Dienstag, 16. März 2010
 
Neue Anschuldigungen gegen Idsteiner Pfarrer
Nach Missbrauchsgeständnis
WIESBADENER TAGBLATT 15.03.2010
Volker Stavenow

Der evangelische Pfarrer Martin Kuhlmann weiß seit gut vier Jahren von den Vorwürfen des Missbrauchs-Opfers Olaf P. gegen seinen ehemaligen Idsteiner Kollegen Pfarrer Dieter Frey. Wie diese Zeitung gestern von Stephan Krebs, dem Pressesprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erfuhr, hat Martin Kuhlmann das der Kirchenleitung in Darmstadt bereits am vergangenen Samstag schriftlich bestätigt. Krebs reagierte überrascht, dass die Verlautbarung von Kuhlmann nicht sofort an die Öffentlichkeit weitergegeben wurde.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Zum Hintergrund

Moment mal!
----- Idstein? I D S T E I N ???
War da nicht vor kurzem schon etwas?

Erinnern wir uns: Die christliche Lehre hat schon früher segensreichen Einfluss auf die Idsteiner Rechtsprechung gehabt, z.B. im Jahre 2000 oder sogar noch früher.
Überhaupt scheint der Rheingau-Taunus-Kreis ein Hort der Gerechtigkeit zu sein. Erinnert sei hier an den Erdbeerrichter".
Unmittelbar nebenan liegt Wiesbaden mit seinem "Lampenrichter."
Diese Häufung stimmt nachdenklich.

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Pfarrer gesteht Missbrauch
Ehemaliger Idsteiner Seelsorger nötigte 15-Jährigen
WIESBADENER KURIER 15.03.2010

Der ehemalige Idsteiner Pfarrer Dieter Frey hat vor mehr als 20 Jahren einen damals 15-jährigen Konfirmanden sexuell missbraucht. Entsetzte Gesichter, Tränen, ungläubiges Kopfschütteln der schockierten Gottesdienstbesucher am Sonntagvormittag in der Idsteiner Unionskirche. Als Pfarrer Martin Kuhlmann als Vorsitzender des Kirchenvorstandes der evangelischen Gemeinde offiziell bestätigt, was bereits seit Freitagabend als Gerücht durch Idstein kursiert, bricht für viele Idsteiner Christen eine Welt zusammen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Symptomatisch:
Seit dieser Zeit hat der heute 42-Jährige diesen Zwischenfall nach eigener Aussage nicht überwunden. Er sei jetzt an die Öffentlichkeit gegangen, weil die Kirche auf seine Informationen hin nicht reagiert habe und ihn die damaligen Ereignisse durch die aktuelle Debatte über Missbrauch in Kirchen wieder eingeholt hätten.

Ein Betroffener wendet sich an die Kirche, aber die reagiert nicht auf seine Informationen. Bedauerlich, aber leider gängiger Kirchenstandard. Wie sagte Johann Wolfgang von Goethe:

"Die Kirche schwächt alles, was sie anrührt."

Folgemeldung siehe hier

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Mittwoch, 10. März 2010
 
SCHRIFTLICHE ANFRAGE
der italienischen Abgeordneten Cristiana Muscardini (PPE) an die Europäische Kommission

"Am 8. Mai 2009 wurden die zehn bzw. sechs Jahre alten Brüder Leonardo und Nicolò auf Anordnung des Jugendamts ohne Wissen ihrer Mutter aus ihrer Mailänder Schule geholt und unverzüglich zu ihrem Vater nach Deutschland gebracht. Dies ist ein bedauerlicher Vorfall, der sich in die Vielzahl anderer Vorfälle einreiht, die in einem von Marcin Libicki verfassten Bericht des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments bereits beklagt wurden. In diesem Bericht wird eingeräumt, dass das Wirken des Jugendamts vielen Unionsbürgern tatsächlich Sorgen bereitet. Diese sind nämlich der Auffassung, dass bei den regelmäßig angewandten Verfahren des Jugendamts stets das Problem der Diskriminierung besteht und somit kontinuierlich gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und die Grundsätze der EU verstoßen wird, in denen die Achtung der Grundrechte und der Rechte des Kindes proklamiert wird.

Die Kommission wird daher um folgende Auskünfte ersucht:
1. Erachtet sie es für möglich, dass dieser Sachverhalt auf europäischer Ebene Auswirkungen haben wird, und zwar wegen des diskriminierenden Charakters aufgrund der Staatsangehörigkeit und des von Beamten des Jugendamtes gesetzten Verhaltens?
2. Hält sie es — auch wenn das Familienrecht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt — nicht für ebenso notwendig, etwas zu unternehmen, um einen Ausgleich für die negativsten Aspekte der rechtlichen Bestimmungen über die Ausübung der elterlichen Verantwortung in Deutschland zu schaffen?
3. Teilt sie in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen Europas und insbesondere die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und die Grundsätze der EU betreffend die Grundrechte nicht die Ansicht, dass die Prinzipien und Verfahren des Jugendamts gegen die grundlegenden europäischen Rechtsnormen verstoßen?"

Die Antwort liegt leider nur in englischer Sprache vor.
Bitte klicken Sie hier.

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Mittwoch, 24. Februar 2010
 
Jungs von heute – verweichlicht und verweiblicht
Kleine Männer wollen laut sein, raufen, sich beweisen und trotzdem geliebt werden. Doch dafür ist in der pädagogisch korrekten Frauenwelt von heute kaum noch Platz. Jungs werden mehr und mehr mit weiblichen Verständnis in Watte gepackt, harmonisiert und verweichlicht. Warum eigentlich?
WELT ONLINE 23.02.2010
Wolfgang Bergmann

Die Welt ist für Jungen zu eng geworden. Viel zu normiert. Und langweilig. Was ihnen Spaß macht, ist meistens verboten. Was sie besonders gut können, wird nirgends verlangt – im Kindergarten nicht und in der Schule auch nicht. In der pädagogischen Welt hat sich scheinbar alles verschworen, ihnen ihre „männlichen“ Eigenschaften abzugewöhnen. Jungen werden unruhig dabei, fahrig und eine immer größere Zahl sogar seelisch krank, hyperaktiv oder depressiv.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Sonntag, 31. Januar 2010
 
Post vom Jugendamt - Eltern unter falschem Verdacht
Post vom Jugendamt sorgt für Unruhe bei zahlreichen Eltern. Ein Fall aus Witten zeigt: Auch, wer mit seinen Kinden zu allen Vorsorgeuntersuchungen geht, kann trotzdem eine schriftliche Ermahnung bekommen. Der Jugendamtsleiter spricht sogar von 80 bis 90 Prozent versandten Fehlermeldungen.

Der Westen 30.01.2010
Melanie Schreiber

Dazu der Jugendamtsleiter:
„Wir wollen den Eltern Hilfe anbieten.” Erfolge die Untersuchungen nicht, könne dies den Eindruck der Gleichgültigkeit erwecken. „Wir können sonst nur nach konkreten Hinweisen tätig werden und dann ist es oft schon zu spät. Wenn wir auf diese Weise nur einen 'Fall Kevin' verhindern, ist die Aktion schon ein Erfolg.”

Schritt für Schritt trifft die Vorhersage des Presseblogs ein: Zunächst wird § 1666a BGB so abgeändert, dass das Jugendamt auch ohne den Nachweis elterlichen Versagens in das Elternrecht eingreifen darf. Und nun erzeugt es den "Eindruck der Gleichgültigkeit", wenn Eltern nicht mit ihren Kindern zur Vorsorgeuntersuchung gehen.

Auch wenn die Untersuchung längst erfolgt ist: Der Erinnerungsbrief ist und bleibt in der Akte. Und dort kann man ihn jederzeit hervorholen, wenn er gebraucht wird:
"Sehen Sie, schon damals ..."

Natürlich kann kein Elternteil jemals Einsicht in die Jugendamtsakte nehmen. Und so ist auch kein Elternteil vor üblen Überraschungen gefeit. Das System perfektioniert sich.

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Montag, 31. August 2009
 
Männer dürfen nicht neben Kindern fliegen
Die Fluggesellschaft Air France verbietet allein reisenden Männern, neben unbegleiteten Kindern unter zwölf Jahren zu sitzen. Die Regelung erfolge aus Sicherheitsgründen.
WELT ONLINE 28.08.2009
Rainer W. During

Die Fluggesellschaft Air France verbietet allein reisenden Männern, neben unbegleiteten Kindern unter zwölf Jahren zu sitzen. Bei anderen Airlines hatte eine entsprechende Praxis in der Vergangenheit zu heftigen Protesten geführt. Die Regelung erfolge aus „Sicherheitsgründen“, sagte eine Air-France-Sprecherin in Paris, ohne diese näher zu erläutern.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Die Diskussionsbeiträge auf der Seite von WELT Online sind so eindeutig, dass ich mir dieses Mal einen eigenen Kommentar verkneife ...

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Montag, 24. August 2009
 
Bundesmutti von der Leyen und die Medien
SPIEGEL TV 23.08.2009

Hier können Sie das Video sehen.

Kommentar? Denken Sie sich einen!

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Dienstag, 11. August 2009
 
OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland
Das gab es noch nie: Die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit wird zum ersten Mal Wahlbeobachter nach Deutschland entsenden - um den korrekten Ablauf der Bundestagswahl zu überprüfen. Auch die umstrittene Ablehnung mehrerer Kleinparteien.
SPIEGEL ONLINE 09.08.2009
amz

Eschenbächer zufolge sollen die zwölf Wahlbeobachter von Mitte September bis Anfang Oktober durch Deutschland reisen und den rechtlichen Rahmen der Wahl, den Wahlkampf, die Berichterstattung in den Medien sowie den Ablauf am Wahlsonntag untersuchen. "Die Experten werden dann einen Bericht schreiben, der nach der Wahl veröffentlicht wird."

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Nun wird das Ausland auf die Situation der Menschenrechte in Deutschland aufmerksam. Es wurde Zeit!

Bekanntlich hinkt der Ruf eines Menschen zeitlich immer seinen Handlungen hinterher. Bei Staaten ist das nicht anders. Es dauert eine gewisse Zeit, bis sich im Bewusstsein der Beobachter niederschlägt, dass ein angeblicher "Saubermann" den sprichwörtlichen "Dreck am Stecken hat".

Was Deutschland angeht, ist alles in bester Ordnung - auf dem Papier. Das Grundgesetz ist eine gute Verfassung - es wird behauptet, eine der besten der Welt. Doch Papier ist geduldig. Die Wirklichkeit stimmt schon lange nicht mehr damit überein. Und eine Garantie auf Durchsetzung der Grundrechte gibt es in Deutschland nicht. Zwar haben wir ein Bundesverfassungsgericht, das in einzelnen Fällen die Verletzung von Grundrechten feststellt.

Doch auch die Anrufung des BVerfG steht weitestgehend nur auf dem Papier. Etwa 99 % der Beschwerden werden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Und da diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden muss, erfährt die Öffentlichkeit nie, welch krasse Grundrechtsverletzungen hier einfach unter den Teppich gekehrt werden. Von einer garantierten Durchsetzung der Grundrechte kann bei dieser Art der Lotterie keine Rede sein.

Was soll man davon halten, dass das BVerfG über eine unbezahlte Rechnung von 80 € entscheidet, die Wegnahme von Kindern durch das Jugendamt aber nicht annimmt?

Die Überlastung des BVerfG, die immer wieder als Begründung für diesen unhaltbaren Zustand herhalten muss, vermag ebenso wenig zu überzeugen: Wenn schon alle Menschen vor dem einfachen Gesetz gleich sind, dann muss das in weit stärkerem Maße noch für die Verletzungen von Grundrechten gelten.

Dass dies nicht der Fall ist, haben in jüngster Zeit bereits der Europarat, das Europäische Parlament und die UNO festgestellt. Nun gesellt sich auch die OSZE dazu.

Willkommen im Klub!

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