Dienstag, 3. Juli 2007
Landkreis verklagt Prüfer
thopo, 01:08h
Münchner Merkur 29. 06. 2007
250 000 Euro Schadensersatz fordert der Landkreis Fürstenfeldbruck vom „Bayerischen kommunalen Prüfungsverband” im Prozess, der derzeit das Oberlandesgericht München beschäftigt. Der Prüfungsverband war 1999 vom Landkreis beauftragt worden zusätzlich zu der regulären Prüfung zu untersuchen, ob der Personalansatz am Jugendamt richtig ist.
Vollständige Nachricht siehe hier.
250 000 Euro Schadensersatz fordert der Landkreis Fürstenfeldbruck vom „Bayerischen kommunalen Prüfungsverband” im Prozess, der derzeit das Oberlandesgericht München beschäftigt. Der Prüfungsverband war 1999 vom Landkreis beauftragt worden zusätzlich zu der regulären Prüfung zu untersuchen, ob der Personalansatz am Jugendamt richtig ist.
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Samstag, 30. Juni 2007
Ursula von der Leyen: "Ort des Austauschs über gute Familienpolitik in Europa"
thopo, 14:00h
Webportal zur "Europäischen Allianz für Familien" freigeschaltet
Pressemitteilung des BMFSFJ 29. 06. 2007
"Wir wissen, dass wir familienpolitisch viel von unseren europäischen Nachbarn lernen können", sagt Bundesfamilienministerin von der Leyen. "Jetzt haben wir ein Instrument, auf das jeder, der sich in Europa für die Belange von Familien einsetzen will, zugreifen kann - der interessierte Bürger, der Familienverband, Wirtschaftsunternehmen und auch die Politik. Mit dem heutigen Start des Internetportals stoßen wir ein breites Tor auf für eine starke Europäische Allianz für Familien. Jetzt ist es an den Staaten und Menschen Europas, einzutreten und die Allianz als einen Ort des Austauschs über gute Familienpolitik und erfolgreicher Praxisbeispiele auf europäischer Ebene zu nutzen", sagt Ursula von der Leyen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Schon einer meiner Pauker in der Schule sagte immer: Wenn man weiß, dass man etwas lernen kann, und es dann nicht tut, so ist das bedenklich. Der EGMR und nun auch das Europäische Parlament haben wiederholt auf menschenrechtsverletzende Praktiken der deutschen Jugendämter hingewiesen. Diese agieren im (fast) rechtsfreien Raum, haben (fast) alle Rechte und (fast) keine Pflichten. Rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse werden von ihnen nach Belieben missachtet.
Dennoch hat sich bislang niemand in Berlin des Themas angenommen. In schöner Regelmäßigkeit verweisen die Bundesministerien auf die Zuständigkeit der Kommunen und Landkreise.
STEHT DIE EINHALTUNG DES GRUNDGESETZES IM ERMESSENSSPIELRAUM GEWÄHLTER KOMMUNALPOLITIKER?
Justizministerin Zypries sagte in anderem Zusammenhang: "Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Justizminister ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden." (Pressemitteilung des BMJ vom 06. 01. 2006).
Was dem Einen recht ist, muss dem Anderen billig sein. Der Austausch weniger Wörter in der zitierten Pressemitteilung genügt:
"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich ein Stadt- oder Kreisjugendamt nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Oberbürgermeister bzw. Landrat ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Oberbürgermeister und jeder Landrat bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden."
Wann werden diese hehren Parolen in die Praxis umgesetzt? Hier müssen wir vom Ausland lernen!
Lesen Sie aber auch, was das Familienministerium für gute Politik hält.
Pressemitteilung des BMFSFJ 29. 06. 2007
"Wir wissen, dass wir familienpolitisch viel von unseren europäischen Nachbarn lernen können", sagt Bundesfamilienministerin von der Leyen. "Jetzt haben wir ein Instrument, auf das jeder, der sich in Europa für die Belange von Familien einsetzen will, zugreifen kann - der interessierte Bürger, der Familienverband, Wirtschaftsunternehmen und auch die Politik. Mit dem heutigen Start des Internetportals stoßen wir ein breites Tor auf für eine starke Europäische Allianz für Familien. Jetzt ist es an den Staaten und Menschen Europas, einzutreten und die Allianz als einen Ort des Austauschs über gute Familienpolitik und erfolgreicher Praxisbeispiele auf europäischer Ebene zu nutzen", sagt Ursula von der Leyen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Schon einer meiner Pauker in der Schule sagte immer: Wenn man weiß, dass man etwas lernen kann, und es dann nicht tut, so ist das bedenklich. Der EGMR und nun auch das Europäische Parlament haben wiederholt auf menschenrechtsverletzende Praktiken der deutschen Jugendämter hingewiesen. Diese agieren im (fast) rechtsfreien Raum, haben (fast) alle Rechte und (fast) keine Pflichten. Rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse werden von ihnen nach Belieben missachtet.
Dennoch hat sich bislang niemand in Berlin des Themas angenommen. In schöner Regelmäßigkeit verweisen die Bundesministerien auf die Zuständigkeit der Kommunen und Landkreise.
STEHT DIE EINHALTUNG DES GRUNDGESETZES IM ERMESSENSSPIELRAUM GEWÄHLTER KOMMUNALPOLITIKER?
Justizministerin Zypries sagte in anderem Zusammenhang: "Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Justizminister ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden." (Pressemitteilung des BMJ vom 06. 01. 2006).
Was dem Einen recht ist, muss dem Anderen billig sein. Der Austausch weniger Wörter in der zitierten Pressemitteilung genügt:
"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich ein Stadt- oder Kreisjugendamt nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Oberbürgermeister bzw. Landrat ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Oberbürgermeister und jeder Landrat bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden."
Wann werden diese hehren Parolen in die Praxis umgesetzt? Hier müssen wir vom Ausland lernen!
Lesen Sie aber auch, was das Familienministerium für gute Politik hält.
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Mittwoch, 27. Juni 2007
Jugendamty stosują brutalne metody
thopo, 02:31h
Die Jugendämter wenden brutale Methoden an
Rzeczpospolita 08. 06. 2007
Aleksandra Rybińska
... nazwać pewnego rodzaju dyskryminacją? Potwierdziła to nawet przedstawicielka rządu niemieckiego - chociażby w odniesieniu do sprawy pana Pomorskiego. Według niej Jugendamt postępował niewłaściwie, nie pozwalając mu na rozmowę z córką po polsku. Niektórzy skarżący żądają likwidacji Jugendamtów. Czy jest to możliwe? Jugendamt to instytucja. Nie ma indywidualnej odpowiedzialności przed sędzią i przed rodzicami, jak ......
Wenn's dem Verständnis dient: Hier die Übersetzung von Beata Prokrzeptowicz
Wir dürfen fordern, dass die Jugendämter nicht gegen die Grundrechte der Menschen verstoßen – sagt Marcin Libicki, der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Europaparlaments.
Rz: Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat gestern über die Beschwerden der Polen verhandelt, denen die deutschen Ämter (Jugendämter) nach dem Zerfall ihrer Ehe mit den deutschen Staatsbürgern verboten haben, mit eigenen Kindern Polnisch zu sprechen oder ihre Kinder automatisch dem deutschen Exehepartner zugesprochen haben.
Der Petitionsausschuss hat entschieden, dass die Sache während der Plenarsitzung des Europaparlaments verhandelt werden wird. Kann man schon jetzt sagen, dass die Beschwerdeführer einen Erfolg erzielt haben?
ML: Während der Diskussion hat die Mehrheit der Abgeordneten sich dafür ausgesprochen, dass das Problem schnellstens gelöst wird. Das deutsche Mitglied des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Rainer Wieland hat die Vorschriften verteidigt, auf deren Grundlage die Jugendämter arbeiten. Seiner Meinung nach, kann es keine Rede von der Germanisierung geben. Der Ausschuss hat jedoch einstimmig darüber entschieden, dass die Prozedur eingeleitet wird, die Sache zur Parlamentsdebatte einzubringen.
Wir sprechen immer über die Polen. Aber es geht hier nicht nur um polnische Eltern…
Die Angelegenheit ist mit polnischen Eltern angefangen, die besonders aktiv sind. Es hat sich aber herausgestellt, dass das Problem eine internationale Dimension hat. Das betrifft nicht nur die Polen, aber auch die Franzosen, Belgier und Amerikaner. Ich betone jedoch, es wurde nicht so das deutsche Recht kritisiert, sondern die Praktiken der Jugendämter. Und diese sind in manchen Fällen ungewöhnlich brutal. Eine der Mütter erzählte, als die Polizei kam, um ihr gemäß des auf die Empfehlung des Jugendamts ergangenen Gerichtsurteils das Kind wegzunehmen, ist sie in ihrem Haus mit Hunden erschienen.
Wie sollte man gegen solche Methoden kämpfen? Kann das Europaparlament den Druck auf die deutsche Regierung ausüben?
Wenn es zu einer Debatte im Parlament kommt, ist der politische Druck so stark, dass die Regierung des Mitgliedslandes oft nachgibt. Auf diese Art und Weise haben wir u.a. bewirkt, dass es zur Änderung des Rechtes in Griechenland kam, auf dessen Grundlage Autos beliebig konfisziert werden dürften unter dem Vorwand, dass diese geschmuggelt wurden. Ein Land, welches unter Beschuss ist, befürchtet, wenn es nicht die Empfehlungen des EP befolgt, wird sich der Sache die Europäische Kommission oder der Europäische Gerichtshof annehmen. Diese können konkrete Sanktionen auferlegen. Wir alle kennen die Geschichte von Rospuda.
Hat die gestrige Sitzung des Petitionsausschusses bestätigt, dass das Vorgehen der Jugendämter eine Art der Diskriminierung genannt werden darf?
Das hat sogar die Vertreterin der deutschen Regierung bestätigt – schon alleine bezüglich der Sache Herrn Pomorski. Ihrer Meinung nach, war das Vorgehen des Jugendamtes nicht richtig, in dem es ihm nicht erlaubt hat, mit der eigenen Tochter Polnisch zu sprechen.
Manche der Beschwerdeführer fordern die Liquidierung der Jugendämter. Ist das möglich?
Das Jugendamt ist eine Institution. Es trägt keine individuelle Verantwortung vor einem Richter und auch nicht vor den Eltern, so wie das im Falle eines individuellen Vormunds ist, der in Polen vorzufinden ist. Die Angestellten der Jugendämter bleiben oft anonym. Es kommt zu den Fällen der bürokratischen Rücksichtslosigkeit. Wir können nicht die Auflösung dieser Ämter beantragen. Wir können lediglich fordern, dass diese nicht gegen die elementarsten Menschenrechte verstoßen.
Kennt man die deutsche Gehorsamkeit, so kann man sich vorstellen, wenn entsprechende Empfehlung kommt, wird diese auch befolgen werden.
Rzeczpospolita 08. 06. 2007
Aleksandra Rybińska
... nazwać pewnego rodzaju dyskryminacją? Potwierdziła to nawet przedstawicielka rządu niemieckiego - chociażby w odniesieniu do sprawy pana Pomorskiego. Według niej Jugendamt postępował niewłaściwie, nie pozwalając mu na rozmowę z córką po polsku. Niektórzy skarżący żądają likwidacji Jugendamtów. Czy jest to możliwe? Jugendamt to instytucja. Nie ma indywidualnej odpowiedzialności przed sędzią i przed rodzicami, jak ......
Wenn's dem Verständnis dient: Hier die Übersetzung von Beata Prokrzeptowicz
Wir dürfen fordern, dass die Jugendämter nicht gegen die Grundrechte der Menschen verstoßen – sagt Marcin Libicki, der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Europaparlaments.
Rz: Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat gestern über die Beschwerden der Polen verhandelt, denen die deutschen Ämter (Jugendämter) nach dem Zerfall ihrer Ehe mit den deutschen Staatsbürgern verboten haben, mit eigenen Kindern Polnisch zu sprechen oder ihre Kinder automatisch dem deutschen Exehepartner zugesprochen haben.
Der Petitionsausschuss hat entschieden, dass die Sache während der Plenarsitzung des Europaparlaments verhandelt werden wird. Kann man schon jetzt sagen, dass die Beschwerdeführer einen Erfolg erzielt haben?
ML: Während der Diskussion hat die Mehrheit der Abgeordneten sich dafür ausgesprochen, dass das Problem schnellstens gelöst wird. Das deutsche Mitglied des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Rainer Wieland hat die Vorschriften verteidigt, auf deren Grundlage die Jugendämter arbeiten. Seiner Meinung nach, kann es keine Rede von der Germanisierung geben. Der Ausschuss hat jedoch einstimmig darüber entschieden, dass die Prozedur eingeleitet wird, die Sache zur Parlamentsdebatte einzubringen.
Wir sprechen immer über die Polen. Aber es geht hier nicht nur um polnische Eltern…
Die Angelegenheit ist mit polnischen Eltern angefangen, die besonders aktiv sind. Es hat sich aber herausgestellt, dass das Problem eine internationale Dimension hat. Das betrifft nicht nur die Polen, aber auch die Franzosen, Belgier und Amerikaner. Ich betone jedoch, es wurde nicht so das deutsche Recht kritisiert, sondern die Praktiken der Jugendämter. Und diese sind in manchen Fällen ungewöhnlich brutal. Eine der Mütter erzählte, als die Polizei kam, um ihr gemäß des auf die Empfehlung des Jugendamts ergangenen Gerichtsurteils das Kind wegzunehmen, ist sie in ihrem Haus mit Hunden erschienen.
Wie sollte man gegen solche Methoden kämpfen? Kann das Europaparlament den Druck auf die deutsche Regierung ausüben?
Wenn es zu einer Debatte im Parlament kommt, ist der politische Druck so stark, dass die Regierung des Mitgliedslandes oft nachgibt. Auf diese Art und Weise haben wir u.a. bewirkt, dass es zur Änderung des Rechtes in Griechenland kam, auf dessen Grundlage Autos beliebig konfisziert werden dürften unter dem Vorwand, dass diese geschmuggelt wurden. Ein Land, welches unter Beschuss ist, befürchtet, wenn es nicht die Empfehlungen des EP befolgt, wird sich der Sache die Europäische Kommission oder der Europäische Gerichtshof annehmen. Diese können konkrete Sanktionen auferlegen. Wir alle kennen die Geschichte von Rospuda.
Hat die gestrige Sitzung des Petitionsausschusses bestätigt, dass das Vorgehen der Jugendämter eine Art der Diskriminierung genannt werden darf?
Das hat sogar die Vertreterin der deutschen Regierung bestätigt – schon alleine bezüglich der Sache Herrn Pomorski. Ihrer Meinung nach, war das Vorgehen des Jugendamtes nicht richtig, in dem es ihm nicht erlaubt hat, mit der eigenen Tochter Polnisch zu sprechen.
Manche der Beschwerdeführer fordern die Liquidierung der Jugendämter. Ist das möglich?
Das Jugendamt ist eine Institution. Es trägt keine individuelle Verantwortung vor einem Richter und auch nicht vor den Eltern, so wie das im Falle eines individuellen Vormunds ist, der in Polen vorzufinden ist. Die Angestellten der Jugendämter bleiben oft anonym. Es kommt zu den Fällen der bürokratischen Rücksichtslosigkeit. Wir können nicht die Auflösung dieser Ämter beantragen. Wir können lediglich fordern, dass diese nicht gegen die elementarsten Menschenrechte verstoßen.
Kennt man die deutsche Gehorsamkeit, so kann man sich vorstellen, wenn entsprechende Empfehlung kommt, wird diese auch befolgen werden.
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Dienstag, 26. Juni 2007
Wem gehören unsere Kinder?
thopo, 18:36h
liberty.li - Wege zur Freiheit 19. 06. 2007
Rudolf Schmidheiny (ruschy)
Sie streiten in Deutschland, sie streiten in der Schweiz, sie streiten, wo immer Eltern innerhalb eines modernen Sozialstaates ein Restbewusstsein dafür haben, dass Kinder kein Staatsbesitz sind. Wem gehören denn unsere Kinder wirklich? Es wäre äusserst altmodisch, zu behaupten, Kinder gehörten den Eltern. Und wie, wenn dies nicht anders herzurichten wäre? Wem sollen Kinder denn gehorchen (von gehören), wenn nicht den Eltern? Gehören und gehorchen, Hörigkeit, verbindet zwei einander verbindlich zugeordnete Parteien. Natürlich wäre es Unsinn, zu behaupten, Eltern seien Eigentümer der Kinder, im Sinne eines absoluten Besitzes etwa. Aber noch unsinniger wäre es, zu behaupten, Kinder seien staatliches Eigentum. Die Natur lehrt, dass Eltern und Kinder zusammengehören. Selbst wo es unklar wäre, zu welchen Eltern oder zu welchem Elternteil ein Kind gehört oder bei wem es am besten aufgehoben sei, käme niemand – ausser Staatsgläubigen - auf den Gedanken, zu behaupten, solche Kinder gehörten grundsätzlich dem Staat. Wie könnten die für ihre Tätigkeit staatlich besoldeten Verwaltungsbeamten sich selbstlos wie Eltern für das Wohl eines einzelnen Kindes interessieren, geschweige denn für ganze Kinderkollektive wie z.B. Schulklassen? Staatsbeamte essen staatliches Brot und es heisst doch so schön: „Wessen Brot ich ess’, dessen Lied ich sing’“. Staatsbeamte haben typischerweise das Wohl, die Pflege, den Fortbestand und den Ausbau staatlicher Institutionen zum Ziel. Dieser Tatsache ist es hauptsächlich zu verdanken, dass unsere Bürokratien ungebremst wachsen, bis das System nur noch um seiner selbst willen funktioniert. In Auseinandersetzungen zwischen eigenverantwortlichen Eltern und Schulbehörden kommt ausserordentlich deutlich zum Ausdruck, wie sehr es um die Erhaltung des Systems geht, und wie wenig bis gar nicht um das Wohl eines oder mehrerer Kinder. So meinte doch ein Schulamtleiter: „Wo kämen wir denn hin?“, wenn z.B. den Bürokraten ihre zu verwaltenden Objekte entzogen würden?
Vollständiger Artikel siehe hier.
Rudolf Schmidheiny (ruschy)
Sie streiten in Deutschland, sie streiten in der Schweiz, sie streiten, wo immer Eltern innerhalb eines modernen Sozialstaates ein Restbewusstsein dafür haben, dass Kinder kein Staatsbesitz sind. Wem gehören denn unsere Kinder wirklich? Es wäre äusserst altmodisch, zu behaupten, Kinder gehörten den Eltern. Und wie, wenn dies nicht anders herzurichten wäre? Wem sollen Kinder denn gehorchen (von gehören), wenn nicht den Eltern? Gehören und gehorchen, Hörigkeit, verbindet zwei einander verbindlich zugeordnete Parteien. Natürlich wäre es Unsinn, zu behaupten, Eltern seien Eigentümer der Kinder, im Sinne eines absoluten Besitzes etwa. Aber noch unsinniger wäre es, zu behaupten, Kinder seien staatliches Eigentum. Die Natur lehrt, dass Eltern und Kinder zusammengehören. Selbst wo es unklar wäre, zu welchen Eltern oder zu welchem Elternteil ein Kind gehört oder bei wem es am besten aufgehoben sei, käme niemand – ausser Staatsgläubigen - auf den Gedanken, zu behaupten, solche Kinder gehörten grundsätzlich dem Staat. Wie könnten die für ihre Tätigkeit staatlich besoldeten Verwaltungsbeamten sich selbstlos wie Eltern für das Wohl eines einzelnen Kindes interessieren, geschweige denn für ganze Kinderkollektive wie z.B. Schulklassen? Staatsbeamte essen staatliches Brot und es heisst doch so schön: „Wessen Brot ich ess’, dessen Lied ich sing’“. Staatsbeamte haben typischerweise das Wohl, die Pflege, den Fortbestand und den Ausbau staatlicher Institutionen zum Ziel. Dieser Tatsache ist es hauptsächlich zu verdanken, dass unsere Bürokratien ungebremst wachsen, bis das System nur noch um seiner selbst willen funktioniert. In Auseinandersetzungen zwischen eigenverantwortlichen Eltern und Schulbehörden kommt ausserordentlich deutlich zum Ausdruck, wie sehr es um die Erhaltung des Systems geht, und wie wenig bis gar nicht um das Wohl eines oder mehrerer Kinder. So meinte doch ein Schulamtleiter: „Wo kämen wir denn hin?“, wenn z.B. den Bürokraten ihre zu verwaltenden Objekte entzogen würden?
Vollständiger Artikel siehe hier.
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Dienstag, 26. Juni 2007
Alkohol an Minderjährige: Jugendämter schauen weg
thopo, 01:46h
Berliner Morgenpost 24. 06. 2007
Stefan Schulz
Die Polizei kontrolliert vermehrt den illegalen Ausschank von Alkohol an Jugendliche. Bei der Überprüfung von Discos und Cafés wurde sie mehr als 30 Mal fündig. Den zuständigen Jugendämtern wurde angeboten, an den Einsätzen teilzunehmen. Doch die machten nur selten davon Gebrauch.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Zitat: Die Berliner CDU forderte umgehend eine Reaktion von Bezirken und Senat. "Das ist beschämend. Jedes einzelne Jugendamt sollte erklären, warum es nicht teilgenommen hat", forderte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sascha Steuer.
Mehr muss wohl nicht gesagt werden.
Stefan Schulz
Die Polizei kontrolliert vermehrt den illegalen Ausschank von Alkohol an Jugendliche. Bei der Überprüfung von Discos und Cafés wurde sie mehr als 30 Mal fündig. Den zuständigen Jugendämtern wurde angeboten, an den Einsätzen teilzunehmen. Doch die machten nur selten davon Gebrauch.
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Zitat: Die Berliner CDU forderte umgehend eine Reaktion von Bezirken und Senat. "Das ist beschämend. Jedes einzelne Jugendamt sollte erklären, warum es nicht teilgenommen hat", forderte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sascha Steuer.
Mehr muss wohl nicht gesagt werden.
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Vernachlässigte Kinder: Behörde verteidigt sich
thopo, 01:37h
Hamburger Abendblatt 22. 06. 2007
Jan-Eric Lindner
Eine Sachbearbeiterin wollte bereits am Vortag die Kinder mitnehmen. Vater Philipp L. habe sich dagegen gewehrt.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Jan-Eric Lindner
Eine Sachbearbeiterin wollte bereits am Vortag die Kinder mitnehmen. Vater Philipp L. habe sich dagegen gewehrt.
Vollständige Nachricht siehe hier.
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Eine Mutter sucht verzweifelt Hilfe
thopo, 03:30h
Schwäbische Zeitung online
Hannah Weller ist sieben Jahre alt und von Geburt an schwerstbehindert. Sie lebt mit ihrer Mutter und ihrem Bruder in Unterwaldhausen. Hannah braucht rund um die Uhr Betreuung. Ihre Mutter Christine bemüht sich seit einiger Zeit um zusätzliche Unterstützung bei der Betreuung - bisher vergebens.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Hannah Weller ist sieben Jahre alt und von Geburt an schwerstbehindert. Sie lebt mit ihrer Mutter und ihrem Bruder in Unterwaldhausen. Hannah braucht rund um die Uhr Betreuung. Ihre Mutter Christine bemüht sich seit einiger Zeit um zusätzliche Unterstützung bei der Betreuung - bisher vergebens.
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Tochter aus Angst vor Jugendamt versteckt
thopo, 02:59h
Mutter mit familiärer Situation überfordert - Siebenjährige Anja körperlich unversehrt
Gießener Anzeiger 21. 06. 2007
(dpa)
Die Mutter der siebenjährigen Anja in Ursberg (Bayern) hat ihre Tochter offenbar aus Angst vor dem Jugendamt versteckt. Davon geht die Staatsanwaltschaft nach den Vernehmungen der Frau aus. Die 46-Jährige sei mit der familiären Situation überfordert gewesen, seitdem sie den Bauernhof alleine bewirtschaften musste.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Zitat: "Weil sie fürchtete, die Behörden könnten ihr das Kind wegnehmen, verschwieg sie dessen Existenz."
Zu Recht. Auch andere spektakuläre Fälle, wie z.B. dem Fall Haase, begannen mit einer Bitte um Familienhilfe und endeten mit Kindeswegnahme. Und auch der Fall "Anja" scheint eine solche Entwicklung zu nehmen, denn:
Zitat: Das Jugendamt Günzburg hat das Sorgerecht für Anja beantragt.
Sicher war es nicht richtig, das Kind acht Jahre lang zu verstecken. Aber auch wenn man die Handlungsweise der Mutter nicht billigen kann - ihre Befürchtungen waren verständlich. Nun drohen sie Realität zu werden.
Gießener Anzeiger 21. 06. 2007
(dpa)
Die Mutter der siebenjährigen Anja in Ursberg (Bayern) hat ihre Tochter offenbar aus Angst vor dem Jugendamt versteckt. Davon geht die Staatsanwaltschaft nach den Vernehmungen der Frau aus. Die 46-Jährige sei mit der familiären Situation überfordert gewesen, seitdem sie den Bauernhof alleine bewirtschaften musste.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Zitat: "Weil sie fürchtete, die Behörden könnten ihr das Kind wegnehmen, verschwieg sie dessen Existenz."
Zu Recht. Auch andere spektakuläre Fälle, wie z.B. dem Fall Haase, begannen mit einer Bitte um Familienhilfe und endeten mit Kindeswegnahme. Und auch der Fall "Anja" scheint eine solche Entwicklung zu nehmen, denn:
Zitat: Das Jugendamt Günzburg hat das Sorgerecht für Anja beantragt.
Sicher war es nicht richtig, das Kind acht Jahre lang zu verstecken. Aber auch wenn man die Handlungsweise der Mutter nicht billigen kann - ihre Befürchtungen waren verständlich. Nun drohen sie Realität zu werden.
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Zu viele Anlaufstellen: Politiker wollen nur noch ein städtisches Jugendamt
thopo, 02:45h
Lübecker Nachrichten 21. 06. 2007
Kai Dordowsky
Neun Jahre nach Zerschlagung des städtischen Jugendamtes in vier verschiedene Bereiche soll wieder zusammenwachsen, was zusammengehört. Die Verwaltung ist beauftragt zu prüfen, ob die Bereiche wieder in eine Einheit zusammengefasst werden können. Das hat der Jugendhilfeausschuss der Bürgerschaft beschlossen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Kai Dordowsky
Neun Jahre nach Zerschlagung des städtischen Jugendamtes in vier verschiedene Bereiche soll wieder zusammenwachsen, was zusammengehört. Die Verwaltung ist beauftragt zu prüfen, ob die Bereiche wieder in eine Einheit zusammengefasst werden können. Das hat der Jugendhilfeausschuss der Bürgerschaft beschlossen.
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Oberstes Ziel: Der Schutz des Kindes
thopo, 02:41h
LANDESJUGENDWOCHEN / "Staatliches Wächteramt" gesetzlich verbrieft
Der Teckbote 20. 06. 2007
Anke Kirsammer
Ob ein Kind vernachlässigt, psychisch oder körperlich misshandelt oder sexuell missbraucht wird Kindeswohlgefährdung hat viele Gesichter. Sind Kinder in Gefahr, ist der Soziale Dienst der richtige Ansprechpartner. Darauf macht der Landkreis Esslingen im Rahmen der Landesjugendwochen aufmerksam.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Der Teckbote 20. 06. 2007
Anke Kirsammer
Ob ein Kind vernachlässigt, psychisch oder körperlich misshandelt oder sexuell missbraucht wird Kindeswohlgefährdung hat viele Gesichter. Sind Kinder in Gefahr, ist der Soziale Dienst der richtige Ansprechpartner. Darauf macht der Landkreis Esslingen im Rahmen der Landesjugendwochen aufmerksam.
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