Dienstag, 22. Januar 2008
 
100 Millionen weniger für Prozesskostenhilfe –
Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, 15.01.2008

Was zu teuer ist wird eingespart. Unbemerkt von der Öffentlichkeit will der Bundestag ein Gesetz zur „Begrenzung der Prozesskostenhilfe“ abstimmen. Dieses beinhaltet eine Gebühr von 50 Euro allein für die Beantragung der Prozesskostenhilfe (PKH). Begründet wird dies mit den zu hohen Kosten, die die PKH verursache, daher sollten die Betroffenen zukünftig stärker beteiligt werden. An Einsparungen versprechen sich die Bundesländer 100 Millionen Euro, erneut auf dem Rücken derer, die es am nötigsten haben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) lehnt diesen Gesetzentwurf ab.

...

72 Prozent der bewilligten PKH-Fälle sind Familiensachen. Alleinerziehende sind also von dieser Einsparung in hohem Ausmaß betroffen. Wenn sie durch ein Verfahren finanzielle Vorteile erlangen, müssen sie diese direkt zur Rückzahlung der PKH aufwenden, auch wenn sie dadurch ALG-II-bedürftig werden. Es sei, so die Begründung, schließlich nicht Aufgabe der Prozesskostenhilfe, den Beteiligten ein
Existenzminimum zu sichern. Die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages wurde im November 2007 ohne Beteiligung der Familienverbände durchgeführt.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung des VaMV hier.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Interessant ist die Stellungnahme der neuen Richtervereinigung zu diesem Entwurf. Diese ausführliche und fundierte Stellungnahme möge jeder selber lesen. An dieser Stelle seien allerdings zwei Kernsätze zitiert:

"Das geplante Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe ist letztendlich verfassungswidrig."

"Die Einführung einer PKH-Verfahrensgebühr in § 22 a GKG stellt eine in der Geschichte des Sozialstaates einzigartige Fehlleistung des Gesetzentwurfes dar: Dafür, dass man seine verfassungsrechtlich garantierten Sozialleistungen in Anspruch nimmt, wird der Bürger zur Kasse gebeten. Wer Prozesskostenhilfe erhält, soll dafür künftig eine Gebühr von 50 Euro zahlen. Das ist eine Strafgebühr für Armut."

Doch im Grunde ist alles das nichts Neues. Das Recht ist in Deutschland käuflich. Wer schon einmal einen Anwalt gesucht hat, der bereit ist, zu PKH-Sätzen zu arbeiten, wird schnell merken, dass so jemand kaum zu finden ist. Andererseits hat der Gesetzgeber - dieser Schelm! - für viele Verfahren Anwaltszwang angeordnet.

Und letztlich hat der BGH entschieden, dass die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels auch dann verstreicht, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Rechtsanwalt findet, der bereit ist, ihn zu PKH-Sätzen zu vertreten (Aktenzeichen der Entscheidung wird nachgereicht).

Schon Ambrose Bierce (1842 - 1914) definierte den Begriff "Armenrecht" wie folgt:


"Eine Methode, mittels derer einem Rechtsuchenden, der kein Geld für Anwälte hat, gnädig erlaubt wird, seinen Prozess zu verlieren."

Wie wahr, Herr Bierce. Daran hat sich bis heute nichts geändert!

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Montag, 21. Januar 2008
 
“No place for complacency about Human Rights”
Presentation by Thomas Hammarberg, Council of Europe Commissioner for Human Rights at the European Policy Centre, Brussels 24.10.2007

Human Rights are not only about the law and its implementation. Human Rights are also about ethics, they have a moral dimension. This is what makes the discussion about rights particularly interesting – and sensitive.

The norms of human rights have been agreed in international bodies like the United Nations and the Council Europe. This makes them part of international law. But what has given them the deeper legitimacy is the response they have received from the broader public in country after country.

There are civil society groups all over the world working for their implementation. The Universal Declaration and the Human Rights Conventions have created hope for many. They have made clear the distinction between right and wrong.

English
Read the entire presentation here.

Die allgemeine Analyse des derzeitigen Standes der Menschenrechte ist durchaus zutreffend:

West European governments have tended to see human rights as a foreign policy issue. The ministry in charge has been the Ministry for Foreign Affairs - as if the problems in this field could only be found in other countries. They have ratified the international treaties as an act of good will, rather than recognizing that these norms would be relevant and useful in their own country too. They have reacted with surprise when criticized by European and international human rights mechanisms and sometimes in response attempted to undermine these very mechanisms (instead of strengthening them).

However, there are improvements in this area. Governments in Europe do now recognize that there might be human rights problems also on our continent. There are now Ombudsmen or similar structures for human rights monitoring in most European countries. However, almost no European country has still responded to the recommendation at the 1993 Vienna World Conference on Human Rights about a comprehensive national plan of action for the implementation of human rights.

Man hätte sich gewünscht, dass Herr Hammarberg in dem Bericht über seinen Deutschland-Besuch ebenso deutlich auf die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch die Jugendämter eingeht. An Informationen hat es ihm jedenfalls nicht gemangelt.

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Bundesrat hebt Nazi-Gesetz auf
Die Länderkammer hat das neue Rechtsberatungsgesetz gebilligt – und damit ein Gesetz aus dem Jahre 1935 aufgehoben, das im Zuge der antisemitischen NS-Ideologie entstanden war.
Süddeutsche Zeitung 09.11.2007
(dpa/odg)

Mit der heutigen Bundesratsentscheidung wird das Monopol der Anwälte etwas gelockert und auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang Rechtsberatung erlaubt. Für den Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen bleibt es aber beim Anwaltsmonopol. Das Gesetz, das der Bundestag bereits verabschiedet hatte, soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Mit der Reform wird das noch aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz aufgehoben.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Sonntag, 20. Januar 2008
 
Schuld war zuerst einmal das Opfer
Idsteiner Sonderschul-Lehrer steht wegen Missbrauchs eines Schülers vor Gericht
Wiesbadener Tagblatt 11.01.2008
Manfred Knispel

Ein Lehrer einer Idsteiner Sonderschule sitzt seit gestern auf der Anklagebank des Wiesbadener Landgerichts. Dem 35 Jahre alten Pädagogen wird vorgeworfen, einen ehemaligen Schüler in neun Fällen sexuell missbraucht zu haben.

Der seit einem halben Jahr von seinem Dienst an einer Idsteiner Schule für Erziehungshilfe suspendierte Lehrer gab am ersten Prozesstag die Anklagevorwürfe weitgehend zu. Doch im Gegensatz zum Staatsanwalt stufte er seine eigene Rolle als eher passiv ein. Es sei fast immer das zur Tatzeit zwölf Jahre alte Opfer gewesen, dass die Initiative ergriffen habe. "Nach anfänglichem Zögern gab ich nach", hieß es in seinem auf mehreren Seiten schriftlich vorbereiteten Geständnis. Auf Bitten des Jungen habe er diesem auch Oralverkehr und andere Gefälligkeiten "gewährt". Heute hingegen, so der Lehrer weiter, "schäme ich mich und verfluche mich dafür".

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Idstein? Liegt das nicht im Rheingau-Taunus-Kreis? Dem Kreis, in dem das Jugendamt rechtskräftige Beschlüsse der Familiengerichte nach Gutdünken missachtet? Dem selben Kreis, der nach den Worten des Landrats einer der familienfreundlichsten Kreise in Deutschland werden will? Da gibt es aber noch viel zu tun!

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Wunder erwartet niemand
Kinder: Die seit Jahresbeginn im Gesetz verankerte Vorsorgepflicht in Hessen ist eine Herausforderung für alle Beteiligten
Echo-online 09.01.2008
Rainer Dinges

Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) ist zufrieden. Ihr Kampf für die gesetzliche Verpflichtung von Eltern, ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 einem Arzt vorzustellen, war erfolgreich. Seit Jahresbeginn ist das hessische „Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder“ in Kraft. Damit sind Kinderärzte gehalten, dem Hessischen Kindervorsorgezentrum wöchentlich zu melden, welche Kinder sie im Rahmen der gesetzlichen Pflicht untersucht haben.

...

Wunder erwartet allerdings niemand von dem neuen Gesetz. Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die Untersuchungen allein nicht in allen Fällen helfen werden, Kinder vor Gewalt oder Vernachlässigung zu schützen. Christof Stork ist eher skeptisch – der in Wiesbaden praktizierende Kinder- und Jugendarzt gibt zu bedenken, dass keine einzige Familie „mit psychosozialen Risikofaktoren“ damit vor innerfamiliärer Gewalt oder Vernachlässigung der Kinder bewahrt „und auch noch kein einziges bedrohtes Kind aus dem Gefährdungsmilieu genommen worden ist“. Doch leider werde nach dem Saarland jetzt auch in Hessen das neue Gesetz als Erfolg im Kampf gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern „politisch vermarktet“.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Freitag, 18. Januar 2008
 
EU plant Notruf-Nummer für Kinder
Um Kindern in Not besser zu helfen, will die EU eine einheitliche Hotline einrichten. In allen 27 Mitgliedstaaten soll der Notruf unter derselben Nummer zu erreichen sein – rund um die Uhr und kostenlos.
Der Westen 15.01.2008
Katrin Teschner

Was die EU-Kommission bereits im Frühjahr vergangenen Jahres angeregt hatte, stößt auch im Parlament auf breite Zustimmung. Wann das Projekt allerdings umgesetzt wird, ist noch offen. „Bei Problemen in der Familie, bei Gewalt und Missbrauch könnten Kinder in ganz Europa eine Nummer wählen – auch wenn sie im Urlaub sind“, sagt der SPD-Abgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler. „Dadurch sinkt die Hemmschwelle, sich in Krisenfällen an jemanden zu wenden.“

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Polizei befreit Baby aus Jugendamt
Behörde nahm einer Neuköllner Mutter ihr Kind weg. Zu Unrecht, so das Gericht
Berliner Morgenpost 16.01.2008
Joachim Fahrun

Die Polizei hat gestern in Neukölln ein Baby befreit. Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt. Gegen den Willen der Mutter Keziban C. hatte das Amt ihren Sohn Haruncan kurz nach der Geburt in Obhut genommen. Die Mutter sei nicht in der Lage, für ihren Säugling zu sorgen. Das Familiengericht sah das anders und wies am 10. Januar den Antrag des Jugendamtes ab.

Dennoch lenkte die Behörde erst fünf Tage nach dem Urteil unter dem Druck von Polizeibeamten gestern ein. Noch am Montag hatte eine Mitarbeiterin es gegenüber dem Anwalt Boris Thöner abgelehnt, das Kind herauszugeben. Nach der Intervention der Polizei, die das Amt auf den Gerichtsentscheid hinwies, soll die Mutter am heutigen Mittwochmorgen ihr Baby wiederbekommen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Es gibt also noch vernünftige Richter. Bravo!

Unverständlich ist hingegen der Satz
"Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt." Wer anderen Menschen ein Kind wegnimmt und es auch dann nicht herausgibt, wenn das Gericht es anordnet, der ist kriminell. Das gilt in besonderem Maße für Mitarbeiter einer Behörde, denn für sie gilt Art. 20 Abs. 3 GG:
"(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Und ein Verstoß dagegen eröffnet nach Art. 20 Abs. 4 GG das Recht zum Widerstand.

Der Neuköllner Fall ist weder der erste noch der einzige Fall dieser Art. Zum Glück gibt es noch couragierte Menschen, die diesem rechtswidrigen Treiben Einhalt gebieten.

P.S.: Die Spitzenkandidatin der SPD für den hessischen Landtag hat Fragestellern gegenüber geantwortet, das Thema interessiere sie nicht. Auch eine Art, auf Stimmenfang zu gehen!

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Scheidung aus der Sicht von Männern, Frauen und Kindern: Dreiteilige Reihe im ZDFinfokanal
Presseportal 03.01.2008

Der ZDFinfokanal startet im Februar 2008 eine neue Reihe zum Thema Scheidung, die in drei Filmen drei Sichtweisen auf das Ende der Ehe anbietet. Was Männer, Frauen und Kinder im Zuge langwieriger Scheidungsverfahren als jeweils ihre Interessen begreifen und mit welchen Problemen sie im Einzelnen zu kämpfen haben, beleuchtet die Reihe bewusst pointiert und polarisierend. In den rund 15-minütigen Beiträgen kommen vor allem die Betroffenen selbst, aber auch Experten wie Anwälte und Psychologen zu Wort.

Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.

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Kinder als Waffen
Mit welchem Recht setzen Erwachsene Kinder als Waffen ein?
RP ONLINE / OPINIO 17.07.2007
azrail

Gestern saß in der Straßenbahn eine Großmutter mit ihrem etwa dreijährigen Enkelsohn. Der Kleine drückte strahlend seine Nase an der Fensterscheibe platt und fragte seine "Oma" pausenlos und lauthals über Dinge aus, die draußen an ihm vorbei zogen. Die ältere Dame versuchte, seine Fragen geduldig zu beantworten. Manche waren so drollig gestellt, dass ich mir ein Lachen kaum verkneifen konnte.

Eine 19-jährige, die neben mir saß, schneuzte sich, und ich sah, dass ihr Tränen über die Wange zu laufen begannen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Die Nachricht ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber so bestürzend, dass ich sie den Lesern des Presseblogs nicht vorenthalten möchte. Wer immer bisher Kinder dem anderen Elternteil und/oder den Großeltern vorenthalten hat, möge darüber nachdenken, was er damit seinen eigenen Kindern antut. Und letztlich auch sich selbst, denn vielfach wenden sich solche Kinder, wenn sie die Wahrheit erfahren, dann völlig von dem entziehenden Elternteil ab. Wem ist damit geholfen?

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Mittwoch, 16. Januar 2008
 
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung des Sorgerechts
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle 08.01.2008

Der Beschwerdeführer ist der Vater eines im Oktober 2003 geborenen Sohnes. Nach der Geburt des Kindes führten vermehrte Streitigkeiten zwischen den Eltern dazu, dass sich die - allein sorgeberechtigte - Mutter des Kindes im Sommer 2005 vom Beschwerdeführer trennte. Dieser akzeptierte die Trennung nicht. Es kam zu Tätlichkeiten und telefonischen Drohungen des Beschwerdeführers gegenüber der Mutter. Der Konflikt eskalierte, als sich die Mutter im Oktober 2005 einem anderen Mann zuwandte, und gipfelte darin, dass die Mutter und ihr Freund in der Silvesternacht 2005 auf offener Straße erschossen und ein Bruder des Freundes angeschossen wurden. Die Tat ereignete sich unmittelbar vor dem Haus der Eltern des Freundes, in deren Obhut die Mutter ihr Kind an diesem Abend gelassen hatte und den sie dort abholen wollte. Der Sohn sah seine getötete Mutter auf der Straße liegen, als er von Polizeibeamten aus dem Haus geführt wurde.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

So erschütternd die knappe Meldung ist, enthält sie doch ein deutliches Signal: Das Oberlandesgericht hatte nämlich festgestellt, dass nach dem Tode der Mutter die elterliche Sorge grundsätzlich auf den Vater zu übertragen sei. Es ist sehr zu begrüßen, dass auch diese Feststellung vom BVerfG nicht beanstandet wurde. Denn diese Übertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil ist an deutschen Gerichten keineswegs selbstverständlich. Insofern sollte diese feststellung des BVerfG hier für Klarheit sorgen.

Dass das OLG im konkreten Fall von diesem Grundsatz abgewichen ist, mag abgesichts der brutalen Tat verständlich sein. Und dennoch beschleicht einen beim Lesen der Meldung ein ungutes Gefühl: Warum haben die "Freunde und Helfer" beim Abholen des Sohnes nicht darauf geachtet, dass ihm der Anblick seiner getöteten Mutter erspart blieb? Wenn man Berichte betroffener Kinder und Jugendlicher hört, fragt man sich, ob Grudlage des Handelns unserer Behörden wirklich das Kindeswohl ist.

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Dienstag, 15. Januar 2008
 
Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs
Nein, der folgende Text ist keine Satire, sondern ein Auszug aus einem tatsächlich so ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (X ZR 134/03 vom 30.10.2007) in einer Patentnichtigkeitssache (wann finden die nächsten Wahlen zum Unwort des Jahres statt?). Damit bestätigt der BGH im Wesentlichen die Gültigkeit eines europäischen Patentes auch in Deutschland. Hier eine Kostprobe:

"Mit einer Riemenscheibe verbundener Drehschwingungsdämpfer, mit einem eine Arbeitskammer umschließenden Dämpfergehäuse, welches mit einem zu bedämpfenden Maschinenteil verbindbar ist, wobei der Drehschwingungsdämpfer als ein Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer besteht, der in den Umfangsbereich der Riemenscheibe integriert ist, deren Außenmantel als Profilring für ein einen Riemen in Eingriff gelangendes Nutzprofil ausgebildet ist, wobei das Gehäuse des Viskositäts-Drehschwingungsdämpfers als ein einstückig und materialeinheitlich mit der Riemenscheibe ausgebildetes, im Querschnitt U-förmiges Teilprofil gebildet ist, das mit seiner Öffnung in eine der beiden axialen Richtungen der Riemenscheibe zeigt, wobei der radial innere der beiden Schenkel des U-förmigen Teilprofils in einen scheibenförmigen, zentralen und als Befestigungsflansch dienenden Bereich der Riemenscheibe übergeht, und wobei die offene Seite des U-förmigen Teilprofils durch einen scheibenförmigen Deckel verschlossen ist, der im Wesentlichen den gleichen Außendurchmesser wie die Einheit aus Drehschwingungsdämpfer und Riemenscheibe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der radial äußere Schenkel der Arbeitskammer den Profilring ausbildet, so dass die Arbeitskammer radial innerhalb des Profilrings angeordnet ist, und der Deckel im Bereich seines Innenumfangs einen Befestigungsflansch bildet, welcher mit dem zugewandten Befestigungsflansch des Teilprofils verbunden ist, wobei das am Profilring ausgebildete Nutzprofil ein im Kaltrollverfahren gefertigtes Poly-V-Profil ist."

Alles klar? Das sind also die Dinge, die diese Republik bewegen. Wie kleinlich nimmt sich dagegen das Schicksal eines Kindes aus! Vermutlich ist mit diesem Patent, das übrigens aus dem Bereich der Kraftfahrzeugtechnik stammt, richtig viel Geld zu machen. Und spätestens seit dem Studium des § 263 StGB wissen wir, dass man in Deutschland nur um Vermögenswerte, nicht aber um Kinder, betrogen werden kann. Seltsamerweise haben alle die klugen Leute, die so schön plakativ die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz fordern, mit keinem Wort daran gedacht, das einfache Recht kinder- und familienfreundlich zu gestalten.

Doch will ich Ihnen nicht weiter den Lesespaß verderben. Lesen Sie das vollständige BGH-Urteil hier und urteilen Sie selbst ...

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Experten dämpfen Hoffnung auf Früherkennung von Kindesmisshandlung
PR-inside.com 15.01.2008
(AP)

Im Kampf gegen Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern dämpft der Gemeinsame Bundesausschuss die Hoffnung auf Abhilfe durch konsequentere Früherkennungsuntersuchungen. «Man kann kein ärztliches Screening auf Misshandlung von Kindern durchführen, dafür gibt es keine wissenschaftliche Basis», sagte der Vorsitzende des Ausschusses von Ärzten und Krankenkassen, Rainer Hess, der «Financial Times Deutschland» (Dienstagausgabe).
Er fügte an: «Bei den aktuell diskutieren Fällen von Kindesmisshandlung hätten zusätzliche Untersuchungen auch gar nichts gebracht. Alle Familien waren ohnehin bei den Behörden bekannt.»

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Damit mehren sich ernstzunehmende Stimmen, die die restriktiven Maßnahmen der Bundesregierung als das enttarnen, was sie wirklich sind:
  • im günstigsten Falle reinen Aktionismus, der zwar alle Eltern entrechtet, die gefährdeten Kinder aber nicht zu schützen vermag,
  • im schlimmsten Falle als einen (weiteren) Versuch des Staates, Kinder in möglichst jungem, also "formbarem", Alter unter seine Aufsicht zu bringen - ein Ziel , das übrigens viele Staaten ganz offen verfolgen.
Möge jeder Leser für sich selbst entscheiden, in welchem Extrem (oder auch in welchem Zwischenzustand) wir uns derzeit befinden.

INITIIS OBSTA!

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Angst, das Kind zu verlieren
Schweriner Volkszeitung 10.01.2008
Corinna Pfaff

Das Landgericht Schwerin hat gestern eine junge Mutter der Geiselnahme schuldig gesprochen. Sie hatte im Mai vorigen Jahres versucht, ihr Kind mit Gewalt aus einer Pflegefamilie zu holen.

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Warum sie Johanna zwei Treffen im Monat mit dem Kind so energisch verwehrte, wollte das Gericht von der Mitarbeiterin aus dem Jugendamt wissen. Die Zeugin, Opfer der Geiselnahme, begründet das allgemein mit dem "Kindeswohl". "Nein", sagt sie auf eindringliche Nachfrage des Gerichts, die regelmäßigen Treffen mit der leiblichen Mutter hätten dem Kind nicht geschadet. "Wenig Fingerspitzengefühl" bescheinigt dann auch das Gericht in seiner Urteilsbegründung dem Jugendamt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Babyklappe ließ sich nicht nach Anleitung öffnen
Erfrorener Säugling in Hannover
FAZ.NET 09.01.2008
FAZ.NET mit dpa

Die Babyklappe in Hannover, vor der Anfang Januar ein totes Baby gefunden wurde, ließ sich nicht entsprechend der Anleitung öffnen. Das habe ein Gutachten des Landeskriminalamts und der Dekra ergeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, am Mittwoch: „Der Hinweis lautete „Ziehen“. Aber mit Ziehen ließ sich die Klappe nicht öffnen.“ Man habe zuvor noch gegen die Klappe drücken müssen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Auch hinter dem Ural bleibt das Jugendamt des Kreises zuständig
Neun Monate Sibirien statt Unterbringung in geschlossener Einrichtung für 16-Jährigen
Gießener Anzeiger 10.01.2008
(ae)

Der Klimawandel macht auch vor der 5000-Einwohner-Siedlung Sedelnikowo in Sibirien nicht halt: Nur minus 30 Grad Celsius wurden im Dezember erreicht. Das Leben jenseits der Schule besteht für einen 16-Jährigen aus dem Kreis Gießen dort aus dem Herbeischaffen von Holz und Wasser in das einfache russische Holzhaus und in der Zubereitung von Essen. Ein Plumpsklo in den Garten hat er mit seinem Betreuer selbst gebaut. Kein Fernsehen, kein Internet und ein täglicher Schulweg von 2,5 Kilometern durch Eis und Schnee. Noch bis zum Frühjahr soll das so gehen.
Nach Sedelnikowo, 300 Kilometer nördlich der westsibirischen Großstadt Omsk, hat die Jugendhilfe des Landkreises Gießen den jungen Mann im Sommer geschickt. Zuvor hatte alles andere versagt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Sonntag, 13. Januar 2008
 
Richter wehren sich gegen Kochs Justizschelte
Lange Strafverfahren in Hessen
SPIEGEL Online 10.01.2008
Leonie Wild und Philipp Wittrock

Hart und schnell will Roland Koch jugendliche Kriminelle bestrafen. Doch gerade in Hessen dauern die Verfahren extrem lange - jetzt streiten Ministerpräsident und Justiz über die Gründe. SPIEGEL ONLINE zeigt, wie schnell Straftäter im Ländervergleich abgeurteilt werden.

Lesen Sie die vollständige Meldung hier.

So weit der Bereich des Strafrechts. Doch im Familienrecht sieht es nicht besser aus. Gerade hier wird Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) immer wieder wegen überlanger Verfahrensdauern gerügt. Vor kurzem hat der EGMR festgestellt, die Schweiz habe durch Laxheit ihrer Behörden dafür gesorgt, dass zwei Jahre lang kein Umgang zwischen einem Vater und seinem Sohn stattfinden konnte und dass sie daher für den völligen Abbruch der Beziehungen zwischen den beiden verantwortlich sei.

Was soll man dann zu Deutschland sagen, wo Verfahrensdauern von vier Jahren nicht unüblich und selbst sieben Jahre kein Einzelfall sind. Wenn nicht ... ja wenn nicht die Gerichte sofort vor der kriminellen Energie des Jugendamtes und der Kindesmutter kapitulieren. Dann geht es sogar sehr schnell, dann ist der Vater das Sorgerecht los, bevor er sich's versieht. Auch eine Art der Verfahrensbeschleunigung. Ob es das war, was dem EGMR vorschwebte, wage ich zu bezweifeln.

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