Donnerstag, 24. Juni 2010
Aus der Familie geholt
thopo, 14:04h
Südwest Presse 24.06.2010
aw
Die Zahl der Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen aus ihren Familien ist 2009 gestiegen: 2736 junge Menschen nahmen die Jugendämter unter ihre Fittiche, zwei Prozent mehr als 2008. Bei dieser Inobhutnahme werden gefährdete Kinder und Jugendliche vorübergehend in Einrichtungen oder bei Betreuern untergebracht. Hauptursache für das Eingreifen der Ämter: Überforderung der Eltern. Beziehungsprobleme oder Anzeichen von Misshandlung und Vernachlässigung waren ebenfalls Ursachen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Sehr interessant ist die Angabe der Ursachen, die angeblich zu den Herausnahmen führten. Die meisten davon sind mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren. In § 1666a heißt es, auch nach Inkrafttreten des Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechteverbesserungsgesetz - KindRVerbG) vom 9.4.2002 immer noch:
(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. ...
(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.
Mit diesem Gesetz gehen Jugendämter allerdings bekannt großzügig um. Und sollte ein Richter einmal nicht im Sinne des Jugendamtes entscheiden, geschieht es gar nicht selten, dass dieses den Beschluss einfach missachtet.
Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?
aw
Die Zahl der Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen aus ihren Familien ist 2009 gestiegen: 2736 junge Menschen nahmen die Jugendämter unter ihre Fittiche, zwei Prozent mehr als 2008. Bei dieser Inobhutnahme werden gefährdete Kinder und Jugendliche vorübergehend in Einrichtungen oder bei Betreuern untergebracht. Hauptursache für das Eingreifen der Ämter: Überforderung der Eltern. Beziehungsprobleme oder Anzeichen von Misshandlung und Vernachlässigung waren ebenfalls Ursachen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Sehr interessant ist die Angabe der Ursachen, die angeblich zu den Herausnahmen führten. Die meisten davon sind mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren. In § 1666a heißt es, auch nach Inkrafttreten des Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechteverbesserungsgesetz - KindRVerbG) vom 9.4.2002 immer noch:
(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. ...
(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.
Mit diesem Gesetz gehen Jugendämter allerdings bekannt großzügig um. Und sollte ein Richter einmal nicht im Sinne des Jugendamtes entscheiden, geschieht es gar nicht selten, dass dieses den Beschluss einfach missachtet.
Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?
... comment