Mittwoch, 6. Juni 2012
 
Gericht: Kita-Verordnung ist verfassungsgemäß
Das Land Hessen darf den Städten mehr Personal für Kindertagesstätten vorschreiben. Der Staatsgerichtshof wies am Mittwoch in Wiesbaden eine Klage von 39 Kommunen ab.
Gießener Allgemeine 06.06.2012
dpa/lhe

Das Land dürfe den Kommunen neue Aufgaben übertragen, heißt es in der Entscheidung. Im Falle der Mindestverordnung sei dies auch kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wie die Städte argumentiert hatten. Allerdings müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Die Richter verwiesen auf das in der Verfassung festgelegte Konnexitätsprinzip – es basiert auf dem Motto »Wer bestellt, der bezahlt«. Die Regierung hatte dagegen argumentiert, beim neuen Personalschlüssel für die Kitas gehe es nur um »Modalitäten«.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Wie überaus seltsam!
Eine "Mindestverordnung" ist kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Die Aufsicht darüber, ob das Jugendamt die einschlägigen Bundesgesetze (BGB, FamFG, SGB VIII etc. etc. einhält, hingegen schon. Das grenzt an Schizophrenie.

Doch halt!
Im ersten Fall geht es um Geld, im zweiten hingegen "nur" um Kinder.
Das erklärt alles. Schon ist die Welt wieder heil.

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