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Mittwoch, 27. Juni 2007
EU-Präsidentschaft: Zypries zieht Bilanz
thopo, 19:28h
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz erreichten Fortschritten.
Bundesministerium der Justiz - Pressemitteilung 27. 06. 2007
„Europas Bürgerinnen und Bürger werden künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei Unterhalts – und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg, mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21 Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Wie es um die Rechte von Eltern wirklich steht, lesen Sie hier.
Und was die Europäische Union angeht, sehen Sie hier.
Bundesministerium der Justiz - Pressemitteilung 27. 06. 2007
„Europas Bürgerinnen und Bürger werden künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei Unterhalts – und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg, mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21 Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Wie es um die Rechte von Eltern wirklich steht, lesen Sie hier.
Und was die Europäische Union angeht, sehen Sie hier.
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Anklage unerwünscht
thopo, 19:18h
Korruption und Willkür in der deutschen Justiz
Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm
Eichborn-Verlag, Juni 2007
Die Autoren schildern an ganz unterschiedlichen Beispielen, dass Willkür und Korruption bei den deutschen Gerichten keine Einzelfälle sind, sondern sich flächendeckend über alle unterschiedlichen Formen der Gerichtsbarkeiten ausgebreitet haben. Dabei bewirken Staatsanwälte und Richter nicht die Lösung ungerechter Verhältnisse, sondern sind selbst ein Teil des Problems.
Vollständige Rezension siehe hier.
Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm
Eichborn-Verlag, Juni 2007
Die Autoren schildern an ganz unterschiedlichen Beispielen, dass Willkür und Korruption bei den deutschen Gerichten keine Einzelfälle sind, sondern sich flächendeckend über alle unterschiedlichen Formen der Gerichtsbarkeiten ausgebreitet haben. Dabei bewirken Staatsanwälte und Richter nicht die Lösung ungerechter Verhältnisse, sondern sind selbst ein Teil des Problems.
Vollständige Rezension siehe hier.
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Il Principe (Der Fürst)
thopo, 13:54h
Niccolò Macchiavelli 1532
Die Handlungen aller Menschen und besonders die eines Herrschers, der keinen Richter über sich hat, beurteilt man nach dem Enderfolg. Ein Herrscher braucht also nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die Mittel dazu stets für ehrenvoll angesehen und von jedem gelobt.
Dieses Zitat stammt aus der lesenswerten Seite www.gewaltenteilung.de.
Variante: Das Jugendamt braucht also Kinder nur wegzunehmen und sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegzusetzen, so werden die Mittel dazu ...
Auf der Seite "Gewaltenteilung/Beiträge" wird eine ganze Reihe von Abhandlungen zitiert, die sich vorwiegend mit der richterlichen Unabhängigkeit befassen. Allerdings trifft Vieles davon auch auf die Machtposition der Jugendämter zu. Zwei weitere Beispiele, die jedoch nicht die Lektüre der ganzen Seite ersetzen können:
"Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen."
Vom Geist der Gesetze (L'Esprit des Lois)
Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu 1748
"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Justizminister ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden."
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 06. 01. 2006
Was Frau Zypries und die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen hier über die Justizverwaltung gesagt haben, gilt natürlich auch für alle anderen Verwaltungen. Warum sollte ausgrechnet das Jugendamt sich nicht an rechtskräftige Gerichtsentscheidungen halten müssen? Die Antwort gab Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden:
"Die deutsche Justiz ist fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt - der Exekutive - gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet."
Vorfragen richterlicher Ethik, 2003
Die Handlungen aller Menschen und besonders die eines Herrschers, der keinen Richter über sich hat, beurteilt man nach dem Enderfolg. Ein Herrscher braucht also nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die Mittel dazu stets für ehrenvoll angesehen und von jedem gelobt.
Dieses Zitat stammt aus der lesenswerten Seite www.gewaltenteilung.de.
Variante: Das Jugendamt braucht also Kinder nur wegzunehmen und sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegzusetzen, so werden die Mittel dazu ...
Auf der Seite "Gewaltenteilung/Beiträge" wird eine ganze Reihe von Abhandlungen zitiert, die sich vorwiegend mit der richterlichen Unabhängigkeit befassen. Allerdings trifft Vieles davon auch auf die Machtposition der Jugendämter zu. Zwei weitere Beispiele, die jedoch nicht die Lektüre der ganzen Seite ersetzen können:
"Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen."
Vom Geist der Gesetze (L'Esprit des Lois)
Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu 1748
"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Justizminister ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden."
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 06. 01. 2006
Was Frau Zypries und die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen hier über die Justizverwaltung gesagt haben, gilt natürlich auch für alle anderen Verwaltungen. Warum sollte ausgrechnet das Jugendamt sich nicht an rechtskräftige Gerichtsentscheidungen halten müssen? Die Antwort gab Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden:
"Die deutsche Justiz ist fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt - der Exekutive - gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet."
Vorfragen richterlicher Ethik, 2003
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Jugendamty stosują brutalne metody
thopo, 02:31h
Die Jugendämter wenden brutale Methoden an
Rzeczpospolita 08. 06. 2007
Aleksandra Rybińska
... nazwać pewnego rodzaju dyskryminacją? Potwierdziła to nawet przedstawicielka rządu niemieckiego - chociażby w odniesieniu do sprawy pana Pomorskiego. Według niej Jugendamt postępował niewłaściwie, nie pozwalając mu na rozmowę z córką po polsku. Niektórzy skarżący żądają likwidacji Jugendamtów. Czy jest to możliwe? Jugendamt to instytucja. Nie ma indywidualnej odpowiedzialności przed sędzią i przed rodzicami, jak ......
Wenn's dem Verständnis dient: Hier die Übersetzung von Beata Prokrzeptowicz
Wir dürfen fordern, dass die Jugendämter nicht gegen die Grundrechte der Menschen verstoßen – sagt Marcin Libicki, der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Europaparlaments.
Rz: Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat gestern über die Beschwerden der Polen verhandelt, denen die deutschen Ämter (Jugendämter) nach dem Zerfall ihrer Ehe mit den deutschen Staatsbürgern verboten haben, mit eigenen Kindern Polnisch zu sprechen oder ihre Kinder automatisch dem deutschen Exehepartner zugesprochen haben.
Der Petitionsausschuss hat entschieden, dass die Sache während der Plenarsitzung des Europaparlaments verhandelt werden wird. Kann man schon jetzt sagen, dass die Beschwerdeführer einen Erfolg erzielt haben?
ML: Während der Diskussion hat die Mehrheit der Abgeordneten sich dafür ausgesprochen, dass das Problem schnellstens gelöst wird. Das deutsche Mitglied des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Rainer Wieland hat die Vorschriften verteidigt, auf deren Grundlage die Jugendämter arbeiten. Seiner Meinung nach, kann es keine Rede von der Germanisierung geben. Der Ausschuss hat jedoch einstimmig darüber entschieden, dass die Prozedur eingeleitet wird, die Sache zur Parlamentsdebatte einzubringen.
Wir sprechen immer über die Polen. Aber es geht hier nicht nur um polnische Eltern…
Die Angelegenheit ist mit polnischen Eltern angefangen, die besonders aktiv sind. Es hat sich aber herausgestellt, dass das Problem eine internationale Dimension hat. Das betrifft nicht nur die Polen, aber auch die Franzosen, Belgier und Amerikaner. Ich betone jedoch, es wurde nicht so das deutsche Recht kritisiert, sondern die Praktiken der Jugendämter. Und diese sind in manchen Fällen ungewöhnlich brutal. Eine der Mütter erzählte, als die Polizei kam, um ihr gemäß des auf die Empfehlung des Jugendamts ergangenen Gerichtsurteils das Kind wegzunehmen, ist sie in ihrem Haus mit Hunden erschienen.
Wie sollte man gegen solche Methoden kämpfen? Kann das Europaparlament den Druck auf die deutsche Regierung ausüben?
Wenn es zu einer Debatte im Parlament kommt, ist der politische Druck so stark, dass die Regierung des Mitgliedslandes oft nachgibt. Auf diese Art und Weise haben wir u.a. bewirkt, dass es zur Änderung des Rechtes in Griechenland kam, auf dessen Grundlage Autos beliebig konfisziert werden dürften unter dem Vorwand, dass diese geschmuggelt wurden. Ein Land, welches unter Beschuss ist, befürchtet, wenn es nicht die Empfehlungen des EP befolgt, wird sich der Sache die Europäische Kommission oder der Europäische Gerichtshof annehmen. Diese können konkrete Sanktionen auferlegen. Wir alle kennen die Geschichte von Rospuda.
Hat die gestrige Sitzung des Petitionsausschusses bestätigt, dass das Vorgehen der Jugendämter eine Art der Diskriminierung genannt werden darf?
Das hat sogar die Vertreterin der deutschen Regierung bestätigt – schon alleine bezüglich der Sache Herrn Pomorski. Ihrer Meinung nach, war das Vorgehen des Jugendamtes nicht richtig, in dem es ihm nicht erlaubt hat, mit der eigenen Tochter Polnisch zu sprechen.
Manche der Beschwerdeführer fordern die Liquidierung der Jugendämter. Ist das möglich?
Das Jugendamt ist eine Institution. Es trägt keine individuelle Verantwortung vor einem Richter und auch nicht vor den Eltern, so wie das im Falle eines individuellen Vormunds ist, der in Polen vorzufinden ist. Die Angestellten der Jugendämter bleiben oft anonym. Es kommt zu den Fällen der bürokratischen Rücksichtslosigkeit. Wir können nicht die Auflösung dieser Ämter beantragen. Wir können lediglich fordern, dass diese nicht gegen die elementarsten Menschenrechte verstoßen.
Kennt man die deutsche Gehorsamkeit, so kann man sich vorstellen, wenn entsprechende Empfehlung kommt, wird diese auch befolgen werden.
Rzeczpospolita 08. 06. 2007
Aleksandra Rybińska
... nazwać pewnego rodzaju dyskryminacją? Potwierdziła to nawet przedstawicielka rządu niemieckiego - chociażby w odniesieniu do sprawy pana Pomorskiego. Według niej Jugendamt postępował niewłaściwie, nie pozwalając mu na rozmowę z córką po polsku. Niektórzy skarżący żądają likwidacji Jugendamtów. Czy jest to możliwe? Jugendamt to instytucja. Nie ma indywidualnej odpowiedzialności przed sędzią i przed rodzicami, jak ......
Wenn's dem Verständnis dient: Hier die Übersetzung von Beata Prokrzeptowicz
Wir dürfen fordern, dass die Jugendämter nicht gegen die Grundrechte der Menschen verstoßen – sagt Marcin Libicki, der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Europaparlaments.
Rz: Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat gestern über die Beschwerden der Polen verhandelt, denen die deutschen Ämter (Jugendämter) nach dem Zerfall ihrer Ehe mit den deutschen Staatsbürgern verboten haben, mit eigenen Kindern Polnisch zu sprechen oder ihre Kinder automatisch dem deutschen Exehepartner zugesprochen haben.
Der Petitionsausschuss hat entschieden, dass die Sache während der Plenarsitzung des Europaparlaments verhandelt werden wird. Kann man schon jetzt sagen, dass die Beschwerdeführer einen Erfolg erzielt haben?
ML: Während der Diskussion hat die Mehrheit der Abgeordneten sich dafür ausgesprochen, dass das Problem schnellstens gelöst wird. Das deutsche Mitglied des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Rainer Wieland hat die Vorschriften verteidigt, auf deren Grundlage die Jugendämter arbeiten. Seiner Meinung nach, kann es keine Rede von der Germanisierung geben. Der Ausschuss hat jedoch einstimmig darüber entschieden, dass die Prozedur eingeleitet wird, die Sache zur Parlamentsdebatte einzubringen.
Wir sprechen immer über die Polen. Aber es geht hier nicht nur um polnische Eltern…
Die Angelegenheit ist mit polnischen Eltern angefangen, die besonders aktiv sind. Es hat sich aber herausgestellt, dass das Problem eine internationale Dimension hat. Das betrifft nicht nur die Polen, aber auch die Franzosen, Belgier und Amerikaner. Ich betone jedoch, es wurde nicht so das deutsche Recht kritisiert, sondern die Praktiken der Jugendämter. Und diese sind in manchen Fällen ungewöhnlich brutal. Eine der Mütter erzählte, als die Polizei kam, um ihr gemäß des auf die Empfehlung des Jugendamts ergangenen Gerichtsurteils das Kind wegzunehmen, ist sie in ihrem Haus mit Hunden erschienen.
Wie sollte man gegen solche Methoden kämpfen? Kann das Europaparlament den Druck auf die deutsche Regierung ausüben?
Wenn es zu einer Debatte im Parlament kommt, ist der politische Druck so stark, dass die Regierung des Mitgliedslandes oft nachgibt. Auf diese Art und Weise haben wir u.a. bewirkt, dass es zur Änderung des Rechtes in Griechenland kam, auf dessen Grundlage Autos beliebig konfisziert werden dürften unter dem Vorwand, dass diese geschmuggelt wurden. Ein Land, welches unter Beschuss ist, befürchtet, wenn es nicht die Empfehlungen des EP befolgt, wird sich der Sache die Europäische Kommission oder der Europäische Gerichtshof annehmen. Diese können konkrete Sanktionen auferlegen. Wir alle kennen die Geschichte von Rospuda.
Hat die gestrige Sitzung des Petitionsausschusses bestätigt, dass das Vorgehen der Jugendämter eine Art der Diskriminierung genannt werden darf?
Das hat sogar die Vertreterin der deutschen Regierung bestätigt – schon alleine bezüglich der Sache Herrn Pomorski. Ihrer Meinung nach, war das Vorgehen des Jugendamtes nicht richtig, in dem es ihm nicht erlaubt hat, mit der eigenen Tochter Polnisch zu sprechen.
Manche der Beschwerdeführer fordern die Liquidierung der Jugendämter. Ist das möglich?
Das Jugendamt ist eine Institution. Es trägt keine individuelle Verantwortung vor einem Richter und auch nicht vor den Eltern, so wie das im Falle eines individuellen Vormunds ist, der in Polen vorzufinden ist. Die Angestellten der Jugendämter bleiben oft anonym. Es kommt zu den Fällen der bürokratischen Rücksichtslosigkeit. Wir können nicht die Auflösung dieser Ämter beantragen. Wir können lediglich fordern, dass diese nicht gegen die elementarsten Menschenrechte verstoßen.
Kennt man die deutsche Gehorsamkeit, so kann man sich vorstellen, wenn entsprechende Empfehlung kommt, wird diese auch befolgen werden.
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Zweierlei Maß
thopo, 02:07h
Fall Käßmann: Evangelische Kirche suspendiert Kritiker
Junge Freiheit 22. 06. 2007
Wolfgang Fenske
Margot Käßmann ist im Amt, Werner Führer wurde suspendiert. Die eine ist Bischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, der andere ist Oberkirchenrat der Evanglisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe. Die eine hat sich nach 26 Ehejahren von ihrem Ehemann scheiden lassen, der andere hat die Bischöfin dafür kritisiert, dass sie trotz Ehescheidung in ihrem Amt verblieben ist. Am 12. Juni wurde Führer vom Landeskirchenrat, dem kirchenleitenden Gremium, dem er selbst angehört, für drei Monate von seinem Dienst suspendiert.
Die Nachricht wird hier zitiert.
Junge Freiheit 22. 06. 2007
Wolfgang Fenske
Margot Käßmann ist im Amt, Werner Führer wurde suspendiert. Die eine ist Bischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, der andere ist Oberkirchenrat der Evanglisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe. Die eine hat sich nach 26 Ehejahren von ihrem Ehemann scheiden lassen, der andere hat die Bischöfin dafür kritisiert, dass sie trotz Ehescheidung in ihrem Amt verblieben ist. Am 12. Juni wurde Führer vom Landeskirchenrat, dem kirchenleitenden Gremium, dem er selbst angehört, für drei Monate von seinem Dienst suspendiert.
Die Nachricht wird hier zitiert.
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