Sonntag, 27. Juni 2010
 
Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland
Wegen zu langer Gerichtsverfahren hat der EU-Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland zu Geldstrafen verurteilt. In einem Fall musste ein Vater neun Jahre auf ein Sorgerechtsurteil warten.

Schallende Ohrfeige für die deutsche Justiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen vier unzumutbar langer Gerichtsverfahren zu Entschädigungszahlungen von insgesamt 24.000 Euro verurteilt. Die Prozesse mit einer Dauer zwischen sieben und 17 Jahren hätten gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Recht auf ein Verfahren "innerhalb angemessener Frist" festschreibt, urteilte das Straßburger Gericht.

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