Montag, 4. Februar 2008
 
Menschenwürde und Folterverbot
Deutsches Institut für Menschenrechte
Dr. Heiner Bielefeldt

Das Verbot der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bzw. Bestrafung gehört zu den wenigen Menschenrechtsnormen, die absolute, ausnahmslose Rechtsgeltung haben. Die Absolutheit des Folterverbots ist allerdings in den letzten Jahren sowohl international als auch in der deutschen Diskussion wiederholt in Frage gestellt worden.
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Der Essay „Menschenwürde und Folterverbot“ von Dr. Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, setzt sich mit den jüngsten Vorstößen zur Aufweichung des Folterverbots kritisch auseinander und begründet die unbedingte und ausnahmslose Geltung des Verbots aus dem Selbstverständnis des Rechtsstaats.

Lesen Sie den vollständigen Essay hier (PDF-Download).

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Eine Schande, daß nicht nur darüber diskutiert wird, sondern daß daraus schon lange gängige Praxis geworden ist. Gerade die führende Demokratie bekennt sich offen zur Folter. Gleichzeitig lehnt sie die UN auf verschiedenen Ebenen ab, untergräbt deren Autorität, führt Angriffskriege usw.

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