Sonntag, 20. Januar 2008
 
Schuld war zuerst einmal das Opfer
Idsteiner Sonderschul-Lehrer steht wegen Missbrauchs eines Schülers vor Gericht
Wiesbadener Tagblatt 11.01.2008
Manfred Knispel

Ein Lehrer einer Idsteiner Sonderschule sitzt seit gestern auf der Anklagebank des Wiesbadener Landgerichts. Dem 35 Jahre alten Pädagogen wird vorgeworfen, einen ehemaligen Schüler in neun Fällen sexuell missbraucht zu haben.

Der seit einem halben Jahr von seinem Dienst an einer Idsteiner Schule für Erziehungshilfe suspendierte Lehrer gab am ersten Prozesstag die Anklagevorwürfe weitgehend zu. Doch im Gegensatz zum Staatsanwalt stufte er seine eigene Rolle als eher passiv ein. Es sei fast immer das zur Tatzeit zwölf Jahre alte Opfer gewesen, dass die Initiative ergriffen habe. "Nach anfänglichem Zögern gab ich nach", hieß es in seinem auf mehreren Seiten schriftlich vorbereiteten Geständnis. Auf Bitten des Jungen habe er diesem auch Oralverkehr und andere Gefälligkeiten "gewährt". Heute hingegen, so der Lehrer weiter, "schäme ich mich und verfluche mich dafür".

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Idstein? Liegt das nicht im Rheingau-Taunus-Kreis? Dem Kreis, in dem das Jugendamt rechtskräftige Beschlüsse der Familiengerichte nach Gutdünken missachtet? Dem selben Kreis, der nach den Worten des Landrats einer der familienfreundlichsten Kreise in Deutschland werden will? Da gibt es aber noch viel zu tun!

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Dienstag, 15. Januar 2008
 
Experten dämpfen Hoffnung auf Früherkennung von Kindesmisshandlung
PR-inside.com 15.01.2008
(AP)

Im Kampf gegen Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern dämpft der Gemeinsame Bundesausschuss die Hoffnung auf Abhilfe durch konsequentere Früherkennungsuntersuchungen. «Man kann kein ärztliches Screening auf Misshandlung von Kindern durchführen, dafür gibt es keine wissenschaftliche Basis», sagte der Vorsitzende des Ausschusses von Ärzten und Krankenkassen, Rainer Hess, der «Financial Times Deutschland» (Dienstagausgabe).
Er fügte an: «Bei den aktuell diskutieren Fällen von Kindesmisshandlung hätten zusätzliche Untersuchungen auch gar nichts gebracht. Alle Familien waren ohnehin bei den Behörden bekannt.»

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Damit mehren sich ernstzunehmende Stimmen, die die restriktiven Maßnahmen der Bundesregierung als das enttarnen, was sie wirklich sind:
  • im günstigsten Falle reinen Aktionismus, der zwar alle Eltern entrechtet, die gefährdeten Kinder aber nicht zu schützen vermag,
  • im schlimmsten Falle als einen (weiteren) Versuch des Staates, Kinder in möglichst jungem, also "formbarem", Alter unter seine Aufsicht zu bringen - ein Ziel , das übrigens viele Staaten ganz offen verfolgen.
Möge jeder Leser für sich selbst entscheiden, in welchem Extrem (oder auch in welchem Zwischenzustand) wir uns derzeit befinden.

INITIIS OBSTA!

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Babyklappe ließ sich nicht nach Anleitung öffnen
Erfrorener Säugling in Hannover
FAZ.NET 09.01.2008
FAZ.NET mit dpa

Die Babyklappe in Hannover, vor der Anfang Januar ein totes Baby gefunden wurde, ließ sich nicht entsprechend der Anleitung öffnen. Das habe ein Gutachten des Landeskriminalamts und der Dekra ergeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, am Mittwoch: „Der Hinweis lautete „Ziehen“. Aber mit Ziehen ließ sich die Klappe nicht öffnen.“ Man habe zuvor noch gegen die Klappe drücken müssen.

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Freitag, 14. Dezember 2007
 
Gerichtspräsident besitzt offenbar Kinderpornos
Die Welt 12.12.2007
André Zand-Vakili

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Landessozialgerichts Hamburg, Dr. Michael Ruppelt (54), eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf Kinderpornografie. Beamte durchsuchten jetzt die Hamburger Privatwohnung und die Diensträume des Juristen.

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Donnerstag, 6. Dezember 2007
 
Acht tote Kinder entdeckt - Mütter unter Tatverdacht
Spiegel Online 08.12.2007
Von Jörg Diehl, Darry, und Florian Gathmann, Plauen

Fünf tote Jungen im schleswig-holsteinischen Dorf Darry, drei tote Babys im sächsischen Plauen: In beiden Fällen sollen die Mütter ihre Kinder umgebracht haben. Selbst hartgesottene Ermittler sind entsetzt. In Plauen gar scheinen weitere Leichenfunde nicht ausgeschlossen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Zwei Fakten sind es, die mit dem Mythos aufräumen, verstärkte Kontrollen könnten verhindern, dass Kinder zu Tode kommen:
  • In Darry war die Familie dem Jugendamt offenbar bekannt, so wie viele andere Kinder, über die im Presseblog bereits berichtet wurde. Das hat die fünf Jungen nicht gerettet.
  • In Plauen waren die beiden jüngsten Kinder dem Jugendamt nicht bekannt - genau genommen waren sie keiner Behörde bekannt. Und wen man nicht kennt, nach dem forscht man nicht, bei dem führt man auch keine Kontrolle durch. Was also hätten verschärfte Kontrollen in diesem Fall bewirkt? Abermals nichts.
Nun will ich hier gar nicht behaupten, für alles eine Lösung zu haben. Und dafür, dass misshandelte Kinder in ihrer Familie sterben sollen, wie hier böswillig behauptet wurde, plädiere ich schon gar nicht. Das einzig wichtige Kriterium ist der Schutz der Kinder, und so lange Kinder zu Tode kommen, obwohl sie unter Aufsicht oder sogar in Obhut des Jugendamtes stehen, leistet das Jugendamt keinen Beitrag zum Kinderschutz. Im Gegenteil, vielfach werden Familien willkürlich und ohne Rechtsgrundlage zerstört und damit die Kinder erst recht in Lebensgefahr gebracht (s. z.B. den Fall Haase).

Erst wenn die Handlugen des Jugendamtes von einer unabhängigen Behörde kontrolliert und korrigiert werden können, wird diese Behörde rechtsstaatlichen Kriterien genügen. Bis dahin kann man nur sagen:


CETERUM CENSEO OFFICIUM IUVENTUTIS ESSE ABOLENDUM

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Donnerstag, 29. November 2007
 
Jugendamt weist in Missbrauchsfall Vorwurf zurück
Die Kaiserslauterer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf Kindesmissbrauch gegen Stefan S., den Leiter des Kinderheims "Spatzennest" im pfälzischen Ramsen. Der Fall zieht Kreise.
Wormser Zeitung 29.11.2007
Reinhard Breidenbach

Weil im mittlerweile geschlossenen "Spatzennest" auch Kinder untergebracht waren, die während der so genannten Worms-Prozesse 1994 - 97 ihren Eltern weggenommen wurden, stehen auch das Wormser Jugendamt und das Amtsgericht in seiner Funktion als Familiengericht im Blickpunkt von Kritik. In den Worms-Prozessen waren 24 Erwachsene wegen Kindesmissbrauchs angeklagt, letztlich aber freigesprochen worden. Amtsgericht und Jugendamt Worms verwahren sich nun gegen zwei Vorwürfe: Sie hätten bei der Unterbringung der Kinder im Heim des S. fahrlässig gehandelt; zudem hätten sie pflichtwidrig verhindert, dass die Kinder nach den Freisprüchen zu ihren Eltern zurückkehren konnten.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Mittwoch, 28. November 2007
 
Anonymer Brief belastet Ex-Kinderheimleiter
SWR.de 27.11.2007

Ein anonymes Schreiben belastet den ehemaligen Leiter eines Kinderheims in Ramsen (Donnersbergkreis). Gegen den Mann wird wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung ermittelt. In dem Schreiben, das dem SWR vorliegt, werden konkrete Vorwürfe gegen den 40-Jährigen erhoben.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgenachricht siehe hier.

Das wirklich Tragische wird in dieser Nachricht gar nicht erwähnt: Es handelt sich hier um Kinder, die wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs aus ihren Familien herausgeholt worden waren. Dieser Vorwurf erwies sich später als falsch, und es kam zu einem der größten Justizskandale der Nachkriegsgeschichte (sog. Wormser Prozesse).

Doch gelernt haben wir aus alledem nichts. Der Vorwurf des sexuellem Missbrauchs wird nach wie vor im Scheidungskriegen besonders von Frauen gerne verwendet und führt mit schöner Regelmäßigkeit zum Umgangsausschluss der Väter, der Verein Wildwasser eV. ist so aktiv wie eh und je und hat laut seiner Webseite noch immer nicht begriffen, dass sexuelle Gewalt auch von Frauen ausgehen kann. Ein Pädophiler macht Sozialstunden im Kindergarten und ein Kinderheimleiter spendiert Kindern nun nachträglich den sexuellen Mißbrauch, dessentwegen ihre Eltern bereits angeklagt waren. Der Bürgermeister von Schwerin würde sagen:
"Pech gehabt!"

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Sonntag, 25. November 2007
 
Deutsche Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung lehnt Meldepflicht ab
ad hoc news 24.11.2007
(ddp)

Eine gesetzliche Meldepflicht ist nach Ansicht des Kasseler Kinderarztes Bernd Herrmann kein geeignetes Instrument, um der Vernachlässigung von Kindern vorzubeugen. Oft werde ein Verdacht geäußert, der Familien ins Unglück stürzt, ohne dass etwas vorgefallen sei, sagte das Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, der «Frankfurter Rundschau».

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Den Wortlaut des Interviews finden Sie hier.

Bitte lesen und merken Sie sich die erschreckenden Zahlen:
"In den USA gibt es ein Pflichtmeldesystem. Das führt zu rund 2,5 Millionen Meldungen pro Jahr, von denen sich gut ein Drittel bestätigt. Aber die Kehrseite ist, dass oft ein Verdacht losgetreten wird und Familien ins Unglück gestürzt werden, ohne dass etwas vorgefallen ist."
Das sind pro Jahr 1,6 Millionen unbegründete Verdachtsmeldungen alleine in den USA! Und:
"Ich halte dieses Instrument als alleinige Maßnahme jedoch nicht für geeignet, mehr als einige dramatische Einzelfälle zu erkennen. Für die große Zahl der durch Misshandlung seelisch geschädigten Kinder ist die Untersuchung kein gutes Erkennungsinstrument. Zudem werden Kinder auch zwischen Vorsorgeterminen misshandelt."

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Samstag, 24. November 2007
 
"In diesem Fall Pech gehabt"
Das Entsetzen über den Tod der fünfjährigen Lea-Sophie aus Schwerin ist groß, das Jugendamt steht in der Kritik. Oberbürgermeister Norbert Claussen stellt sich schützend vor die Mitarbeiter der Behörde - und bietet eine befremdliche Interpretation des Geschehens.
Spiegel Online 23.11.2007
pad/dpa

Von Schuldzuweisungen will Schwerins Oberbürgermeister nichts wissen: Das Jugendamt könne nicht jede Familie kontrollieren, sagte Norbert Claussen (CDU) heute bei einer Pressekonferenz. "Es hätte in jeder anderen Stadt passieren können, und der, dem es passiert ist, hat in diesem Fall Pech gehabt", fügte Claussen hinzu.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.

Natürlich darf der folgende Satz nicht fehlen:
"Vorschriftsmäßig, ordnungsgemäß und sachgerecht" sei das Verhalten der Jugendamtsmitarbeiter gewesen, sagte Oberbürgermeister Claussen.
Dieser Satz liegt dem Presseblog in dutzenden von amtlichen Schreiben vor. Selbst in Fällen, in denen den Jugendamtsmitarbeitern Verstöße gegen Gesetze oder Gerichtsbeschlüsse nachgewiesen werden können, beschränkt sich die amtliche Stellungnahme auf diesen einen Satz.

Bisher hat die Familienministerin derartige Vorfälle zum Anlass genommen, um noch intensivere Kontrolle der Eltern und Ausweitung der Befugnisse der Jugendämter zu fordern. Erstmals kommen nun auch von ihr andere Töne:

Von der Leyen kritisiert Schweriner Jugendamt im Fall Lea-Sophie


Focus Online 24.11.2007
dpa

Nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen Kritik am Vorgehen des Schweriner Jugendamts geübt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt vorschriftsmäßig gehandelt hat, sagte die Ministerin der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Die Eltern Lea-Sophies seien als auffällig bekannt gewesen. Da hätte man nachhaken müssen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Christopher Schäfer in der Schweriner Volkszeitung vom 24.11.2007.

Bleibt zu hoffen, dass das alles kein Theaterdonner ist und die Jugendämter nun endlich einer wirksamen Kontrolle unterstellt werden. Das europäische Parlament betrachtet die deutschen Verhältnisse schon seit einiger Zeit mit wachsender Besorgnis. Wann wacht Berlin auf?

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Freitag, 23. November 2007
 
Fünfjährige offenbar verhungert
Stern.de 21.11.2007
AP

Ein von seinen Eltern vernachlässigtes fünfjähriges Mädchen ist in Schwerin verhungert. Das Kind war am Dienstagabend in äußerst kritischem Zustand von einem Notarzt in das Klinikum Schwerin gebracht worden, wo es trotz aller Rettungsversuche wenige Stunden später starb. Die 23-jährige Mutter und der 26 Jahre alte Vater wurden am Mittwoch wegen des dringenden Tatverdachts der Tötung durch Unterlassung vorläufig festgenommen, wie Oberstaatsanwalt Christian Pick sagte. Das Kind wurde laut Picks nach der Alarmierung eines Notarztes in einer Wohnung im Plattenbau-Stadtteil Lankow vorgefunden. Ein Mann soll den Notarzt gerufen haben.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgemeldung siehe hier.

Fall Lea-Sophie: Schweriner Bürgermeister: Lücken im System


Die Zeit 23.11.2007

Au weia! Das klingt nach Kritik! Sollte hier tatsächlich ein Fehler des Jugendamtes zugegeben werden? Doch der Wortlaut der Meldung beruhigt uns:

Den Mitarbeitern des Amtes könne nach bisherigem Kenntnisstand kein Versäumnis vorgeworfen werden. Das Jugendamt habe nach bisherigem Kenntnisstand "vorschriftsmäßig, ordnungsgemäß und sachgerecht" gehandelt. Leider habe ein Mitarbeiter jedoch im Rahmen seiner Kompetenzen eine Entscheidung getroffen, die sich "im Nachhinein als nicht richtig" herausgestellt habe, sagte Claussen.
Lesen Sie die vollständige Bachricht hier.

Na bitte, wussten wir's doch.

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