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Samstag, 10. November 2007
 
Deutsch nach Vorschrift
Ein Hamburger Jugendamt sorgt in Polen für Empörung: Ein Einwanderer soll mit seinen Töchtern unter Aufsicht deutsch sprechen
Die Zeit 14.10.2004
Frank Drieschner

Am 24. November vergangenen Jahres erscheint auf dem Jugendamt des Hamburger Stadtteils Bergedorf ein Mann Mitte 30, der fließend Deutsch spricht, wenn auch mit Akzent. Er will sich beschweren, es geht um seine Kinder. Seine Frau ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat ihre beiden Töchter mitgenommen. Ein Familiengericht hat ihm zugestanden, die Kinder gelegentlich für ein paar Stunden zu treffen, in Anwesenheit einer Sozialarbeiterin. Die aber verlangt, dass das Gespräch auf Deutsch geführt werde. Das will der Mann nicht hinnehmen.

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Die Geschichte hat eine Fortsetzung:

Sprechen Sie deutsch!


Polen blickt nach Hamburg: Ein Gericht prüft, ob einem polnischen Vater der Kontakt mit seinen Kindern verweigert werden darf
Die Zeit 28.12.2006
Frank Drieschner

Freilich hat die Bundesrepublik Deutschland auch keine Gelegenheit ausgelassen, Pomorski in seiner Überzeugung zu bestärken, er sei das Opfer einer antipolnischen Verschwörung. Als er endlich vor Gericht das Recht zum Umgang mit seinen Töchtern erkämpft hatte, waren diese nicht mehr auffindbar. Monatelang hielt das Jugendamt ihn hin; erst eine Anzeige bei der Polizei ergab, dass seine Frau sich mittlerweile nach Österreich abgesetzt hatte.

Ist das nicht Kindesentziehung, also strafbar? Im Prinzip schon; allein bei einem Vater, der mit seinen Kindern polnisch zu sprechen wünscht, sich mithin, wie die Hamburger Staatsanwaltschaft anmerkte, nicht an die »Spielregeln« halte, liegen die Dinge anders. »Ein »öffentliches Interesse an der Verfolgung ist bei der vorliegenden Sachlage nicht zu erkennen«, bescheinigte sie dem Vater auf dessen Anzeige hin.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Doch das "fehlende öffentliche Interesse" an einer Strafverfolgung liegt nicht so sehr daran, dass Pomorski polnisch mit seinen Kindern sprechen möchte, sondern schlicht und ergreifend an seinem Geschlecht: Kindesentziehungen durch Frauen werden in diesem Lande nicht nur nicht bestraft, sie werden sogar mit dem Sorgerecht belohnt. Je hartnäckiger eine Frau einen Gerichtsbeschluss ignoriert, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Beschluss zu ihren Gunsten abgeändert wird.

In anderen Staaten nennt man dieses Prinzip Faustrecht; in Deutschland heißt es Familienrecht und wird mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts praktiziert. Damit genügt Deutschland heute nicht einmal mehr den Anforderungen an eine Mitgliedschaft in der EU (s. Kapitel 23 und 24).

Zurück zu Herrn Pomorski: Wen wundert es, dass er seinen Fall dem Petitionsauschuss des Europäischen Parlaments vorgetragen hat? Und wen wundert es ferner, dass sich die Ausschussmitglieder bestürzt über die deutschen Praktiken gezeigt haben?

Weitere Petitionen sind anhängig. Die deutschen Behörden wären gut beraten, die vorgetragenen Fälle noch einmal in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Nur wer selbst die Menschenrechte achtet, darf sich zum Richter über den Beitritt anderer Länder zur EU aufschwingen.

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