Donnerstag, 17. Januar 2008
 
Polizei befreit Baby aus Jugendamt
Behörde nahm einer Neuköllner Mutter ihr Kind weg. Zu Unrecht, so das Gericht
Berliner Morgenpost 16.01.2008
Joachim Fahrun

Die Polizei hat gestern in Neukölln ein Baby befreit. Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt. Gegen den Willen der Mutter Keziban C. hatte das Amt ihren Sohn Haruncan kurz nach der Geburt in Obhut genommen. Die Mutter sei nicht in der Lage, für ihren Säugling zu sorgen. Das Familiengericht sah das anders und wies am 10. Januar den Antrag des Jugendamtes ab.

Dennoch lenkte die Behörde erst fünf Tage nach dem Urteil unter dem Druck von Polizeibeamten gestern ein. Noch am Montag hatte eine Mitarbeiterin es gegenüber dem Anwalt Boris Thöner abgelehnt, das Kind herauszugeben. Nach der Intervention der Polizei, die das Amt auf den Gerichtsentscheid hinwies, soll die Mutter am heutigen Mittwochmorgen ihr Baby wiederbekommen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Es gibt also noch vernünftige Richter. Bravo!

Unverständlich ist hingegen der Satz
"Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt." Wer anderen Menschen ein Kind wegnimmt und es auch dann nicht herausgibt, wenn das Gericht es anordnet, der ist kriminell. Das gilt in besonderem Maße für Mitarbeiter einer Behörde, denn für sie gilt Art. 20 Abs. 3 GG:
"(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Und ein Verstoß dagegen eröffnet nach Art. 20 Abs. 4 GG das Recht zum Widerstand.

Der Neuköllner Fall ist weder der erste noch der einzige Fall dieser Art. Zum Glück gibt es noch couragierte Menschen, die diesem rechtswidrigen Treiben Einhalt gebieten.

P.S.: Die Spitzenkandidatin der SPD für den hessischen Landtag hat Fragestellern gegenüber geantwortet, das Thema interessiere sie nicht. Auch eine Art, auf Stimmenfang zu gehen!

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