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Dienstag, 16. Oktober 2007
 
Elternrecht auf die eigene Entscheidung
Oberlandesgericht Hamm: Vierjähriges Mädchen aus Minden darf nach zehn Monaten im Wachkoma sterben
Mindener Tageblatt 16.10.2007
Hartmut Nolte

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer bundesweit Aufsehen erregenden Entscheidung das Recht der Eltern von schwersterkrankten Kindern gestärkt. Es erlaubt einem Mindener Ehepaar ihre kleine, im Wachkoma liegende Tochter sterben zu lassen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Das Schicksal des Kindes ist schrecklich genug. Doch selbst hier muss sich das Jugendamt einmischen. Die Eltern hatten mit Sicherheit andere Sorgen. trotzdem wurde ihnen zugemutet, das Oberlandesgericht anzurufen, um ihrem Kind ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

Unverständlich ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Nach Lage der Dinge waren sich in Minden alle Ärzte einig, dass das Mädchen jemals wieder gesund oder auch nur schmerzfrei werden könne. Trotzdem hat das BVerfG die Entscheidung des OLG ausgesetzt. Das selbe BVerfG hat den Fall eines gesunden Schwerbehinderten, für den aufgrund seiner Behinderung akute Gefahr für Leben und Gesundheit bestand, gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Klar, denn diese Gefahr war ja gerade vom Jugendamt erst hervorgerufen worden. Und wie der Fall Görgülü zeigt, ist das BVerfG gegen ein Jugendamt machtlos.

Unsere Politiker erklären immer noch, wie stolz sie darauf sind, dass die Bürger Vertrauen in den Rechtsstaat haben. Wissen sie nicht, wie es an der Basis aussieht? Haben sie nicht aus dem Fall der DDR gelernt, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht? Das steht nicht nur in unserem Grundgesetz, das hat sich über kurz oder lang bisher noch überall bewahrheitet. Denn eines steht fest:


"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Das sagte kein geringerer als Roman Herzog, der es als ehemaliger Bundespräsident und ehemaliger Präsident des Bundesverfassunsgerichts wissen muss).

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