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Freitag, 26. Oktober 2007
 
Gerichtshof stärkt Rechte von Vätern Fall Görgülü: Anwältin fordert Konsequenzen
Der Tagesspiegel 16.10.2007
Tsp

Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im Sorgerechtsstreit des türkischen Vaters Kazim Görgülü hat dessen Rechtsanwältin die zuständigen Ämter zum Handeln aufgefordert. Es habe Urteile der Gerichte bislang nur schleppend umgesetzt, sagte die Bochumer Fachanwältin für Familienrecht Azime Zeycan dem Tagesspiegel. Sie hoffe jetzt, dass „die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts den BGH-Beschluss verstehen und sich daran halten. Das Ergebnis ist: Der Junge muss jetzt zügig zu seinem Vater.“ Der Vater werde in seinem Verhalten vom BGH in allen Punkten bestätigt.

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Wieder einmal hat Vater Görgülü von einem hohen Gericht Recht bekommen. Die Frage ist nur: wird der Beschluss auch umgesetzt werden? Skandalös ist, dass der BGH überhaupt noch eingeschaltet werden musste, denn ähnliche Beschlüsse haben bereits das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefasst. Doch die wurden von den zuständigen Behördeneinfach ausgehebelt. Dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist, noch dazu ohne Konsequenzen für die handelnden Personen, beschäftigt nun unter anderem das Europäische Parlament.

Mit diesem Rechtsverständnis ist Deutschland bereits mehrfach dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte
aufgefallen. Wären wir nicht bereits Mitglied der EU, hätten wir derzeit wohl kaum Aussichten, aufgenommen zu werden.
Auch im Inland ist die Kluft zwischen Politik und Bürgern so tief wie nie.

Der "Fall Görgülü" hat internationale Berühmtheit erlangt. Unabhängig von allen juristischen Erwägungen zeugt er nicht gerade für besondere Familienfreundlichkeit in diesem Staate. Man darf gespannt sein, ob dieser Beschluss des BGH nun endlich befolgt werden wird.

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Darum will das Jugendamt die süßen Geschwister trennen
Bild.T-Online 26.10.2007
S. Kuschel, D. Imöhl und C. Vejr

Die Geschwister Vanessa (3) und Tim (2) aus Schwerte (NRW) – ihr Schicksal bewegt ganz Deutschland.

Die Kinder lebten in einer Alkoholikerfamilie, wurden vom Jugendamt befreit. Vor zehn Monaten nahmen Wolfgang (56) und Iris K. (53) die beiden vorübergehend bei sich auf.

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Folgenachricht siehe hier.

Ein Beitrag im gewohnt emotionsgeladenen Bild-Zeitungs-Stil. Doch hier ist dieser Stil sogar angebracht. Welches Thema, wenn nicht das Kindeswohl, wäre besser geeignet, Emotionen zu schüren? Und welche behörde, wenn nicht das Jugendamt, setzt sich mit kalter Bürokratie über die Empfindungen der Kinder und ihrer Eltern hinweg?

Bravo Bild! Das Thema muss an die Öffentlichkeit gebracht werden. Zu viele Berichte sind bereits unterdrückt worden. Aktuelles Beispiel: Die Webseite der ARD-Sendung "Report München". Dort fehlt seit kurzem der Beitrag über deutsche Jugendämter, der am 22. 11. ausgestrahlt worden war.

Lassen Sie sich nicht beirren und bleiben Sie am Ball!

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