Montag, 21. Januar 2008
Bundesrat hebt Nazi-Gesetz auf
thopo, 03:17h
Die Länderkammer hat das neue Rechtsberatungsgesetz gebilligt – und damit ein Gesetz aus dem Jahre 1935 aufgehoben, das im Zuge der antisemitischen NS-Ideologie entstanden war.
Süddeutsche Zeitung 09.11.2007
(dpa/odg)
Mit der heutigen Bundesratsentscheidung wird das Monopol der Anwälte etwas gelockert und auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang Rechtsberatung erlaubt. Für den Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen bleibt es aber beim Anwaltsmonopol. Das Gesetz, das der Bundestag bereits verabschiedet hatte, soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Mit der Reform wird das noch aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz aufgehoben.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Süddeutsche Zeitung 09.11.2007
(dpa/odg)
Mit der heutigen Bundesratsentscheidung wird das Monopol der Anwälte etwas gelockert und auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang Rechtsberatung erlaubt. Für den Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen bleibt es aber beim Anwaltsmonopol. Das Gesetz, das der Bundestag bereits verabschiedet hatte, soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Mit der Reform wird das noch aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz aufgehoben.
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Mittwoch, 16. Januar 2008
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung des Sorgerechts
thopo, 08:54h
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle 08.01.2008
Der Beschwerdeführer ist der Vater eines im Oktober 2003 geborenen Sohnes. Nach der Geburt des Kindes führten vermehrte Streitigkeiten zwischen den Eltern dazu, dass sich die - allein sorgeberechtigte - Mutter des Kindes im Sommer 2005 vom Beschwerdeführer trennte. Dieser akzeptierte die Trennung nicht. Es kam zu Tätlichkeiten und telefonischen Drohungen des Beschwerdeführers gegenüber der Mutter. Der Konflikt eskalierte, als sich die Mutter im Oktober 2005 einem anderen Mann zuwandte, und gipfelte darin, dass die Mutter und ihr Freund in der Silvesternacht 2005 auf offener Straße erschossen und ein Bruder des Freundes angeschossen wurden. Die Tat ereignete sich unmittelbar vor dem Haus der Eltern des Freundes, in deren Obhut die Mutter ihr Kind an diesem Abend gelassen hatte und den sie dort abholen wollte. Der Sohn sah seine getötete Mutter auf der Straße liegen, als er von Polizeibeamten aus dem Haus geführt wurde.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
So erschütternd die knappe Meldung ist, enthält sie doch ein deutliches Signal: Das Oberlandesgericht hatte nämlich festgestellt, dass nach dem Tode der Mutter die elterliche Sorge grundsätzlich auf den Vater zu übertragen sei. Es ist sehr zu begrüßen, dass auch diese Feststellung vom BVerfG nicht beanstandet wurde. Denn diese Übertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil ist an deutschen Gerichten keineswegs selbstverständlich. Insofern sollte diese feststellung des BVerfG hier für Klarheit sorgen.
Dass das OLG im konkreten Fall von diesem Grundsatz abgewichen ist, mag abgesichts der brutalen Tat verständlich sein. Und dennoch beschleicht einen beim Lesen der Meldung ein ungutes Gefühl: Warum haben die "Freunde und Helfer" beim Abholen des Sohnes nicht darauf geachtet, dass ihm der Anblick seiner getöteten Mutter erspart blieb? Wenn man Berichte betroffener Kinder und Jugendlicher hört, fragt man sich, ob Grudlage des Handelns unserer Behörden wirklich das Kindeswohl ist.
Der Beschwerdeführer ist der Vater eines im Oktober 2003 geborenen Sohnes. Nach der Geburt des Kindes führten vermehrte Streitigkeiten zwischen den Eltern dazu, dass sich die - allein sorgeberechtigte - Mutter des Kindes im Sommer 2005 vom Beschwerdeführer trennte. Dieser akzeptierte die Trennung nicht. Es kam zu Tätlichkeiten und telefonischen Drohungen des Beschwerdeführers gegenüber der Mutter. Der Konflikt eskalierte, als sich die Mutter im Oktober 2005 einem anderen Mann zuwandte, und gipfelte darin, dass die Mutter und ihr Freund in der Silvesternacht 2005 auf offener Straße erschossen und ein Bruder des Freundes angeschossen wurden. Die Tat ereignete sich unmittelbar vor dem Haus der Eltern des Freundes, in deren Obhut die Mutter ihr Kind an diesem Abend gelassen hatte und den sie dort abholen wollte. Der Sohn sah seine getötete Mutter auf der Straße liegen, als er von Polizeibeamten aus dem Haus geführt wurde.
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So erschütternd die knappe Meldung ist, enthält sie doch ein deutliches Signal: Das Oberlandesgericht hatte nämlich festgestellt, dass nach dem Tode der Mutter die elterliche Sorge grundsätzlich auf den Vater zu übertragen sei. Es ist sehr zu begrüßen, dass auch diese Feststellung vom BVerfG nicht beanstandet wurde. Denn diese Übertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil ist an deutschen Gerichten keineswegs selbstverständlich. Insofern sollte diese feststellung des BVerfG hier für Klarheit sorgen.
Dass das OLG im konkreten Fall von diesem Grundsatz abgewichen ist, mag abgesichts der brutalen Tat verständlich sein. Und dennoch beschleicht einen beim Lesen der Meldung ein ungutes Gefühl: Warum haben die "Freunde und Helfer" beim Abholen des Sohnes nicht darauf geachtet, dass ihm der Anblick seiner getöteten Mutter erspart blieb? Wenn man Berichte betroffener Kinder und Jugendlicher hört, fragt man sich, ob Grudlage des Handelns unserer Behörden wirklich das Kindeswohl ist.
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Dienstag, 15. Januar 2008
Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs
thopo, 23:08h
Nein, der folgende Text ist keine Satire, sondern ein Auszug aus einem tatsächlich so ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (X ZR 134/03 vom 30.10.2007) in einer Patentnichtigkeitssache (wann finden die nächsten Wahlen zum Unwort des Jahres statt?). Damit bestätigt der BGH im Wesentlichen die Gültigkeit eines europäischen Patentes auch in Deutschland. Hier eine Kostprobe:
"Mit einer Riemenscheibe verbundener Drehschwingungsdämpfer, mit einem eine Arbeitskammer umschließenden Dämpfergehäuse, welches mit einem zu bedämpfenden Maschinenteil verbindbar ist, wobei der Drehschwingungsdämpfer als ein Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer besteht, der in den Umfangsbereich der Riemenscheibe integriert ist, deren Außenmantel als Profilring für ein einen Riemen in Eingriff gelangendes Nutzprofil ausgebildet ist, wobei das Gehäuse des Viskositäts-Drehschwingungsdämpfers als ein einstückig und materialeinheitlich mit der Riemenscheibe ausgebildetes, im Querschnitt U-förmiges Teilprofil gebildet ist, das mit seiner Öffnung in eine der beiden axialen Richtungen der Riemenscheibe zeigt, wobei der radial innere der beiden Schenkel des U-förmigen Teilprofils in einen scheibenförmigen, zentralen und als Befestigungsflansch dienenden Bereich der Riemenscheibe übergeht, und wobei die offene Seite des U-förmigen Teilprofils durch einen scheibenförmigen Deckel verschlossen ist, der im Wesentlichen den gleichen Außendurchmesser wie die Einheit aus Drehschwingungsdämpfer und Riemenscheibe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der radial äußere Schenkel der Arbeitskammer den Profilring ausbildet, so dass die Arbeitskammer radial innerhalb des Profilrings angeordnet ist, und der Deckel im Bereich seines Innenumfangs einen Befestigungsflansch bildet, welcher mit dem zugewandten Befestigungsflansch des Teilprofils verbunden ist, wobei das am Profilring ausgebildete Nutzprofil ein im Kaltrollverfahren gefertigtes Poly-V-Profil ist."
Alles klar? Das sind also die Dinge, die diese Republik bewegen. Wie kleinlich nimmt sich dagegen das Schicksal eines Kindes aus! Vermutlich ist mit diesem Patent, das übrigens aus dem Bereich der Kraftfahrzeugtechnik stammt, richtig viel Geld zu machen. Und spätestens seit dem Studium des § 263 StGB wissen wir, dass man in Deutschland nur um Vermögenswerte, nicht aber um Kinder, betrogen werden kann. Seltsamerweise haben alle die klugen Leute, die so schön plakativ die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz fordern, mit keinem Wort daran gedacht, das einfache Recht kinder- und familienfreundlich zu gestalten.
Doch will ich Ihnen nicht weiter den Lesespaß verderben. Lesen Sie das vollständige BGH-Urteil hier und urteilen Sie selbst ...
"Mit einer Riemenscheibe verbundener Drehschwingungsdämpfer, mit einem eine Arbeitskammer umschließenden Dämpfergehäuse, welches mit einem zu bedämpfenden Maschinenteil verbindbar ist, wobei der Drehschwingungsdämpfer als ein Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer besteht, der in den Umfangsbereich der Riemenscheibe integriert ist, deren Außenmantel als Profilring für ein einen Riemen in Eingriff gelangendes Nutzprofil ausgebildet ist, wobei das Gehäuse des Viskositäts-Drehschwingungsdämpfers als ein einstückig und materialeinheitlich mit der Riemenscheibe ausgebildetes, im Querschnitt U-förmiges Teilprofil gebildet ist, das mit seiner Öffnung in eine der beiden axialen Richtungen der Riemenscheibe zeigt, wobei der radial innere der beiden Schenkel des U-förmigen Teilprofils in einen scheibenförmigen, zentralen und als Befestigungsflansch dienenden Bereich der Riemenscheibe übergeht, und wobei die offene Seite des U-förmigen Teilprofils durch einen scheibenförmigen Deckel verschlossen ist, der im Wesentlichen den gleichen Außendurchmesser wie die Einheit aus Drehschwingungsdämpfer und Riemenscheibe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der radial äußere Schenkel der Arbeitskammer den Profilring ausbildet, so dass die Arbeitskammer radial innerhalb des Profilrings angeordnet ist, und der Deckel im Bereich seines Innenumfangs einen Befestigungsflansch bildet, welcher mit dem zugewandten Befestigungsflansch des Teilprofils verbunden ist, wobei das am Profilring ausgebildete Nutzprofil ein im Kaltrollverfahren gefertigtes Poly-V-Profil ist."
Alles klar? Das sind also die Dinge, die diese Republik bewegen. Wie kleinlich nimmt sich dagegen das Schicksal eines Kindes aus! Vermutlich ist mit diesem Patent, das übrigens aus dem Bereich der Kraftfahrzeugtechnik stammt, richtig viel Geld zu machen. Und spätestens seit dem Studium des § 263 StGB wissen wir, dass man in Deutschland nur um Vermögenswerte, nicht aber um Kinder, betrogen werden kann. Seltsamerweise haben alle die klugen Leute, die so schön plakativ die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz fordern, mit keinem Wort daran gedacht, das einfache Recht kinder- und familienfreundlich zu gestalten.
Doch will ich Ihnen nicht weiter den Lesespaß verderben. Lesen Sie das vollständige BGH-Urteil hier und urteilen Sie selbst ...
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Sonntag, 13. Januar 2008
Richter wehren sich gegen Kochs Justizschelte
thopo, 18:55h
Lange Strafverfahren in Hessen
SPIEGEL Online 10.01.2008
Leonie Wild und Philipp Wittrock
Hart und schnell will Roland Koch jugendliche Kriminelle bestrafen. Doch gerade in Hessen dauern die Verfahren extrem lange - jetzt streiten Ministerpräsident und Justiz über die Gründe. SPIEGEL ONLINE zeigt, wie schnell Straftäter im Ländervergleich abgeurteilt werden.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
So weit der Bereich des Strafrechts. Doch im Familienrecht sieht es nicht besser aus. Gerade hier wird Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) immer wieder wegen überlanger Verfahrensdauern gerügt. Vor kurzem hat der EGMR festgestellt, die Schweiz habe durch Laxheit ihrer Behörden dafür gesorgt, dass zwei Jahre lang kein Umgang zwischen einem Vater und seinem Sohn stattfinden konnte und dass sie daher für den völligen Abbruch der Beziehungen zwischen den beiden verantwortlich sei.
Was soll man dann zu Deutschland sagen, wo Verfahrensdauern von vier Jahren nicht unüblich und selbst sieben Jahre kein Einzelfall sind. Wenn nicht ... ja wenn nicht die Gerichte sofort vor der kriminellen Energie des Jugendamtes und der Kindesmutter kapitulieren. Dann geht es sogar sehr schnell, dann ist der Vater das Sorgerecht los, bevor er sich's versieht. Auch eine Art der Verfahrensbeschleunigung. Ob es das war, was dem EGMR vorschwebte, wage ich zu bezweifeln.
SPIEGEL Online 10.01.2008
Leonie Wild und Philipp Wittrock
Hart und schnell will Roland Koch jugendliche Kriminelle bestrafen. Doch gerade in Hessen dauern die Verfahren extrem lange - jetzt streiten Ministerpräsident und Justiz über die Gründe. SPIEGEL ONLINE zeigt, wie schnell Straftäter im Ländervergleich abgeurteilt werden.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
So weit der Bereich des Strafrechts. Doch im Familienrecht sieht es nicht besser aus. Gerade hier wird Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) immer wieder wegen überlanger Verfahrensdauern gerügt. Vor kurzem hat der EGMR festgestellt, die Schweiz habe durch Laxheit ihrer Behörden dafür gesorgt, dass zwei Jahre lang kein Umgang zwischen einem Vater und seinem Sohn stattfinden konnte und dass sie daher für den völligen Abbruch der Beziehungen zwischen den beiden verantwortlich sei.
Was soll man dann zu Deutschland sagen, wo Verfahrensdauern von vier Jahren nicht unüblich und selbst sieben Jahre kein Einzelfall sind. Wenn nicht ... ja wenn nicht die Gerichte sofort vor der kriminellen Energie des Jugendamtes und der Kindesmutter kapitulieren. Dann geht es sogar sehr schnell, dann ist der Vater das Sorgerecht los, bevor er sich's versieht. Auch eine Art der Verfahrensbeschleunigung. Ob es das war, was dem EGMR vorschwebte, wage ich zu bezweifeln.
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Mittwoch, 9. Januar 2008
Entrückte Richter
thopo, 21:40h
FAZ 09.01.2008
Reinhard Müller
Der Angeklagte staunte nicht schlecht. Der Zwanzigjährige, der sich wegen eines Verkehrsdelikts verantworten musste, hatte den Rat seiner Schwester befolgt und sich vor Gericht ordentlich angezogen. Die Folge: Der Strafrichter wandte nicht Jugend-, sondern Erwachsenenstrafrecht an: „Sie wirken schon so reif.“
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Auf den ersten Blick beschäftigt sich der Artikel mit strafrechtlichen Fragen. Doch beim zweiten Lesen stellt man fest, dass dort sehr allgemeine Fragen des deutschen Justiz(un)wesens beschrieben werden:
Dieses Empfinden muss der Richter also berücksichtigen. Und das wiederum kann er nur, wenn er mit beiden Beinen im Leben steht. Dass das bei einigen Richtern nicht der Fall ist, liegt nicht zuletzt an ihrer Auswahl. Zwar gehen weiterhin exzellente Juristen in die Justiz, aber immer noch treten die allermeisten gleich nach dem Zweiten Staatsexamen ihren Dienst als Richter an und werden dann in der Justiz sozialisiert. Es fehlt an lebenserfahrenen, in der Anwaltschaft und Wirtschaft gestählten Quereinsteigern. Auch in der Justizverwaltung liegt einiges im Argen, wenn etwa die Diener des Gesetzes eher Diener ihrer Geschäftsstellen sind oder sich ein Frankfurter Richter den Zugang zu seinem Dienstgebäude nach 18 Uhr gerichtlich erstreiten muss.
Noch Fragen, Kienzle?
Reinhard Müller
Der Angeklagte staunte nicht schlecht. Der Zwanzigjährige, der sich wegen eines Verkehrsdelikts verantworten musste, hatte den Rat seiner Schwester befolgt und sich vor Gericht ordentlich angezogen. Die Folge: Der Strafrichter wandte nicht Jugend-, sondern Erwachsenenstrafrecht an: „Sie wirken schon so reif.“
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Auf den ersten Blick beschäftigt sich der Artikel mit strafrechtlichen Fragen. Doch beim zweiten Lesen stellt man fest, dass dort sehr allgemeine Fragen des deutschen Justiz(un)wesens beschrieben werden:
Dieses Empfinden muss der Richter also berücksichtigen. Und das wiederum kann er nur, wenn er mit beiden Beinen im Leben steht. Dass das bei einigen Richtern nicht der Fall ist, liegt nicht zuletzt an ihrer Auswahl. Zwar gehen weiterhin exzellente Juristen in die Justiz, aber immer noch treten die allermeisten gleich nach dem Zweiten Staatsexamen ihren Dienst als Richter an und werden dann in der Justiz sozialisiert. Es fehlt an lebenserfahrenen, in der Anwaltschaft und Wirtschaft gestählten Quereinsteigern. Auch in der Justizverwaltung liegt einiges im Argen, wenn etwa die Diener des Gesetzes eher Diener ihrer Geschäftsstellen sind oder sich ein Frankfurter Richter den Zugang zu seinem Dienstgebäude nach 18 Uhr gerichtlich erstreiten muss.
Noch Fragen, Kienzle?
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"Irritierendes Bild des deutschen Rechtsstaates"
thopo, 12:03h
DRiZ 12/2007, S. 343
Markus Verbeet
Der Verfasser geht in seinem Gastkommentar auf den Fall Kazim Görgülü ein, der in zahlreichen Gerichtsverfahren nun bereits seit acht Jahren um seinen leiblichen Sohn Christofer kämpfe, den die Mutter nach der Geburt zur Adoption freigegeben habe.
Leider ist der Kommentar im Wortlaut nicht im Internet verfügbar. Daher wird hier auf die Rezension von RAin Dorothea Goelz in den RechtsNews von LexisNexis® verwiesen.
In seinem Kommentar gelangt Markus Verbeet zu der Schlussfolgerung:
"Alle diese Merkwürdigkeiten fügen sich zu einem irritierenden Bild des deutschen Rechtsstaats und seiner Richter. Im Falle des unschuldigen kleinen Jungen scheint nur noch eins zu gelten: Murphys Gesetz - was schief gehen kann, geht auch schief."
Wer sich mit dem Fall Görgülü auseinandergesetzt hat, kann ihm nur beipflichten. Doch Görgülü ist kein Einzelfall. Wen wundert es, dass namhafte Juristen von Irrationalem Recht oder gar dem Niedergang des Rechtsstaates sprechen?
Lesen Sie hier die Diskussion mit Herrn MdB Hans-Christian Ströbele zu diesemThema.
Markus Verbeet
Der Verfasser geht in seinem Gastkommentar auf den Fall Kazim Görgülü ein, der in zahlreichen Gerichtsverfahren nun bereits seit acht Jahren um seinen leiblichen Sohn Christofer kämpfe, den die Mutter nach der Geburt zur Adoption freigegeben habe.
Leider ist der Kommentar im Wortlaut nicht im Internet verfügbar. Daher wird hier auf die Rezension von RAin Dorothea Goelz in den RechtsNews von LexisNexis® verwiesen.
In seinem Kommentar gelangt Markus Verbeet zu der Schlussfolgerung:
"Alle diese Merkwürdigkeiten fügen sich zu einem irritierenden Bild des deutschen Rechtsstaats und seiner Richter. Im Falle des unschuldigen kleinen Jungen scheint nur noch eins zu gelten: Murphys Gesetz - was schief gehen kann, geht auch schief."
Wer sich mit dem Fall Görgülü auseinandergesetzt hat, kann ihm nur beipflichten. Doch Görgülü ist kein Einzelfall. Wen wundert es, dass namhafte Juristen von Irrationalem Recht oder gar dem Niedergang des Rechtsstaates sprechen?
Lesen Sie hier die Diskussion mit Herrn MdB Hans-Christian Ströbele zu diesemThema.
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Sonntag, 2. Dezember 2007
Bundestag beschließt Reform der Rechtsberatung
thopo, 01:44h
BMJ Pressemitteilung 11.10.2007
Der Deutsche Bundestag hat heute das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird, beschlossen. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. „Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatung oder Mieterbund dürfen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen anbieten – das gleiche gilt für Rechtsberatungen im Familien- und Freundeskreis. Um sicherzustellen, dass Rechtssuchende kompetent beraten werden, dürfen gemeinnützige Einrichtungen Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen, sagte die Bundesjustizministerin.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Der Deutsche Bundestag hat heute das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird, beschlossen. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. „Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatung oder Mieterbund dürfen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen anbieten – das gleiche gilt für Rechtsberatungen im Familien- und Freundeskreis. Um sicherzustellen, dass Rechtssuchende kompetent beraten werden, dürfen gemeinnützige Einrichtungen Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen, sagte die Bundesjustizministerin.
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Freitag, 30. November 2007
Verfassungsbeschwerde nur noch eine "Worthülse"
thopo, 21:32h
Kommentar zum Annahmeverfahren des Bundesverfassungsgerichts
Burkhard Lenniger
Bereits 1956, also knappe 7 Jahre nach dem Inkrafttreten der Verfassungs der Bundesrepublik Deutschland, sind Elemente zu Werke gegangen, um der jedermann zustehenden Verfassungsbeschwerde juristische Hemmnisse in den Weg zu legen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier und folgen Sie vor allem dem weiterführenden Link zum GG-Kommentar von Sachs.
Damit braucht es niemanden mehr zu wundern, wenn sich weder Legislative, noch die "vollziehende Gewalt" noch die Judikative unterhalb des BVerfG an die sie unmittelbar bindenen Grundrechte halten.
Und noch eines ist klar: Rechtssicherheit gibt es in Deutschland nicht mehr. Wenn die Verfassungshüter selbst bei begründeten Beschwerden über Grundrechtsverletzungen ihrer Garantenpflicht nicht mehr nachzukommen brauchen, ist der staatlichen Willkür Tür und Tor geöffnet. Bei jedem anderen Gericht würde man von Rechtsverweigerung sprechen - hier heißt das Grundrechtsverweigerung.
Diese Praxis steht im krassen Widerspruch zur Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen und zur EMRK. Doch offenbar haben unsere Politiker ohnehin nicht die Absicht, die von ihnen unterschriebenen internationalen Vereinbarungen zu befolgen. So haben es jedenfalls die Vetreterin des BMFSFJ und der Europa-Abgeordnete Wieland am 7. Juni 2007 den staunenden Mitgliedern des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments erklärt.
Wen wundert es, wenn darüber Unmut aufkommt. Wen wundert es, wenn der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht Deutschland in scharfer Form kritisiert?
Ist Deutschland noch ein verlässlicher Partner für die EU? In Bezug auf die Menschenrechte seiner eigenen Bürger scheint das nicht mehr (oder nicht mehr immer) der Fall zu sein.
Auch hierzu ein Zitat, dieses Mal von Otto Gritschneder: "Wer in einer Demokratie schläft, wird in einer Diktatur aufwachen."
Burkhard Lenniger
Bereits 1956, also knappe 7 Jahre nach dem Inkrafttreten der Verfassungs der Bundesrepublik Deutschland, sind Elemente zu Werke gegangen, um der jedermann zustehenden Verfassungsbeschwerde juristische Hemmnisse in den Weg zu legen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier und folgen Sie vor allem dem weiterführenden Link zum GG-Kommentar von Sachs.
Damit braucht es niemanden mehr zu wundern, wenn sich weder Legislative, noch die "vollziehende Gewalt" noch die Judikative unterhalb des BVerfG an die sie unmittelbar bindenen Grundrechte halten.
Und noch eines ist klar: Rechtssicherheit gibt es in Deutschland nicht mehr. Wenn die Verfassungshüter selbst bei begründeten Beschwerden über Grundrechtsverletzungen ihrer Garantenpflicht nicht mehr nachzukommen brauchen, ist der staatlichen Willkür Tür und Tor geöffnet. Bei jedem anderen Gericht würde man von Rechtsverweigerung sprechen - hier heißt das Grundrechtsverweigerung.
Diese Praxis steht im krassen Widerspruch zur Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen und zur EMRK. Doch offenbar haben unsere Politiker ohnehin nicht die Absicht, die von ihnen unterschriebenen internationalen Vereinbarungen zu befolgen. So haben es jedenfalls die Vetreterin des BMFSFJ und der Europa-Abgeordnete Wieland am 7. Juni 2007 den staunenden Mitgliedern des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments erklärt.
Wen wundert es, wenn darüber Unmut aufkommt. Wen wundert es, wenn der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht Deutschland in scharfer Form kritisiert?
Ist Deutschland noch ein verlässlicher Partner für die EU? In Bezug auf die Menschenrechte seiner eigenen Bürger scheint das nicht mehr (oder nicht mehr immer) der Fall zu sein.
Auch hierzu ein Zitat, dieses Mal von Otto Gritschneder: "Wer in einer Demokratie schläft, wird in einer Diktatur aufwachen."
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Freitag, 23. November 2007
Ankündigung: "Probleme der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte"
thopo, 13:51h
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Bernhardt, ehemaliger Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
Justus-Liebig-Universität Gießen 26.11.2007
Der ehemalige Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Bernhardt, wird im Rahmen der Vortragsreihe "Forum Juris Internationalis" am Fachbereich Rechtswissenschaft über "Probleme der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" sprechen. Die Veranstaltung findet am Montag, 26. November um 18.15 Uhr in Hörsaal 1 im Hörsaalgebäude Recht und Wirtschaft, Licher Str. 68 in Gießen statt. Prof. Bernhardt vom Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht wird zu den aktuellen Problemen Stellung nehmen. Im Anschluss an den Vortrag freut sich das Franz von Liszt-Institut für internationales Recht und Rechtsvergleichung als Veranstalter auf die Möglichkeit zur Diskussion.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
Justus-Liebig-Universität Gießen 26.11.2007
Der ehemalige Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Bernhardt, wird im Rahmen der Vortragsreihe "Forum Juris Internationalis" am Fachbereich Rechtswissenschaft über "Probleme der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" sprechen. Die Veranstaltung findet am Montag, 26. November um 18.15 Uhr in Hörsaal 1 im Hörsaalgebäude Recht und Wirtschaft, Licher Str. 68 in Gießen statt. Prof. Bernhardt vom Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht wird zu den aktuellen Problemen Stellung nehmen. Im Anschluss an den Vortrag freut sich das Franz von Liszt-Institut für internationales Recht und Rechtsvergleichung als Veranstalter auf die Möglichkeit zur Diskussion.
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Verteidigung von Marco W. soll Aussage des Mädchens selbst besorgen
thopo, 13:16h
Welt Online 21.11.2007
Karsten Kammholz
Ziemlich genau 90 Minuten Zeit nahmen sich gestern die drei Richter im Schwurgericht von Antalya, den Missbrauchsprozess um den 17-jährigen Schüler Marco W. aus Uelzen weiter zu verhandeln. Und sie entschieden: Der Junge bleibt in Untersuchungshaft, mindestens bis zum 14. Dezember. Dann wird erneut verhandelt.Marco ist angeklagt, in den Osterferien die 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Er bestreitet den Vorwurf. Seit sieben Monaten sitzt er nun in einem Gefängnis in Antalya.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
Und hier die Reaktionen unserer Politiker darauf:
RP-online 21.11.2007
Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Der Fall zeigt, dass die Türkei nicht reif für den Beitritt in die Europäische Union ist. Mit unserem Verständnis von einem Rechtsstaat ist dieses Verfahren nicht mehr vereinbar.“
FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen: „Haftsachen, insbesondere in Jugendverfahren, sind in allen Rechtsstaaten der Welt mit besonderer Beschleunigung zu bearbeiten. Was wir hier erleben an immer neuen vermeidbaren Verzögerungen ist ein Skandal.“
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte ein Eilverfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof: „Diese Verzögerung des Verfahrens ist nicht akzeptabel. Mit rechtsstaatlichen Maßstäben hat das nichts zu tun.“
Der bayerische Europaminister Söder forderte die Bundesregierung auf, sich stärker für Marco W. einzusetzen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries müsse gegenüber ihrem türkischen Kollegen darauf dringen, «dass hier ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet wird», meinte Söder. Nach sieben Monaten Untersuchungshaft müsse dafür gesorgt werden, «dass es da schnell zu einer Entscheidung kommt». Die erneute Vertagung des Prozesses zeige, dass es in der Türkei «wirklich rechtsstaatliche Defizite gibt».
Lesen Sie auch den Kommentar "Unberechtigte Empörung" von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 08.08.2007.
Ihr Engagement ehrt sie. Aber bitte bedenken Sie: Marco W. sitzt in einem Gefängnis eines souveränen Landes und wird nach den Gesetzen dieses Landes behandelt. Das türkische Recht wurde 2004 gründlich reformiert und den EU-Normen angepasst. Deutsche Juristen haben daran mitgearbeitet.
Gerade Sie (und einige der Genannten meine ich persönlich) haben immer wieder auf die Unabhängigkeit der Richter hingewiesen, die in einem Rechtsstaat oberstes Gebot ist. Jedenfalls haben Sie das getan, wenn Sie auf die skandalösen Verhältnisse an unseren Jugendämtern und Familiengerichten angesprochen wurden, und mit diesem Hinweis haben Sie eine Untersuchung eben dieser Verhältnisse in unserem Lande abgelehnt.
In Deutschland sind viele Kinder in menschenrechtsverletzender Weise in Heimen inhaftiert, teilweise in psychiatrischen Abteilungen und teilweise schon seit Jahren. Diese Kinder kommen selbst dann nicht zu ihren Eltern zurück, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schwerwiegende Grundrechtsverletzungen feststellt. Der einzige Fall, in dem ein Beschluss des EGMR nach zwei Jahren noch immer nicht umgesetzt wurde, stammt aus Deutschland!
Der selbe EGMR hat festgestellt, dass in Deutschland eine wirksame Beschwerde gegen überlange Verfahrensdauer nicht möglich ist. Zahlreiche Familien sind unrettbar zerstört, weil nach jahrelanger Entfremdung die Bindung der Kinder zu ihren Eltern nicht mehr hergestellt werden kann.
Das europäische Parlament zeigt sich überaus besorgt über die Allmacht und die Willkür der deutschen Jugendämter, für die es nicht einmal eine Fachaufsicht gibt, und deren Rechtsaufsicht völlig wirkungslos ist.
Da rechtliche Argumentationen und Appelle seit Jahren nicht gefruchtet haben, lesen Sie wenigestens die Bibel, Matthäus 7, 1-5:
Vom Richtgeist
Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr meßt, wird euch zugemessen werden. Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge? Oder wie kannst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen?, und siehe, ein Balken ist in deinem Auge. Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; danach sieh zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst.
Wer ernsthaft behauptet, die Türkei sei wegen des Falles Marco W. noch nicht reif für den Beitritt zu EU, beantragt damit gleichzeitig den Ausschluss der Bundesrepublik Deutschland. Nicht mehr und nicht weniger.
Karsten Kammholz
Ziemlich genau 90 Minuten Zeit nahmen sich gestern die drei Richter im Schwurgericht von Antalya, den Missbrauchsprozess um den 17-jährigen Schüler Marco W. aus Uelzen weiter zu verhandeln. Und sie entschieden: Der Junge bleibt in Untersuchungshaft, mindestens bis zum 14. Dezember. Dann wird erneut verhandelt.Marco ist angeklagt, in den Osterferien die 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Er bestreitet den Vorwurf. Seit sieben Monaten sitzt er nun in einem Gefängnis in Antalya.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.
Und hier die Reaktionen unserer Politiker darauf:
Türkei nicht reif für Beitritt in EU
RP-online 21.11.2007
Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Der Fall zeigt, dass die Türkei nicht reif für den Beitritt in die Europäische Union ist. Mit unserem Verständnis von einem Rechtsstaat ist dieses Verfahren nicht mehr vereinbar.“
FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen: „Haftsachen, insbesondere in Jugendverfahren, sind in allen Rechtsstaaten der Welt mit besonderer Beschleunigung zu bearbeiten. Was wir hier erleben an immer neuen vermeidbaren Verzögerungen ist ein Skandal.“
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte ein Eilverfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof: „Diese Verzögerung des Verfahrens ist nicht akzeptabel. Mit rechtsstaatlichen Maßstäben hat das nichts zu tun.“
Der bayerische Europaminister Söder forderte die Bundesregierung auf, sich stärker für Marco W. einzusetzen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries müsse gegenüber ihrem türkischen Kollegen darauf dringen, «dass hier ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet wird», meinte Söder. Nach sieben Monaten Untersuchungshaft müsse dafür gesorgt werden, «dass es da schnell zu einer Entscheidung kommt». Die erneute Vertagung des Prozesses zeige, dass es in der Türkei «wirklich rechtsstaatliche Defizite gibt».
Lesen Sie auch den Kommentar "Unberechtigte Empörung" von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 08.08.2007.
Meine Damen und Herren Politiker
Ihr Engagement ehrt sie. Aber bitte bedenken Sie: Marco W. sitzt in einem Gefängnis eines souveränen Landes und wird nach den Gesetzen dieses Landes behandelt. Das türkische Recht wurde 2004 gründlich reformiert und den EU-Normen angepasst. Deutsche Juristen haben daran mitgearbeitet.
Gerade Sie (und einige der Genannten meine ich persönlich) haben immer wieder auf die Unabhängigkeit der Richter hingewiesen, die in einem Rechtsstaat oberstes Gebot ist. Jedenfalls haben Sie das getan, wenn Sie auf die skandalösen Verhältnisse an unseren Jugendämtern und Familiengerichten angesprochen wurden, und mit diesem Hinweis haben Sie eine Untersuchung eben dieser Verhältnisse in unserem Lande abgelehnt.
In Deutschland sind viele Kinder in menschenrechtsverletzender Weise in Heimen inhaftiert, teilweise in psychiatrischen Abteilungen und teilweise schon seit Jahren. Diese Kinder kommen selbst dann nicht zu ihren Eltern zurück, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schwerwiegende Grundrechtsverletzungen feststellt. Der einzige Fall, in dem ein Beschluss des EGMR nach zwei Jahren noch immer nicht umgesetzt wurde, stammt aus Deutschland!
Der selbe EGMR hat festgestellt, dass in Deutschland eine wirksame Beschwerde gegen überlange Verfahrensdauer nicht möglich ist. Zahlreiche Familien sind unrettbar zerstört, weil nach jahrelanger Entfremdung die Bindung der Kinder zu ihren Eltern nicht mehr hergestellt werden kann.
Das europäische Parlament zeigt sich überaus besorgt über die Allmacht und die Willkür der deutschen Jugendämter, für die es nicht einmal eine Fachaufsicht gibt, und deren Rechtsaufsicht völlig wirkungslos ist.
Da rechtliche Argumentationen und Appelle seit Jahren nicht gefruchtet haben, lesen Sie wenigestens die Bibel, Matthäus 7, 1-5:
Vom Richtgeist
Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr meßt, wird euch zugemessen werden. Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge? Oder wie kannst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen?, und siehe, ein Balken ist in deinem Auge. Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; danach sieh zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst.
Wer ernsthaft behauptet, die Türkei sei wegen des Falles Marco W. noch nicht reif für den Beitritt zu EU, beantragt damit gleichzeitig den Ausschluss der Bundesrepublik Deutschland. Nicht mehr und nicht weniger.
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