Mittwoch, 22. April 2009
 
Direkt nach der Geburt das Baby entzogen
Eine Vietnamesin in Untersuchungshaft kämpft um das Sorgerecht für ihr Kind. Das Jugendamt hatte der Frau direkt nach der Geburt das Sorgerecht entzogen.
Tagesspiegel 22.04.2009
Solveig Rathenow

Als die Behörden das Kind am 9. April in Obhut nahmen, reagierten die Anwälte der Vietnamesin noch am selben Tag mit Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Cottbus: Die Richterin sprach das Kind der Mutter zu. Das Familiengericht in Königs Wusterhausen sprach sich später ebenfalls gegen eine Trennung aus und schlug vor, beide im Mutter-Kind-Bereich der JVA Pankow unterzubringen. Trotzdem sind Mutter und Sohn immer noch getrennt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Und wieder einmal wird klar: Familiengerichte sind Lachnummern. Die eigentlichen Entscheider der Republik sind die Jugendämter. Das Ausland ist entsetzt; doch die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.

Spätestens jetzt wird klar, dass diese Situation genau so gewollt ist: Anstelle von Richtern und hochqualifizierten Sachverständigen werden die Geschicke unserer Kinder von Sozialpädagogen gelenkt. Damit erschließt sich die Bedeutung des Satzes "Der Klügere gibt nach" erst in seiner vollen Tragweite.

ACH JA: Sind nicht bald Bundestagswahlen?

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Dienstag, 21. April 2009
 
Neue Vorwürfe gegen das Meißner Jugendamt
Der Behörde war die Misshandlung von Kindern bekannt. Trotzdem wurden sie nicht aus betroffenen Familien geholt.
Sächsische Zeitung 07.04.2009
J. Müller, P. Anderson

Gegen das Jugendamt Meißen und die Sachgebietsleiterin Frederike Hohlfeld sind erneut schwere Vorwürfe aufgetaucht. Eine Familienhelferin (Name der Redaktion bekannt) meldete gestern Details zu einem weiteren Vertuschungsfall.

Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.

Das ist deutscher Jugendamtsalltag:
Heidrun Mühlke hatte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachgebietsleiterin gestellt, diese sei ebenso wie eine Strafanzeige im Sande verlaufen. „Der damalige Jugendamtsleiter Olaf Raschke schrieb mir, er sehe keinen Handlungsbedarf“, so Heidrun Mühlke.

Wer wundert sich da noch ernsthaft über sinkende Geburtenzahlen?

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Montag, 20. April 2009
 
Was vom Manne übrig blieb
Krise und Zukunft des starken Geschlechts
Walter Hollstein
304 Seiten, Aufbau-Verlag 2008


Kurzbeschreibung
Männerforscher Walter Hollstein geht auf fundierte und kurzweilige Art der Frage nach, was es heute bedeutet, ein Mann zu sein. Sein Resümee: Die Gesellschaft muss nach vier Jahrzehnten Feminismus auch ihr Bild vom Mann neu definieren. Männer wurden lange Zeit als Wesen ohne Probleme wahrgenommen, sie verfügten über Macht, verdienten mehr Geld als Frauen, galten als potent - sozial, politisch, sexuell, gesundheitlich, beruflich. Doch zunehmend steckt das »starke Geschlecht« in der Krise: In Industrienationen sterben Männer durchschnittlich sechs Jahre früher als Frauen, Jungen schneiden in der Ausbildung und im Studium häufig schlechter ab als Mädchen, Obdachlosigkeit, Suchtkrankheiten, Suizid treffen deutlich mehr Männer als Frauen. Mit anderen Worten: Der Lack der traditionellen Männlichkeit ist ab. »Entsteht endlich eine Männerbewegung?«, fragte »Der Spiegel« den Männerforscher Walter Hollstein zum Thema. In diesem Buch gibt er Antworten: Fundiert und unterhaltsam untersucht er Männlichkeitsbilder, überholte Klischees und weist Wege in die Zukunft.

Über den Autor
Walter Hollstein, Professor für politische Soziologie in Berlin, Bremen, heute in Basel, Gutachter des Europarates in Männerfragen, Mitbegründer der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Männerforschung. Zahlreiche Publikationen zum Thema Männer und Gesellschaft, u.a. »Die Männer. Vorwärts oder zurück«, »Der Kampf der Geschlechter«.

Rezensionen des Buches finden Sie, wenn Sie auf das Bild klicken.

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Das Rechtsbeugungsprivileg
Die wundersame Wirkung des Beratungsgeheimnisses
Betrifft Justiz 12/2008, S. 377
Christoph Strecker
Der Verfasser ist Familienrichter a.D. und Mediator

Dürfen Mitglieder von Kollegialgerichten ungestraft Rechtsbeugung begehen? Dürfen tun sie es nicht. Die Frage ist aber, ob für sie gleichwohl ein allgemeines Prinzip der Straflosigkeit gilt. Sollte das der Fall sein, so wäre zu überlegen, ob dieser Zustand in Ordnung und wünschenswert ist oder was zu seiner Änderung geschehen kann.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Anstatt eines eigenen Kommentars ein weiterer Textauszug:
Generelle Straflosigkeit ist ein Skandal, der immer wieder von Juristen beklagt und von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wird. Sie ist eine Verhöhnung der Opfer und des Rechtsstaats. Sie verhindert eine Aufarbeitung der Geschehnisse und neues Entstehen von Vertrauen. Sie verursacht moralische Verwüstungen und hinterlässt Wunden, die (...) noch nach Jahrzehnten wieder aufbrechen können.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Die Trennung vom Zuhause traumatisiert Kinder
„Wenn Kinder in Pflegefamilien oder Kinderheimen zu Schaden kommen, schaut niemand mehr hin“
Mittelbayerische Zeitung 18.04.2009
Leserbrief von Christa Bauer-Mulaku

Einige Zeit lang berichteten Medien verstärkt über misshandelte Kinder. Die Frage ist: Wurden Medien absichtlich von Politikern und Behörden falsch informiert, damit Presse und TV von angeblich ständig steigenden Kindstötungen, verübt von Eltern, berichten? Das Gegenteil ist wahr, wie eine Statistik des Bundeskriminalamts Wiesbaden belegt: Kindstötungen gehen seit Jahren zurück.

Lesen Sie den vollständigen Leserbrief hier.

Leider konnte der Artikel, auf den sich der Leserbrief bezieht, online nicht ausfindig gemacht werden. Sonst wäre er selbstverständlich in diesem Zusammenhang veröffentlicht worden.

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Chronik eines Albtraums
Warum die Bamberger Konzertsängerin Petra Heller seit mehr als vier Jahren ihren 14 Jahre alten Jungen nicht mehr sehen kann
Süddeutsche Zeitung 18.04.2009
Olaf Przybilla

Vor viereinhalb Jahren wurde der an Borreliose erkrankten Petra Heller ihr damals neun Jahre alter Sohn entzogen. Am 3. August 2004 holten Mitarbeiter des Jugendamtes, flankiert von mehreren Polizisten, das Kind im Haus der Hellers in der Bamberger Greiffenbergstraße ab. Die Mutter, die damals 41 Jahre alte Konzertsängerin Petra Heller, wurde zwangsweise in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingeliefert. Nachdem Angehörige gegen die Einlieferung protestierten, durfte sie das Klinikum nach einem Tag wieder verlassen. Wie ein entsetzlicher Traum laste dieser eine Tag auf ihr, sagt Petra Heller - ein Albtraum, der seit mehr als vier Jahren nicht mehr enden will.

Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.

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Mittwoch, 8. April 2009
 
Deutsche verweigern Babyboom
Die Familienministerin hat sich weit aus dem Fenster gelehnt: Dank ihrer Politik bekämen die Deutschen wieder mehr Kinder. Leider spielten die potenziellen Eltern nicht mit: Die Geburtenrate ist im vergangenen Jahr wieder gesunken.
FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND 07.04.2009

Die Zahl der Geburten in Deutschland ist im vergangenen Jahr entgegen den bisherigen Erwartungen zurückgegangen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden aufgrund vorläufiger Zahlen mit. Danach wurden 2008 in Deutschland 675.000 Kinder lebend geboren. Das sind rund 8000 oder 1,1 Prozent weniger als 2007, als 683.000 Kinder zur Welt kamen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Frank Heunemann:

Von der Leyens Erklärungsnot

Die Deutschen bekämen dank des Elterngeldes mehr Kinder, jubelte die Familienministerin erst kürzlich. Jetzt widerlegt die Statistik ihre Aussage. Das ist eine Blamage für Ursula von der Leyen - aber nicht für die gesamte Familienpolitik.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

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Mittwoch, 18. März 2009
 
Roboter-Lehrerin
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG 18.03.2009
Sabine Olthof

Der japanische Wissenschaftler Hiroshi Kobayashi hat tatsächlich eine Roboter-Lehrerin entwickelt. Die Maschinenlehrerin Saya soll fast so aussehen wie ein richtiger Mensch. Sie kann lachen und auch andere menschliche Emotionen zeigen, wie z. B. Angst und Überraschung, Wut und Empörung. Sie zieht kokett die Augenbrauen hoch und sagt lieb „Danke“; aber sie schimpft gelegentlich auch barsch „Sei still“ - natürlich alles auf Japanisch. Beim Testlauf in einer Schulklasse muss Sayas erster Auftritt in ihrem schicken gelben Kostüm so beeindruckend gewesen sein, dass einige kleine Kinder sogar zu weinen anfingen, berichten die internationalen Nachrichtenagenturen.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

Ein interessanter Kommentar aus eine Quelle, aus der man ihn zunächst gar nicht vermutet hätte. Vielen Dank Frau Olthof!

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BGH schränkt Unterhalt für Alleinerziehende ein
Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht klargestellt - und damit einem klagenden Vater Recht gegeben.
SPIEGEL ONLINE 18.03.2009
itz/hen/dpa/AP/ddp

Es war das erste Urteil zum neuen Unterhaltsrecht. Mit der Reform des Unterhaltsrechts, die Anfang 2008 in Kraft trat, sind ehemals verheiratete und unverheiratete Berechtigte gleichgestellt. Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, haben zunächst drei Jahre nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, also bis zum Kindergartenalter. Laut dem Gesetz verlängert sich der Anspruch auf Unterhalt, "solange und soweit dies der Billigkeit entspricht" - was dies genau bedeutet, beschäftigt seither den Bundesgerichtshof.

Mit der Reform des Unterhaltsrechts sollte die Eigenverantwortung des betreuenden Elternteils in den Mittelpunkt rücken. Für die Dauer des Unterhalts soll nicht mehr nur das Alter des Kindes, sondern beispielsweise die Möglichkeit einer Betreuung im Kindergarten im Einzelfall ausschlaggebend sein.

Lesen Sie die vollständige Meldung hier.

Viele betroffene Väter werden aufatmen. Denn leider gibt es viele Ehepartner - meistens Mütter -, die bei der Trennung die Kinder an sich reißen und sich damit bisher den Anspruch auf ein Rundum-Sorglos-Paket gesichert haben. In dieser Hinsicht ist das Urteil zu begrüßen.

Leider mischt sich aber auch ein negativer Unterton in die Freude:

Der BGH verwies darauf, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts "den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat".
Wir sind also wieder einen Schritt weiter in Richtung der Zerstörung der Familie als Grundeinheit unserer Gesellschaft, die anscheinend vorrangiges Ziel unserer derzeitigen Bundesregierung ist.

Wähler, erinnert Euch daran!

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Montag, 2. März 2009
 
Weil die Mutter es nicht will
FAZnet 02.03.2009
Katrin Hummel

In einer Langzeitstudie hat die Soziologin Anneke Napp-Peters herausgefunden, dass ein Drittel der Väter, die kein Sorgerecht für ihre Kinder haben, diese nach der Trennung deutlich seltener sieht als vom Gericht festgelegt. Ein weiteres Drittel der Väter sieht seine Kinder überhaupt nicht. Jeder dritte dieser Väter, die ihre Kinder überhaupt nicht sehen, habe sein Kind schon seit mehr als zwei Jahren nicht gesehen, so Napp-Peters. Die Gerichte tun ein Übriges, um Väter außen vor zu halten: In jedem zweiten strittigen Fall, der vor Gericht landet, bekommen dem Statistischen Bundesamt zufolge Frauen das alleinige Sorgerecht zugesprochen - die Väter hingegen nur in jedem siebten bis achten Fall. In jedem sechsten Fall wird das Sorgerecht auf beide Eltern verteilt. Und in jedem fünften strittigen Fall bekommen es weder Vater noch Mutter.

Im Klartext bedeutet das: Dass ein Vater in einem Sorgerechtsstreit vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist noch unwahrscheinlicher, als dass das Kind im Heim oder sonst wo landet.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Montag, 12. Januar 2009
 
Vater klagt gegen Kinderschutzgesetz
Ein Vater hat gegen das Landeskinderschutzgesetz Klage beim Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht. Er sieht seine Elternrechte durch das im März 2008 in Kraft getretene "Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit" verletzt.
SWR-Online 12.01.2009

Das Gesetz sieht eine Kontrolle über die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern vor. Zu diesem Zweck erfasst das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Einhaltung von Vorsorgeterminen. Die Gesundheitsämter im Land dürfen bei Versäumnissen Eltern an die so genannten U-Termine erinnern und möglicherweise auch das Jugendamt einschalten.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Nicht zu fassen
Rechtsbeugung durch Richter
FR-Online 12.01.2009
Ursula Knapp

Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Schon die Deutsche Richterzeitung 12/2007 sprach in diesem Zusammenhang von einem Irritierenden Bild des Deutschen Rechtsstaates. Es ist gut, dass sich nun auch die Tagespresse dieser Thematik annimmt.

Lesen Sie dazu auch den hervorragenden Artikel von Christoph Strecker.

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Gute Absicht, böse Folgen
Die Haunersche Kinderklinik meinte es zu gut und diagnostizierte fälschlicherweise die Misshandlung eines Mädchens. Nun klagen die beschuldigten Eltern - mit Erfolg
Süddeutsche Zeitung 07.01.2009
Ekkehard Müller-Jentsch

Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung:

Im Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Liebe Kinderschützer! Wie sagte der unvergessene James Thurber so treffend? "Man kann genau so gut vornüber fallen wie hintenüber."

Trotz allem hat die Sache ein "Geschmäckle". Denn die erneute Einweisung des Kindes in die Klinik war von einer Jugendamtsmitarbeiterin veranlasst worden. Man fragt sich unwillkürlich, warum nur die Klinik Schmerzensgeld zahlen muss. Und dem Presseblog fällt wieder das Schreiben des Deutschen Bundestages ein, in dem klipp und klar steht, dass das "Strafbarkeitsrisiko" der Jugendamts-Mitarbeiter nicht erhöht werden soll.

Honi soit qui mal y pense ...

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Mächtiges Jugendamt gegen ohnmächtige Eltern
Immer mehr Kinder werden von Behörden in Obhut genommen. Grund sind die besonders grausamen Fälle von Kindesmisshandlung und Kindstötung, wie zum Beispiel bei der kleinen Lea-Sophie. Leider sind diese Maßnahmen oft ein Drahtseilakt zwischen Verantwortung und Verwahrlosung. Zurück bleiben zerstörte Familien.

WELT ONLINE 08.01.2009
Claudia Becker

Das 2008 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ ermöglicht Familiengerichten und Jugendämtern, frühzeitig einzuschreiten. Bisweilen, so Kritiker wie der Europaabgeordnete Marcin Libicki, handeln die Ämter allerdings überstürzt.

Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Eltern, die sich ungerecht behandelt fühlen, um ihre Kinder kämpfen. In Anbetracht der Überlastung der Jugendamtsmitarbeiter und der personellen Unterbesetzung trotz steigender Zahlen notleidender Kinder und Jugendlicher ist die Gefahr von Fehleinschätzungen tatsachlich da.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Jawohl, genau so ist es! Doch leider bricht der Artikel an dieser Stelle ab. Was fehlt, ist die Feststellung, dass es keine Instanz gibt, die das Jugendamt kontrolliert. Und deshalb sind dessen Fehleinschätzungen fatal und haben Langzeitfolgen. Es dauert Jahre, bis verfehlte Herausnahmen rückgängig gemacht werden können. Und dann ist das Kind längst kein Kind mehr. Zu spät, aus, vorbei. Zumindest den Psychotherapeuten wird in den nächsten Jahrzehnten die Arbeit nicht ausgehen.

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1230-mal nahmen Jugendämter 2007 die Kinder aus der Familie
Kieler Nachrichten 06.01.2009
Heike Stüben

Erneut ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die zu ihrem eigenen Schutz vorübergehend aus der Familie genommen wurden, im Jahr 2007 in Schleswig-Holstein massiv gestiegen: genau 1230-mal passierte es - ein Anstieg um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, vermeldete gestern das Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Hintergrundinformationen finden Sie auch hier.

Anscheinend ist man auf diesen traurigen Rekord auch noch stolz. Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta trauert nicht: "Ich bin froh, dass dadurch mehr Kinder geschützt werden konnten." Doch wovor, oder vielmehr vor wem? Und wer schützt Kinder und ihre Eltern vor der Willkür des Jugendamts?

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