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Sonntag, 18. November 2007
 
Aktueller Begriff: Kindesvernachlässigung
Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste
13.11.2007

Begriffsbestimung
In Anlehnung an die Definition des Kinderschutzbundes liegt Vernachlässigung dann vor, wenn die sorgeverantwortlichen Personen - bewusst oder unbewusst - die notwendige Versorgung und Fürsorge des Kindes andauernd oder wiederholt unterlassen. Die Lebensrealität vernachlässigter Kinder ist von chronischer Unterernährung, unzulänglicher Bekleidung, fehlender Gesundheitsversorgung, unbehandelten Krankheiten und gesteigerten Unfallgefahren geprägt. Auch im emotionalen Bereich kommt es aufgrund eines nicht hinreichenden oder ständig wechselnden Beziehungsangebotes zu erheblichen Beeinträchtigungen. Im Unterschied zu körperlichen Kindesmisshandlungen zeichnet sich Vernachlässigung in der Regel durch einen schleichenden Verlauf aus, bei dem sich Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung erst allmählich zeigen.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Ein exzellenter Beitrag, der eine umfassende Definition des Begriffs "Vernachlässigung" enthält. Der Beitrag enthält eine Tabelle der Formen der Vernachlässigung und Hinweise zu Hintergründen und Hilfe, der rechtlichen Lage und politischen Maßnahmen.

Ein Muss für jeden Jugendamtsmitarbeiter, eine unersetzliche Hilfe für alle Betroffenen.


Hinweis: Die Analysen der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags enthalten zahlreiche weitere interessante Beiträge.

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