Dienstag, 19. Februar 2008
 
Staatsstreich gegen Eltern und Kinder
Freiheit, die ich meine
WELT Online 17.02.2008
Romanus Otte

Die SPD will den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer senken - und am liebsten das Kindergeld gleich mit. Statt der Eltern soll der Staat das Geld für seine Programme ausgeben.
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Es gehört zu den Grundlagen unserer freiheitlichen Verfassung, dass der Staat das Existenzminimum der Bürger nicht besteuert, auch nicht der Kinder. Dies stellen die Freibeträge sicher. Daher hat das Verfassungsgericht sie stets gegen Zugriffe des Staates verteidigt. Die SPD weiß das. Aber sie will sich mit dieser Freiheit nicht abfinden. Nun steht ein Grundrecht auf dem Spiel: dass wir unser Leben aus eigener Kraft bestreiten können - und der Staat uns lässt. Das Geld, das für die nackte Existenz nötig ist, steht für die Steuer nicht zur Verfügung.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

Anstelle eines eigenen Kommentars hier noch ein Zitat aus dem Artikel:
Ist all dies nur ein Irrtum der Sozialdemokratie? Oder ist es ein Vorgeschmack dessen, was sie gerade als "demokratischer Sozialismus" in ihr Programm geschrieben hat?

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Bundesjugendkuratorium warnt vor falschem Aktionismus beim Kinderschutz
Bundesjugendkuratorium Pressemitteilung 16.01.2008

Statt immer neue Modelle und Modellprogramme für frühe Hilfen zum Kinderschutz zu beginnen und den Königsweg für einen wirksamen Kinderschutz zu suchen, sollten zunächst die vor Ort bereits vorhandenen vielfältigen Projekte und Modelle zur Prävention vor Kindeswohlgefährdung intensiver begleitet und ausgewertet werden. Dies ist eine der Forderungen des Bundesjugendkuratoriums (BJK), das sich mit einer Stellungnahme in die öffentliche Debatte zum Kinderschutz einschaltet.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

Eine dankenswerte Stellungnahme, die auch deutliche Worte für die beabsichtigte Entmündigung der Eltern findet:
Bei allen Bemühungen zur Verbesserung der Prävention warnt das BJK jedoch vor einem Rückfall auf überholte Fürsorgetraditionen: Der Staat solle und dürfe nur eingreifen, so das BJK, wenn das Kindeswohl wirklich gefährdet ist, und nicht, um Normen für ein gelingendes Aufwachsen zu setzen. Denn der Staat könne zwar versuchen, Eltern von einem gewünschten anderen Erziehungsverhalten zu überzeugen, müsse aber letztlich auch unterschiedliche Lebensstile und Erziehungsvorstellungen von Familien akzeptieren. Interventionen gegen den Willen der Eltern beschränken sich daher auf die Fälle, bei denen von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist.

So und nicht anders steht es im Grundgesetz. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sollten sich vor Augen halten, dass die geplante Änderung des § 1666 BGB nicht verfassungskonform ist!

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Familiennetzwerk warnt: "Der Staat greift nach den Kindern"
Staat will Erziehungsgewalt - demnächst DDR-Zustände in Deutschland?
www.pressetext.de 12.02.2008
Maria Steuer

Familiengerichte sollen durch eine anstehende Gesetzesänderung in die Lage versetzt werden, auch ohne den bisher erforderlichen Nachweis von elterlichem Versagen, Maßnahmen zum "Wohl des Kindes" anzuordnen. Erziehungsersetzende Hilfeleistungen sind dann nicht mehr ausschließlich an das "elterliche Versagen" des § 1666 BGB geknüpft, sondern könnten willkürlich bestimmt und entschieden werden. Was tatsächlich dem "Wohl des Kindes" entspricht, soll nun allein durch den Staat interpretiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wird in den kommenden Wochen im Bundestag beraten.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Deutscher Arzt findet verschleppte Tochter - aber darf sie nicht treffen
Zwei Jahre lang hat Peter Tinnemann seine Tochter gesucht, die von der eigenen Mutter verschleppt wurde. Jetzt hat er Luna in Mittelamerika aufgespürt - doch obwohl ihm das Sorgerecht zugesprochen wurde, verbietet ihm eine Richterin den Kontakt mit seinem Kind.
Spiegel Online 18.02.2008
Nils Klawitter

665 Tage lang hat Peter Tinnemann nach seiner Tochter gesucht. 9650 Kilometer entfernt von seinem Wohnort Berlin hat er sie nun wiedergefunden. Tinnemanns Ex-Frau Rosamaria B. hatte sich mit der gemeinsamen Tochter über Italien nach Mittelamerika abgesetzt. Doch für die Mutter, gegen die in Italien wegen Kindesentzugs ermittelt wird, sieht es überraschend gut aus: Peter Tinnemann darf seine Tochter nicht sehen und das Land nicht verlassen, befand eine Richterin vergangenen Freitag. Für Tinnemann ist es der vorläufige Höhepunkt einer Odyssee auf der Suche nach seiner Tochter.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

So sehr diese Nachricht unser Rechtsempfinden schockiert - überraschen kann sie nicht. Leben wir doch in einem Land, in dem es ausreicht, dass eine nicht sorgeberechtigte Mutter ein Kind einfach entführt, um damit das Sorgerecht für sich zu erzwingen. Insofern liegt Nils Klawitter noch deutlich hinter der Realität zurück: Die Gerichte dulden nicht nur Straftaten von Müttern, sie fördern und belohnen sie sogar, selbst wenn durch Gutachten bestätigt ist, dass die Mutter nicht erziehungsgeeignet ist.

Es ist lange her, dass Prof. Roman Herzog das Bundesverfassungsgericht mit der Devise leitete: "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." Die Meldung aus Guatemala bestätigt eher den Satz von Bertolt Brecht: "Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen."

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Montag, 18. Februar 2008
 
Neuer Vorwurf im Fall Spatzennest
Mutter beschuldigt Ex-Kinderheimleiter
Allgemeine Zeitung 16.02.2008
Reinhard Breidenbach

Stefan S. (40), wegen Verdachts auf Kindesmissbrauch inhaftierter Ex-Leiter des Kinderheims Spatzennest in Ramsen (Pfalz), wird laut Staatsanwaltschaft durch eine weitere Anzeige belastet. Bislang wird dem Pädagogen vorgeworfen, bei einer Ferienfreizeit in Österreich im Sommer 2007 in 17 Fällen Mädchen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren unsittlich berührt zu haben; mit einer Tube habe er an einer Elfjährigen zudem einen Darmeinlauf vorgenommen.
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Über den aktuellen Vorwurf hinaus hat der Fall eine weitere Dimension. Im Spatzennest, das seit November 2007 wegen der gegen S. erhobenen Anschuldigungen geschlossen ist, waren 1993 sechs Kinder untergebracht worden, deren Eltern und Verwandten die Mainzer Staatsanwaltschaft sexuellen Missbrauch vorwarf. In den drei so genannten Worms-Prozessen wurden aber alle 24 Angeklagten freigesprochen. S. hatte sie als Zeuge belastet.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

So sieht es also aus, wenn Kinder "zu ihrem Wohle" aus ihren Familien genommen werden, ohne vorher sachgerechte Ermittlungen durchzuführen. Ausgerechnet in das Heim wurden die Kinder verbracht, das von einem der Hauptbelastungszeigen geleitet wurde.

Selbst als die Eltern von jedem Vorwurf freigesprochen wurden, weigerten sich einige Kinder, zu ihnen zurückzukehren. Was ist in der Zwischenzeit mit diesen Kindern geschehen? Wie sind sie manipuliert worden? Sie lehnen ihre Eltern wegen Verfehlungen ab, die diese gar nicht begangen haben. Das Phänomen ist auch unter dem Namen Gehirnwäsche bekannt; treffender ist der Ausdruck "psychische Folter". Die Methode der Gehirnwäsche mittels manipulativer Psychotechniken wurde 1975 von der UNO in ihrer Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verboten. Besuchen Sie zu diesem Thema auch das Forum für falsche Erinnerungen (induzierte falsche Erinnerungen, erfundener Missbrauch, Falschanschuldigungen und Induzierung der Multiplen Persönlichkeitsstörung).
Lesen Sie auch den Bericht In Deutschland wurde gefoltert von Cecil Henderson.

Hat nun die deutsche Justiz aus den Wormser Prozessen irgend etwas gelernt? Weit gefehlt! Noch immer werden Kinder ihren Familien entrissen. Die Aussagen, die dazu führen sind oft unter unsachgemäßen Bedingungen ermittelt oder sogar unter vorsätzlich falschen Angaben herbeigeführt worden. Dem Presseblog ist ein Fall bekannt, in dem eine Kammervorsitzende am Landgericht einem Schwerbehinderten die Zustimmung zu einer Entscheidung abrang, indem sie ihm wider besseres Wissen falsche Angaben machte - oder auf deutsch gesagt: ihn nach Strich und Faden belog. Selbstverständlich war auch das keine Rechtsbeugung, sondern fiel angeblich in den Ermessensspielraum der Richterin.

Merke: Investitionen in Gesetzbücher und teure Kommentare lohnen sich nicht. In Deutschland ist Recht grundsätzlich das, was der Richter dafür hält. Das Geld, das Du beim Bücherkauf sparst, investiere lieber in eine Einwanderungserlaubnis in einen Staat, in dem das Recht noch vom Gesetzgeber gemacht und von den Richtern angewendet wird.

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Wodurch wird Untersuchungshaft zur Folter?
In Deutschland wurde gefoltert
Ulmer Echo Sonderausgabe
Cecil Henderson

Die Folter ist in Deutschland in diesem Jahrhundert gleich zweimal offiziell abgeschafft worden, nachdem sie zweimal inoffiziell in Kraft war und wobei sich auch die jeweiligen Justizorgane mit Blut besudelt haben. Einmal, von 1933 bis 1945, also in der Nazizeit des 3. Reiches, wurde ausgiebig in den Kellern der Gestapo, in den Konzentrationslagern und in den Sonderzellen des Volksgerichtshofes gefoltert. Das zweite Mal, von 1949 - 1989, wurde in der Deutschen Demokratischen Republik, in den Kellern der Stasi und in so berüchtigten Gefängnissen wie Bautzen, Brandenburg und Waldheim, gefoltert. Offiziell wurde die Folter abgeschafft als die Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) von 1950 per eigenem Gesetz vom 7. August 1952 beigetreten war. Nach Auflösung der DDR und dem Beitritt von fünf neuen Bundesländern durch den Einigungsvertrag von 1990 erlangte das Folterverbot der Konvention zum Schutze der Menschenrechte auch Rechtskraft in Deutschland. Der entsprechende Artikel 3 der o.a. Konvention lautet: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Dies bedeutet nach dem Wortlaut, es gibt die Folter an sich, und mit ihr verboten ist sowohl die unmenschliche oder erniedrigende Strafe als auch die unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Damit ist noch nicht gesagt, was Folter ist. Eigenartigerweise wird in der EMRK nicht näher erläutert, was unter Folter eigentlich genau und zwar im Sinne einer Definition verstanden werden soll. Dies gilt übrigens auch für den wortgleichen Artikel 5 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, der als Vorlaufmuster vom Europarat 1950 übernommen worden war. Diese Frage haben die Vereinten Nationen erst 36 Jahre später genauer beantwortet.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

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Freitag, 15. Februar 2008
 
Türke bekommt Sohn zurück
Kazim Görgülü gewinnt Sorgerechtsstreit - Wunsch des Kindes entscheidet vor Gericht
Mitteldeutsche Zeitzung 13.02.2008
Christian Schafmeister

Der sieben Jahre lange dramatische Sorgerechtsstreit um seinen Sohn hat für Kazim Görgülü ein glückliches Ende gefunden: Am Mittwoch konnte der Türke seinen acht Jahre alten Sohn Christofer ganz offiziell in der Gemeinde Krostitz (Sachsen) anmelden. Möglich wurde das nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Wittenberg. Das hatte am Montag in einer einstweiligen Anordnung Görgülü das alleinige Sorgerecht für seinen achtjährigen Jungen zugesprochen. "Seitdem lebt Christofer bei uns, wir sind überglücklich über die Entscheidung", erklärte Görgülüs Frau Celestina der MZ.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Zuerst und vor allen Dingen: Herzlichen Glückwunsch an Familie Görgülü, die erst jetzt die Bezeichnung "Familie" wirklich verdient. Natürlich sind sie überglücklich. Doch wer ist schon in der Lage, einen sieben Jahre lang währenden Rechtsstreit durchzustehen?

Der Fall Görgülü hat Justizgeschichte geschrieben, und er ist noch lange nicht abgeschlossen. Doch egal wie er letztlich ausgeht, das Ansehen der deutschen Familienjustiz hat einen erheblichen Knacks bekommen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht den Fall ursprünglich gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Wieder einmal sah sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte veranlasst, Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzung zu verurteilen.

Trotz allem bleibt ein schaler Nachgeschmack. Was wäre gewesen, wenn Kazim Görgülü kein Türke wäre und der Fall dadurch internationale Dimension erlangt hätte? Hätte ein Schwabe Karle Görgele in einem rein innerdeutschen Rechtsstreit schließlich auch obsiegt? Eine zurückhaltende Skepsis ist angebracht - zu groß ist die Zahl der Petenten, die beim Europäischen Parlament vorstellig wurden, weil ihnen im deutschen Rechtssystem das - grundgesetzlich geschützte - Recht auf Achtung ihrer familiären Beziehungen verweigert wird.

Eines muss positiv erwähnt werden: Letztlich waren für die Entscheidung des Landgerichts Wittenberg nicht juristische Gesichtspunkte ausschlaggebend, sondern der Wille des betroffenen Kindes. Dies war zwar nur wegen der langen Verfahrensdauer möglich, doch als mittlerweile Achtjähriger hat er seinen Willen dafür um so deutlicher kundgetan.

Man kann Familie Görgülü nur wünschen, dass sie nun endlich zur Ruhe kommt.

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Von der (Un-)Klarheit der Gesetze: Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz - Unabhängig oder unterworfen ?
www.justizskandale.de 27.05.2007
Bert Steffens

Die einzige, weil grundlegende und Recht setzende Quelle über die Pflichten der deutschen Richter, ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 und in bestimmender Klarheit vor allem mit Art. 97 Abs. 1.
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Die Realität in Deutschland zeigt aber, dass die Richterschaft als Judikative und die Justizverwaltung als Teil der Exekutive, die zudem im Rahmen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) aufsichtsverpflichtete Behörde ist, praktisch ausnahmslos gegen Art. 97 Abs. 1 GG verstoßen. Die Technik hierzu ist simpel: Beide berufen sich stets auf dessen ersten Satzteil und unterschlagen den zweiten.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Ein lesenswerter Grundsatzartikel aus der Feder von Bert Steffens, der durch die Diskussion um die Richter am OLG Naumburg neue Aktualität erhält.

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Donnerstag, 14. Februar 2008
 
TV-Tipp: Verdacht auf sexuellen Missbrauch - Schwere Vorwürfe gegen Jugendämter
Panorama, Das Erste 14.02.2008, 21:45 Uhr

Die Meldung ließ aufhorchen: Letzten Freitag wurde der Leiter eines Jugendheims in Ramsen bei Worms verhaftet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Sexueller Missbrauch. Der 40-jährige Stefan S. soll sich vergangenen Sommer während einer Ferienfreizeit an sieben Mädchen vergangenen haben.

Stefan S. ist nicht irgendwer. Das von ihm geleitete Jugendheim "Spatzennest" geriet bereits Anfang der neunziger Jahre in die Schlagzeilen. 1993 waren dort mehrere Kinder untergebracht, gegen deren Eltern wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs ermittelt wurde. In einem spektakulären Prozess wurden damals alle Angeklagten freigesprochen. Doch die Kinder aus dem "Spatzennest" kehrten nicht zu ihren Eltern zurück.

Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.

Ein weiterer Bericht über die Spätfolgen der sog. "Wormser Prozesse", deren ganze Tragik und Dramatik erst nach und nach ans Tageslicht kommt.

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Petition und europäischer Fußmarsch
Pressemitteilung Sabine Vander Elst 07.02.2008

Der Vertrag von Lissabon (inoffiziell auch bekannt unter dem Namen "europäische Verfassung") stärkt die Grundrechte der Bürger der Europäischen Union in erheblicher Weise. So lautet z.B. Artikel 8b:
"Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen."

Am 25. April werden eine Mutter und ein Vater, die ihre Kinder seit Jahren nicht mehr sehen durften, die belgische Hauptstadt Brüssel verlassen und von dort durch Belgien, Deutschland und Frankreich nach Straßburg, dem zweiten Sitz des europäischen Parlaments reisen. Der Weg soll teils zu Fuß, teils mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden; die Ankunft ist für den 21. Mai geplant.
Unterwegs wollen die Beiden für eine Petition werben, mit der sie das Einschreiten der europäischen Kommission gegen Elternteilentfremdung beantragen. Diese Petition wird auch online gezeichnet werden können.

Der Presseblog wird über diesen langen Marsch berichten und wünscht den beiden Protagonisten viel Erfolg bei ihrem Ziel, eine Million Unterschriften zu sammen.

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Montag, 11. Februar 2008
 
Väterkongress des VafK Karlsruhe
Karlsruhe-Durlach, 03. und 04.05.3008

Hat die Väterpolitik gerade erst begonnen, oder ist nach zwei "Vätermonaten" schon wieder alles vorbei? Während die Familienpolitik seit einigen Jahren im Fokus des öffentlichen Interesses steht, bleibt die Rolle der Väter weiterhin unscharf – ganz so, als gingen Väter Themen wie Kinderschutz, Geburtenrückgang und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gar nichts an.

Um diese Denkblockade aufzulösen und an der Entwicklung eines zeitgemäßen Vaterbildes mitzuwirken, lädt der Väteraufbruch für Kinder e.V. alle interessierten Personen und gesellschaftspolitisch aktive Gruppen ein, an seinem ersten bundesweiten Väterkongress, am 3. und 4. Mai 2008 im Tagungszentrum "Sportschule Schöneck" auf dem Turmberg in Karlsruhe-Durlach teilzunehmen. Dieser Kongress wird in Zusammenarbeit mit Landesverband Baden-Württemberg und dem Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. veranstaltet.

Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
Zum Bericht der FAZ über den Kongress gelangen Sie hier.

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Sonntag, 10. Februar 2008
 
Häusliche Gewalt ist weiblich
novo-magazin 46/2000
Arne Hoffmann

Wenn von Gewalt in der Partnerschaft die Rede ist, ist die Rollenverteilung im öffentlichen Bewusstsein klar verteilt: "Die Täter sind fast ausschließlich Männer", heißt es lapidar in Zeitungsartikeln zu diesem Thema, oder auch: "Jeder dritte Mann schlägt zu".

Tatsächlich aber geht körperliche Gewalt in der Partnerschaft zum überwiegenden Teil von Frauen aus, nicht von Männern. Insgesamt 95 wissenschaftliche Forschungsberichte, 79 empirische Studien und 16 vergleichende Analysen in kriminologischen, soziologischen, psychologischen und medizinischen Fachzeitschriften aus den USA, Kanada, England, Dänemark, Neuseeland und Südafrika zeigen auf, dass in Beziehungen die Gewalt entweder überwiegend zu gleichen Teilen von beiden Partnern oder aber hauptsächlich von der Frau ausging. Die Studien stimmen in ihren Erkenntnissen so deutlich überein, dass in der Fachwelt an diesen Verhältnissen nicht der geringste Zweifel mehr existiert. Dass weder Öffentlichkeit noch Politik diese wissenschaftlichen Ergebnisse bisher zur Kenntnis genommen haben, ist vermutlich einer der größten Skandale in der Geschlechterdebatte überhaupt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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À propos Rheingau-Taunus-Kreis ...
... einige der Abgeordneten scheinen tatsächlich eine Spitzenposition in Deutschland einnehmen zu wollen. Allerdings nicht als Vertreter des familienfreundlichsten Kreises in Deutschland, sondern in ganz anderer Hinsicht.

Lesen Sie die aktuelle Meldung hier.

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Europas demographisches Defizit
Europäisches Parlament

Die EU zählt heute fast eine halbe Milliarde Menschen, soviel wie kein anderer Wirtschaftsraum. Doch Europas Position ist gefährdet, wenn sich die aktuellen Geburtenraten in den nächsten Jahrzehnten fortschreiben. Eine Bevölkerungsabnahme dürfte auch ein Stagnieren der Wirtschaft mit sich bringen. Europas Wirtschaft ist auf Arbeitskräfte und Verbraucher angewiesen und unsere Sozialsysteme auf ein ungefähres Gleichgewicht zwischen arbeitender Bevölkerung und Rentnern.

Vor einem Jahrhundert lebte über 15% der Weltbevölkerung in den Ländern der heutigen EU. Aktuell sind es noch gut 7%, aber bis 2050 dürfte der Anteil nur noch 5% betragen.

Lässt sich die Talfahrt noch stoppen? Liefert die Familienpolitik die Lösung, um das drohende demographische Defizit auszugleichen? Oder die Einwanderung? Müssen wir länger arbeiten? Wie genau sieht die demographische Entwicklung in Europa aus?

Lesen Sie den vollständigen Bericht hier und folgen Sie auch den Links.

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Samstag, 9. Februar 2008
 
Review of the Implementation of Brussels II Regulation in Relation to Parental Abduction of Children
Freshfields Bruckhaus Deringer, Brussels 31.10.2006

The authors come to the conclusion that that the parent who abducts the child to ceratin Member States appears to obtain an advantageous legal position, because - contrary to Art. 12 Hague Convention - there is no automatic and immediate decision by the relevant courts to return the child to the Member State from where it was abducted.
...
Moreover, the authors have observed violations of the right of the child to have access to both parents, violations of the right of the left-behind parent to have a fair trial and the frustration or at least complication of the return due to cinsiderable delays in the court proceedings in some Member States. They have also noted that in some other countries the Central Authorities and the Authorities for Youth Welfare play an important, but not always neutral role in the proceedings. As a result, a combination of the difficulties mentiones above, together with further practical difficulties, which are also outlined in the paper, can amount to a denial of effective access to justice for the left-behind parent and the child.

English
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.

Diese entlarvende Studie ist inzwischen über ein Jahr alt. Sie wird hier nochmals in Erinnerung gerufen, um zu verdeutlichen, dass sich trotz deutlicher Kritik an dem deutschen System (das Wort "Germany" kommt überproportional häufig vor) nichts geändert hat. Im Gegenteil, sämtliche seitherigen Gesetzesinitiativen zielen darauf ab, nicht nur die Macht des Jugendamtes zu stärken, sondern auch die Kontrollmöglichkeiten weiter zu beschränken (Sanktionierung des "Handelns auf Verdacht" anstelle der Nachweispflicht).

Das alles zeichnet ein irritierendes Bild des deutschen Rechtsstaates. Leider werden die systematischen Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter und Familiengerichte in der Öffentlichkeit noch viel zu wenig wahrgenommen. Doch wer davon erfährt, ist entsetzt.

Der Presseblog hat es sich zur Aufgabe gemacht, an der Öffentlichmachung dieses himmelschreienden Unrechts mitzuwirken. Helfen Sie mit, indem Sie ihre Freunde und Bekannten auf diese Seite hinweisen.

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