Dienstag, 15. Juni 2010
 
Der entsorgte Vater
Weil Dominiks Mutter nicht will, dass ihr Sohn seinen Vater sieht, wächst der sechs Jahre alte Junge ohne ihn auf. Vielen Kindern in Deutschland geht es so wie ihm - die Justizministerin muss nun handeln.
FAZ.net 15.06.2010
Katrin Hummel

Bode ist hilflos, wütend und verzweifelt darüber, dass die Mutter seines eigenen Kindes zu solchen Mitteln greift. Doch er kann nichts dagegen tun. Das Sorgerecht für seinen Sohn hat er nicht, da er nicht verheiratet war und Prinz seinem Antrag niemals zugestimmt hätte. Die Zustimmung der Mutter nämlich ist bei unverheirateten Paaren nötig, wenn die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen. Ist sie dazu nicht bereit, ist der unverheiratete Vater ein bloßer „Erzeuger“ - und darauf angewiesen, dass die Mutter ihm, wie es das geltende Umgangsrecht vorsieht, gestattet, sein Kind zu sehen. Wenn sie das nicht tut, bleibt ihm lediglich, sein Recht vor Gericht einzuklagen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat vor kurzem entschieden, dass diese Benachteiligung bei der Vergabe des Sorgerechts eine Diskriminierung lediger Väter darstellt, und die deutsche Regierung aufgefordert, das Sorgerecht zu reformieren. Das Justizministerium hat daraufhin gesetzgeberische Änderungen angekündigt, die es ledigen Vätern künftig im Einzelfall ermöglichen könnten, das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter auch gegen deren Willen auszuüben. Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht von der Geburt des Kindes an für ledige Väter komme aber nicht in Betracht. Eine interne Umfrage des Bundesjustizministeriums bei mehr als 500 Rechtsanwälten und Jugendämtern hat indessen ergeben, dass achtzig bis neunzig Prozent der Mütter, die die gemeinsame Sorge ablehnen, dafür Gründe anführen, die sich nicht am Kindeswohl, sondern an ihrem eigenen Wohl orientieren: „Sie möchten allein entscheiden oder nichts mehr mit dem Vater zu tun haben.“ Die vom Ministerium befragten Rechtsanwälte hielten die Motive der Mütter sogar nur sehr selten für plausibel.

Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.

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