Junge Freiheit 05.02.2008
Michael Paulwitz
Heulsusen. Männer, die über ihre strukturelle Benachteiligung jammern, die Diskriminierung des eigenen Geschlechts beklagen und sich organisieren, um wortreich ihre Rechte einzufordern – muß das sein?
Reicht nicht schon das feministische Gedöns? Brauchen wir da wirklich noch die „Männerrechtsbewegung“, die der Publizist Arne Hoffmann in seinem soeben erschienenen Standardwerk „Männerbeben“ umfassend porträtiert?
Doch, brauchen wir. Denn die einst als „Patriarchen“ geschmähten deutschen Männer sind längst auf dem besten Weg, die Deppen der Nation zu werden. Als Schüler sind sie prädestinierte Bildungsverlierer in einem von Frauen für Mädchen optimierten Schulbetrieb; als Jugendliche tragen sie das Hauptrisiko, zum Opfer von Kriminalität und Jugendgewalt zu werden; als Berufseinsteiger müssen sie sich oftmals wieder hinten anstellen; als Väter zittern sie unter dem Damoklesschwert, zum scheidungsversehrten „Zahlvater“ degradiert zu werden, dem als einzige Erinnerung an Ehe, Familie und Kinder der finanzielle und persönliche Schiffbruch bleibt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Ein Stück aus dem Lehrbuch: Wann immer und wo immer Menschen so geknechtet werden, dass ihre eigene Existenz auf dem Spiel steht, formiert sich der Widerstand. Das ist völlig natürlich und hat mit unserem angeborenen Selbsterhaltungstrieb zu tun.
Und wer anstatt der Gleichberechtigung die Vorherrschaft fordert, begründet damit ein totalitäres Regime, das die besten Chancen hat, keine tausend Jahre alt zu werden. Das hätten die Frauen aus der Geschichte lernen können, ja das hätten sie aus der Geschichte lernen müssen. Dass sie es wieder nicht getan haben, ist ebenfalls menschlich, denn jede Generation muss ihre Erfahrungen selber machen.
Schlimm ist nur, dass in einem angeblich zivilisierten Land nicht einmal die Notmechanismen funktionieren, die zumindest die Grundrechte schützen sollen. Doch wer den Verfassungshütern das Recht einräumt, selbst begründete Beschwerden durch einfache Willenserklärung nicht zur Entscheidung anzunehmen, nimmt damit wissentlich in Kauf, dass Grundrechtsverletzungen unkorrigiert und ungesühnt bleiben. Vielleicht war das Wort "zivilisiert" in diesem Zusammenhang dich etwas voreilig.
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Lesen sie das Manuskript des Vortrages hier.
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www.entfremdet.de
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. und PAS-Eltern e.V. haben sich für diese Aktion
entschlossen um das Ausmaß der Kindesentfremdungen in Deutschland zu visualisieren.
Wir wollen mit dieser Aktion dem Argument: ”Sie sind ja bloß ein Einzelfall.” entgegentreten.
Diese Aktion richtet sich vorerst nur an Eltern die den Kontakt zu ihren Kindern, nach Trennung
oder Scheidung, seit mindestens 3 Monaten verloren haben.
”Ich werde oft gefragt, wie lang es dauern kann bis sich eine solche Praxis standardisiert,
das heisst überall umgesetzt ist. Es wird, wenn es keine rechtlichen Rahmenbedingungen
geben wird, Jahrhunderte dauern - zumindest in Deutschland, oder nie. Da bin ich sehr pessimistisch.
Ich bin aber optimistisch, dass es solche Rahmenbedingungen in
Zukunft geben wird, weil einfach der Druck aus der Gesellschaft immer stärker wird.”
- Richter Jürgen Rudolph / Mitbegründer der Cochermer Praxis -
Helfen Sie uns den Druck aus der Gesellschaft zu erhöhen und beteiligen Sie sich
an unserer Aktion.
So bestechend die Idee auch ist, wird doch diese Seite langsam zum Ärgernis. Seit Monaten befindet sie sich in Überarbeitung, ohne dass ein Fortschritt erkennbar wäre. Der Aktion sind bereits zahlreiche Unterschriften verloren gegangen. Das ist ärgerlich, denn die Dokumentation der großen Zahl der Betroffenen war gerade das vorrangige Ziel.
Vertrauen lässt sich leichter erhalten als wieder gewinnen.
Schade, schade, schade!
Wieder ein Steinchen mehr in der langen Mauer der verpassten Gelegenheiten!
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Ulrike Schödel
Trotz Schlagzeilen und Aufregungen: Der Fall eines zehn Wochen alten Säuglings, der angeblich von seinen Eltern misshandelt wurde, bleibt weiterhin in der Schwebe. Wie ein Familienrichter entschieden hatte, bleibt das Kind vorerst weiterhin in der Obhut seiner Eltern. Eine Beschwerde des Bonner Jugendamtes gegen die richterliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht (OLG) in Köln jetzt wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Das bestätigte der Kölner Gerichtssprecher Hubertus Nolte mit der Begründung: Ein Rechtsmittel gegen das „Nichteingreifen ins Sorgerecht“ gäbe es nicht. Der Fall wurde ohne weitere inhaltliche Prüfung zurück nach Bonn verwiesen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
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Jeden Tag erleben etwa 400 Kinder in Deutschland die Scheidung ihrer Eltern. Knapp 150.000 Mädchen und Jungen wurden so im Jahr 2006 zu Scheidungskindern. Wenn ihre Eltern dann auch noch in verschiedene Städte ziehen, heißt es für die Kleinen: Pendeln.
Die Kinder müssen dann nicht nur mit dem Bruch in der Familie fertig werden, sondern auch damit, dass Papa und Mama oft nicht mehr in der gleichen Stadt wohnen und damit schwer erreichbar sind. Das Wochenende wird so oft für den Pendelverkehr genutzt. Wie das funktionieren kann, berichtet stern TV am Beispiel von Anna, Maximillian und Julius. Die Kinder im Alter zwischen sieben und elf Jahren leben bei Mama in Hamburg, Papa mit seiner neuen Frau im Rheinland.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
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(flo/c't)
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ist Schirmherrin von "Women@CeBIT", teilt die Messe mit (PDF-Datei). Zum Weltfrauentag wurde im vergangenen Oktober ein CeBIT-Frauen-Tag mit freiem Eintritt für Frauen angekündigt. An diesem Tag soll ein Kongress zur Zukunft der Frauen in der Informations- und Kommunikationstechnikbranche veranstaltet werden. Außerdem soll auf diversen Veranstaltungen darüber diskutiert werden, wie der Frauenanteil in den entsprechenden Berufen und Führungspositionen erhöht werden kann, stattfinden.
Lesen sie die vollständige Nachricht hier.
Wahrscheinlich benötigt man höhere Weihen, um diese Meldung zu verstehen. Während es bisher immer hieß, den vielen hightec-interessierten Frauen mangele es an Gelegenheit, ihr IT-Fachwissen beruflich anzuwenden, müssen sie nun sogar mit kostenlosem Eintritt auf die CeBIT und in ihren ureigensten "Kongress zur Zukunft der Frauen" gelockt werden.
Doch dieses Desinteresse ist kein Einzelphänomen: Auch Rechtsanwältinnen für IT-Recht tummeln sich nicht etwa auf ihrem eigenen Gebiet, sondern versuchen sich als Verfahrenspflegerinnen für Schwerbehinderte - mit Ergebnissen, die die schlimmsten Befürchtungen bei weitem übertreffen. Warum bleiben sie nicht in ihrer zukunftsträchtigen Sparte?
Sollte es etwa doch Unterschiede zwischen den Geschlechtern geben? Und wenn ja, warum setzt man sie nicht nutzbringend ein, anstatt den Kübel strafbewehrter Gleichmacherei über Alle auszugießen?
Wichtig ist nicht, dass alle Menschen gleich sind, wichtig ist, dass sie gleiche Rechte haben.
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Eigentümlich frei Februar 2008
Thomas Dorenburg
Die folgende sehr tiefgehende Parteianalyse sorgte in den letzten Monaten für Unruhe innerhalb der Unions-Fraktion. Der Büroleiter des CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus Riegert hatte dieses "Arbeitspapier" als "Vermerk" anderen Abgeordneten zugeteilt. Auslöser war ein "Bürgerbrief" aus der Fraktion, mit dem die Parteiglieder kurz nach der größten Steuererhöhung der Geschichte bei möglichen Vorwürfen einer "Sozialdemokratisierung der Union" beschwichtigt werden sollten. Der Verfasser Thomas Dorenburg ist selbst überrascht von den Wellen, die sein Papier fraktions- und parteiintern bereits geschlagen hat. Dabei wurde es von den Medien bislang gar nicht aufgegriffen. eigentümlich frei druckt nun erstmals exklusiv und in voller Länge - lediglich in einigen kleinen Formalien dem Magazinstil angepasst - diesen Hilferuf aus den Reihen der letzten Liberalen in der Union. Der Autor möchte darauf hinweisen, dass er sich lediglich der Gedanken vieler zitierter Autoren bedient hat. Sein eigener Anteil sei gering. Was die politische Wirkung des Papiers betrifft, kann man den Anteil und den Mut von Thomas Dorenburg allerdings nicht hoch genug einschätzen.
Lesen Sie den Artikel hier.
Interessant für den Presseblog sind vor allem die Aussagen zum Gender-Mainstreaming und zur Sozialisierung der Familie (S. 35-37).
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Märkische Allgemeine 05.02.2008
Kathrin Gottwald
Obwohl es heute keine Schande mehr ist, zuzugeben, dass man mit der Kindererziehung überfordert ist, wenden sich viele Familien lieber nicht an die Behörden. Sie haben Angst vorm Amt. Vor dem Jugendamt, das fatalerweise nicht nur Hilfe anbieten, sondern auch Kinder wegnehmen kann.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
... und wie wir gerade erst im Schwarzwald gesehen haben, ist es nicht einmal erforderlich, mit der Erziehung überfordert zu sein, um seine Kinder zu verlieren. Es reicht aus, mit seiner Meinung oder seinen Handlungen den Unmut des Jugendamtes zu erregen.
Das aber kann in einigen Landkreisen bereits dadurch geschehen, dass man dem falschen Geschlecht angehört. Dort hat ein Vater, dem vom Gericht das Sorgerecht übertragen wird, seine Kinder virtuell bereits in der Minute der Übertragung verloren:
- Gewährt er der Mutter keinen Umgang mit den Kindern, erhält er das Etikett "nicht beziehungstolerant" mit der Folge, dass das Sorgerecht abgeändert und auf die Mutter übertagen wird.
- Fördert er aber als verantwortungsvoller Vater den Kontakt der Kinder mit ihrer Mutter, dann genügt es, dass diese die Kinder nach dem Umgang nicht mehr herausgibt, um auf diese Weise das Sorgerecht doch noch zu erzwingen.
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ap/baz
Kinder sind im vergangenen Jahr deutlich häufiger von Müttern als von Vätern entführt worden. In 74 Prozent der Fälle war es die Mutter, wie die am Montag veröffentlichte Statistik der Schweizerischen Zentralbehörde zeigt. Von den neuen Rückführungs- und Besuchsanträgen waren im vergangenen Jahr 127 Kinder betroffen.
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Die Verteilung dürfte in Deutschland kaum anders sein, zumal sich hier Mütter recht sicher sein können, nach der Entführung schnellstmöglich das Sorgerecht zu erhalten. Da schmilzt das Unrechtsbewusstsein wie die sprichwörtliche Butter in der Sonne, die ja im Zeichen der globalen Erwärmung ohnehin an Kraft gewinnt.
Auch die folgenden Zahlen dürften einigen Zeitgenossen nicht richtig schmecken, die gerne die Männer als stets gewaltbereite Unholde brandmarken wollen:
Entführender Elternteil war auch im vergangenen Jahr häufiger die Mutter, und zwar in 74 Prozent der Fälle. Bei der Verweigerung des Besuchsrechts lag der Anteil der Mütter gar bei 86 Prozent, wie das BJ schreibt.
Und weil ich so gerne zitiere, heute ein Satz von George Washington:
"Man kann allen Menschen einige Zeit,
einigen Menschen alle Zeit,
niemals aber allen Menschen alle Zeit etwas vormachen."
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Manfred Köncke
Ein christliches Ehepaar aus Altensteig will seine Kinder nicht in die Schule schicken, sondern daheim unterrichten. Als das untersagt wird, und ein teilweiser Entzug des Sorgerechts droht, setzt sich die Familie nach England ab.
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Als die Eltern erfahren, dass das Jugendamt eingeschaltet werden soll, tun sie das einzig Richtige: Sie fliehen mit ihren Kindern ins Ausland. Zu groß ist die Gefahr, dass das Jugendamt ihnen ihre Kinder wegnimmt. Und wie inzwischen bekannt ist, gubt es keine Möglichkeit, sich gegen eine solche Maßnahme zur Wehr zu setzen. Jugendämter sind allmächtig, und vor allen Dingen: ihre Mitarbeiter werden selbst bei extremen Willkürakten und Menschenrechtsverletzungen nicht zur Verantwortung gezogen.
Fazit: Wieder hat eine Familie mit Kindern Deutschland den Rücken gekehrt. Sie sind dann mal fort.
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Dr. Heiner Bielefeldt
Das Verbot der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bzw. Bestrafung gehört zu den wenigen Menschenrechtsnormen, die absolute, ausnahmslose Rechtsgeltung haben. Die Absolutheit des Folterverbots ist allerdings in den letzten Jahren sowohl international als auch in der deutschen Diskussion wiederholt in Frage gestellt worden.
...
Der Essay „Menschenwürde und Folterverbot“ von Dr. Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, setzt sich mit den jüngsten Vorstößen zur Aufweichung des Folterverbots kritisch auseinander und begründet die unbedingte und ausnahmslose Geltung des Verbots aus dem Selbstverständnis des Rechtsstaats.
Lesen Sie den vollständigen Essay hier (PDF-Download).
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Jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden - eine Stresssituation für alle Beteiligten – Eltern wie Kinder. Wissenschaftler haben jetzt herausgefunden, dass es sogar eindeutige Krankheitsbilder bei Eltern gibt, die ihr Kind nicht mehr sehen dürfen. Und auch Scheidungskinder haben es in ihrem weiteren Leben oft schwer, leiden unter Depressionen und haben nicht selten auch Probleme in ihrer eigenen Beziehung.
Planetopia spricht mit Betroffenen und stellt ein Modell vor, bei dem die Scheidung möglichst ohne negative Begleiterscheinungen vonstatten geht.
Sehen Sie den Beitrag hier.
Ein überaus wichtiger Beitrag, der nicht nur das Phänomen "Elternentfremdung" erklärt, sondern auch dessen Folgen aufzeigt. Hatte man bisher schon gelesen, dass entfremdete Kinder und Eltern mit Spätfolgen und Langzeitwirkungen zu kämpfen haben, so wird dies nun durch die Aussage einer Betroffenen deutlich gemacht. Als Kind selbst entfremdet, leidet sie noch heute unter psychischen und körperlichen Beschwerden. Und damit wird deutlich: Elternteilentfremdung ist Folter! Eine Art von Folter übrigens, deren Auswirkungen von namhaften Forschern mit den Leiden von Kriegswaisen verglichen werden.
Während dies im Ausland längst bekannt ist und in der Rechtspechung berücksichtigt wird, verschließen unsere Jugendämter und viele Familienrichter noch immer die Augen vor diesem Massenphänomen. Dabei sind die Auswirkungen der vaterlosen Gesellschaft längst offenkundig. Deshalb müssen sämtliche Versuche, die Ausgrenzung der Väter noch stärker festzuschreiben, im Keim erstickt werden. Wissen diese Menschen denn nicht, was sie anrichten? Der Filmbeitrag macht deutlich, dass sie jedenfalls nicht im Interesse der Kinder handeln.
Prädikat: sehenswert
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Sie sind zwischen 13 und 24 Jahre alt und haben alle eines gemeinsam. Die Rede ist von Kindern und Jugendlichen, die zumindest auf Zeit in einem Heim, einer Pflegefamilie oder dem SOS Kinderdorf untergebracht waren.
Während die Jugendwohlfahrt davon spricht, dass ihre Eltern nicht für die Kinder hätten sorgen können, sehen das die Betroffenen selbst mit anderen Augen, wie Jasmin (16) erzählt »Plötzlich wird dir dein Handy abgenommen, du bekommst Kontaktsperre zu deinen Eltern oder sie machen dich derart psychisch fertig, dass du freiwillig nicht mehr nach Hause willst. Sie lesen aber auch deine ganze Post und kontrollieren die Zimmer«
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Zur Webseite der "Kleinen Lisa" geht es hier.
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Pressemitteilung des "Heidenspaß-Kunst-Komitees" (HKK) 27.04.2006
Anlässlich des Starts der Initiative „Bündnis für Erziehung“ hat das Frankfurter "Heidenspaß-Kunst-Komitee" (HKK) auf der Website www.religionsfreie-zone.de eine virtuelle Galerie eröffnet, die die schönsten Bilder der deutschen Familienministerin Ursula von der Leyen präsentiert. „Wir ahnten schon im Vorfeld, dass Ursula von der Leyen eine Sonderstellung in der abendländischen Kulturgeschichte zukommt“ erklärte Galerie-Direktor Peter Piranha in Rahmen einer Pressekonferenz in Frankfurt, „aber erst die bahnbrechenden kunstgeschichtlichen Entdeckungen von Miro Moskito und Karla Kaktus haben handfeste Belege für diese These geliefert!“. Von der Leyen sei, wie sich herausgestellt habe, das „geheime Leitmotiv der europäischen Kunst“, Maler aller Epochen hätten sich immer wieder intensiv mit der deutschen Familienministerin beschäftigt.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung und besuchen Sie die Bildergalerie hier.
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Matthias Gröckel
Entscheiden die Schweriner über die Zukunft von Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU)? Auch der von der Verwaltung den Stadtvertretern zugestellte und unserer Zeitung vorliegende Untersuchungsbericht zum Fall Lea-Sophie kann die Kritik an der Rolle des OB nicht entkräften. Die Bündnisgrünen fordern sogar seinen Rücktritt,die Unabhängigen ziehen mit, die SPD prüft noch.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
Sollte OB Claussen zurücktreten müssen, dann hätte er tatsächlich in diesem Falle Pech gehabt.
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OÖNachrichten 03.02.2008
apa/nachrichten.at
Buben aus Scheidungsfamilien haben ein fünf Mal höheres Selbstmordrisiko als andere, ein 10 Mal höheres Risiko drogenabhängig zu werden und ein 20 Mal höheres Risiko kriminell zu werden, zitiert Kette aktuelle Studien.
Bei Mädchen aus Scheidungsfamilien ist die Gefahr einer Teenagerschwangerschaft fünf Mal so hoch als bei anderen. Das Risiko, dass sie die Schule abbrechen ist drei Mal so hoch.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Bei jeder fünften Scheidung wird „auf dem Rücken der Kinder“ mit allen Mitteln gegen den jeweils anderen Partner gekämpft, sagt Kette. „Kinder werden oft regelrecht seelisch missbraucht, um den Ex-Partner schlecht zu machen“, sagt Kette: „Die Kämpfe nach einer Scheidung gehen meist von den Müttern aus.“ Er hatte etwa den Fall einer Mutter, die das Kind in der Nacht bevor es zum Vater durfte, nicht schlafen ließ, damit es dann beim Vater grantig war. Damit wollte sie den Gutachtern beweisen, dass das Kind den Vater nicht mag.
Aber Herr Professor! Das wird jetzt vielen bundesdeutschen Stimmungsmachern gar nicht schmecken! Kämpfe nach einer Scheidung gehen meistens von den Müttern aus? Merken Sie nicht, dass sie gegen den politisch gewollten Mainstream schwimmen?
Doch wie dem auch sei: Schlafentzug ist als Foltermethode anerkannt. Wer anderen Menschen so etwas antut - gleich ob Mann oder Frau oder Jugendamtsmitarbeiter - muss sich bewusst sein, dass er eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen begeht, das weltweit geächtet ist.
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20minuten News 31.01.2008
ydm
Forscher von der Newcastle University und dem North-east England Stem Cell Institute (NESCI) haben gezeigt, dass es prinzipiell möglich ist, Stammzellen, die aus dem Knochenmark von Männern gewonnen wurden, in Spermienzellen zu verwandeln. Die Wissenschaftler unter der Leitung von Karim Nayernia hatten allerdings nur Vorläuferzellen von Spermien, so genannte spermatogoniale Stammzellen (SSC), geschaffen. Aus ihnen könnten sich Spermien entwickeln, die Eizellen befruchten – und dann dazu dienen, dass Frauen Kinder ohne Beteiligung von Männern erzeugen können.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
O weh! Männer werden überflüssig? Das muss verhindert werden! Gegen wen sollen denn sonst die Autorinnen des BMAAM polemisieren? Wenn ihre Träume nun in erreichbare Nähe rücken und die Kerle überflüssig werden, rollt eine neue Welle der Arbeitslosigkeit auf uns zu. Hat schon einmal jemand diese dramatischen Konsequenzen bedacht?
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WELT Online 02.02.2008
afp/epd/kas
Die Vorsitzende von Unicef Deutschland, Heide Simonis, tritt zurück. Das teilte ein Sprecher nach einer Sondersitzung des Vorstands am Samstag in Frankfurt am Main mit. Simonis habe ihren Rücktritt erklärt, „um Unicef vor weiterem Schaden zu bewahren und einen Neuanfang zu ermöglichen“.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Hintergrundinformationen siehe hier.
Erschütternd. Einfach nur erschütternd.
Offenbar benutzen einige Zeitgenossen das Deckmäntelchen "Kinderschutz" nur als Sprungbrett für ihre eigenen Karrierepläne. Oder wie ist das Wort vom "Machtkampf" sonst zu erklären?
Freilich wird vor diesem Hintergrund auch klar, warum die angepasste Führungsspitze der UNICEF nicht gegen die Machenschaften der Jugendämter induLa einschreitet. Wer politisch unbequem ist, muss damit rechnen, bei der Verteilung der Macht übergangen zu werden.
Armes Deutschland! Vor allem aber: arme Kinder!
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Unter dem Titel "Models of good practice bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB II für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen" fügt das Ministerium Reinhard Meys Lied "Der Mörder ist immer der Gärtner" eine neue Strophe "Die Täter sind immer die Männer" hinzu.
Schon die Wortwahl zeigt: Männer sind immer die "Täter", Frauen die "Opfer", die in Frauenhäuser "fliehen" und dort "geschützt werden" müssen, während der Mann "vom Platz zu weisen" ist. Die umgekehrte Fallkonstellation (häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer und/oder Kinder) glänzt in dem Machwerk lediglich durch eines, nämlich durch Abwesenheit.
Zitieren wir in diesem Zusammenhang einmal aus dem Strafgesetzbuch:
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Nun muss nur noch der Begriff "Teile der Bevölkerung" definiert werden. Und dazu bietet sich das Grundgesetz an:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Eindeutiger geht es wohl kaum.
Um bei der Sprachpanscherei des BMAAM zu bleiben: Ein "Model of good practice" wäre es, entweder neutral zu formulieren, oder zumindest anhand einiger der Fallbeispiele deutlich zu machen, dass häusliche Gewalt auch von Frauen ausgehen kann (und ausgeht). Doch diese Chance wird von den Verfasserinnen vertan. Zwei weitere Leseproben:
"Verheirateten steht nach der Trennung grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch zu. ... Die ... Kommune ist im Rahmen von § 33 SGB II berechtigt, diesen Anspruch gegenüber dem Ehemann geltend zu machen. Ein Teil der Ehemänner/Partner nimmt dies zum Anlass, wiederum gewalttätig zu werden. Zudem könnte das Verfahren dazu führen, dass der Aufenthaltsort der Frau bekannt wird. Es stellt sich die Frage, wie hier das Verfahren so ausgestaltet werden kann, dass es nicht zu einer Gefährdung der Frau führt."
"Praxisproblem 10:
Durch die gemeinsame Krankenversicherung kann es dem Ehemann möglicherweise gelingen, den Aufenthaltsort der Frau herauszufinden. Oder der Mann kündigt die Krankenversicherung für die Frau."
Derartige Entgleisungen sind nur erklärlich, wenn man sich vor Augen hält, dass diese auf Kosten des Steuerzahlers finanzierte Schrift ausschließlich von Frauen verfasst wurde, die zum überwiegenden Teil in der Frauenberatung, Frauenhauskoordinierung o.ä. arbeiten.
Frau von der Leyen kann nur geraten werden, auch dieses Machwerk sofort zurückzuziehen. Was dann allerdings ein Fall für den Bundesrechnungshof wäre.
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Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben im Jahr 2006 in Deutschland mehr als 651 000 junge Menschen im Alter bis zu 26 Jahren erzieherische Hilfe in Anspruch genommen. Das waren 11% oder 66 000 mehr als 2001 und 79% oder 288 000 mehr als 1991, dem Jahr, in dem das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft getreten ist.
Sehen Sie die vollständige Statistik hier.
Auch wenn die Zahl beeindruckt, so richtig aussagekräftig ist diese Statistik nicht. "Junge Menschen haben erzieherische Hilfe in Anspruch genommen" - diese Formulierung klingt sehr so, als hätten alle diese Menschen um Hilfe gebeten und se auch erhalten.
Um die Sachlage wirklich beurteilen zu können, müssen folgende Fragen gestellt werden:
- In wie vielen Fällen hat das Jugendamt von sich aus Maßnahmen eingeleitet, ohne dass es von den Betroffenen gebeten worden wäre?
- Zusatzfrage 1: In wie vielen Fällen führte das Jugendamt eine Herausnahme gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch?
- Zusatzfrage 2: In wie vielen dieser Fälle war diese Maßnahme rechtswidrig?
- Gretchenfrage: In wie vielen Fällen wurden rechtswidrig handelnde Jugendamtsmitarbeiter bestraft?
- Gefragt werden muss aber auch: In wie vielen Fällen wurde Anspruchsberechtigten vom Jugendamt die beantragte Hilfe verweigert?
Aber, meine Damen und Herren Jugendamtsmitarbeiter, Oberbürgermeister und Landräte, eines sagt das statistische Bundesamt unmissverständlich:
"Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es, den jungen Menschen einen Verbleib in der Familie zu ermöglichen."
Zum Lesen und Beherzigen!
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WELT Online 01.02.2008
Thorsten Jungholt
Die Sozialdemokraten hatten den renommierten Rechtsphilosophen als Nachfolger des Ende Februar ausscheidenden Vizepräsidenten des Gerichts, Winfried Hassemer, vorgeschlagen. In zwei Jahren wäre er aller Voraussicht nach als Nachfolger von Hans-Jürgen Papier zum Präsidenten aufgerückt. Bei den unionsgeführten Ländern aber stieß der Hochschullehrer wegen seiner relativierenden Haltung zum Folterverbot sowie seinem Eintreten für eine Liberalisierung beim Embryonenschutz auf Ablehnung. Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Wahl im Bundesrat kann der Kandidat nicht gegen den Widerstand der Unionsländer durchgesetzt werden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Zunächst hört sich die Reaktion der CDU gut an. Wer Grundrechte in Frage stellt, ist als Wächter eben dieser Grundrechte ebenso wenig geeignet wie der berühmte Bock für die Stelle des Gärtners. Doch leider verliert sich die Begeisterung schnell, wenn man bedenkt, wie Kinder und ihre Eltern von den Jugendämtern gefoltert werden - meistens psychisch, doch teilweise leider auch körperlich.
Doch in dieser Hinsicht lassen die Union und ihre Familienministerin den nötigen Einsatz vermissen. Wenn Frau von der Leyen einerseits den Betroffenen erklärt, sie habe für ihr Anliegen keine Zeit, andererseits aber "gut gelaunt" Modeschauen veranstaltet, fragt man sich ernsthaft, ob Kinder in diesem Lande Rechte haben. Da wirken auch die Vorstöße, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht mehr glaubhaft.
Das Bundesverfassungsgericht sollte jedenfalls der letzte Ort sein, an dem Menschenrechte in Frage gestellt werden dürfen.
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Junge Welt 01.02.2008
Gitta Düperthal
Michael Schmidt-Salomon ist Philosoph und Sprecher der Giordano-Bruno-Stiftung und Autor des religionskritischen Kinderbuchs »Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel«
Das Bundesfamilienministerium hat den Antrag gestellt, das von Ihnen verfaßte heiter-satirische und religionskritische Kinderbuch unter dem Titel „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel« als jugendgefährdend auf den Index zu setzen. Können Sie sich erklären, warum das Buch zensiert wird?
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Weitere Informationen zu dem Buch erhalten Sie hier.
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Wolfram Weimer
Alle vier Minuten verlässt ein Deutscher sein Land. An jedem Tag verliert Deutschland ein ganzes Dorf, womit die Zahl der Auswanderer Dimensionen erreicht wie seit 120 Jahren nicht mehr. Man muss kein Pessimist sein, um in der Massenflucht ein Misstrauensvotum gegen die Zukunftsfähigkeit des Landes zu erkennen.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Ein Beitrag, der zu denken gibt. Allerdings hat sich der Verfasser leider auf den finanziellen Aspekt beschränkt. Tatsache ist, dass deutsche Familien vermehrt auch deshalb ins Ausland flüchten, um ihre Kinder behalten zu können. Inzwischen raten Rechtsanwälte ihren Mandanten in kritischen Situationen, sich aus dem Staube zu machen, bevor es zu spät ist. Das Ausland hat für die Praktiken der deutschen Jugendämter und der Familiengerichtsbarkeit nur noch Kopfschütteln übrig. Doch die zuständigen Mnisterien schweigen weiter.
Angesichts der steigenden Energiepreise gewinnt der Satz "Der Letzte macht das Licht aus" eine ganz neue Dimension.
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Die Rheinpfalz 31.01.2008
(tb)
Die Mutter war 2005 aus den USA nach Frankenthal zurückgekehrt. Sie war dort mit einem US-Bürger verheiratet und lebte in Ohio mit ihm und dem gemeinsamen Kind. Nach der Trennung habe sie den Jungen mit Zustimmung des Mannes mitgenommen, sagt sie.
Ihr Ex-Mann behauptet das Gegenteil und erhielt zuletzt vor Gericht Recht, da sie ihre Version nicht beweisen konnte und das Kind in ein anderes Land gebracht hatte. Dies ist laut internationalem Recht dann nicht zulässig. "Die Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Frau und ihres Kindes laufen noch", teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gestern auf Anfrage mit. Es gebe noch keine neuen Hinweise.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Auch hier besticht wieder die brilliante Argumentation: Der Vater hatte bereits im Januar 2006 einen Rückgabebeschluss erwirkt. Dessen Umsetzung konnte die Mutter mit allerlei juristischen Kunststückchen zwei Jahre lang verhindern. Und nun wird natürlich mit dem immer wieder gerne verwendeten Kontinuitätsprinzip argumentiert und "auf Einsicht des Vaters gehofft". Der englischsprachige Vater wird das wohl eine "self fulfilling prophecy" nennen.
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Dominik Strauss:
Im Fall des türkischen Vaters Görgülü wurde Deutschland im Jahr 2004 durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.
...
In diesem nun unglaubliche 8 Jahre andauerndem Fall wurde dem zuständigem Senat des OLG Naumburgs durch das Bundesverfassungsgericht Willkür und eine Umgehung der ZPO attestiert. Die Staatsanwaltschaft erhoben darauf gegen den kompletten Senat des OLG Naumburg Anklage wegen Rechtsbeugung.
...
Herr Ströbele, stimmen Sie mir zu, dass wenn dieses Urteil des AG Halle bestand hat, es de facto in Deutschland unmöglich ist einen OLG-Senat wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung zu ziehen.
Hans-Christian Ströbele:
Für eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung müßte festgestellt werden, daß dieser vorsätzlich und zwar mit direktem Vorsatz das Recht gebeugt hat. Dies ist ohne Geständnis nur ganz selten möglich.
Das ist übrigens auch der Grund, warum im Nachkriegswestdeutschland nicht ein einziger Richter des Volksgerichtshofes rechtskräftig verurteilt wurde.
...
So bleibt ein schaler Nachgeschmack, aber ohne Änderung des Gesetzes ist eine Verurteilung in solchen Fällen nicht zu erwarten.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Dem bleibt nur noch hinzuzufügen, dass wegen des sog. "Spruchrichterprivilegs" (§ 839 Abs. 2 BGB) ein Richter bei dem Urteil in einer Rechtssache für den aus einer Amtspflichtverletzung entstehenden Schaden nur dann verantwortlich ist, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht.
Das nennt man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wenn man den Richter nicht wegen Rechtsbeugung verurteilen kann, braucht der Staat dem Bürger seinen Schaden nicht zu ersetzen. Wer sagt denn, dass unser Gesetzeswerk Lücken hätte? Im Gegenteil - es ist an alles gedacht!
Nachgefragt 1
Franz Romer:
Jeder der Naumburger OLG Richter hätte ja eine gegenteilige Meinung in den Beschluss eintragen lassen können, wenn er den Senatsbeschluß nicht hätte mittragen wollen. Nachdem in diesem Beschluss nichts steht, kann ja nur davon ausgegangen werden, dass alle drei Richter der gleichen Meinung waren.
Hans-Christian Ströbele:
Von der Mehrheit abweichendes Abstimmungsverhalten wird in Strafverfahren in die Entscheidung nicht aufgenommen. Das ist in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anders. In Strafverfahren wäre dies jedenfalls mit Nennung des Namens des Abweichende mit Rücksicht auf das Beratungsgeheimnis auch nicht zulässig. Das Beratungsgeheimnis ist in der §§, 43 und 45 Deutsches Richtergesetz gesetzlich festgelegt. Manche Kollegialgerichte deuten lediglich an, daß eine Entscheidung nicht einverständlich getroffen wurde, aber eben ohne Nennung der Namen.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Nachgefragt 2
Thomas Porombka:
in Ihrer Antwort vom 29.01.2008 an Herrn Dominik Strauss schrieben Sie:
"Für eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung müsste festgestellt werden, dass dieser vorsätzlich und zwar mit direktem Vorsatz das Recht gebeugt hat."
Diese Erfordernis ist mit dem Wortlaut des § 339 StGB nicht in Einklang zu bringen; sie entspringt vielmehr der sog. "richterlichen Fortbildung des Rechts". Diese richterliche Fortbildung ist jedoch grundgesetzwidrig, da sie dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht.
...
Was beabsichtigen Sie, was beabsichtigt Ihre Fraktion dagegen zu unternehmen, dass Richter in zunehmendem Maße den eindeutigen Wortlaut verbindlicher Rechtsnormen außer Kraft setzen und das Recht ... zu ihrer gegenseitigen Rechtfertigung beugen?
Hans-Christian Ströbele:
Sie haben recht, der Gesetzgeber muß Klarheit schaffen, wenn ein Gesetz von der Rechtsprechung anders ausgelegt und angewandt wird, als es seinen gesetzgeberischen Intentionen entspricht.
...
In der Fassung des § 339 StGB fehlt das Wort "vorsätzlich". Mit der Neufassung wurde klargestellt, das absichtliches oder wissentliches Handen nicht erforderlich ist, sondern bedingter Vorsatz ausreichen soll. Das hatte der Gesetzgeber - wie sie es jetzt verlangen - zur Anwendung vorgegeben. Die Rechtsprechung verlangt deshalb auch nicht mehr den direkten Vorsatz, aber einen bewußten Rechtsbruch wegen der der richterlichen Unabhängigheit, der nach Art 97 des Grundgesetzes Verfassungsrang zukommt.
...
Eine "Fortbildung des Rechts" durch die Gerichte war immer wieder auch mal hilfreich und manchmal sogar notwendig.
...
Die Fortbildung des Rechts bleibt vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers. Auch damit haben sie recht.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Nachgefragt 3
Thomas Porombka:
bitte gestatten Sie mir wegen der großen Bedeutung des Falls Görgülü eine Zusatzfrage: In Ihren Antworten haben Sie mehrfach die richterliche Unabhängigkeit hervorgehoben. Diese ist jedoch nach Art. 97 Abs. 1 GG untrennbar an die Unterwerfung des Richters unter das Gesetz gebunden.
...
Wie sehen Sie als Jurist im Spannungsfeld der beiden Halbsätze des Art. 97 Abs. 1 GG die daraus erwachsenden Konsequenzen für den Tatbestand der Rechtsbeugung? Mein Bestreben ist nicht die Abänderung von Gesetzen, sondern ihre Anwendung in der vom Gesetzgeber gewollten und präzise formulierten Weise. Dies betrifft ausdrücklich auch den § 339 StGB.
Hans-Christian Ströbele:
Die Richter bestätigen mit ihrer Unterschrift, daß die Entscheidung und deren Begründung dem Verlauf der Beratung entspricht. Die Unterschrift eines Richters kann auch durch eine andere ersetzt werden, wenn er verhindert ist.
Die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG darf im Rechtsstaat nicht angetastet werden. Die Richter sind andererseits an die geltenden Gesetze gebunden (ebenfalls Art. 97 Abs. I GG), aber bei deren Auslegung bleibt ein weiter Raum.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Leider macht sich nun auch Herr Ströbele die Mär von dem "weiten Raum" bei der Auslegung der Gesetze zu eigen. Wenn beispielsweise der Gesetzgeber in § 1684 BGB festgelegt hat:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
dann ist das eindeutig und keiner Auslegung zugänglich. Ein Richter, der über vier Jahre eine vollständige Umgangsvereitelung untätig duldet, ohne einen förmlichen Beschluss zu fassen, verstößt ebenso gegen das Gesetz wie ein Richter, der den Umgang ausschließt, ohne dies zu begründen. Ein Richter, der über einen Beschluss über einen Antrag auf Umgang an Weihnachten mit den Worten "Wenn es nach mir ginge, könnte Weihnachten ganz ausfallen" verweigert, gibt damit allenfalls seine eigene ideologische Einstellung zu christlichen Werten bekannt, nicht jedoch den eindeutigen Willen des Gesetzgebers. (Pikantes Detail am Rande: Besagter Richter und die Anwältin der umgangsverweigernden Mutter brüsteten sich während der mündlichen Verhandlung damit, Mitglied des Kirchenvorstandes seiner Gemeinde zu sein.)
Es trifft auch nicht zu, dass die Unterschrift eines Richters lediglich bestätigt, "dass die Entscheidung und deren Begründung dem Verlauf der Beratung entspricht", denn ohne diese Unterschrift würde der Beschluss nicht rechtskräftig. Und gerade wenn es so wäre wie von Herrn Ströbele angegeben, dürfte die Unterschrift eines Richters nicht durch eine andere ersetzt werden, denn wie bitteschön soll ein Richter die Übereinstimmung eines Beschlusses mit einer Verhandlung bestätigen, an der er nicht teilgenommen hat?
Das ganze Gebäude weist große Ungereimtheiten auf, die seine Standsicherheit schwer beeinträchtigen. À propos Standsicherheit: Was würde wohl die Öffentlichkeit dazu sagen, wenn ein Architekt behaupten würde, dass er mit seiner Unterschrift nur bestätige, dass die Baupläne mit den Unterredungen mit dem Bauherrn übereinstimmten - in Bezug auf Statik und Baurecht übernähme er aber keine Verantwortung?
An diesem Beispiel sieht man sehr deutlich, mit welchen Ausflüchten sich die Richterschaft von der Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen lossagen will. Richtig und gut ist, dass einem Richter aus einer "missliebigen", aber gesetzeskonformen Entscheidung keine Nachteile erwachsen dürfen. Verstößt er aber gegen eindeutig formulierte Gesetzesnormen, so muss er dafür ebenso zur Verantwortung gezogen werden können, wie jeder andere Bürger auch.
Es sollte zu denken geben, dass auch Herr Ströbele von einem "schalen Nachgeschmack" spricht. Schon nach den Regeln der mathematischen Statistik ist es hochgradig unwahrscheinlich, dass sich seit 1945 kein deutscher Richter der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben soll.
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An dieser Stelle muss positiv herausgestellt werden, dass Herr Ströbele allen Fragestellern schnell und umfassend geantwortet hat. Das wird durchaus nicht von allen Abgeordneten so gehandhabt, und dafür gebührt ihm unser Dank! Seine Antworten zum Fall Görgülü verdienen es in jedem Falle, im Volltext gelesen zu werden.
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