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Mittwoch, 1. August 2007
 
Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland in Familienstreit
Mutter kämpfte vergeblich um Besuchsrecht bei Tochter
Agence France-Presse 12. 07. 2007

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer deutschen Mutter Recht gegeben, die jahrelang vergeblich um ein Recht auf Umgang mit ihrer Tochter kämpfte. Deutschland habe damit gegen das Recht auf Schutz der Familie verstoßen, stellte das Straßburger Gericht am Donnerstag in einem Urteil fest. Zugleich gewährten die Richter der 46 Jahre alten Frau aus Düsseldorf 8000 Euro Schadenersatz. Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können binnen von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs beantragen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Das ist bereits die zehnte Verurteilung Deutschlands durch den EGMR allein in Kindschaftssachen. Doch alles das scheint weder unsere Politiker noch Richter oder Jugendämter zu beeindrucken. Dabei unterscheiden sich unsere Gesetze gar nicht so stark vom internationalen Recht. Doch so lange jeder Richter und jeder Jugendamtsmitarbeiter machen kann, was er will, nützen die besten Gesetze nichts mehr. FGG und ZPO scheinen nicht mehr zu existieren, ja selbst über das Grundgesetz setzt sich so mancher Amtsrichter inzwischen kalt lächelnd hinweg.

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Max Stadler überschrieb eine seiner Reden mit der Frage "Ist der Rechtsstaat noch zu retten?" Er müsste sich nur einen Tag lang mit den Gepflogenheiten im deutschen Familienrecht auseinandersetzen, dann wüsste er: Wenn nicht bald eine grundlegende Rückbesinnung auf Recht und Gericht einsetzt, dann kann die Antwort auf diese Frage nur noch "NEIN" heißen.

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Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter
Volksstimme digital 27. 07. 2007

Im Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn hat das Landgericht Halle die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Richter abgelehnt. Ihnen war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, teilte der stellvertretende Gerichtssprecher Axel Fichtner mit. In dem jahrelangen Streit sollen zwei Richter des Oberlandesgerichts ( OLG ) Naumburg und ein Richter des Landgerichts Halle nicht rechtmäßig gehandelt haben.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Nur eine der zahlreichen Facetten des berühmt/berüchtigten Falles Görgülü. Es ist kaum noch zu glauben: Selbst das Bundesverfassungsgericht spricht von Rechtsbeugung, aber die Herren Richter verspüren keine Lust, gegen ihre Kollegen vorzugehen.

Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt worden. Man lese dazu Rolf Bossi: Halbgötter in Schwarz, oder einen der zahlreichen anderen Kommentare.

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Gerichtsvollzieher übergibt Kind
Kölner Stadt-Anzeiger 28. 07. 2007
Ralf Rohrmoser-von Glasow

Der Gerichtsvollzieher ist im Jugendamt ein seltener Gast. Doch gestern überbrachte Paul-Josef Knipp dem Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie an der Ringstraße, Walter Rekowski, eine einstweilige Anordnung. Danach musste der fünf Monate alte Stephan Lorrig wieder an die Mutter gegeben werden. Den Beschluss hatte sich der Rechtsanwalt von Mutter Michaela Lorrig, Peer Groß, am Morgen von der Familienrichterin am Siegburger Amtsgericht, Christa Seeliger, ausfertigen lassen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Und wieder hat ein Jugendamt versucht, trotz rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses auf Zeit zu spielen. Doch die Familienrichterin hat sich nicht beeindrucken lassen. Zum Glück ist dann das JA wenigstens dem Herausgabebeschluss nachgekommen.

Im Bereich des OLG Frankfurt am Main wäre das anders abgelaufen. Dort hindern Jugendamts-Mitarbeiter auch schon mal den Gerichtsvollzieher an der Vollstreckung eines rechtskräftigen Herausgabebeschlusses. Sie gehen dabei nicht nur straffrei aus, sondern erzwingen mit dieser Straftat sogar die Abänderung des Sorgerechtes. Sämtliche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben an dieser Praxis nichts auszusetzen.

Wahrscheinlich weiß die betroffene Mutter gar nicht, wie viel Glück sie gehabt hat.

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Von der Leyen stoppt Sex-Broschüre
Express Online 31. 07. 2007
Jasper Juckel

Eine aus Steuergeldern finanzierte Broschüre der staatlichen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sollte Eltern bei der Erziehung kleiner Kinder helfen. Tatsächlich stehen dort verstörende Sex-Tipps. Jetzt gibt es Ärger für die Familienministerin Ursula von der Leyen.

Von der umstrittenen Broschüre "Körper, Liebe, Doktorspiele" (KLD) wurden 650.000 Exemplare in ganz Deutschland vertrieben. Sie gingen an Kindergärten, Familienbildungsstätten, Kinderärzte, liegen dort noch heute aus. Ungezählte Male wurden die Ratgeber (für 1. bis 3. und 4. bis 6. Lebensjahr) im Internet heruntergeladen.

...

Mittlerweile liegt bei der Staatsanwaltschaft Köln die Anzeige einer Mutter gegen die BZgA vor. Vorwurf: Aufruf zum Kindesmissbrauch.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Siehe auch die Diskussion zu diesem Artikel in der WELT.
Einen Kommentar von Prof. Gerhard Amendt finden Sie hier.

Auch der Presseblog hatte diese Broschüren angeprangert.

Dürftig erscheint die Auskunft des Sprechers Marc Kinert:
„Die Broschüre haben wir noch von der alten Regierung geerbt, und die Ministerin kann ja nicht jeden Text kennen.“ Irgend jemand muss diese Texte ja einmal freigegeben haben. Und die meisten Mitarbeiter in den Ministerien sind Beamte auf Lebenszeit, denen es egal ist, "wer unter ihnen gerade Minister ist" (Originalzitat). Also dürfte der oder die Verantwortliche mit hoher Wahrscheinlichkeit noch immer im Ministerium tätig sein. Doch von Konsequenzen war nicht die Rede ...

Aber seien wir mit dem Erreichten zufrieden: Die Broschüren sind aus der Welt. Als nächstes müsste das nordrhein-westfälische Familienministerium die unsägliche Webseite Kidsinfo Gewalt überarbeiten, an der es laut Impressum maßgeblich beteiligt ist.

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