... newer stories
Alle Einträge von
Donnerstag, 1. November 2007
"Das Jugendamt hat immer Recht"
thopo, 16:31h
Interview mit Heribert Giebels
Die ZEIT 18.06.2003
Sabine Rückert
ZEIT: Wer kontrolliert das Jugendamt?
Giebels: Es unterliegt keiner Kontrolle. Es gibt nur die Rechtsaufsicht, die von der Obersten Landesjugendbehörde, den Innen- oder Sozialministerien der Länder wahrgenommen wird. Außerdem gibt es eine interne Fachaufsicht oder Supervision im Jugendamt selbst. Ich weiß aber, dass bis in den Petitionsausschuss des Bundestages sehr, sehr viele Beschwerden aus der Bevölkerung eintreffen über die Arbeit der Jugendämter.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Lesen Sie unbedingt auch, was nach dem Interview mit Heribert Giebels passierte:
Michael Jungmann
Den Betriebsfrieden im Jugendamt des Saarpfalz-Kreises sieht Landrat Clemens Lindemann gestört. Ein Beamter hatte ein kritisches Interview über die Praxis in Jugendämtern gegeben. Er wurde deshalb versetzt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das ist das Jugendamt, wie man es immer wieder erlebt: Kritiker werden plattgemacht, Medienberichterstattung be- und verhindert, kritische Journalisten mit astronomischen "Schadenersatz"forderungen überzogen. Die eigenen Mitarbeiter bleiben ungeschoren, solange sie sich nicht kritisch äußern.
Doch welche Spur der Verwüstung hinterlassen sie bisweilen: Zerstörte Familien, zerstörte Leben bis hin zum Suizid, zerstörte Existenzen - aus gutsituierten Menschen werden Hartz IV-Empfänger. Meistens endet die Geschichte hier. Wenn es aber tatsächlich einmal gelingen sollte, einem Jugendamts-Mitarbeiter Fehlverhalten nachzuweisen, passiert - gar nichts!
Jugendämter haben das Privileg, sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen zu können - und zwar straffrei. Entschädigungen für die Opfer gibt es nicht oder kaum. Dabei haben die Jugendämter und ihre Dienstvorgesetzten längst Maßstäbe gesetzt: Wer wegen eines Zeitungsartikels Entschädigungsansprüche in Höhe von 250.000 € (Zweihundertfünfzigtausend Euro) geltend macht, muss freiwillig eine Entschädigung in mindestens gleicher Höhe anbieten, wenn er rechtswidrigen Verhaltens überführt wird. Das gebietet das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
Doch so lange die Bundesrepublik der Meinung ist, die Tatsache dass ein Kind zu seinen Eltern zurückkehrt, sei bereits Entschädigung genug, ist das Risiko der Jugendämter sehr gering. Ja, es ist sogar gleich Null, denn für die Verfehlungen ihrer Mitarbeiter haften die Ämter (wenn sie haften, und die finanzieren sich aus unseren Steuern. Was sagen eigentlich die Rechnungshöfe und der Bund der Steuerzahler dazu?
Eine Entschuldigung gibt es natürlich auch nicht. Dabei würde die gar nichts kosten. Aber man entschuldigt sich halt nur dann, wenn man einen Fehler gemacht hat. Und nun wird es Zeit, auf die Überschrift zu verweisen: "Das Jugendamt hat immer Recht"
Die ZEIT 18.06.2003
Sabine Rückert
ZEIT: Wer kontrolliert das Jugendamt?
Giebels: Es unterliegt keiner Kontrolle. Es gibt nur die Rechtsaufsicht, die von der Obersten Landesjugendbehörde, den Innen- oder Sozialministerien der Länder wahrgenommen wird. Außerdem gibt es eine interne Fachaufsicht oder Supervision im Jugendamt selbst. Ich weiß aber, dass bis in den Petitionsausschuss des Bundestages sehr, sehr viele Beschwerden aus der Bevölkerung eintreffen über die Arbeit der Jugendämter.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Lesen Sie unbedingt auch, was nach dem Interview mit Heribert Giebels passierte:
Strafversetzung nach Interview
Saarbrücker Zeitung 13.12.2003Michael Jungmann
Den Betriebsfrieden im Jugendamt des Saarpfalz-Kreises sieht Landrat Clemens Lindemann gestört. Ein Beamter hatte ein kritisches Interview über die Praxis in Jugendämtern gegeben. Er wurde deshalb versetzt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das ist das Jugendamt, wie man es immer wieder erlebt: Kritiker werden plattgemacht, Medienberichterstattung be- und verhindert, kritische Journalisten mit astronomischen "Schadenersatz"forderungen überzogen. Die eigenen Mitarbeiter bleiben ungeschoren, solange sie sich nicht kritisch äußern.
Doch welche Spur der Verwüstung hinterlassen sie bisweilen: Zerstörte Familien, zerstörte Leben bis hin zum Suizid, zerstörte Existenzen - aus gutsituierten Menschen werden Hartz IV-Empfänger. Meistens endet die Geschichte hier. Wenn es aber tatsächlich einmal gelingen sollte, einem Jugendamts-Mitarbeiter Fehlverhalten nachzuweisen, passiert - gar nichts!
Jugendämter haben das Privileg, sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen zu können - und zwar straffrei. Entschädigungen für die Opfer gibt es nicht oder kaum. Dabei haben die Jugendämter und ihre Dienstvorgesetzten längst Maßstäbe gesetzt: Wer wegen eines Zeitungsartikels Entschädigungsansprüche in Höhe von 250.000 € (Zweihundertfünfzigtausend Euro) geltend macht, muss freiwillig eine Entschädigung in mindestens gleicher Höhe anbieten, wenn er rechtswidrigen Verhaltens überführt wird. Das gebietet das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
Doch so lange die Bundesrepublik der Meinung ist, die Tatsache dass ein Kind zu seinen Eltern zurückkehrt, sei bereits Entschädigung genug, ist das Risiko der Jugendämter sehr gering. Ja, es ist sogar gleich Null, denn für die Verfehlungen ihrer Mitarbeiter haften die Ämter (wenn sie haften, und die finanzieren sich aus unseren Steuern. Was sagen eigentlich die Rechnungshöfe und der Bund der Steuerzahler dazu?
Eine Entschuldigung gibt es natürlich auch nicht. Dabei würde die gar nichts kosten. Aber man entschuldigt sich halt nur dann, wenn man einen Fehler gemacht hat. Und nun wird es Zeit, auf die Überschrift zu verweisen: "Das Jugendamt hat immer Recht"
... link (0 Kommentare) ... comment
Der Staat hat die Eltern entrechtet
thopo, 15:32h
WELT Online 20.10.2006
Konrad Adam
Im ganzen Land werden plötzlich misshandelte und vernachlässigte Kinder entdeckt. Der Vorwurf, der Staat habe versagt, ist wahr: Er macht die Eltern zu Arbeitsmaschinen und verwaltet die lästigen Kinder am liebsten selbst. Das ist erstens falsch und zweitens funktioniert es nicht.
...
Natürlich hat der Staat versagt. Aber doch nicht erst seit gestern oder vorgestern, und auch nicht nur durch Unterlassen. Versagt hat er, als er, im Widerspruch zu der Verfassung, auf den Gedanken kam, den Eltern ihr natürliches Recht zu bestreiten und sie von der "zuvörderst ihnen" obliegenden Pflicht zu befreien, die Kinder, die sie in die Welt gesetzt haben, auch zu versorgen und zu erziehen.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Konrad Adam
Im ganzen Land werden plötzlich misshandelte und vernachlässigte Kinder entdeckt. Der Vorwurf, der Staat habe versagt, ist wahr: Er macht die Eltern zu Arbeitsmaschinen und verwaltet die lästigen Kinder am liebsten selbst. Das ist erstens falsch und zweitens funktioniert es nicht.
...
Natürlich hat der Staat versagt. Aber doch nicht erst seit gestern oder vorgestern, und auch nicht nur durch Unterlassen. Versagt hat er, als er, im Widerspruch zu der Verfassung, auf den Gedanken kam, den Eltern ihr natürliches Recht zu bestreiten und sie von der "zuvörderst ihnen" obliegenden Pflicht zu befreien, die Kinder, die sie in die Welt gesetzt haben, auch zu versorgen und zu erziehen.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
... link (0 Kommentare) ... comment
Vanessa und Tim werden nie getrennt
thopo, 12:18h
Experten sind sicher
Bild.T-Online 31.10.2007
Sven Kuschel und Damian Imöhl
Die Geschwister Tim (2) und Vanessa (3) aus Schwerte (NRW) – sie dürfen erst mal bei ihren Pflegeeltern bleiben! Erst in drei Monaten liegt das Gutachten eines Psychologen vor, was das Beste für die beiden ist: entweder bei ihren jetzigen Pflegeeltern Wolfgang (56) und Iris K. (53) zu bleiben – oder getrennt in neue Familien zu kommen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
SCHON WIEDER TRENNEN? DAVOR WARNEN FAMILIEN-EXPERTEN!
Prof. Dr. Hubertus von Voss, ärztlicher Direktor des Kinderzentrums in München: „Kinder sind keine Erprobungsobjekte!"
Falsch, Herr Professor, ganz falsch!
Ich habe selber einer Gerichtsverhandlung beigewohnt, in der der Richter die Abänderung des Sorgerechts mit den Worten begründete: "Es wäre mal ganz interessant zu sehen, was passiert, wenn NN. bei der Mutter leben würde." Sprach's und übertrug das Sorgerecht trotz der Empfehlung des Gutachters auf die Mutter.
Denn über Ihresgleichen, Herr Professor, haben sich die Gerichte gleich reihenweise hinweggesetzt. Sie haben den großen Makel, dass Sie vom Fach sind und Ihre Materie verstehen, und dieser Makel haftet natürlich auch den Sachverständigengutachten an. Da ist es doch allemal besser, auf das Jugendamt zu hören, besonders dann, wenn es sich gegen die Fachleute stellt.
Und wenn das Experiment dann schiefgegangen und das Kind wegen Unfähigkeit der Mutter im Heim gelandet ist, findet sich kein Richter, der es dort wieder herausholt. Denn dazu müsste er ja einen Fehler zugeben. Doch dass Richter keine Fehler machen, wissen wir spätestens seit Egon Schneider ...
"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!"
(Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg)
Bild.T-Online 31.10.2007
Sven Kuschel und Damian Imöhl
Die Geschwister Tim (2) und Vanessa (3) aus Schwerte (NRW) – sie dürfen erst mal bei ihren Pflegeeltern bleiben! Erst in drei Monaten liegt das Gutachten eines Psychologen vor, was das Beste für die beiden ist: entweder bei ihren jetzigen Pflegeeltern Wolfgang (56) und Iris K. (53) zu bleiben – oder getrennt in neue Familien zu kommen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
SCHON WIEDER TRENNEN? DAVOR WARNEN FAMILIEN-EXPERTEN!
Prof. Dr. Hubertus von Voss, ärztlicher Direktor des Kinderzentrums in München: „Kinder sind keine Erprobungsobjekte!"
Falsch, Herr Professor, ganz falsch!
Ich habe selber einer Gerichtsverhandlung beigewohnt, in der der Richter die Abänderung des Sorgerechts mit den Worten begründete: "Es wäre mal ganz interessant zu sehen, was passiert, wenn NN. bei der Mutter leben würde." Sprach's und übertrug das Sorgerecht trotz der Empfehlung des Gutachters auf die Mutter.
Denn über Ihresgleichen, Herr Professor, haben sich die Gerichte gleich reihenweise hinweggesetzt. Sie haben den großen Makel, dass Sie vom Fach sind und Ihre Materie verstehen, und dieser Makel haftet natürlich auch den Sachverständigengutachten an. Da ist es doch allemal besser, auf das Jugendamt zu hören, besonders dann, wenn es sich gegen die Fachleute stellt.
Und wenn das Experiment dann schiefgegangen und das Kind wegen Unfähigkeit der Mutter im Heim gelandet ist, findet sich kein Richter, der es dort wieder herausholt. Denn dazu müsste er ja einen Fehler zugeben. Doch dass Richter keine Fehler machen, wissen wir spätestens seit Egon Schneider ...
"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!"
(Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg)
... link (0 Kommentare) ... comment
Unter der Knechtschaft Jesu Christi
thopo, 11:30h
Weltwoche 07/2006
Reinhard Mohr
Was die überwiegend kirchlichen Erziehungsheime betrifft, weiss man es seit dieser Woche ziemlich genau: «Schläge im Namen des Herrn. Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik» heisst das Buch des Berliner Spiegel-Redaktors Peter Wensierski, das gerade erschienen ist. Schon vor der Publikation sorgte es für erhebliche Unruhe in evangelischen wie katholischen Kirchenkreisen bis hoch zu Bischöfen und Kardinälen. Grund genug gibt es. Auf den kürzesten Nenner gebracht: Jahrzehntelang herrschten skandalöse Zustände in kirchlichen und staatlichen Kinderheimen, ohne dass die Behörden eingegriffen hätten.
Jenseits aller Übertreibung kann hier von systematischen Menschenrechtsverletzungen gesprochen werden, physische wie psychische Folter inklusive. Sie trieb viele der jugendlichen Opfer in den versuchten oder vollendeten Selbstmord.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Die einzige Frage, die sich stellt: Warum schreibt der Autor eigentlich in der Vergangenheitsform?
Reinhard Mohr
Was die überwiegend kirchlichen Erziehungsheime betrifft, weiss man es seit dieser Woche ziemlich genau: «Schläge im Namen des Herrn. Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik» heisst das Buch des Berliner Spiegel-Redaktors Peter Wensierski, das gerade erschienen ist. Schon vor der Publikation sorgte es für erhebliche Unruhe in evangelischen wie katholischen Kirchenkreisen bis hoch zu Bischöfen und Kardinälen. Grund genug gibt es. Auf den kürzesten Nenner gebracht: Jahrzehntelang herrschten skandalöse Zustände in kirchlichen und staatlichen Kinderheimen, ohne dass die Behörden eingegriffen hätten.
Jenseits aller Übertreibung kann hier von systematischen Menschenrechtsverletzungen gesprochen werden, physische wie psychische Folter inklusive. Sie trieb viele der jugendlichen Opfer in den versuchten oder vollendeten Selbstmord.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Die einzige Frage, die sich stellt: Warum schreibt der Autor eigentlich in der Vergangenheitsform?
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories