Mittwoch, 1. August 2007
Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland in Familienstreit
thopo, 01:38h
Mutter kämpfte vergeblich um Besuchsrecht bei Tochter
Agence France-Presse 12. 07. 2007
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer deutschen Mutter Recht gegeben, die jahrelang vergeblich um ein Recht auf Umgang mit ihrer Tochter kämpfte. Deutschland habe damit gegen das Recht auf Schutz der Familie verstoßen, stellte das Straßburger Gericht am Donnerstag in einem Urteil fest. Zugleich gewährten die Richter der 46 Jahre alten Frau aus Düsseldorf 8000 Euro Schadenersatz. Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können binnen von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs beantragen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Das ist bereits die zehnte Verurteilung Deutschlands durch den EGMR allein in Kindschaftssachen. Doch alles das scheint weder unsere Politiker noch Richter oder Jugendämter zu beeindrucken. Dabei unterscheiden sich unsere Gesetze gar nicht so stark vom internationalen Recht. Doch so lange jeder Richter und jeder Jugendamtsmitarbeiter machen kann, was er will, nützen die besten Gesetze nichts mehr. FGG und ZPO scheinen nicht mehr zu existieren, ja selbst über das Grundgesetz setzt sich so mancher Amtsrichter inzwischen kalt lächelnd hinweg.
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Max Stadler überschrieb eine seiner Reden mit der Frage "Ist der Rechtsstaat noch zu retten?" Er müsste sich nur einen Tag lang mit den Gepflogenheiten im deutschen Familienrecht auseinandersetzen, dann wüsste er: Wenn nicht bald eine grundlegende Rückbesinnung auf Recht und Gericht einsetzt, dann kann die Antwort auf diese Frage nur noch "NEIN" heißen.
Agence France-Presse 12. 07. 2007
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer deutschen Mutter Recht gegeben, die jahrelang vergeblich um ein Recht auf Umgang mit ihrer Tochter kämpfte. Deutschland habe damit gegen das Recht auf Schutz der Familie verstoßen, stellte das Straßburger Gericht am Donnerstag in einem Urteil fest. Zugleich gewährten die Richter der 46 Jahre alten Frau aus Düsseldorf 8000 Euro Schadenersatz. Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können binnen von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs beantragen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Das ist bereits die zehnte Verurteilung Deutschlands durch den EGMR allein in Kindschaftssachen. Doch alles das scheint weder unsere Politiker noch Richter oder Jugendämter zu beeindrucken. Dabei unterscheiden sich unsere Gesetze gar nicht so stark vom internationalen Recht. Doch so lange jeder Richter und jeder Jugendamtsmitarbeiter machen kann, was er will, nützen die besten Gesetze nichts mehr. FGG und ZPO scheinen nicht mehr zu existieren, ja selbst über das Grundgesetz setzt sich so mancher Amtsrichter inzwischen kalt lächelnd hinweg.
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Max Stadler überschrieb eine seiner Reden mit der Frage "Ist der Rechtsstaat noch zu retten?" Er müsste sich nur einen Tag lang mit den Gepflogenheiten im deutschen Familienrecht auseinandersetzen, dann wüsste er: Wenn nicht bald eine grundlegende Rückbesinnung auf Recht und Gericht einsetzt, dann kann die Antwort auf diese Frage nur noch "NEIN" heißen.
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christianweissh,
Mittwoch, 1. August 2007, 03:31
Ein trauriges Jubiläum
Herzliches Beileid - Bundesrepublik Deutschland.
Bereits zum 10. Male ist die Bundesrepublik wegen gravierenden Verletzungen im Familienrecht und gegen Menschenrechte verurteilt worden. Eine traurige Zahl zudem viele Urteile erst gar nicht öffentlich gemacht werden.
Niemand der Presse nimmt sich dieser traurigen Schlagzeilen an.
Wir Deutsche wollen ein kinderfreundliches Land, wollen Vorreiter für Menschenrechte sein? -
Da lachen ja selbst die Hühner!
Familienrichter machen, was immer sie wollen, sie sind in ihrer Entscheidung frei und nicht zu belangen. Aufgrund der belegten Willkür und der vielen nachgewiesenen Fehlurteile stellt sich die Frage, was sind Familienrichter für Lebewesen? Welche psychischen Probleme haben sie?
Menschen können sie nicht sein, denn Kindern so viel Leid und Schmerz zuzufügen kann ein mensch Menschen nicht. Sigmund Freud würde sie vielleicht als narzistische Bestien bezeichnen, denn ein Gewissen scheinen sie nicht zu haben. Sie sind die Richter und Schlächter der armen kleinen Kinderseelen.
Bereits zum 10. Male ist die Bundesrepublik wegen gravierenden Verletzungen im Familienrecht und gegen Menschenrechte verurteilt worden. Eine traurige Zahl zudem viele Urteile erst gar nicht öffentlich gemacht werden.
Niemand der Presse nimmt sich dieser traurigen Schlagzeilen an.
Wir Deutsche wollen ein kinderfreundliches Land, wollen Vorreiter für Menschenrechte sein? -
Da lachen ja selbst die Hühner!
Familienrichter machen, was immer sie wollen, sie sind in ihrer Entscheidung frei und nicht zu belangen. Aufgrund der belegten Willkür und der vielen nachgewiesenen Fehlurteile stellt sich die Frage, was sind Familienrichter für Lebewesen? Welche psychischen Probleme haben sie?
Menschen können sie nicht sein, denn Kindern so viel Leid und Schmerz zuzufügen kann ein mensch Menschen nicht. Sigmund Freud würde sie vielleicht als narzistische Bestien bezeichnen, denn ein Gewissen scheinen sie nicht zu haben. Sie sind die Richter und Schlächter der armen kleinen Kinderseelen.
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