreich. Vor "gesetzgeberischem Aktionismus" haben gestern auch mehrere Kinderschutzorganisationen gewarnt. "Wichtiger als neue Vorschriften sind konkrete Hilfen für Kinder, Mütter und Väter in schwierigen Lebenssituationen", sagte Konrad Koschek, Fachreferent für Jugendhilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin.

Das ist zwar richtig, reicht aber noch nicht aus. Vor allen Dingen braucht das Jugendamt eine Struktur, die es zu rechtmäßigem Handeln zwingt, und in der schwerwiegende Verstöße gegen Menschenrechte strafrechtlich verfolgt werden können. Die Öffentlichkeit kann immer weniger verstehen, dass Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht befolgt werden, während gleichzeitig Parksünder unnachgiebig verfolgt werden. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?

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Billige Bekenntnisse zu Kinderrechten
Financial Times Deutschland 18.12.2007

Alle Jahre wieder sorgt eine Art Weihnachtsbaum-Theorie des Verfassungsrechts in Deutschland für glänzende Augen. Ihre Botschaft: Das Ding wird umso besser, je mehr Schmuck wir hineinhängen. Aktuell sind es die Kinderrechte, die das Grundgesetz verschönern sollen.

Lesen Sie den vollständigen Leitartikel hier.

Wie bereits die Frankfurter Allgemeine Zeitung gelangt auch die FTD zu dem Ergebnis:

"Rein formal sind Kinder schon heute umfassend geschützt. Ihre Rechte ergeben sich bereits aus dem Grundrechtskatalog des Grundgesetzes, zudem gilt in Deutschland seit 15 Jahren die Uno-Konvention über die Rechte des Kindes. Viele Bundesländer haben Kinderrechte außerdem in ihre Landesverfassungen aufgenommen. Erst kürzlich feierten die Parteien in Schleswig-Holstein eine entsprechende Reform - die aber selbstverständlich nicht verhindern konnte, dass es dort jetzt im Ort Darry zu einer fünffachen Kindstötung kam."

Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Es ist nicht nachgewiesen worden, ob und wie durch diese Verfassungsänderung im konkreten Fall Kinder geschützt werden können. Es ist aber erwiesen, dass die Bundesregierung durch Änderung des § 1666 eine Absenkung der Eingriffsschwelle der Jugendämter plant. Und da erwies sich bislang das Recht auf Schutz der Familie aus Art. 6 GG als hinderlich. Sollte diese letzte Bastion fallen, wäre der jugendamtlichen Willkür Tür und Tor geöffnet.

Selbst an einen möglichen Konflikt mit Art. 8 EMRK hat man bereits gedacht: Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit findet im Euopäischen Parlament ein weitgehend von Deutschland geprägter Vorstoß für eine EU-Kinderrechtsstrategie statt (siehe dazu auch die Kompromissanträge).

Allen diesen Projekten ist gemeinsam, dass die Macht der Jugendämter gegenüber den unfähigen Eltern gestärkt werden sollen. Doch in der Regel sind Kinder in der Obhut ihrer Eltern noch immer am besten aufgehoben. Wenn man die reißerische Berichterstattung über die Fälle, in denen Kinder zu Tode kamen, näher betrachtet, stellt man fest, dass alle diese sog. "Problemfamilien" bereits vom Jugendamt "begleitet" wurden. Todesursache war nicht eine zu hohe "Eingriffsschwelle", sondern völlige Fehleinschätzungen von Jugendamtsmitarbeitern, die nicht einmal bemerkten, dass vor ihren Augen Kinder regelrecht verhungerten. Und dieser Institution will man mehr Macht geben als den Eltern?

CETERUM CENSEO OFFICIUM IUVENTUTIS ESSE ABOLENDUM!

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Samstag, 15. Dezember 2007
 
Merkel und Steinmeier begrüßen Freilassung von Marco
WELT Online 14.12.2007
dpa

Kanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank- Walter Steinmeier haben die Freilassung von Marco aus türkischer Untersuchungshaft begrüßt. Er freue sich, dass Marco erst einmal frei ist und nach Hause kann, sagte Merkel in Brüssel. Steinmeier äußerte die Hoffnung, dass der 17-jährige Schüler aus Uelzen bald ausreisen kann. Das Gericht in Antalya hatte ihn ohne Auflagen aus der Haft entlassen. Der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-jährigen Britin soll am 1. April kommenden Jahres fortgesetzt werden.
© Welt

Na also! Marco ist frei, und mit ihm freuen sich 82 Millionen Deutsche! Das ist durchaus aufrichtig gemeint!

Aber, Frau Bundeskanzlerin, nun bleiben Ihnen noch 10 Tage Zeit bis Weihnachten. 10 Tage, in denen Sie mit mindestens ebenso hohem Einsatz dafür kämpfen könnten, dass alle die Kinder, die von den Jugendämtern ohne Rechtsgrundlage entführt und eingesperrt wurden, Weihnachten mit ihrer Familie feiern können.

Sie haben mit ausgestrecktem Zeigefinger auf die Türkei gedeutet. Doch die anderen vier Finger Ihrer Hand haben auf Sie zurückgewiesen. Nun ist auch das Ausland nicht nur auf die skandalösen Verhältnisse in Deutschland aufmerksam geworden, sondern auch auf die untauglichen Versuche, diese Verhältnsse zu verschleiern. Eines hat uns die DDR bewiesen: Man kann zwar lange Zeit von Missständen ablenken, aber letzten Endes kommt eben doch alles ans Tageslicht. Und je länger die Ablenkungsmaßnahmen gedauert haben, desto tiefer ist der anschließende Absturz.

Ich halte es jedenfalls für töricht, zu behaupten:

"Das Jugendamt in seinem Lauf
hält weder Ochs noch Esel auf."
(Frei nach Erich Honecker)

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Kinderrechte im Grundgesetz: Spirale nach unten
Frankfurter Allgemeine Zeitung 13.12.2007
Stefan Dietrich

Es ist wieder so weit. Fast immer, wenn erschütternde Fälle von Kindstötungen oder -verwahrlosung eine Weile lang die Öffentlichkeit beschäftigen, kommt die SPD auf ihre Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ zurück. Als ob sie dort nicht von Anfang an enthalten wären. Als ob auch nur eines dieser Familiendramen einem fehlenden Verfassungsartikel zuzuschreiben wäre. Was tatsächlich fehlt, ist eine systematische Begleitung aller Neugeborenen bis zum Vorschulalter, damit keines verlorengeht, das in prekären Verhältnissen aufwächst. Dafür reichen einfache Gesetze, und die wird es – endlich – bald in allen Ländern geben.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

Dieser Kommentar war längst überfällig, vor allem das glasklare Resümee:

Es droht die Verstaatlichung der Kinder
An der Gerechtigkeitsdebatte über Mindestlöhne und Managergehälter ist unterdessen vorbeigegangen, dass die wertvollste Leistung, die in dieser Gesellschaft erbracht wird, die Erziehung von Kindern, immer schlechter belohnt wird. Aber wozu eine häusliche Leistung belohnen, die man ohnehin nicht mehr haben möchte?

Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr „zuvörderst die Eltern“, sondern „die staatliche Gemeinschaft“ wachen. Von einem Recht der Kinder auf ihre Eltern ist nicht die Rede. Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.

Vielen Dank, Herr Dietrich! Für diese Analyse spricht Ihnen der Presseblog seine Anerkennung aus.

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Regierung will Kinder besser schützen
Ärzteblatt 13.12.2007

Nach den jüngsten Fällen von Kindstötungen plant die Bundesregierung Maßnahmen für einen verbesserten Kinderschutz. Vorgesehen ist nach den Worten des familienpolitischen Sprechers der Unions-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), ein 37-Punkte-Programm.

...

Gerichte sollten außerdem anordnen können, dass Eltern besser mit dem Jugendamt kooperieren und Angebote der Jugendhilfe annehmen. Dazu gehörten auch Erziehungsgespräche oder Vorsorgeuntersuchungen. Verweigern sich die Eltern, „müssen sie mit einem Eingriff des Familiengerichts in ihr Sorgerecht rechnen“, sagte die Bundesjustizministerin.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Das ist starker Tobak! Und vor allem: es ist eine Mogelpackung! Aus gegebenem Anlass wird hier nochmals auf den Beitrag der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung verwiesen: Keinem der (viel zu) vielen Kinder, die im vergangenen Jahr in Deutschland misshandelt wurden oder gar zu Tode kamen, wäre durch diesen Regierungs-Aktionismus geholfen worden. Diese Familien waren nämlich den Jugendämtern bereits bekannt. Es ging auch nicht darum, dass die sog. "Eingriffsschwelle" zu hoch lag. Bei Kinderm die über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg langsam verhungern, kann das Jugendamt auch nach der heutigen Rechtslage schon eingreifen - nein, es ist dazu sogar verpflichtet. Da nutzt es auch nicht, wenn die Eltern dem Jugendamt ein anderes Kind präsentieren, dem es offensichtlich gut geht. Zu solchen Täuschungsmanövern hat schon Hänsel in dem Märchen der Gebrüder Grimm gegriffen. Die Jugendämter sollten es eigentlich besser wissen, zumindest ist das ihre Aufgabe.

Nein, sämtliche gesetzgeberischen Aktivitäten der vergangenen Monate dienen einzig und allein dem Zweck, Eltern als unfähig zu brandmarken und ihnen ihre Kinder wegzunehmen. Siehe hierzu auch den Kommentar von Stefan Dietrich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Tatsache ist, dass von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt drastische Eingriffe in die Elternrechte geplant sind. Aus gutem Grund wird die Bevölkerung hierüber nicht informiert.

Bundeskanzleramt
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder ließ einst in großen Lettern das Einstein-Zitat: "Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat" an die Außenwand des Bundeskanzleramtes pinseln. Frau Merkel täte gut daran, den Satz übertünchen zu lassen. Glauben kann ihn ohnehin niemand mehr.

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Freitag, 14. Dezember 2007
 
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Anfechtung von „Scheinvaterschaften“
BMJ-Pressemitteilung 13.12.2007

Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Staatliche Behörden erhalten künftig die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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TV-Tipp: Entsorgte Väter
Wenn Mütter mit Kindern Druck machen
SWR Fernsehen 15.12.2007, 18:15 Uhr

Wenn sich Eltern trennen, bleiben die Kinder nicht selten auf der Strecke. Dabei haben Kinder das Recht auf beide Eltern. Unterhaltsstreitigkeiten erschweren dabei den Umgang der Erwachsenen. Hier sind meist Frauen die Leidtragenden. Doch auch diese Seite gibt es: Das Recht der Väter, ihre Kinder regelmäßig zu sehen, wird von immer mehr Müttern systematisch unterwandert. Ein betroffener Vater drückt es so aus: 'Es geht hier gar nicht um böser oder schlechter Papa, Geld oder so was. Schön wäre es, denn dann ist man immerhin noch Vater. Hier geht es schlicht und ergreifend um das Tilgen von Vaterschaft.'

Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.

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Gerichtspräsident besitzt offenbar Kinderpornos
Die Welt 12.12.2007
André Zand-Vakili

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Landessozialgerichts Hamburg, Dr. Michael Ruppelt (54), eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf Kinderpornografie. Beamte durchsuchten jetzt die Hamburger Privatwohnung und die Diensträume des Juristen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Sonntag, 9. Dezember 2007
 
Wenn Männer nicht mehr Väter werden wollen.
FRANZ-com 09.12.2007
Gernot Franz

Die Konrad-Adenauer-Stiftung in Mainz hat sich in letzter Zeit dankenswerterweise verstärkt familienpolitischer Themen angenommen. Am 08.12.2007 veranstaltete sie ein ganztägiges familienpolitisches Seminar unter dem Motto "Von den Ursachen, Auswirkungen und Konsequenzen einer vaterlosen Gesellschaft".

Karl-Heinz van Lier
Karl-Heinz van Lier
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Karl-Heinz van Lier, Leiter des Bildungswerkes Mainz der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., eröffnete die Veranstaltung. Angesichts des umfangreichen Programms verzichtete er darauf, ein eigenes Referat zu halten, konnte sich aber den Hinweis nicht verkneifen, dass einer Geburtenziffer von 1,34 Kindern pro Frau in Deutschland eine Geburtenziffer von 2,0 in Frankreich gegenüberstünde. Dies sei, so van Lier, ein Ausdruck der Tatsache, dass Paare, vor allem aber Männer, oftmals keine Kinder mehr wollten.

Der Gender-Experte Eckhard Kuhla leitete seinen Vortrag "Offensive der Frauen - Rückzug der Männer?" mit einem Zitat des libanesischen Dichters Kahlil Gibran ein: "Kinder sind Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selbst." Doch heute, so Kuhla, seien Kinder vielfach zu Nebengrößen im Selbstfindungsprozess der Eltern geworden. Das sogenannte "Gender Mainstreaming" kombiniere ganz bewusst die seit Aischylos bestehende Gleichung "Frauen = Opfer" mit der Darstellung, in Wirklichkeit seien sie "Multi-Tasking-Powerfrauen", während Männer vor allem in der Werbung, aber auch im 7. Familienbericht der Bundesregierung nur noch als "liebenserte Trottel" bezeichnet würden. Die beiden aktuellen Megatrends, nämlich die Vermännlichung der Frau und die zunehmende Androgynität reduzierten die erotische Spannung zwischen Mann und Frau und reduzierten damit den Willen zum Kind.

Unter dem Titel "Wenn Männer nicht Väter sein dürfen" warf die Journalistin und Referentin für Öffentlichkeitsarbeit im Lebenszentrum München Patricia Haun ein kritisches Licht auf die deutsche Abtreibungspraxis. An jedem normalen Werktag, so Haun würden in Deutschland etwa 1.000 Abtreibungen vorgenommen. Bei dieser Entscheidung würden sehr oft nach dem Motto "Mein Bauch gehört mir" die Männer ausgegrenzt, die oft sehr darunter litten, nicht Väter werden zu dürfen. Frauen seien, so Haun, den Männern emotional überlegen und nutzten diese Überlegenheit im Kampf ums Kind bedenkenlos aus. Abschließend zeigte sie einige Sequenzen aus dem Dokumentarfilm Maria und ihre Kinder.

Christine Bauer-Jelinek
Christine Bauer-Jelinek
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

"Männermacht und Frauenmacht" - die Wiener Dozentin, Machtexpertin und Bestseller-Autorin Christine Bauer-Jelinek zeigte auf, dass unsere Gesellschaft sich schleichend zu einer feministischen Diktatur entwickelt habe. Frauen verfügten über die Gebärmacht und die Begriffsmacht in der Genderdiskussion und hätten längst durchgesetzt, dass nur noch gesagt werden dürfe, was dem Mainstream entspreche: "Alles Gute ist weiblich, alle Schlechte männlich." Während in der industriellen Gesellschaft wegen der harten körperlichen Arbeit "Macht" noch weitgehend mit "Männermacht" gleichzusetzen war, habe die zunehmende Bedeutung des Dienstleistungssektors zu einer weitgehenden Aushöhlung der "Männermacht" und Aufwertung der "Frauenmacht" geführt, die dafür ihre "Hausmacht" weitgehend aufgegeben hätten.

Deutsche Familienpolitik auf dem männlichen Auge blind!
Prof. Dr. Walter Hollstein, Soziologe und Männerforscher aus Basel, machte seine These "Die Deutsche Familienpolitik vernachlässigt systematisch die Interessen von Jungen und Männern" vor allem daran fest, dass die öffentliche Meinung durch selektive Berichterstattung manipuliert werde. Die Politik - und hiermit meinte Hollstein vor allem "das Ministerium", in dem trotz seines langen Namens die Männer keinen Platz hätten - fokussiere auf die Befindlichkeit der Frauen und vernachlässige dabei die der Männer. Beispiele hierfür sah er nicht nur in der Wortwahl. So werde das Wort "Väter" in den Publikationen des Ministeriums vielfach in Anführungsstriche gesetzt, wie einst in Westdeutschland das Kürzel "DDR". Hollstein kritisierte auch eine Diskriminierung durch Sachverhalte, die bewusst nicht gesagt würden, weil sie politisch nicht opportun seien. Dazu gehöre etwa, dass junge Männer unter 24 Jahren signifikante mehr arbeitslos seien als gleichaltrige Frauen; auch habe noch niemand eine Frauenquote z.B. bei der Müllabfuhr gefordert. Die schlimmsten Entgleisungen sah Hollstein allerdings in gewissen Äußerungen von Radikalfeministinnen, wie etwa dem Satz von Marilyn French: "Männer sind Nazis durch und durch; ihr Tod ist also historisch gerechtfertigt." Allerdings, so räumte er selbstkritisch ein, seieb Männer an ihrer Selbst- und Fremdwahrnehmung zum Teil auch selber schuld.

Wenn der Vater fehlt.
Kollektiv historische und -entwicklungspsychologische Aspekte – Handlungsanweisungen heute
Prof. Dr. Matthias Franz, Klinisches Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Düsseldorf

Konsequenzen für die Politik
Jürgen Liminski, Journalist und Buchautor: "Der Verrat an der Familie"

Konrad-Adenauer-Stiftung 08.12.2007
Foto: © Gernot Franz / FRANZ-Com

Gernot Franz
Kommentar von gefra:
Wie aktuell das Thema des Seminars ist, zeigte nicht nur die hohe Besucherzahl, sondern auch die Tatsache, dass fast alle Teilnehmer neun Stunden lang den kompakten Vorträgen folgten und immer wieder angeregt mit den Referenten diskutierten. Erfreulich daher, dass die Konrad-Adenauer-Stiftung beabsichtigt, die Reihe fortzusetzen.

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Freitag, 7. Dezember 2007
 
Merkel warnt vor Wegschauen bei Problemen von Kindern
Yahoo Nachrichten Deutschland 03.12.2007
AP

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor einem Wegschauen bei Problemen von Kindern gewarnt. Auf dem CDU-Bundesparteitag in Hannover plädierte sie am Montag erneut für einen Ausbau der Kinderbetreuung, ohne die Wahlfreiheit der Eltern ein leeres Versprechen und nur «Schall und Rauch» sei.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

«Wir dürfen nicht wegsehen», fügte Merkel hinzu und forderte ein engeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen zum Schutz der Kinder.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seien Sie mir bitte nicht böse, aber dieser Aufruf ist nicht glaubwürdig. In den vergangenen 12 Monaten sind Sie und die zuständigen Bundes- und Landesministerien von zahlreichen verzweifelten Menschen angerufen worden, weil die deutschen Jugendämter keiner Kontrolle unterliegen und sich nach Herzenslust über Gesetze und Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen - sei es nun des BGH, des BVerfG oder des EGMR.

Die Antworten, die die Bittsteller bekommen haben, sind echte "Weggucker":
"Wir sind nicht zuständig." - "Eine Fachaufsicht über Jugendämter würde eine Verfassungsänderung bedingen." - "Die Jugendämter sind Organe der kommunalen Selbstverwaltung."

Ja und?

Diese Antworten entspringen durchweg dem Bestreben, ja keine Strukturen zu ändern, mögen sie auch noch so untauglich sein. Dass es dabei um Kinder geht, hat St. Bürokratius längst vergessen. Auch in diesem Jahr sind wieder zahlreiche Kinder durch das Verhalten der Jugendämter zu Schaden, im schlimmsten Falle zu Tode gekommen, und Sie, Frau Bundeskanzlerin, und Ihre Minister, tun das, was sie auf dem Parteitag angeprangert habe: Sie schauen weg. Das nennt man ein
"leeres Versprechen" und "Schall und Rauch". Die Gesetze, die von den Jugendämtern gebrochen werden, sind Bundesrecht und eng mit den Grundrechten verknüpft. Seit wann ist die Überwachung der Grundrechte Aufgabe gewählter Kommunalbeamter?

Die Auskunft, man sei nicht zuständig, hat noch keinem Kind das Leben gerettet. Eine Behörde, die keiner Kontrolle unterliegt, verletzt die Menschenrechte, weil im Ernstfall ihre Beschlüsse nicht korrigiert werden können. Wenn eine solche Behörde dann auch noch eine Monopolstellung in familiengerichtlichen Verfahren einnimmt, ist es bis zum totalitären Staat nicht mehr weit.

Und wenn es tatsächlich erforderlich sein sollte, das Grundgesetz zu ändern, um Kinder wirksam zu schützen, dann schauen Sie bitte nicht weg, sondern leiten Sie den Prozess in die Wege!

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Anschlag auf den Presseblog
Wichtiger Hinweis in eigener Sache:

In der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember 2007 wurden 12 Kommentare aus dem Presseblog gelöscht; am Abend des 6. Dezember nochmals 2. Diese Löschungen erfolgten ohne Zutun der Autoren oder des Administrators.

Der Admin geht dieser Sache zur Zeit nach, um den Verursacher zu ermitteln.

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Acht tote Kinder entdeckt - Mütter unter Tatverdacht
Spiegel Online 08.12.2007
Von Jörg Diehl, Darry, und Florian Gathmann, Plauen

Fünf tote Jungen im schleswig-holsteinischen Dorf Darry, drei tote Babys im sächsischen Plauen: In beiden Fällen sollen die Mütter ihre Kinder umgebracht haben. Selbst hartgesottene Ermittler sind entsetzt. In Plauen gar scheinen weitere Leichenfunde nicht ausgeschlossen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Zwei Fakten sind es, die mit dem Mythos aufräumen, verstärkte Kontrollen könnten verhindern, dass Kinder zu Tode kommen:
  • In Darry war die Familie dem Jugendamt offenbar bekannt, so wie viele andere Kinder, über die im Presseblog bereits berichtet wurde. Das hat die fünf Jungen nicht gerettet.
  • In Plauen waren die beiden jüngsten Kinder dem Jugendamt nicht bekannt - genau genommen waren sie keiner Behörde bekannt. Und wen man nicht kennt, nach dem forscht man nicht, bei dem führt man auch keine Kontrolle durch. Was also hätten verschärfte Kontrollen in diesem Fall bewirkt? Abermals nichts.
Nun will ich hier gar nicht behaupten, für alles eine Lösung zu haben. Und dafür, dass misshandelte Kinder in ihrer Familie sterben sollen, wie hier böswillig behauptet wurde, plädiere ich schon gar nicht. Das einzig wichtige Kriterium ist der Schutz der Kinder, und so lange Kinder zu Tode kommen, obwohl sie unter Aufsicht oder sogar in Obhut des Jugendamtes stehen, leistet das Jugendamt keinen Beitrag zum Kinderschutz. Im Gegenteil, vielfach werden Familien willkürlich und ohne Rechtsgrundlage zerstört und damit die Kinder erst recht in Lebensgefahr gebracht (s. z.B. den Fall Haase).

Erst wenn die Handlugen des Jugendamtes von einer unabhängigen Behörde kontrolliert und korrigiert werden können, wird diese Behörde rechtsstaatlichen Kriterien genügen. Bis dahin kann man nur sagen:


CETERUM CENSEO OFFICIUM IUVENTUTIS ESSE ABOLENDUM

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Dienstag, 4. Dezember 2007
 
Erste Hilfe für Europa
Die europäischen Regierungen müssen über ihren Schatten springen und den eigenen Bürgern endlich die Chance geben, über die Zukunft der Union zu entscheiden.
DIE ZEIT 29.11.2007
Jürgen Habermas

Die politische Union ist über die Köpfe der Bevölkerungen hinweg als ein Eliteprojekt zustande gekommen und funktioniert bis heute mit jenen demokratischen Defiziten, die sich aus dem wesentlich intergouvernementalen und bürokratischen Charakter der Gesetzgebung erklären. Die Osterweiterung hat mit dem krasseren Wohlstandsgefälle und der gesteigerten Interessenvielfalt einen entsprechend wachsenden Integrationsbedarf erzeugt, der Grenzen der Umverteilungsbereitschaft deutlich gemacht hat. Eine politische Verfassung sollte daher aus Besitzern weinroter Pässe europäische Bürger machen. Stattdessen besiegelt nun der abgespeckte Reformvertrag erst recht den elitären Charakter eines von den Bevölkerungen abgehobenen politischen Geschehens.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Harsche Kritik, doch durchaus berechtigt. Nun muss die Europäische Union ihre Daseinsberechtigung erbringen. Was nützen hehre Werte wie die Europäische Menschenrechtskonvention, wenn das Parlament nicht in der Lage ist, Verletzungen dieser Konvention Einhalt zu gebieten? Wenn Vertreter eines Mitgliedsstaates im Europäischen Parlament offen die Meinung vertreten, sie seien an die Konvention oder Teile davon nicht gebunden, dann muss das Parlament deutlich reagieren, will es nicht Gefahr laufen, zur "Quasselbude" zu verkommen und, so Habermas,
"ins bekannte Muster nationaler Machtspiele zurück(zu)fallen."

Die EU-Parlamentarier wären gut beraten, die Vorwürfe der Petenten "brutalst möglich aufzuklären" (Zit. Roland Koch) und auf der Abstellung evtl. festgestellter Menschenrechtsverletzungen zu bestehen.

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Bamberger Erklärung
Aufgrund der großen Nachfrage veröffentlicht der Presseblog die "Bamberger Erklärung" im Wortlaut:

BAMBERGER ERKLÄRUNG

verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums
„Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention“
Bamberg, 20. / 21. Oktober 2007

Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-
organisationen des Europarates

Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher betroffener Familien
sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:
  • Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
  • Die Jugendämter in Deutschland unterstehen keiner wirksamen Kontrolle, weder fachlich noch rechtlich.
  • Jugendämter setzen sich oft über rechtskräftige Entscheide von Gerichten zum Sorgerecht und zum Umgang hinweg.
  • Unter dem Vorwand des Datenschutzes wird das elementare Recht der Informationsfreiheit und der Akteneinsicht für Angehörige und ihre Anwälte verletzt.
  • Die Entziehung des Sorgerechts sollte die ultima ratio sein und nur erfolgen, wenn Eltern erziehungsunfähig sind und das Kindeswohl mit keiner anderen Maßnahme garantiert werden kann. In der Praxis wird das Sorgerecht jedoch oft entzogen, ohne
    dass ein solcher Grund vorliegt und diese Tendenz hat sich in der letzten Zeit noch verstärkt. Dabei wird auch die Möglichkeit der Unterbringung des Kindes im familiären Umfeld zu wenig genutzt.
  • Die Wegnahme der Kinder erfolgt oft in menschenverachtender Art und Weise.
  • Statt dass die möglichst rasche Rückkehr des Kindes vorbereitet wird, wird das Kind den Eltern sehr oft entfremdet, durch direkte Beeinflussung des Kindes und / oder durch Verschleppung des Verfahrens durch das Jugendamt und die Gerichte. In vielen Fällen wird mit der nachlassenden Widerstandskraft und der finanziellen Überforderung der Eltern und deren Umfeld gerechnet.
  • Aus Angst vor Repressalien wagen es Eltern, unterstützende Personen und Fachleute oft nicht, gegen Maßnahmen oder Entscheide rechtliche Schritte zu unternehmen.
  • Den Eltern wird es oft unmöglich gemacht, die Rechte wahrzunehmen, die ihnen auch nach einem Sorgerechtsentzug zustehen (z. B. Kontakt mit der Schule und Mitspracherecht, Einverständnis bei medizinischen Eingriffen, religiöse Erziehung).
  • Während der Fremdunterbringung sind zahlreiche Kinder physischen und psychischen Misshandlungen ausgesetzt.
  • In zahlreichen Fällen wird den Eltern der Umgang mit ihren Kindern in ihrer Muttersprache verweigert oder den Kindern wird der Gebrauch ihrer Muttersprache untersagt. Dabei werden auch Körperstrafen angewendet.
  • Die Kontrolle der Pflegeheime und Pflegefamilien ist oft mangelhaft.
  • Die Mitarbeiter der Jugendämter können kaum straf- oder zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
  • Sowohl bei den Jugendämtern wie bei den Gerichten fehlt fachlich genügend ausgebildetes Personal. Eine Folge davon ist, dass sich beide zu sehr auf Gutachten verlassen, die oft einseitig sind. Von der Einholung von Gegengutachten oder Gutachten neutraler Experten, auch aus dem Ausland, wird oft abgesehen.
  • Statt dass sich Behörden auf Fakten stützen, legen sie ihren Entscheiden oft subjektive Meinungen und Vorurteile zu Grunde (Etiketten statt Fakten). Dieses Vorgehen ist vor allem da festzustellen, wo die Diagnose und / oder die Therapie unter medizinischen
    Fachleuten strittig ist, wie zum Beispiel bei der chronischen Borreliose und dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS). Ein weiteres inakzeptables Vorgehen besteht darin, die wissenschaftlich höchst umstrittene Diagnose „Münchhausen-by-Proxy-Syndrom“ zur Begründung von Sorgerechtsentzügen zu missbrauchen. In diesen Fällen stehen häufig auch politische und wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel, was die Gefahr von Entscheidungen die das Kindeswohl außer Acht lassen, nochmals stark erhöht.
  • Die staatlich angeordnete Fremdunterbringung von Kindern scheint mehr und mehr von wirtschaftlichen Interessen geprägt zu sein. Zahlreiche Institutionen sind zum wirtschaftlichen Überleben auf die regelmäßige Zuteilung von Kindern angewiesen.
Die Teilnehmer des Symposiums fordern daher:
  • Die Umstrukturierung des Kinder- und Jugendschutzes, vor allem die Einführung einer unabhängigen und wirksamen Rechts- und Fachaufsicht, die Einführung eines unabhängigen Fachgremiums, das die Entscheide betreffend den Entzug des Sorgerechts unverzüglich und in der Folge auch die Vorbereitung der Rückkehr regelmäßig überprüft, sowie die obligatorische Fortbildung für das Personal von Jugendämtern und Familiengerichten.
  • Diese Umstrukturierung muss garantieren, dass Entscheide betreffend das Sorgerecht ausschließlich aufgrund von Fakten und nicht von Vorurteilen gefällt werden, zum Beispiel durch Einholung von mindestens zwei unabhängigen Gutachten.
  • Die konsequente Verfolgung strafrechtlich relevanter Handlungen, die von Mitarbeitern von Jugendämtern und Gerichten begangen werden.
  • Die Einführung der Stelle einer nationalen Ombudsperson für die Angelegenheiten des Kindes- und Jugendschutzes.
  • Die Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit und auf Achtung des Privat- und Familienlebens (EMRK Art. 5 und 8) dürfen nicht dem abgeleiteten Grundrecht auf
    Datenschutz untergeordnet werden. Auf allen Stufen des Verfahrens muss Transparenz für die Eltern und deren Vertreter garantiert werden.
  • Die Überprüfung der Rechts- und Zweckmäßigkeit aller aktuellen Fälle von Sorgerechtsentzug innerhalb kürzester Zeit durch ein eigens dafür eingesetztes
    unabhängiges nationales Fachgremium.
  • Die ideelle und materielle Rehabilitation der betroffenen Kinder und Familien.
  • Die Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtskommissars des Europarats zuhanden der Bundesrepublik Deutschland (z.B. „die Aufnahme der Menschenrechte als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich“).
  • Die Aufnahme der Jugendamts-Problematik in den Folgebericht des Menschenrechtskommissars des Europarats zur Situation in Deutschland.
Die Teilnehmer des Symposiums erwägen:
  • Die Organisation einer Folgeveranstaltung in den nächsten Monaten.
  • Die Förderung der internationalen Vernetzung von betroffenen Familien, deren Vertretern und Experten diverser Fachrichtungen.
  • Die Einreichung einer Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, in der die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert wird, alle aktuellen Fälle von Fremdplatzierung von Kindern zu überprüfen.

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Sonntag, 2. Dezember 2007
 
Schluss mit Feminismus!
n-tv 01.12.2007

Der Augsburger Bischof Walter Mixa hat ein Ende feministischer Experimente in Deutschland gefordert. Bei einer Konferenz der Paneuropa-Union Bayern unter dem Titel "Die Familie - Leistungsträger und Zukunft Europas" erneuerte der Bischof seine Kritik am geplanten Ausbau von Kinderkrippen.

Er verlangte eine familienfreundliche Arbeitspolitik anstelle einer arbeitsfreundlichen Familienpolitik. "Nach Jahren feministischer Experimente brauchen wir eine grundlegende Neuorientierung unserer Gesellschaft." Die Linke-Politikerin Christa Müller sagte, Familien würden vom Staat finanziell ausgebeutet. Sie forderte soziale Gerechtigkeit durch die Einführung eines "Erziehungsgehalts".

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Stefan Bohlig Die unheimliche Einigkeit von Mixa und Müller aus der Welt vom 02.12.2007.

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Bundestag beschließt Reform der Rechtsberatung
BMJ Pressemitteilung 11.10.2007

Der Deutsche Bundestag hat heute das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird, beschlossen. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. „Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatung oder Mieterbund dürfen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen anbieten – das gleiche gilt für Rechtsberatungen im Familien- und Freundeskreis. Um sicherzustellen, dass Rechtssuchende kompetent beraten werden, dürfen gemeinnützige Einrichtungen Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen, sagte die Bundesjustizministerin.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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