Alle Einträge von
Donnerstag, 8. November 2007
 
Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt rechtskräftig
JUSLINE News
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs 06.11.2007

Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Mannheim den Angeklagten, einen Staatsanwalt, wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt zur Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft blieben erfolglos. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Auffassung des Landgerichts bestätigt: Zu Recht habe es das Verhalten des Angeklagten als Tun und nicht als Unterlassen gewertet; denn der Angeklagte habe es nicht nur unterlassen, das Ermittlungsverfahren weiter zu betreiben, sondern der Weiterbetreibung aktiv entgegengearbeitet. Auch sei die Beurteilung des Landgerichts, der Angeklagte habe zwar in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, nicht jedoch in einem Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, frei von Rechtsfehlern.

Urteil vom 6. November 2007 – 1 StR 394/07

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Der kaltherzige Ernährer, die liebende Verlassene
Vater, Mutter, Kind – herrlich als Familie. Aber wehe den Männern, wenn es zur Trennung kommt.
Sueddeutsche.de 22.03.2005
Ijoma Mangold

Feminismus war gestern, Patriarchat vorgestern. Heute begegnen sich Männer und Frauen auf Augenhöhe. Oder etwa nicht? In der Politik, im Job und in den Medien kehrt der Geschlechterkampf unter neuen Vorzeichen zurück. Eine Artikelreihe erkundet das aktuelle Krisengebiet.
Dieser Beitrag rehabilitiert den alleinerziehenden Vater.

Lesen Sie den gesamten Beitrag hier.

Dieser Artikel ist schon etwas älter, aber er passt so gut zu dem Kommentar von Prof. Amendt, dass ich hier nochmals darauf hinweisen möchte.

Die folgende Passage sollte man sich langsam auf der Zunge zergehen lassen:


"Weil die Verbindung von Mutter und Kind als eine einzigartig enge gesehen wird, rutscht der Vater in die Rolle einer eher äußerlichen, nur biologischen Ermöglichungsbedingung. Die Mutter kann sich stets hinter dem Wohl des Kindes verstecken, um ihre Forderungen sowohl der Alimentierung wie der Ausübung des vollen Sorgerechts durchzusetzen. Dass sie damit nur verdientermaßen erhält, was der Vater durch seine angebliche Fixierung auf Beruf und Karriere selbstverschuldet preisgegeben hat, ist an böswilliger Schwarz-Weiß-Malerei kaum zu überbieten und hat mit dem Selbstverständnis „moderner“ Frauen und Männer kaum mehr etwas zu tun."

... link (0 Kommentare)   ... comment