Sonntag, 27. Juni 2010
 
Menschenrechtsgericht rügt Türkei
Bruder und Schwester wurden vor zehn Jahren nach der Scheidung der Eltern aufgeteilt - gegen ihren Willen. Diese Entscheidung der türkischen Justiz ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, urteilt das Menschenrechtsgericht. Für Bruder und Schwester kommt diese Entscheidung zehn Jahre zu spät.
n-tv 06.04.2010
AFP

Der Straßburger Gerichtshof rügte die Trennung der Kinder durch die Sorgerechtsentscheidung. Die türkischen Gerichte hätten dafür keine überzeugenden Argumente vorgebracht. Zudem habe keiner der Elternteile diese Regelung gefordert. Im übrigen seien regelmäßige Kontakte von Geschwistern zu wichtig, als dass dies einfach dem guten Willen der Eltern überlassen bleiben dürfe.

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