Dienstag, 26. Juni 2007
 
Wem gehören unsere Kinder?
liberty.li - Wege zur Freiheit 19. 06. 2007
Rudolf Schmidheiny (ruschy)

Sie streiten in Deutschland, sie streiten in der Schweiz, sie streiten, wo immer Eltern innerhalb eines modernen Sozialstaates ein Restbewusstsein dafür haben, dass Kinder kein Staatsbesitz sind. Wem gehören denn unsere Kinder wirklich? Es wäre äusserst altmodisch, zu behaupten, Kinder gehörten den Eltern. Und wie, wenn dies nicht anders herzurichten wäre? Wem sollen Kinder denn gehorchen (von gehören), wenn nicht den Eltern? Gehören und gehorchen, Hörigkeit, verbindet zwei einander verbindlich zugeordnete Parteien. Natürlich wäre es Unsinn, zu behaupten, Eltern seien Eigentümer der Kinder, im Sinne eines absoluten Besitzes etwa. Aber noch unsinniger wäre es, zu behaupten, Kinder seien staatliches Eigentum. Die Natur lehrt, dass Eltern und Kinder zusammengehören. Selbst wo es unklar wäre, zu welchen Eltern oder zu welchem Elternteil ein Kind gehört oder bei wem es am besten aufgehoben sei, käme niemand – ausser Staatsgläubigen - auf den Gedanken, zu behaupten, solche Kinder gehörten grundsätzlich dem Staat. Wie könnten die für ihre Tätigkeit staatlich besoldeten Verwaltungsbeamten sich selbstlos wie Eltern für das Wohl eines einzelnen Kindes interessieren, geschweige denn für ganze Kinderkollektive wie z.B. Schulklassen? Staatsbeamte essen staatliches Brot und es heisst doch so schön: „Wessen Brot ich ess’, dessen Lied ich sing’“. Staatsbeamte haben typischerweise das Wohl, die Pflege, den Fortbestand und den Ausbau staatlicher Institutionen zum Ziel. Dieser Tatsache ist es hauptsächlich zu verdanken, dass unsere Bürokratien ungebremst wachsen, bis das System nur noch um seiner selbst willen funktioniert. In Auseinandersetzungen zwischen eigenverantwortlichen Eltern und Schulbehörden kommt ausserordentlich deutlich zum Ausdruck, wie sehr es um die Erhaltung des Systems geht, und wie wenig bis gar nicht um das Wohl eines oder mehrerer Kinder. So meinte doch ein Schulamtleiter: „Wo kämen wir denn hin?“, wenn z.B. den Bürokraten ihre zu verwaltenden Objekte entzogen würden?

Vollständiger Artikel siehe hier.

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