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Donnerstag, 17. Juli 2008
Wenn Richter zu Gesetzgebern werden
thopo, 13:01h
Der Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag, wann Partner nach einer Trennung finanziell eigenständig sein müssen. Das Gesetz ist dabei keine große Hilfe.
FOCUS Online 16.07.2008
Michaela Hutterer
Lange saßen die Richter des 12. Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch mit ihren Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern zusammen, um neue Regeln für Geschiedene und Alleinerziehende zu schmieden. Am Donnerstag wollen sie das Urteil verkünden, auf das nicht nur Ex-Paare warten, sondern auch Rechtsanwälte und Familienrichter.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
Eine weitere schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber:
Der Grund ist einfach: Seit der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht zum Januar 2008 neu geregelt hat, sind die Spielregeln für den Unterhalt alles andere als klar. „Der Gesetzgeber hat alle Betroffenen in den luftleeren Raum gesetzt“, sagt Herbert Geisler, der die Mutter im BGH-Verfahren vertreten hat. Wann Partner im Einzelfall finanziell eigenständig sein müssen, regelt das neue Gesetz nicht. Es fehle an einer Orientierungshilfe, so der Anwalt.
Ist das die neue Gesetzgebungskultur? Alles möglichst schön schwammig formulieren, um den Spielraum für stattliche Willkür möglichst breit zu halten? Die Bundesjustizministerin scheint das wenig anzufechten. Sie weist beharrlich darauf hin, die Betroffenen könnten ja den BGH anrufen, der würde die lückenhaften Gesetze schon mit Leben füllen.
Dass das dem staatstragenden Grundsatz der Gewaltenteilung völlig widerspricht, scheint in Deutschland mittlerweile niemanden mehr zu interessieren.
FOCUS Online 16.07.2008
Michaela Hutterer
Lange saßen die Richter des 12. Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch mit ihren Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern zusammen, um neue Regeln für Geschiedene und Alleinerziehende zu schmieden. Am Donnerstag wollen sie das Urteil verkünden, auf das nicht nur Ex-Paare warten, sondern auch Rechtsanwälte und Familienrichter.
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Folgemeldung siehe hier.
Eine weitere schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber:
Der Grund ist einfach: Seit der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht zum Januar 2008 neu geregelt hat, sind die Spielregeln für den Unterhalt alles andere als klar. „Der Gesetzgeber hat alle Betroffenen in den luftleeren Raum gesetzt“, sagt Herbert Geisler, der die Mutter im BGH-Verfahren vertreten hat. Wann Partner im Einzelfall finanziell eigenständig sein müssen, regelt das neue Gesetz nicht. Es fehle an einer Orientierungshilfe, so der Anwalt.
Ist das die neue Gesetzgebungskultur? Alles möglichst schön schwammig formulieren, um den Spielraum für stattliche Willkür möglichst breit zu halten? Die Bundesjustizministerin scheint das wenig anzufechten. Sie weist beharrlich darauf hin, die Betroffenen könnten ja den BGH anrufen, der würde die lückenhaften Gesetze schon mit Leben füllen.
Dass das dem staatstragenden Grundsatz der Gewaltenteilung völlig widerspricht, scheint in Deutschland mittlerweile niemanden mehr zu interessieren.
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Mittwoch, 16. Juli 2008
Neue Grenzen für die Ex?
thopo, 12:03h
Nach der Trennung müssen Mütter oder Vater wieder für sich selbst sorgen. Wann genau, muss der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzverfahren klären.
FOCUS Online 15.07.2008
hut/dpa
Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stärken, als sie zum Januar 2008 die Reform des Unterhaltsrechts auf den Weg brachte. Klarer und verständlicher sollte die Neuregelung werden.
Doch ein halbes Jahr danach ist davon wenig zu spüren. Mütter, Väter, Anwälte wissen nicht mehr so recht, was eigentlich gilt. ... Einen ersten Schritt zur Klärung will am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) unternehmen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Hintergrundinformationen siehe hier.
FOCUS Online 15.07.2008
hut/dpa
Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stärken, als sie zum Januar 2008 die Reform des Unterhaltsrechts auf den Weg brachte. Klarer und verständlicher sollte die Neuregelung werden.
Doch ein halbes Jahr danach ist davon wenig zu spüren. Mütter, Väter, Anwälte wissen nicht mehr so recht, was eigentlich gilt. ... Einen ersten Schritt zur Klärung will am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) unternehmen.
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Hintergrundinformationen siehe hier.
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Tag für Tag nehmen Jugendämter 77 Kinder in Obhut
thopo, 10:39h
Statistisches Bundesamt 15.07.2008
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2007 in Deutschland 28 200 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Dies waren rund 2 200 (+ 8,4%) mehr als 2006. Damit leisteten die Jugendämter rein rechnerisch jeden Tag für 77 Kinder und Jugendliche „erste Hilfe“ in für sie gefährlichen Situationen; im Vorjahr waren es pro Tag rechnerisch 71 Kinder und Jugendliche gewesen. 435 dieser Inobhutnahmen waren sogenannte Herausnahmen, das heißt, die Kinder wurden gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten in Obhut genommen.
Im Jahr 2006 hatte es 151 Herausnahmen gegeben.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
8,4 Prozent Steigerung in einem Jahr!
Dabei war 2007 das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls noch nicht in Kraft. Auf die Zahlen von 2008 darf man bereits jetzt gespannt sein.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2007 in Deutschland 28 200 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Dies waren rund 2 200 (+ 8,4%) mehr als 2006. Damit leisteten die Jugendämter rein rechnerisch jeden Tag für 77 Kinder und Jugendliche „erste Hilfe“ in für sie gefährlichen Situationen; im Vorjahr waren es pro Tag rechnerisch 71 Kinder und Jugendliche gewesen. 435 dieser Inobhutnahmen waren sogenannte Herausnahmen, das heißt, die Kinder wurden gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten in Obhut genommen.
Im Jahr 2006 hatte es 151 Herausnahmen gegeben.
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8,4 Prozent Steigerung in einem Jahr!
Dabei war 2007 das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls noch nicht in Kraft. Auf die Zahlen von 2008 darf man bereits jetzt gespannt sein.
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Sonntag, 13. Juli 2008
Wenn die Jugendämter zu mächtig werden
thopo, 12:28h
Häufig wird über die Untätigkeit der Behörden geklagt – aber Hunderte Eltern fordern vom Europaparlament Hilfe gegen Willkürentscheidungen
Süddeutsche Zeitung 05.05.2008
Cornelia Bolesch
400 solcher Briefe hat David Lowe, der britische Generalsekretär des Petitionsausschusses, bislang gezählt. Sie zeichnen ein Bild, wie man es in Deutschland kaum kennt. Hier geraten die Jugendämter immer wieder in die Kritik, weil sie überfordert wirken und manchmal nicht verhindern, dass Eltern ihre Kinder bis zum Tode misshandeln. In den Briefen nach Brüssel aber klagen Väter und Mütter über das Gegenteil: über ein allmächtiges Amt, das sich brutal zwischen sie und ihre Kinder dränge. Der Ausschuss hat ein Problem: „Die Unterschiedlichkeit der Fälle, ihr emotionaler Gehalt bereiten uns Schwierigkeiten, eine eindeutige Empfehlung vorzubereiten", schrieb der polnische Ausschussvorsitzende, Marcin Libicki, vor wenigen Wochen an Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU).
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Und hier die offizielle Position der Bundesregierung:
Als der Europaabgeordnete Andreas Schwab (CDU) von der Bundesregierung wissen will, ob die vielen Beschwerden nicht doch ein strukturelles Problem der Kinder-und Jugendhilfe in Deutschland offenbarten, antwortet der parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium, Hermann Kues, es handle sich nur um „Einzelfälle". ... Wozu der Staatssekretär in seiner Antwort vom April jedoch nicht Stellung nimmt, sind die Klagen von deutschen Eltern, denen das Jugendamt die Kinder weggenommen hat.
Vieles spricht dafür, dass es sich bei den Handlungen der Jugendämter nicht um Einzelfälle handelt, sondern um systembedingte Fehler. Dem Presseblog liegen Schreiben der zuständigen Ministerien und des Deutschen Bundestages vor, nach denen nicht beabsichtigt ist, diese Fehler abzustellen.
Doch selbst wenn wir mit Herrn Kues annehmen, Hunderte von Willkürhandlungen deutscher Jugendämter seien nur eine Anhäufung bedauerlicher Einzelfälle, dann ist das noch immer keine Rechtfertigung für die Untätigkeit der zuständigen Stellen. Prof. Anne Peters hat in ihrem Aufsatz "Wie wichtig ist Straßburg" unmissverständlich klargestellt, dass die Feststellung von Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention alle staatlichen Stellen verpflichtet, diese Verstöße umgehend abzustellen.
Der Fall Marco Weiß war mit Sicherheit ein Einzelfall. Er lag noch nicht einmal im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Dennoch haben sich mehrere Regierungsvertreter und Mitglieder des Deutschen Bundestags vehement für Marco Weiß eingesetzt. Einige von Ihnen sprachen der Türkei sogar die Eignung als EU-Beitrittsland ab.
Was aber passiert in den Fällen (Plural!) der Familien, die von deutschen Jugendämtern zerstört wurden?
Dem Presseblog liegt ein Schreiben der hessischen Sozialministerin vor, nach dem das Verhalten des Jugendamtes des Rheingau-Taunus-Kreises keinen Anlass zu Beanstandungen gebe. Dieses Jugendamt hat seit Jahren wiederholt gegen Gesetze verstoßen, sich in mindestens vier Fällen über rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse hinweggesetzt, gerichtliche Ermahnungen missachtet und psychologische Gutachten einfach ignoriert. In einem besonders krassen Fall hat es hinter dem Rücken des gesetzlichen Richters mit Hilfe eines nicht zuständigen anderen Richters unumkehrbare Sachzwänge geschaffen. Die Folgen aus diesem Verhalten waren und sind dramatisch.
Das OLG Frankfurt hat festgestellt, dass wiederholte Kindesentziehung und Umgangsvereitelung ausreichend nachgewiesen sind. Wer dennoch behauptet, dies alles gebe keinen Anlass zu Beanstandungen, hat sich entweder mit dem Fall nicht beschäftigt oder bringt seine bedenkliche Einstellung zu Recht und Gesetz zum Ausdruck. Die Häufung derartiger Vorkommnisse und die darin erkennbare Systematik zeichnen ein irritierendes Bild des deutschen Rechtsstaates. Wen nimmt es wunder, dass die Betroffenen nunmehr Hilfe bei der Europäischen Union suchen?
Süddeutsche Zeitung 05.05.2008
Cornelia Bolesch
400 solcher Briefe hat David Lowe, der britische Generalsekretär des Petitionsausschusses, bislang gezählt. Sie zeichnen ein Bild, wie man es in Deutschland kaum kennt. Hier geraten die Jugendämter immer wieder in die Kritik, weil sie überfordert wirken und manchmal nicht verhindern, dass Eltern ihre Kinder bis zum Tode misshandeln. In den Briefen nach Brüssel aber klagen Väter und Mütter über das Gegenteil: über ein allmächtiges Amt, das sich brutal zwischen sie und ihre Kinder dränge. Der Ausschuss hat ein Problem: „Die Unterschiedlichkeit der Fälle, ihr emotionaler Gehalt bereiten uns Schwierigkeiten, eine eindeutige Empfehlung vorzubereiten", schrieb der polnische Ausschussvorsitzende, Marcin Libicki, vor wenigen Wochen an Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU).
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Und hier die offizielle Position der Bundesregierung:
Als der Europaabgeordnete Andreas Schwab (CDU) von der Bundesregierung wissen will, ob die vielen Beschwerden nicht doch ein strukturelles Problem der Kinder-und Jugendhilfe in Deutschland offenbarten, antwortet der parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium, Hermann Kues, es handle sich nur um „Einzelfälle". ... Wozu der Staatssekretär in seiner Antwort vom April jedoch nicht Stellung nimmt, sind die Klagen von deutschen Eltern, denen das Jugendamt die Kinder weggenommen hat.
Vieles spricht dafür, dass es sich bei den Handlungen der Jugendämter nicht um Einzelfälle handelt, sondern um systembedingte Fehler. Dem Presseblog liegen Schreiben der zuständigen Ministerien und des Deutschen Bundestages vor, nach denen nicht beabsichtigt ist, diese Fehler abzustellen.
Doch selbst wenn wir mit Herrn Kues annehmen, Hunderte von Willkürhandlungen deutscher Jugendämter seien nur eine Anhäufung bedauerlicher Einzelfälle, dann ist das noch immer keine Rechtfertigung für die Untätigkeit der zuständigen Stellen. Prof. Anne Peters hat in ihrem Aufsatz "Wie wichtig ist Straßburg" unmissverständlich klargestellt, dass die Feststellung von Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention alle staatlichen Stellen verpflichtet, diese Verstöße umgehend abzustellen.
Der Fall Marco Weiß war mit Sicherheit ein Einzelfall. Er lag noch nicht einmal im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Dennoch haben sich mehrere Regierungsvertreter und Mitglieder des Deutschen Bundestags vehement für Marco Weiß eingesetzt. Einige von Ihnen sprachen der Türkei sogar die Eignung als EU-Beitrittsland ab.
Was aber passiert in den Fällen (Plural!) der Familien, die von deutschen Jugendämtern zerstört wurden?
Nichts? Weit gefehlt!
In diesen Fällen kommt das ALI-Prinzip zur Anwendung: Abwimmeln, Leugnen, Ignorieren.Dem Presseblog liegt ein Schreiben der hessischen Sozialministerin vor, nach dem das Verhalten des Jugendamtes des Rheingau-Taunus-Kreises keinen Anlass zu Beanstandungen gebe. Dieses Jugendamt hat seit Jahren wiederholt gegen Gesetze verstoßen, sich in mindestens vier Fällen über rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse hinweggesetzt, gerichtliche Ermahnungen missachtet und psychologische Gutachten einfach ignoriert. In einem besonders krassen Fall hat es hinter dem Rücken des gesetzlichen Richters mit Hilfe eines nicht zuständigen anderen Richters unumkehrbare Sachzwänge geschaffen. Die Folgen aus diesem Verhalten waren und sind dramatisch.
Das OLG Frankfurt hat festgestellt, dass wiederholte Kindesentziehung und Umgangsvereitelung ausreichend nachgewiesen sind. Wer dennoch behauptet, dies alles gebe keinen Anlass zu Beanstandungen, hat sich entweder mit dem Fall nicht beschäftigt oder bringt seine bedenkliche Einstellung zu Recht und Gesetz zum Ausdruck. Die Häufung derartiger Vorkommnisse und die darin erkennbare Systematik zeichnen ein irritierendes Bild des deutschen Rechtsstaates. Wen nimmt es wunder, dass die Betroffenen nunmehr Hilfe bei der Europäischen Union suchen?
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Samstag, 5. Juli 2008
Das Vaterbild deutscher Männer: Söhne, denkt selbst!
thopo, 03:43h
STERN 02.07.2008
Interview mit Gerhard Amendt von Michael Stoessinger
Gerhard Amendt ist Professor am Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Väterforschung.
Wer hält die Macht in modernen Gesellschaften in Händen? Frauen. Wer entscheidet, wie Söhne über ihre Väter denken? Auch Frauen, sagt Geschlechterforscher Gerhard Amendt. Im stern.de-Interview fordert er eine neue, männliche Perspektive auf die Rolle von Vätern ein - und eine radikale Kritik an der Rolle der Frauen.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Interessant das Fazit:
Männer sollten ihr eigenes Vaterbild entstehen lassen, und nicht eines übernehmen, das ihnen die Mütter nahe legen. Nur dann entwickeln sie auch eine selbstgewisse Männlichkeit, deren Herzstück nicht der berufliche Erfolg allein ist. Das ist nicht leicht, zumal Männer, da wir noch immer in den klassischen Strukturen leben, nicht aus der Zukunftssicherung für die Familie entlassen werden. Windeln regelmäßig zu wechseln, heißt noch lange nicht, dem Zwang zur familiären Existenzsicherung enthoben zu sein. Und zwar sowohl durch die Partnerin als auch die Gesellschaft. Daran ändert auch eine gegenläufige Rhetorik nichts. Für Frauen ist Mütterlichkeit hingegen identitätsstiftend. Dass sie Kinder geboren und aufgezogen hat, verleiht ihr nicht nur Sinn sondern auch gesellschaftliche Anerkennung, anders als dem Mann, der sie gezeugt hat.
Interview mit Gerhard Amendt von Michael Stoessinger
Gerhard Amendt ist Professor am Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Väterforschung.
Wer hält die Macht in modernen Gesellschaften in Händen? Frauen. Wer entscheidet, wie Söhne über ihre Väter denken? Auch Frauen, sagt Geschlechterforscher Gerhard Amendt. Im stern.de-Interview fordert er eine neue, männliche Perspektive auf die Rolle von Vätern ein - und eine radikale Kritik an der Rolle der Frauen.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Interessant das Fazit:
Männer sollten ihr eigenes Vaterbild entstehen lassen, und nicht eines übernehmen, das ihnen die Mütter nahe legen. Nur dann entwickeln sie auch eine selbstgewisse Männlichkeit, deren Herzstück nicht der berufliche Erfolg allein ist. Das ist nicht leicht, zumal Männer, da wir noch immer in den klassischen Strukturen leben, nicht aus der Zukunftssicherung für die Familie entlassen werden. Windeln regelmäßig zu wechseln, heißt noch lange nicht, dem Zwang zur familiären Existenzsicherung enthoben zu sein. Und zwar sowohl durch die Partnerin als auch die Gesellschaft. Daran ändert auch eine gegenläufige Rhetorik nichts. Für Frauen ist Mütterlichkeit hingegen identitätsstiftend. Dass sie Kinder geboren und aufgezogen hat, verleiht ihr nicht nur Sinn sondern auch gesellschaftliche Anerkennung, anders als dem Mann, der sie gezeugt hat.
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Dienstag, 1. Juli 2008
Schulverweigerer müssen hinter Gitter
thopo, 17:54h
Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die so genannten "Schulverweigerer von Herleshausen" zu der Haftstrafe ohne Bewährung.
Allgemeine Zeitung 19.06.2008
(dpa)
Beide würden "dauernd und hartnäckig" ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich. Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Aus der Urteilsbegründung:
Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien ... Entsprechend verurteilte der Richter die "dauernden und hartnäckigen" Schulverweigerer. "Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht."
Kommentar folgt in Kürze
Allgemeine Zeitung 19.06.2008
(dpa)
Beide würden "dauernd und hartnäckig" ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich. Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten.
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Aus der Urteilsbegründung:
Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien ... Entsprechend verurteilte der Richter die "dauernden und hartnäckigen" Schulverweigerer. "Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht."
Kommentar folgt in Kürze
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EU-Ratspräsidentscha ft: Sarkozy will punkten – mit populären Themen
thopo, 12:27h
Manche Franzosen raten zu Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft zur Bescheidenheit. Doch der Präsident Nicolas Sarkozy setzt eher auf Angriff.
Oberhessische Presse 30.06.2008
Axel Veiel und Hanna Roth
So hat er sich das nicht vorgestellt. Eine glanzvolle, glorreiche EU-Ratspräsidentschaft glaubte Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy vor sich zu haben. Kaum im Amt, hatte er bereits signalisiert, dass er als Europäer nach den Sternen greifen würde. Zum Nationalfeiertag bat er Truppen sämtlicher EU-Staaten zur Parade nach Paris. Später ließ sich Sarkozy als Vater des neuen EU-Reformvertrags feiern.
...
Nun setzt der französische EU-Abgeordnete Alain Lamassoure noch eins drauf. Mitte Januar hatte er von Sarkozy den Auftrag erhalten zu untersuchen, wie die EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht zurechtkommen. Irgendwann lief die Sache aus dem Ruder: Zu viele Beispiele von Menschen, die im EU-Ausland mit bürokratischen Hürden zu kämpfen hatten, ließen den Bericht auf 188 Seiten anschwellen. „Es ist alles noch viel schlimmer, als ich dachte“, sagte Alain Lamassoure noch bevor er sein Werk vergangenen Freitag in Paris ablieferte. Denn die Studie offenbart, passend zur Irland-Pleite, eine große Kluft zwischen Europa und seinen Bürgern.
...
Auch zivilrechtliche Fälle hat Lamassoure, der der konservativen EVP-Fraktion angehört, gesammelt. So beklagt der Sarkozy-Vertraute beispielsweise die deutsche Praxis, bei Scheidungen binationaler Ehen das Sorgerecht in der Regel dem deutschen Elternteil zu übertragen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Bravo Monsieur Sarkozy!
Es steht einem Ratspräsidenten gut an, "dem Volke aufs Maul zu schauen". Und Lernfähigkeit war noch nie ein Zeichen von Schwäche. Es nutzt nichts, nach den Sternen zu greifen, so lange die Basis nicht gesund ist. Wenn Frankreich die aktuellen Probleme der Bürger zum beherrschenden Thema macht, dann wird es die deutsche Ratspräsidentschaft weit in den Schatten stellen.
Heiße Eisen müssen angepackt, Behördenwillkür und Menschenrechtsverletzungen angeprangert werden. Hoffen wir, dass Frankreich seine lange Tradition fortsetzt und auch als Chef im europäischen Hause die Garantie der Menschenrechte vorantreibt.
Oberhessische Presse 30.06.2008
Axel Veiel und Hanna Roth
So hat er sich das nicht vorgestellt. Eine glanzvolle, glorreiche EU-Ratspräsidentschaft glaubte Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy vor sich zu haben. Kaum im Amt, hatte er bereits signalisiert, dass er als Europäer nach den Sternen greifen würde. Zum Nationalfeiertag bat er Truppen sämtlicher EU-Staaten zur Parade nach Paris. Später ließ sich Sarkozy als Vater des neuen EU-Reformvertrags feiern.
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Nun setzt der französische EU-Abgeordnete Alain Lamassoure noch eins drauf. Mitte Januar hatte er von Sarkozy den Auftrag erhalten zu untersuchen, wie die EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht zurechtkommen. Irgendwann lief die Sache aus dem Ruder: Zu viele Beispiele von Menschen, die im EU-Ausland mit bürokratischen Hürden zu kämpfen hatten, ließen den Bericht auf 188 Seiten anschwellen. „Es ist alles noch viel schlimmer, als ich dachte“, sagte Alain Lamassoure noch bevor er sein Werk vergangenen Freitag in Paris ablieferte. Denn die Studie offenbart, passend zur Irland-Pleite, eine große Kluft zwischen Europa und seinen Bürgern.
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Auch zivilrechtliche Fälle hat Lamassoure, der der konservativen EVP-Fraktion angehört, gesammelt. So beklagt der Sarkozy-Vertraute beispielsweise die deutsche Praxis, bei Scheidungen binationaler Ehen das Sorgerecht in der Regel dem deutschen Elternteil zu übertragen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Bravo Monsieur Sarkozy!
Es steht einem Ratspräsidenten gut an, "dem Volke aufs Maul zu schauen". Und Lernfähigkeit war noch nie ein Zeichen von Schwäche. Es nutzt nichts, nach den Sternen zu greifen, so lange die Basis nicht gesund ist. Wenn Frankreich die aktuellen Probleme der Bürger zum beherrschenden Thema macht, dann wird es die deutsche Ratspräsidentschaft weit in den Schatten stellen.
Heiße Eisen müssen angepackt, Behördenwillkür und Menschenrechtsverletzungen angeprangert werden. Hoffen wir, dass Frankreich seine lange Tradition fortsetzt und auch als Chef im europäischen Hause die Garantie der Menschenrechte vorantreibt.
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Sonntag, 22. Juni 2008
Die Rache der Frauen
thopo, 12:00h
Wenn sich Frauen nach einer Trennung rächen, tun sie dies sehr viel heimtückischer, aber auch unkontrollierter als Männer.
FOCUS 22.06.2008
Katrin Sachse
Frauen können gefährlich werden. Wenn sie verlassen werden – aber auch wenn sie selbst die Beziehung beenden – können Frauen (selbstverständlich nicht alle und natürlich auch Männer) unberechenbar, unkontrolliert und sogar heimtückisch reagieren. Die einst liebevolle Partnerin, die Geliebte, die Vertraute, die Freundin, die Seelenverwandte erscheint nun in einer für den überforderten Mann völlig unbekannten Dimension: Sie ist die Ex.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
FOCUS 22.06.2008
Katrin Sachse
Frauen können gefährlich werden. Wenn sie verlassen werden – aber auch wenn sie selbst die Beziehung beenden – können Frauen (selbstverständlich nicht alle und natürlich auch Männer) unberechenbar, unkontrolliert und sogar heimtückisch reagieren. Die einst liebevolle Partnerin, die Geliebte, die Vertraute, die Freundin, die Seelenverwandte erscheint nun in einer für den überforderten Mann völlig unbekannten Dimension: Sie ist die Ex.
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Samstag, 21. Juni 2008
Richter ignorieren das neue Unterhaltsrecht
thopo, 12:57h
WELT Online 20.06.2008
DSI/TJU
Die Gerichte ignorieren offensichtlich das neue Unterhaltsrecht. So muss ein geschiedener Mann weiterhin Unterhalt für seine Ex-Frau zahlen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden hat. Seit Jahresbeginn sieht das neue Unterhaltsrecht vor, dass Geschiedene sich um einen Job kümmern müssen, sobald das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Mit zwei Schulkindern sei der Alleinerziehenden nur ein Teilzeitjob zuzumuten, urteilte die Oberlandesrichter. Die Anwaltschaft weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall ist. Die Oberlandesgerichte nähmen das neue Gesetz nicht zur Kenntnis, so der Oldenburger Anwalt Wolfgang Schwackenberg. Justizministerin Brigitte Zypries erklärte, sie habe aber keinen Zweifel, dass der Bundesgerichtshof am Ende in ihrem Sinne entscheiden werde.
Lesen Sie die Meldung hier.
Und wieder einmal haben wir es schriftlich: Wozu brauchen wir Gesetze, wenn wir Richter haben? Die beschließen, was sie wollen, und Niemanden stört es. Art. 97 Abs. 1 GG wird auf den ersten Halbsatz reduziert; die Unterwerfung der Richter unter das Gesetz ist faktisch aufgehoben. Damit erklärt sich auch, dass § 339 StGB so ausgehöhlt wurde, dass eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung kaum noch möglich ist.
Das BMJ sieht offensichtlich keinen Grund, gegen diese Rechtsverweigerung einzuschreiten. Wen wundert es noch, dass namhafte Juristen vom Niedergang des Rechtsstaates sprechen?
Ende der 60er-Jahre wurden wir in der Schule von unseren Lehrern aufgefordert, unsere Eltern zu fragen, warum sie den Anfängen des Nationalsozialismus keinen Widerstand entgegen gesetzt hätten. Damals wunderten wir uns über die Sprachlosigkeit unserer Eltern. Was werden wir einmal unseren Kindern auf die Frage antworten, warum wir die Aushöhlung des Rechts nicht im Kein erstickt haben?
DSI/TJU
Die Gerichte ignorieren offensichtlich das neue Unterhaltsrecht. So muss ein geschiedener Mann weiterhin Unterhalt für seine Ex-Frau zahlen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden hat. Seit Jahresbeginn sieht das neue Unterhaltsrecht vor, dass Geschiedene sich um einen Job kümmern müssen, sobald das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Mit zwei Schulkindern sei der Alleinerziehenden nur ein Teilzeitjob zuzumuten, urteilte die Oberlandesrichter. Die Anwaltschaft weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall ist. Die Oberlandesgerichte nähmen das neue Gesetz nicht zur Kenntnis, so der Oldenburger Anwalt Wolfgang Schwackenberg. Justizministerin Brigitte Zypries erklärte, sie habe aber keinen Zweifel, dass der Bundesgerichtshof am Ende in ihrem Sinne entscheiden werde.
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Und wieder einmal haben wir es schriftlich: Wozu brauchen wir Gesetze, wenn wir Richter haben? Die beschließen, was sie wollen, und Niemanden stört es. Art. 97 Abs. 1 GG wird auf den ersten Halbsatz reduziert; die Unterwerfung der Richter unter das Gesetz ist faktisch aufgehoben. Damit erklärt sich auch, dass § 339 StGB so ausgehöhlt wurde, dass eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung kaum noch möglich ist.
Das BMJ sieht offensichtlich keinen Grund, gegen diese Rechtsverweigerung einzuschreiten. Wen wundert es noch, dass namhafte Juristen vom Niedergang des Rechtsstaates sprechen?
Ende der 60er-Jahre wurden wir in der Schule von unseren Lehrern aufgefordert, unsere Eltern zu fragen, warum sie den Anfängen des Nationalsozialismus keinen Widerstand entgegen gesetzt hätten. Damals wunderten wir uns über die Sprachlosigkeit unserer Eltern. Was werden wir einmal unseren Kindern auf die Frage antworten, warum wir die Aushöhlung des Rechts nicht im Kein erstickt haben?
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