Donnerstag, 17. Juni 2010
 
Jugendämter nahmen 2009 über 2.700 Kinder in Obhut - plus 4 % Zunahme
Die hessischen Jugendämter meldeten 2009 insgesamt 2714 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, vier Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, handelt es sich hierbei um die Inobhutnahme (98 Prozent) oder Herausnahme (zwei Prozent) aus einem Heim, der eigenen Familie bzw. einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Dabei ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten nicht erforderlich.
OSTHESSEN-NEWS 17.06.2010

Die Inobhutnahmen erfolgten zu 29 Prozent auf eigenen Wunsch des Kindes bzw. Jugendlichen (2008: 31 Prozent). Bei 71 Prozent lag eine Gefährdung vor. Vor allem Mädchen im Alter zwischen zwölf bis 18 Jahren werden oft (45 Prozent) auf eigenen Wunsch in Obhut genommen. 75 Prozent der Kinder und Jugendlichen wurden in einer Einrichtung, 20 Prozent bei einer geeigneten Person und fünf Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht.

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Wieder einmal ist die Zahl der Inobhutnahmen gestiegen, obwohl im gleichen Zeitraum die Kinderzahl rückläufig war. Ebenfalls rückläufig ist der Prozentsatz der Kinder und Jugendlichen, die auf ihren eigenen Wunsch in Obhut genommen wurden.

Allerdings haben die Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken festgestellt, dass das Jugendamt Jugendliche nicht durch Einflüsterungen beeinflussen darf. Natürlich sagt die Statistik der Jugendämter nichts darüber aus, wie die angeblichen Wünsche nach Inobhutnahme zustande kamen.

Was die Statistik ebenfalls nicht berichtet, ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, bei der die "vorläufige" Schutzmaßnahme zur Dauereinrichtung wurde und schließlich zur völligen Entfremdung zwischen Eltern und Kindern führte. Die sog. "Wormser Prozesse" sind uns immer noch in trauriger Erinnerung,

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