Dienstag, 15. Juni 2010
Das Jugendamt beschäftigt erneut das Europäische Parlament
thopo, 17:36h
Der Europaabgeordnete Tomasz Poreba hat sich in einem Brief an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Erminia Mazzoni, gewendet, und sie um vorrangige Behandlung der Beschwerden über deutsche und österreichische Jugendämter gebeten.
Lesen sie seinen Brief hier.
Hintergrund: Bereits in den Jahren 2007 bis 2009 hat der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hunderte von Beschwerden über deutsche Jugendämter erhalten. Nach eingehender Untersuchung befand der Ausschuss, dass Jugendämter in der Tat wiederholt Menschenrechtsverletzungen begangen haben, die in einer Vielzahl von Fällen von den Familiengerichten nicht abgestellt worden seien. Der Ausschuss verlieh seiner Erwartung Ausdruck, die Bundes- und Landesbehörden sollten alles daran setzen, die bereits begangenen Verletzungen abzustellen und künftige Wiederholungen zu verhindern.
Die deutschen Stellen haben sich bis heute geweigert, dieser Empfehlung nachzukommen. Das BMAAM hat sogar behauptet, die betreffenden Petitionen nicht zu kennen.
Doch dies ist nicht wahr.
Die Mehrzahl der Petenten hat sich an das Europäische Parlament gewendet, weil die deutschen Behörden sich geweigert haben, ihre Eingaben zur Kenntnis nehmen. Den Hilfesuchenden wurde lediglich mitgeteilt, Frau von der Leyen habe dafür keine Zeit.
(Immerhin spricht selbst das Ministerium hier von "hunderten Briefen" täglich! Man vergleiche das mit der später erteilten Auskunft, dort seien nur sechs Petitionen bekannt. Sollten alle anderen Briefe Werbesendungen für Kaschmirpullis, Kleider und Seidenstrümpfe gewesen sein?)
Fazit: Wer seine Post nicht liest, kann später ruhigen Gewissens behaupten, von nichts gewusst zu haben. Es wäre interessant, herauszufinden, was mit Eltern passiert, die sich auf diese ministerielle Vorgehensweise berufen.
Lesen Sie die Folgemeldung hier
Lesen sie seinen Brief hier.
Hintergrund: Bereits in den Jahren 2007 bis 2009 hat der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hunderte von Beschwerden über deutsche Jugendämter erhalten. Nach eingehender Untersuchung befand der Ausschuss, dass Jugendämter in der Tat wiederholt Menschenrechtsverletzungen begangen haben, die in einer Vielzahl von Fällen von den Familiengerichten nicht abgestellt worden seien. Der Ausschuss verlieh seiner Erwartung Ausdruck, die Bundes- und Landesbehörden sollten alles daran setzen, die bereits begangenen Verletzungen abzustellen und künftige Wiederholungen zu verhindern.
Die deutschen Stellen haben sich bis heute geweigert, dieser Empfehlung nachzukommen. Das BMAAM hat sogar behauptet, die betreffenden Petitionen nicht zu kennen.
Doch dies ist nicht wahr.
Die Mehrzahl der Petenten hat sich an das Europäische Parlament gewendet, weil die deutschen Behörden sich geweigert haben, ihre Eingaben zur Kenntnis nehmen. Den Hilfesuchenden wurde lediglich mitgeteilt, Frau von der Leyen habe dafür keine Zeit.
(Immerhin spricht selbst das Ministerium hier von "hunderten Briefen" täglich! Man vergleiche das mit der später erteilten Auskunft, dort seien nur sechs Petitionen bekannt. Sollten alle anderen Briefe Werbesendungen für Kaschmirpullis, Kleider und Seidenstrümpfe gewesen sein?)
Fazit: Wer seine Post nicht liest, kann später ruhigen Gewissens behaupten, von nichts gewusst zu haben. Es wäre interessant, herauszufinden, was mit Eltern passiert, die sich auf diese ministerielle Vorgehensweise berufen.
Lesen Sie die Folgemeldung hier
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