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Mittwoch, 31. Oktober 2007
 
SPD verabschiedet "Hamburger Programm"
SPIEGEL Online 28.10.2007
hen/AP/dpa

Klare Mehrheit: Mit nur zwei Gegenstimmen hat die SPD auf dem Hamburger Bundesparteitag ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Das "Hamburger Programm" löst das "Berliner Manifest" von 1989 ab.
Parteichef Beck sprach von einem "großen Moment".

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Übrigens: In einer emotional geführten Debatte wurde auch der Satz - "Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden" - aufgenommen.

Damit rückt die SPD unmittelbar in die Nähe der CDU: "Wir müssen die Gesellschaft für die Frauen verändern." Das ist politische Geschlechtsumwandlung, sonst nichts!

Das Frauenstatut der Bündnisgrünen bewegt sich schon längst jenseits von Gut und Böse, wie zwei Gedankenexperimente zeigen: Experiment Nr. 1 und Experiment Nr. 2. Diese beiden Experimente haben ihrem Verfasser ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung beschert.

Was die Damen fordern, ist nicht Gleichberechtigung, sondern das Matriarchat. Für Männer ist in diesem Land kein Platz mehr. Die Lösung für dieses Problem finden wir in der Wikipedia.

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Maischberger: Vorsicht, Justizirrtum!
Da zur Zeit immer mehr kritische Beiträge aus dem Internet verschwinden, anbei ein Hinweis auf die Sendung "Menschen bei Maischberger" vom 17.05.2007.
Eines der Hauptthemen waren die sog. "Wormser Prozesse".

Klicken Sie zunächst hier und dort auf den Link zur Sendung.

Auch hier kommt wieder die Selbstgerechtigkeit der Richter zum Vorschein: "Sie sind jetzt Opfer eines Justizirrtums, aber das ist ein Fall von 10.000". Man vergleiche das mit anderen Aussagen in diesem Presseblog.

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Blechinger für Stärkung von Familiengerichten
pr-inside 29.10.2007
(ddp-lbg)

Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) hat den Bundesgesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kinderwohls begrüßt. «Damit wird die Rolle der Justiz in der Jugendhilfe gestärkt, Familiengerichte können schneller als zuvor reagieren, wenn Eltern nicht willens oder in der Lage sind, sich ausreichend um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern», sagte Blechinger am Montag auf einer deutsch-polnischen Kinderschutzkonferenz im uckermärkischen Groß Pinnow.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

"Familiengerichte können schneller als zuvor reagieren" - das stimmt nicht. Wahr ist: Der bisher zwingend vorgeschriebene Nachweis fällt weg, dass "Eltern nicht willens oder in der Lage sind, sich ausreichend um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern". Denn den hatte das Jugendamt trotz seiner Bemühungen bisher nicht immer führen können. In diesem Punkt ist wenigstens der Gesetzentwurf der Bundesregierung ehrlich.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – zwischen Erfolg und Kollaps
Vortrag beim Deutschen Juristinnenbund 19.04.2007
Dr. h.c. Renate Jaeger, Richterin am EGMR, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D.

Zu den am meisten gestellten Fragen gehört: „Womit beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eigentlich?“ und „Braucht Deutschland einen solchen Gerichtshof? Wir haben doch das Bundesverfassungsgericht!“

Lesen Sie den Wortlaut des Vortrags hier.

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Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des...
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Deutscher Bundesrat Drucksache 550/07
10.08.2007

Aus der Begründung:
In der Praxis sind ein konkretes Fehlverhalten der Eltern und seine Kausalität für die Kindeswohlgefährdung häufig schwer nachzuweisen. ... Aus diesen Gründen stellt das Tatbestansmerkmal des "elterlichen Erziehungsversagens" eine hohe Hürde dar, die in der Praxis häufig eine frühe Einschaltung des Familiengerichts verhindert. ... Mit Blick auf die oben dargelegten Probleme hat die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht in ihrem Abschlussbericht vom 17. November 2006 vorgeschlagen:
- die Voraussetzung des "elterlichen Erziehungsversagens" in der Generalnorm des § 1666 Abs. 1 BGB zu streichen und damit Tatbestandshürden für die Anrufung des Familiengerichts abzubauen.

Lesen Sie den vollständigen Entwurf hier.
Die Bundestags-Drucksache dazu gibt es hier.
Folgenachricht siehe hier.

Deutlicher kann man es nicht ausdrücken: "Da wir oft das Versagen der Eltern nicht nachweisen können, schaffen wir halt die Nachweispflicht ab. Dann reichen künftig schon Vermutungen aus, um Eltern ihre Kinder zu entziehen." Das alles vollzieht sich heimlich, still und leise, ohne Information des Bürgers!

Ebenso deutlich muss geantwortet werden: Diese Gesetzesänderung hätte Kevin, André und andere Kinder nicht gerettet. Nach den zugänglichen Informationen sind diese Kinder ums Leben gekommen, weil die Jugendämter nicht eingegriffen haben, obwohl sie um ihre Gefährdung wussten. Was wir brauchen ist eine bessere Ausbildung der Jugendamtsmitarbeiter. Wenn eine Sozialpädagogin zwei Wochen lang angeblich nicht bemerkt, dass ein Kleinkind großflächige blaue Flecken am Kopf hat, dann ist diese Frau für ihren Job nicht geeignet.

Nicolas Chamfort hat formuliert: "Manche Dinge lassen sich nur legalisieren, nicht legitimieren." Die Absenkung der Eingriffsschwelle dient einzig und allein dem Zweck, willkürliche Herausnahmen durch das Jugendamt zu rechtfertigen. In Zeiten, in denen die Unkontrollierbarkeit der Jugendämter den Unmut und die Bestürzung des europäischen Parlaments erregt, führt dieser Weg in die falsche Richtung.

Was wir brauchen, sind nicht allmächtige Jugendamts-Mitarbeiter, sondern ein Regelwerk, das die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet und Behörden-Mitarbeiter, die diese Regeln auch tatsächlich einhalten. Man kann nur an Bundestag und Bundesrat appellieren, nicht in blinden Aktivismus zu verfallen, sondern ihre Entscheidungen sorgfältig zu überdenken.

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