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Sonntag, 3. Februar 2008
Scheidungskinder: viel höheres Selbstmord-Risiko
thopo, 17:09h
Jedes Jahr sind in Österreich 18.000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Mit zum Teil traumatischen Erlebnissen und oft katastrophalen Auswirkungen.
OÖNachrichten 03.02.2008
apa/nachrichten.at
Buben aus Scheidungsfamilien haben ein fünf Mal höheres Selbstmordrisiko als andere, ein 10 Mal höheres Risiko drogenabhängig zu werden und ein 20 Mal höheres Risiko kriminell zu werden, zitiert Kette aktuelle Studien.
Bei Mädchen aus Scheidungsfamilien ist die Gefahr einer Teenagerschwangerschaft fünf Mal so hoch als bei anderen. Das Risiko, dass sie die Schule abbrechen ist drei Mal so hoch.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Bei jeder fünften Scheidung wird „auf dem Rücken der Kinder“ mit allen Mitteln gegen den jeweils anderen Partner gekämpft, sagt Kette. „Kinder werden oft regelrecht seelisch missbraucht, um den Ex-Partner schlecht zu machen“, sagt Kette: „Die Kämpfe nach einer Scheidung gehen meist von den Müttern aus.“ Er hatte etwa den Fall einer Mutter, die das Kind in der Nacht bevor es zum Vater durfte, nicht schlafen ließ, damit es dann beim Vater grantig war. Damit wollte sie den Gutachtern beweisen, dass das Kind den Vater nicht mag.
Aber Herr Professor! Das wird jetzt vielen bundesdeutschen Stimmungsmachern gar nicht schmecken! Kämpfe nach einer Scheidung gehen meistens von den Müttern aus? Merken Sie nicht, dass sie gegen den politisch gewollten Mainstream schwimmen?
Doch wie dem auch sei: Schlafentzug ist als Foltermethode anerkannt. Wer anderen Menschen so etwas antut - gleich ob Mann oder Frau oder Jugendamtsmitarbeiter - muss sich bewusst sein, dass er eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen begeht, das weltweit geächtet ist.
OÖNachrichten 03.02.2008
apa/nachrichten.at
Buben aus Scheidungsfamilien haben ein fünf Mal höheres Selbstmordrisiko als andere, ein 10 Mal höheres Risiko drogenabhängig zu werden und ein 20 Mal höheres Risiko kriminell zu werden, zitiert Kette aktuelle Studien.
Bei Mädchen aus Scheidungsfamilien ist die Gefahr einer Teenagerschwangerschaft fünf Mal so hoch als bei anderen. Das Risiko, dass sie die Schule abbrechen ist drei Mal so hoch.
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Bei jeder fünften Scheidung wird „auf dem Rücken der Kinder“ mit allen Mitteln gegen den jeweils anderen Partner gekämpft, sagt Kette. „Kinder werden oft regelrecht seelisch missbraucht, um den Ex-Partner schlecht zu machen“, sagt Kette: „Die Kämpfe nach einer Scheidung gehen meist von den Müttern aus.“ Er hatte etwa den Fall einer Mutter, die das Kind in der Nacht bevor es zum Vater durfte, nicht schlafen ließ, damit es dann beim Vater grantig war. Damit wollte sie den Gutachtern beweisen, dass das Kind den Vater nicht mag.
Aber Herr Professor! Das wird jetzt vielen bundesdeutschen Stimmungsmachern gar nicht schmecken! Kämpfe nach einer Scheidung gehen meistens von den Müttern aus? Merken Sie nicht, dass sie gegen den politisch gewollten Mainstream schwimmen?
Doch wie dem auch sei: Schlafentzug ist als Foltermethode anerkannt. Wer anderen Menschen so etwas antut - gleich ob Mann oder Frau oder Jugendamtsmitarbeiter - muss sich bewusst sein, dass er eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen begeht, das weltweit geächtet ist.
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Hat der Mann als Kinderzeuger ausgedient?
thopo, 15:21h
Prinzipiell sei es möglich, Spermien aus Zellen von Frauen zu erzeugen. Wenn dies den Forschern gelingt, hätten die Männer als Erzeuger unserer Nachkommen ausgedient.
20minuten News 31.01.2008
ydm
Forscher von der Newcastle University und dem North-east England Stem Cell Institute (NESCI) haben gezeigt, dass es prinzipiell möglich ist, Stammzellen, die aus dem Knochenmark von Männern gewonnen wurden, in Spermienzellen zu verwandeln. Die Wissenschaftler unter der Leitung von Karim Nayernia hatten allerdings nur Vorläuferzellen von Spermien, so genannte spermatogoniale Stammzellen (SSC), geschaffen. Aus ihnen könnten sich Spermien entwickeln, die Eizellen befruchten – und dann dazu dienen, dass Frauen Kinder ohne Beteiligung von Männern erzeugen können.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
O weh! Männer werden überflüssig? Das muss verhindert werden! Gegen wen sollen denn sonst die Autorinnen des BMAAM polemisieren? Wenn ihre Träume nun in erreichbare Nähe rücken und die Kerle überflüssig werden, rollt eine neue Welle der Arbeitslosigkeit auf uns zu. Hat schon einmal jemand diese dramatischen Konsequenzen bedacht?
20minuten News 31.01.2008
ydm
Forscher von der Newcastle University und dem North-east England Stem Cell Institute (NESCI) haben gezeigt, dass es prinzipiell möglich ist, Stammzellen, die aus dem Knochenmark von Männern gewonnen wurden, in Spermienzellen zu verwandeln. Die Wissenschaftler unter der Leitung von Karim Nayernia hatten allerdings nur Vorläuferzellen von Spermien, so genannte spermatogoniale Stammzellen (SSC), geschaffen. Aus ihnen könnten sich Spermien entwickeln, die Eizellen befruchten – und dann dazu dienen, dass Frauen Kinder ohne Beteiligung von Männern erzeugen können.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
O weh! Männer werden überflüssig? Das muss verhindert werden! Gegen wen sollen denn sonst die Autorinnen des BMAAM polemisieren? Wenn ihre Träume nun in erreichbare Nähe rücken und die Kerle überflüssig werden, rollt eine neue Welle der Arbeitslosigkeit auf uns zu. Hat schon einmal jemand diese dramatischen Konsequenzen bedacht?
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Simonis tritt als Unicef-Chefin zurück
thopo, 15:05h
Die Vorsitzende von Unicef Deutschland, Heide Simonis, tritt zurück. Der deutsche Zweig des Kinderhilfswerks steht seit längerem in der Kritik. Unter anderem soll Unicef Deutschland überzogene Honorare gezahlt haben.
WELT Online 02.02.2008
afp/epd/kas
Die Vorsitzende von Unicef Deutschland, Heide Simonis, tritt zurück. Das teilte ein Sprecher nach einer Sondersitzung des Vorstands am Samstag in Frankfurt am Main mit. Simonis habe ihren Rücktritt erklärt, „um Unicef vor weiterem Schaden zu bewahren und einen Neuanfang zu ermöglichen“.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Hintergrundinformationen siehe hier.
Erschütternd. Einfach nur erschütternd.
Offenbar benutzen einige Zeitgenossen das Deckmäntelchen "Kinderschutz" nur als Sprungbrett für ihre eigenen Karrierepläne. Oder wie ist das Wort vom "Machtkampf" sonst zu erklären?
Freilich wird vor diesem Hintergrund auch klar, warum die angepasste Führungsspitze der UNICEF nicht gegen die Machenschaften der Jugendämter induLa einschreitet. Wer politisch unbequem ist, muss damit rechnen, bei der Verteilung der Macht übergangen zu werden.
Armes Deutschland! Vor allem aber: arme Kinder!
WELT Online 02.02.2008
afp/epd/kas
Die Vorsitzende von Unicef Deutschland, Heide Simonis, tritt zurück. Das teilte ein Sprecher nach einer Sondersitzung des Vorstands am Samstag in Frankfurt am Main mit. Simonis habe ihren Rücktritt erklärt, „um Unicef vor weiterem Schaden zu bewahren und einen Neuanfang zu ermöglichen“.
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Hintergrundinformationen siehe hier.
Erschütternd. Einfach nur erschütternd.
Offenbar benutzen einige Zeitgenossen das Deckmäntelchen "Kinderschutz" nur als Sprungbrett für ihre eigenen Karrierepläne. Oder wie ist das Wort vom "Machtkampf" sonst zu erklären?
Freilich wird vor diesem Hintergrund auch klar, warum die angepasste Führungsspitze der UNICEF nicht gegen die Machenschaften der Jugendämter induLa einschreitet. Wer politisch unbequem ist, muss damit rechnen, bei der Verteilung der Macht übergangen zu werden.
Armes Deutschland! Vor allem aber: arme Kinder!
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BMFSFJ: SGB II Gewalt Frauen
thopo, 13:22h
Wegen des großen Erfolges setzt das Verlagshaus BMAAM seine Schriftenreihe fort, die man nach der Definition des Gesetzes durchaus als volksverhetzend einstufen könnte:
Unter dem Titel "Models of good practice bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB II für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen" fügt das Ministerium Reinhard Meys Lied "Der Mörder ist immer der Gärtner" eine neue Strophe "Die Täter sind immer die Männer" hinzu.
Schon die Wortwahl zeigt: Männer sind immer die "Täter", Frauen die "Opfer", die in Frauenhäuser "fliehen" und dort "geschützt werden" müssen, während der Mann "vom Platz zu weisen" ist. Die umgekehrte Fallkonstellation (häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer und/oder Kinder) glänzt in dem Machwerk lediglich durch eines, nämlich durch Abwesenheit.
Zitieren wir in diesem Zusammenhang einmal aus dem Strafgesetzbuch:
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Nun muss nur noch der Begriff "Teile der Bevölkerung" definiert werden. Und dazu bietet sich das Grundgesetz an:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Eindeutiger geht es wohl kaum.
Um bei der Sprachpanscherei des BMAAM zu bleiben: Ein "Model of good practice" wäre es, entweder neutral zu formulieren, oder zumindest anhand einiger der Fallbeispiele deutlich zu machen, dass häusliche Gewalt auch von Frauen ausgehen kann (und ausgeht). Doch diese Chance wird von den Verfasserinnen vertan. Zwei weitere Leseproben:
"Verheirateten steht nach der Trennung grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch zu. ... Die ... Kommune ist im Rahmen von § 33 SGB II berechtigt, diesen Anspruch gegenüber dem Ehemann geltend zu machen. Ein Teil der Ehemänner/Partner nimmt dies zum Anlass, wiederum gewalttätig zu werden. Zudem könnte das Verfahren dazu führen, dass der Aufenthaltsort der Frau bekannt wird. Es stellt sich die Frage, wie hier das Verfahren so ausgestaltet werden kann, dass es nicht zu einer Gefährdung der Frau führt."
"Praxisproblem 10:
Durch die gemeinsame Krankenversicherung kann es dem Ehemann möglicherweise gelingen, den Aufenthaltsort der Frau herauszufinden. Oder der Mann kündigt die Krankenversicherung für die Frau."
Derartige Entgleisungen sind nur erklärlich, wenn man sich vor Augen hält, dass diese auf Kosten des Steuerzahlers finanzierte Schrift ausschließlich von Frauen verfasst wurde, die zum überwiegenden Teil in der Frauenberatung, Frauenhauskoordinierung o.ä. arbeiten.
Frau von der Leyen kann nur geraten werden, auch dieses Machwerk sofort zurückzuziehen. Was dann allerdings ein Fall für den Bundesrechnungshof wäre.
Unter dem Titel "Models of good practice bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB II für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen" fügt das Ministerium Reinhard Meys Lied "Der Mörder ist immer der Gärtner" eine neue Strophe "Die Täter sind immer die Männer" hinzu.
Schon die Wortwahl zeigt: Männer sind immer die "Täter", Frauen die "Opfer", die in Frauenhäuser "fliehen" und dort "geschützt werden" müssen, während der Mann "vom Platz zu weisen" ist. Die umgekehrte Fallkonstellation (häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer und/oder Kinder) glänzt in dem Machwerk lediglich durch eines, nämlich durch Abwesenheit.
Zitieren wir in diesem Zusammenhang einmal aus dem Strafgesetzbuch:
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Nun muss nur noch der Begriff "Teile der Bevölkerung" definiert werden. Und dazu bietet sich das Grundgesetz an:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Eindeutiger geht es wohl kaum.
Um bei der Sprachpanscherei des BMAAM zu bleiben: Ein "Model of good practice" wäre es, entweder neutral zu formulieren, oder zumindest anhand einiger der Fallbeispiele deutlich zu machen, dass häusliche Gewalt auch von Frauen ausgehen kann (und ausgeht). Doch diese Chance wird von den Verfasserinnen vertan. Zwei weitere Leseproben:
"Verheirateten steht nach der Trennung grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch zu. ... Die ... Kommune ist im Rahmen von § 33 SGB II berechtigt, diesen Anspruch gegenüber dem Ehemann geltend zu machen. Ein Teil der Ehemänner/Partner nimmt dies zum Anlass, wiederum gewalttätig zu werden. Zudem könnte das Verfahren dazu führen, dass der Aufenthaltsort der Frau bekannt wird. Es stellt sich die Frage, wie hier das Verfahren so ausgestaltet werden kann, dass es nicht zu einer Gefährdung der Frau führt."
"Praxisproblem 10:
Durch die gemeinsame Krankenversicherung kann es dem Ehemann möglicherweise gelingen, den Aufenthaltsort der Frau herauszufinden. Oder der Mann kündigt die Krankenversicherung für die Frau."
Derartige Entgleisungen sind nur erklärlich, wenn man sich vor Augen hält, dass diese auf Kosten des Steuerzahlers finanzierte Schrift ausschließlich von Frauen verfasst wurde, die zum überwiegenden Teil in der Frauenberatung, Frauenhauskoordinierung o.ä. arbeiten.
Frau von der Leyen kann nur geraten werden, auch dieses Machwerk sofort zurückzuziehen. Was dann allerdings ein Fall für den Bundesrechnungshof wäre.
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79% mehr erzieherische Hilfen von 1991 bis 2006
thopo, 12:15h
Statistisches Bundesamt 30.01.2208
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben im Jahr 2006 in Deutschland mehr als 651 000 junge Menschen im Alter bis zu 26 Jahren erzieherische Hilfe in Anspruch genommen. Das waren 11% oder 66 000 mehr als 2001 und 79% oder 288 000 mehr als 1991, dem Jahr, in dem das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft getreten ist.
Sehen Sie die vollständige Statistik hier.
Auch wenn die Zahl beeindruckt, so richtig aussagekräftig ist diese Statistik nicht. "Junge Menschen haben erzieherische Hilfe in Anspruch genommen" - diese Formulierung klingt sehr so, als hätten alle diese Menschen um Hilfe gebeten und se auch erhalten.
Um die Sachlage wirklich beurteilen zu können, müssen folgende Fragen gestellt werden:
Aber, meine Damen und Herren Jugendamtsmitarbeiter, Oberbürgermeister und Landräte, eines sagt das statistische Bundesamt unmissverständlich:
"Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es, den jungen Menschen einen Verbleib in der Familie zu ermöglichen."
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben im Jahr 2006 in Deutschland mehr als 651 000 junge Menschen im Alter bis zu 26 Jahren erzieherische Hilfe in Anspruch genommen. Das waren 11% oder 66 000 mehr als 2001 und 79% oder 288 000 mehr als 1991, dem Jahr, in dem das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft getreten ist.
Sehen Sie die vollständige Statistik hier.
Auch wenn die Zahl beeindruckt, so richtig aussagekräftig ist diese Statistik nicht. "Junge Menschen haben erzieherische Hilfe in Anspruch genommen" - diese Formulierung klingt sehr so, als hätten alle diese Menschen um Hilfe gebeten und se auch erhalten.
Um die Sachlage wirklich beurteilen zu können, müssen folgende Fragen gestellt werden:
- In wie vielen Fällen hat das Jugendamt von sich aus Maßnahmen eingeleitet, ohne dass es von den Betroffenen gebeten worden wäre?
- Zusatzfrage 1: In wie vielen Fällen führte das Jugendamt eine Herausnahme gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch?
- Zusatzfrage 2: In wie vielen dieser Fälle war diese Maßnahme rechtswidrig?
- Gretchenfrage: In wie vielen Fällen wurden rechtswidrig handelnde Jugendamtsmitarbeiter bestraft?
- Gefragt werden muss aber auch: In wie vielen Fällen wurde Anspruchsberechtigten vom Jugendamt die beantragte Hilfe verweigert?
Aber, meine Damen und Herren Jugendamtsmitarbeiter, Oberbürgermeister und Landräte, eines sagt das statistische Bundesamt unmissverständlich:
"Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es, den jungen Menschen einen Verbleib in der Familie zu ermöglichen."
Zum Lesen und Beherzigen!
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Samstag, 2. Februar 2008
"Wer Folter relativiert, ist ungeeignet"
thopo, 20:11h
Das Ringen um den höchsten Richterposten im Land geht weiter. Die SPD besteht auf den Staatsrechtler Horst Dreier, die Union ist dagegen. Dreiers Haltung zum Folterverbot und zum Embryonenschutz passt den Christdemokraten nicht. Beide Seiten beharren auf ihre Position. Wie eine Lösung aussehen kann ist völlig offen.
WELT Online 01.02.2008
Thorsten Jungholt
Die Sozialdemokraten hatten den renommierten Rechtsphilosophen als Nachfolger des Ende Februar ausscheidenden Vizepräsidenten des Gerichts, Winfried Hassemer, vorgeschlagen. In zwei Jahren wäre er aller Voraussicht nach als Nachfolger von Hans-Jürgen Papier zum Präsidenten aufgerückt. Bei den unionsgeführten Ländern aber stieß der Hochschullehrer wegen seiner relativierenden Haltung zum Folterverbot sowie seinem Eintreten für eine Liberalisierung beim Embryonenschutz auf Ablehnung. Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Wahl im Bundesrat kann der Kandidat nicht gegen den Widerstand der Unionsländer durchgesetzt werden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Zunächst hört sich die Reaktion der CDU gut an. Wer Grundrechte in Frage stellt, ist als Wächter eben dieser Grundrechte ebenso wenig geeignet wie der berühmte Bock für die Stelle des Gärtners. Doch leider verliert sich die Begeisterung schnell, wenn man bedenkt, wie Kinder und ihre Eltern von den Jugendämtern gefoltert werden - meistens psychisch, doch teilweise leider auch körperlich.
Doch in dieser Hinsicht lassen die Union und ihre Familienministerin den nötigen Einsatz vermissen. Wenn Frau von der Leyen einerseits den Betroffenen erklärt, sie habe für ihr Anliegen keine Zeit, andererseits aber "gut gelaunt" Modeschauen veranstaltet, fragt man sich ernsthaft, ob Kinder in diesem Lande Rechte haben. Da wirken auch die Vorstöße, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht mehr glaubhaft.
Das Bundesverfassungsgericht sollte jedenfalls der letzte Ort sein, an dem Menschenrechte in Frage gestellt werden dürfen.
WELT Online 01.02.2008
Thorsten Jungholt
Die Sozialdemokraten hatten den renommierten Rechtsphilosophen als Nachfolger des Ende Februar ausscheidenden Vizepräsidenten des Gerichts, Winfried Hassemer, vorgeschlagen. In zwei Jahren wäre er aller Voraussicht nach als Nachfolger von Hans-Jürgen Papier zum Präsidenten aufgerückt. Bei den unionsgeführten Ländern aber stieß der Hochschullehrer wegen seiner relativierenden Haltung zum Folterverbot sowie seinem Eintreten für eine Liberalisierung beim Embryonenschutz auf Ablehnung. Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Wahl im Bundesrat kann der Kandidat nicht gegen den Widerstand der Unionsländer durchgesetzt werden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Zunächst hört sich die Reaktion der CDU gut an. Wer Grundrechte in Frage stellt, ist als Wächter eben dieser Grundrechte ebenso wenig geeignet wie der berühmte Bock für die Stelle des Gärtners. Doch leider verliert sich die Begeisterung schnell, wenn man bedenkt, wie Kinder und ihre Eltern von den Jugendämtern gefoltert werden - meistens psychisch, doch teilweise leider auch körperlich.
Doch in dieser Hinsicht lassen die Union und ihre Familienministerin den nötigen Einsatz vermissen. Wenn Frau von der Leyen einerseits den Betroffenen erklärt, sie habe für ihr Anliegen keine Zeit, andererseits aber "gut gelaunt" Modeschauen veranstaltet, fragt man sich ernsthaft, ob Kinder in diesem Lande Rechte haben. Da wirken auch die Vorstöße, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht mehr glaubhaft.
Das Bundesverfassungsgericht sollte jedenfalls der letzte Ort sein, an dem Menschenrechte in Frage gestellt werden dürfen.
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»Schon das erste Gebot der Bibel ist verfassungswidrig«
thopo, 19:46h
Ein religionskritisches Kinderbuch soll als »jugendgefährdend« eingestuft werden. Ein Gespräch mit Michael Schmidt-Salomon
Junge Welt 01.02.2008
Gitta Düperthal
Michael Schmidt-Salomon ist Philosoph und Sprecher der Giordano-Bruno-Stiftung und Autor des religionskritischen Kinderbuchs »Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel«
Das Bundesfamilienministerium hat den Antrag gestellt, das von Ihnen verfaßte heiter-satirische und religionskritische Kinderbuch unter dem Titel „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel« als jugendgefährdend auf den Index zu setzen. Können Sie sich erklären, warum das Buch zensiert wird?
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Weitere Informationen zu dem Buch erhalten Sie hier.
Junge Welt 01.02.2008
Gitta Düperthal
Michael Schmidt-Salomon ist Philosoph und Sprecher der Giordano-Bruno-Stiftung und Autor des religionskritischen Kinderbuchs »Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel«
Das Bundesfamilienministerium hat den Antrag gestellt, das von Ihnen verfaßte heiter-satirische und religionskritische Kinderbuch unter dem Titel „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel« als jugendgefährdend auf den Index zu setzen. Können Sie sich erklären, warum das Buch zensiert wird?
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Weitere Informationen zu dem Buch erhalten Sie hier.
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Wir sind dann mal fort
thopo, 15:17h
Cicero Februar 2008
Wolfram Weimer
Alle vier Minuten verlässt ein Deutscher sein Land. An jedem Tag verliert Deutschland ein ganzes Dorf, womit die Zahl der Auswanderer Dimensionen erreicht wie seit 120 Jahren nicht mehr. Man muss kein Pessimist sein, um in der Massenflucht ein Misstrauensvotum gegen die Zukunftsfähigkeit des Landes zu erkennen.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Ein Beitrag, der zu denken gibt. Allerdings hat sich der Verfasser leider auf den finanziellen Aspekt beschränkt. Tatsache ist, dass deutsche Familien vermehrt auch deshalb ins Ausland flüchten, um ihre Kinder behalten zu können. Inzwischen raten Rechtsanwälte ihren Mandanten in kritischen Situationen, sich aus dem Staube zu machen, bevor es zu spät ist. Das Ausland hat für die Praktiken der deutschen Jugendämter und der Familiengerichtsbarkeit nur noch Kopfschütteln übrig. Doch die zuständigen Mnisterien schweigen weiter.
Angesichts der steigenden Energiepreise gewinnt der Satz "Der Letzte macht das Licht aus" eine ganz neue Dimension.
Wolfram Weimer
Alle vier Minuten verlässt ein Deutscher sein Land. An jedem Tag verliert Deutschland ein ganzes Dorf, womit die Zahl der Auswanderer Dimensionen erreicht wie seit 120 Jahren nicht mehr. Man muss kein Pessimist sein, um in der Massenflucht ein Misstrauensvotum gegen die Zukunftsfähigkeit des Landes zu erkennen.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Ein Beitrag, der zu denken gibt. Allerdings hat sich der Verfasser leider auf den finanziellen Aspekt beschränkt. Tatsache ist, dass deutsche Familien vermehrt auch deshalb ins Ausland flüchten, um ihre Kinder behalten zu können. Inzwischen raten Rechtsanwälte ihren Mandanten in kritischen Situationen, sich aus dem Staube zu machen, bevor es zu spät ist. Das Ausland hat für die Praktiken der deutschen Jugendämter und der Familiengerichtsbarkeit nur noch Kopfschütteln übrig. Doch die zuständigen Mnisterien schweigen weiter.
Angesichts der steigenden Energiepreise gewinnt der Satz "Der Letzte macht das Licht aus" eine ganz neue Dimension.
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Freitag, 1. Februar 2008
Noch keine Spur von Mutter und Sohn
thopo, 00:50h
Anwältin des US-Vaters zeigt Jugendbehörde an - Anwaltsseite der Mutter: Sorgerecht in USA noch nicht endgültig entschieden
Die Rheinpfalz 31.01.2008
(tb)
Die Mutter war 2005 aus den USA nach Frankenthal zurückgekehrt. Sie war dort mit einem US-Bürger verheiratet und lebte in Ohio mit ihm und dem gemeinsamen Kind. Nach der Trennung habe sie den Jungen mit Zustimmung des Mannes mitgenommen, sagt sie.
Ihr Ex-Mann behauptet das Gegenteil und erhielt zuletzt vor Gericht Recht, da sie ihre Version nicht beweisen konnte und das Kind in ein anderes Land gebracht hatte. Dies ist laut internationalem Recht dann nicht zulässig. "Die Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Frau und ihres Kindes laufen noch", teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gestern auf Anfrage mit. Es gebe noch keine neuen Hinweise.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Auch hier besticht wieder die brilliante Argumentation: Der Vater hatte bereits im Januar 2006 einen Rückgabebeschluss erwirkt. Dessen Umsetzung konnte die Mutter mit allerlei juristischen Kunststückchen zwei Jahre lang verhindern. Und nun wird natürlich mit dem immer wieder gerne verwendeten Kontinuitätsprinzip argumentiert und "auf Einsicht des Vaters gehofft". Der englischsprachige Vater wird das wohl eine "self fulfilling prophecy" nennen.
Die Rheinpfalz 31.01.2008
(tb)
Die Mutter war 2005 aus den USA nach Frankenthal zurückgekehrt. Sie war dort mit einem US-Bürger verheiratet und lebte in Ohio mit ihm und dem gemeinsamen Kind. Nach der Trennung habe sie den Jungen mit Zustimmung des Mannes mitgenommen, sagt sie.
Ihr Ex-Mann behauptet das Gegenteil und erhielt zuletzt vor Gericht Recht, da sie ihre Version nicht beweisen konnte und das Kind in ein anderes Land gebracht hatte. Dies ist laut internationalem Recht dann nicht zulässig. "Die Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Frau und ihres Kindes laufen noch", teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gestern auf Anfrage mit. Es gebe noch keine neuen Hinweise.
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Auch hier besticht wieder die brilliante Argumentation: Der Vater hatte bereits im Januar 2006 einen Rückgabebeschluss erwirkt. Dessen Umsetzung konnte die Mutter mit allerlei juristischen Kunststückchen zwei Jahre lang verhindern. Und nun wird natürlich mit dem immer wieder gerne verwendeten Kontinuitätsprinzip argumentiert und "auf Einsicht des Vaters gehofft". Der englischsprachige Vater wird das wohl eine "self fulfilling prophecy" nennen.
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Verurteilung wegen Rechtsbeugung fast unmöglich
thopo, 01:25h
Auszug aus einer Frage an MdB Hans-Christian Ströbele und seiner Antwort auf dem Portal Abgeordnetenwatch:
Dominik Strauss:
Im Fall des türkischen Vaters Görgülü wurde Deutschland im Jahr 2004 durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.
...
In diesem nun unglaubliche 8 Jahre andauerndem Fall wurde dem zuständigem Senat des OLG Naumburgs durch das Bundesverfassungsgericht Willkür und eine Umgehung der ZPO attestiert. Die Staatsanwaltschaft erhoben darauf gegen den kompletten Senat des OLG Naumburg Anklage wegen Rechtsbeugung.
...
Herr Ströbele, stimmen Sie mir zu, dass wenn dieses Urteil des AG Halle bestand hat, es de facto in Deutschland unmöglich ist einen OLG-Senat wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung zu ziehen.
Hans-Christian Ströbele:
Für eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung müßte festgestellt werden, daß dieser vorsätzlich und zwar mit direktem Vorsatz das Recht gebeugt hat. Dies ist ohne Geständnis nur ganz selten möglich.
Das ist übrigens auch der Grund, warum im Nachkriegswestdeutschland nicht ein einziger Richter des Volksgerichtshofes rechtskräftig verurteilt wurde.
...
So bleibt ein schaler Nachgeschmack, aber ohne Änderung des Gesetzes ist eine Verurteilung in solchen Fällen nicht zu erwarten.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Dem bleibt nur noch hinzuzufügen, dass wegen des sog. "Spruchrichterprivilegs" (§ 839 Abs. 2 BGB) ein Richter bei dem Urteil in einer Rechtssache für den aus einer Amtspflichtverletzung entstehenden Schaden nur dann verantwortlich ist, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht.
Das nennt man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wenn man den Richter nicht wegen Rechtsbeugung verurteilen kann, braucht der Staat dem Bürger seinen Schaden nicht zu ersetzen. Wer sagt denn, dass unser Gesetzeswerk Lücken hätte? Im Gegenteil - es ist an alles gedacht!
Franz Romer:
Jeder der Naumburger OLG Richter hätte ja eine gegenteilige Meinung in den Beschluss eintragen lassen können, wenn er den Senatsbeschluß nicht hätte mittragen wollen. Nachdem in diesem Beschluss nichts steht, kann ja nur davon ausgegangen werden, dass alle drei Richter der gleichen Meinung waren.
Hans-Christian Ströbele:
Von der Mehrheit abweichendes Abstimmungsverhalten wird in Strafverfahren in die Entscheidung nicht aufgenommen. Das ist in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anders. In Strafverfahren wäre dies jedenfalls mit Nennung des Namens des Abweichende mit Rücksicht auf das Beratungsgeheimnis auch nicht zulässig. Das Beratungsgeheimnis ist in der §§, 43 und 45 Deutsches Richtergesetz gesetzlich festgelegt. Manche Kollegialgerichte deuten lediglich an, daß eine Entscheidung nicht einverständlich getroffen wurde, aber eben ohne Nennung der Namen.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Thomas Porombka:
in Ihrer Antwort vom 29.01.2008 an Herrn Dominik Strauss schrieben Sie:
"Für eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung müsste festgestellt werden, dass dieser vorsätzlich und zwar mit direktem Vorsatz das Recht gebeugt hat."
Diese Erfordernis ist mit dem Wortlaut des § 339 StGB nicht in Einklang zu bringen; sie entspringt vielmehr der sog. "richterlichen Fortbildung des Rechts". Diese richterliche Fortbildung ist jedoch grundgesetzwidrig, da sie dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht.
...
Was beabsichtigen Sie, was beabsichtigt Ihre Fraktion dagegen zu unternehmen, dass Richter in zunehmendem Maße den eindeutigen Wortlaut verbindlicher Rechtsnormen außer Kraft setzen und das Recht ... zu ihrer gegenseitigen Rechtfertigung beugen?
Hans-Christian Ströbele:
Sie haben recht, der Gesetzgeber muß Klarheit schaffen, wenn ein Gesetz von der Rechtsprechung anders ausgelegt und angewandt wird, als es seinen gesetzgeberischen Intentionen entspricht.
...
In der Fassung des § 339 StGB fehlt das Wort "vorsätzlich". Mit der Neufassung wurde klargestellt, das absichtliches oder wissentliches Handen nicht erforderlich ist, sondern bedingter Vorsatz ausreichen soll. Das hatte der Gesetzgeber - wie sie es jetzt verlangen - zur Anwendung vorgegeben. Die Rechtsprechung verlangt deshalb auch nicht mehr den direkten Vorsatz, aber einen bewußten Rechtsbruch wegen der der richterlichen Unabhängigheit, der nach Art 97 des Grundgesetzes Verfassungsrang zukommt.
...
Eine "Fortbildung des Rechts" durch die Gerichte war immer wieder auch mal hilfreich und manchmal sogar notwendig.
...
Die Fortbildung des Rechts bleibt vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers. Auch damit haben sie recht.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Thomas Porombka:
bitte gestatten Sie mir wegen der großen Bedeutung des Falls Görgülü eine Zusatzfrage: In Ihren Antworten haben Sie mehrfach die richterliche Unabhängigkeit hervorgehoben. Diese ist jedoch nach Art. 97 Abs. 1 GG untrennbar an die Unterwerfung des Richters unter das Gesetz gebunden.
...
Wie sehen Sie als Jurist im Spannungsfeld der beiden Halbsätze des Art. 97 Abs. 1 GG die daraus erwachsenden Konsequenzen für den Tatbestand der Rechtsbeugung? Mein Bestreben ist nicht die Abänderung von Gesetzen, sondern ihre Anwendung in der vom Gesetzgeber gewollten und präzise formulierten Weise. Dies betrifft ausdrücklich auch den § 339 StGB.
Hans-Christian Ströbele:
Die Richter bestätigen mit ihrer Unterschrift, daß die Entscheidung und deren Begründung dem Verlauf der Beratung entspricht. Die Unterschrift eines Richters kann auch durch eine andere ersetzt werden, wenn er verhindert ist.
Die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG darf im Rechtsstaat nicht angetastet werden. Die Richter sind andererseits an die geltenden Gesetze gebunden (ebenfalls Art. 97 Abs. I GG), aber bei deren Auslegung bleibt ein weiter Raum.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Leider macht sich nun auch Herr Ströbele die Mär von dem "weiten Raum" bei der Auslegung der Gesetze zu eigen. Wenn beispielsweise der Gesetzgeber in § 1684 BGB festgelegt hat:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
dann ist das eindeutig und keiner Auslegung zugänglich. Ein Richter, der über vier Jahre eine vollständige Umgangsvereitelung untätig duldet, ohne einen förmlichen Beschluss zu fassen, verstößt ebenso gegen das Gesetz wie ein Richter, der den Umgang ausschließt, ohne dies zu begründen. Ein Richter, der über einen Beschluss über einen Antrag auf Umgang an Weihnachten mit den Worten "Wenn es nach mir ginge, könnte Weihnachten ganz ausfallen" verweigert, gibt damit allenfalls seine eigene ideologische Einstellung zu christlichen Werten bekannt, nicht jedoch den eindeutigen Willen des Gesetzgebers. (Pikantes Detail am Rande: Besagter Richter und die Anwältin der umgangsverweigernden Mutter brüsteten sich während der mündlichen Verhandlung damit, Mitglied des Kirchenvorstandes seiner Gemeinde zu sein.)
Es trifft auch nicht zu, dass die Unterschrift eines Richters lediglich bestätigt, "dass die Entscheidung und deren Begründung dem Verlauf der Beratung entspricht", denn ohne diese Unterschrift würde der Beschluss nicht rechtskräftig. Und gerade wenn es so wäre wie von Herrn Ströbele angegeben, dürfte die Unterschrift eines Richters nicht durch eine andere ersetzt werden, denn wie bitteschön soll ein Richter die Übereinstimmung eines Beschlusses mit einer Verhandlung bestätigen, an der er nicht teilgenommen hat?
Das ganze Gebäude weist große Ungereimtheiten auf, die seine Standsicherheit schwer beeinträchtigen. À propos Standsicherheit: Was würde wohl die Öffentlichkeit dazu sagen, wenn ein Architekt behaupten würde, dass er mit seiner Unterschrift nur bestätige, dass die Baupläne mit den Unterredungen mit dem Bauherrn übereinstimmten - in Bezug auf Statik und Baurecht übernähme er aber keine Verantwortung?
An diesem Beispiel sieht man sehr deutlich, mit welchen Ausflüchten sich die Richterschaft von der Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen lossagen will. Richtig und gut ist, dass einem Richter aus einer "missliebigen", aber gesetzeskonformen Entscheidung keine Nachteile erwachsen dürfen. Verstößt er aber gegen eindeutig formulierte Gesetzesnormen, so muss er dafür ebenso zur Verantwortung gezogen werden können, wie jeder andere Bürger auch.
Es sollte zu denken geben, dass auch Herr Ströbele von einem "schalen Nachgeschmack" spricht. Schon nach den Regeln der mathematischen Statistik ist es hochgradig unwahrscheinlich, dass sich seit 1945 kein deutscher Richter der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben soll.
----------------
An dieser Stelle muss positiv herausgestellt werden, dass Herr Ströbele allen Fragestellern schnell und umfassend geantwortet hat. Das wird durchaus nicht von allen Abgeordneten so gehandhabt, und dafür gebührt ihm unser Dank! Seine Antworten zum Fall Görgülü verdienen es in jedem Falle, im Volltext gelesen zu werden.
Dominik Strauss:
Im Fall des türkischen Vaters Görgülü wurde Deutschland im Jahr 2004 durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.
...
In diesem nun unglaubliche 8 Jahre andauerndem Fall wurde dem zuständigem Senat des OLG Naumburgs durch das Bundesverfassungsgericht Willkür und eine Umgehung der ZPO attestiert. Die Staatsanwaltschaft erhoben darauf gegen den kompletten Senat des OLG Naumburg Anklage wegen Rechtsbeugung.
...
Herr Ströbele, stimmen Sie mir zu, dass wenn dieses Urteil des AG Halle bestand hat, es de facto in Deutschland unmöglich ist einen OLG-Senat wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung zu ziehen.
Hans-Christian Ströbele:
Für eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung müßte festgestellt werden, daß dieser vorsätzlich und zwar mit direktem Vorsatz das Recht gebeugt hat. Dies ist ohne Geständnis nur ganz selten möglich.
Das ist übrigens auch der Grund, warum im Nachkriegswestdeutschland nicht ein einziger Richter des Volksgerichtshofes rechtskräftig verurteilt wurde.
...
So bleibt ein schaler Nachgeschmack, aber ohne Änderung des Gesetzes ist eine Verurteilung in solchen Fällen nicht zu erwarten.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Dem bleibt nur noch hinzuzufügen, dass wegen des sog. "Spruchrichterprivilegs" (§ 839 Abs. 2 BGB) ein Richter bei dem Urteil in einer Rechtssache für den aus einer Amtspflichtverletzung entstehenden Schaden nur dann verantwortlich ist, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht.
Das nennt man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wenn man den Richter nicht wegen Rechtsbeugung verurteilen kann, braucht der Staat dem Bürger seinen Schaden nicht zu ersetzen. Wer sagt denn, dass unser Gesetzeswerk Lücken hätte? Im Gegenteil - es ist an alles gedacht!
Nachgefragt 1
Franz Romer:
Jeder der Naumburger OLG Richter hätte ja eine gegenteilige Meinung in den Beschluss eintragen lassen können, wenn er den Senatsbeschluß nicht hätte mittragen wollen. Nachdem in diesem Beschluss nichts steht, kann ja nur davon ausgegangen werden, dass alle drei Richter der gleichen Meinung waren.
Hans-Christian Ströbele:
Von der Mehrheit abweichendes Abstimmungsverhalten wird in Strafverfahren in die Entscheidung nicht aufgenommen. Das ist in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anders. In Strafverfahren wäre dies jedenfalls mit Nennung des Namens des Abweichende mit Rücksicht auf das Beratungsgeheimnis auch nicht zulässig. Das Beratungsgeheimnis ist in der §§, 43 und 45 Deutsches Richtergesetz gesetzlich festgelegt. Manche Kollegialgerichte deuten lediglich an, daß eine Entscheidung nicht einverständlich getroffen wurde, aber eben ohne Nennung der Namen.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Nachgefragt 2
Thomas Porombka:
in Ihrer Antwort vom 29.01.2008 an Herrn Dominik Strauss schrieben Sie:
"Für eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung müsste festgestellt werden, dass dieser vorsätzlich und zwar mit direktem Vorsatz das Recht gebeugt hat."
Diese Erfordernis ist mit dem Wortlaut des § 339 StGB nicht in Einklang zu bringen; sie entspringt vielmehr der sog. "richterlichen Fortbildung des Rechts". Diese richterliche Fortbildung ist jedoch grundgesetzwidrig, da sie dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht.
...
Was beabsichtigen Sie, was beabsichtigt Ihre Fraktion dagegen zu unternehmen, dass Richter in zunehmendem Maße den eindeutigen Wortlaut verbindlicher Rechtsnormen außer Kraft setzen und das Recht ... zu ihrer gegenseitigen Rechtfertigung beugen?
Hans-Christian Ströbele:
Sie haben recht, der Gesetzgeber muß Klarheit schaffen, wenn ein Gesetz von der Rechtsprechung anders ausgelegt und angewandt wird, als es seinen gesetzgeberischen Intentionen entspricht.
...
In der Fassung des § 339 StGB fehlt das Wort "vorsätzlich". Mit der Neufassung wurde klargestellt, das absichtliches oder wissentliches Handen nicht erforderlich ist, sondern bedingter Vorsatz ausreichen soll. Das hatte der Gesetzgeber - wie sie es jetzt verlangen - zur Anwendung vorgegeben. Die Rechtsprechung verlangt deshalb auch nicht mehr den direkten Vorsatz, aber einen bewußten Rechtsbruch wegen der der richterlichen Unabhängigheit, der nach Art 97 des Grundgesetzes Verfassungsrang zukommt.
...
Eine "Fortbildung des Rechts" durch die Gerichte war immer wieder auch mal hilfreich und manchmal sogar notwendig.
...
Die Fortbildung des Rechts bleibt vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers. Auch damit haben sie recht.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Nachgefragt 3
Thomas Porombka:
bitte gestatten Sie mir wegen der großen Bedeutung des Falls Görgülü eine Zusatzfrage: In Ihren Antworten haben Sie mehrfach die richterliche Unabhängigkeit hervorgehoben. Diese ist jedoch nach Art. 97 Abs. 1 GG untrennbar an die Unterwerfung des Richters unter das Gesetz gebunden.
...
Wie sehen Sie als Jurist im Spannungsfeld der beiden Halbsätze des Art. 97 Abs. 1 GG die daraus erwachsenden Konsequenzen für den Tatbestand der Rechtsbeugung? Mein Bestreben ist nicht die Abänderung von Gesetzen, sondern ihre Anwendung in der vom Gesetzgeber gewollten und präzise formulierten Weise. Dies betrifft ausdrücklich auch den § 339 StGB.
Hans-Christian Ströbele:
Die Richter bestätigen mit ihrer Unterschrift, daß die Entscheidung und deren Begründung dem Verlauf der Beratung entspricht. Die Unterschrift eines Richters kann auch durch eine andere ersetzt werden, wenn er verhindert ist.
Die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG darf im Rechtsstaat nicht angetastet werden. Die Richter sind andererseits an die geltenden Gesetze gebunden (ebenfalls Art. 97 Abs. I GG), aber bei deren Auslegung bleibt ein weiter Raum.
Lesen Sie den vollständigen Text hier.
Leider macht sich nun auch Herr Ströbele die Mär von dem "weiten Raum" bei der Auslegung der Gesetze zu eigen. Wenn beispielsweise der Gesetzgeber in § 1684 BGB festgelegt hat:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
dann ist das eindeutig und keiner Auslegung zugänglich. Ein Richter, der über vier Jahre eine vollständige Umgangsvereitelung untätig duldet, ohne einen förmlichen Beschluss zu fassen, verstößt ebenso gegen das Gesetz wie ein Richter, der den Umgang ausschließt, ohne dies zu begründen. Ein Richter, der über einen Beschluss über einen Antrag auf Umgang an Weihnachten mit den Worten "Wenn es nach mir ginge, könnte Weihnachten ganz ausfallen" verweigert, gibt damit allenfalls seine eigene ideologische Einstellung zu christlichen Werten bekannt, nicht jedoch den eindeutigen Willen des Gesetzgebers. (Pikantes Detail am Rande: Besagter Richter und die Anwältin der umgangsverweigernden Mutter brüsteten sich während der mündlichen Verhandlung damit, Mitglied des Kirchenvorstandes seiner Gemeinde zu sein.)
Es trifft auch nicht zu, dass die Unterschrift eines Richters lediglich bestätigt, "dass die Entscheidung und deren Begründung dem Verlauf der Beratung entspricht", denn ohne diese Unterschrift würde der Beschluss nicht rechtskräftig. Und gerade wenn es so wäre wie von Herrn Ströbele angegeben, dürfte die Unterschrift eines Richters nicht durch eine andere ersetzt werden, denn wie bitteschön soll ein Richter die Übereinstimmung eines Beschlusses mit einer Verhandlung bestätigen, an der er nicht teilgenommen hat?
Das ganze Gebäude weist große Ungereimtheiten auf, die seine Standsicherheit schwer beeinträchtigen. À propos Standsicherheit: Was würde wohl die Öffentlichkeit dazu sagen, wenn ein Architekt behaupten würde, dass er mit seiner Unterschrift nur bestätige, dass die Baupläne mit den Unterredungen mit dem Bauherrn übereinstimmten - in Bezug auf Statik und Baurecht übernähme er aber keine Verantwortung?
An diesem Beispiel sieht man sehr deutlich, mit welchen Ausflüchten sich die Richterschaft von der Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen lossagen will. Richtig und gut ist, dass einem Richter aus einer "missliebigen", aber gesetzeskonformen Entscheidung keine Nachteile erwachsen dürfen. Verstößt er aber gegen eindeutig formulierte Gesetzesnormen, so muss er dafür ebenso zur Verantwortung gezogen werden können, wie jeder andere Bürger auch.
Es sollte zu denken geben, dass auch Herr Ströbele von einem "schalen Nachgeschmack" spricht. Schon nach den Regeln der mathematischen Statistik ist es hochgradig unwahrscheinlich, dass sich seit 1945 kein deutscher Richter der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben soll.
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An dieser Stelle muss positiv herausgestellt werden, dass Herr Ströbele allen Fragestellern schnell und umfassend geantwortet hat. Das wird durchaus nicht von allen Abgeordneten so gehandhabt, und dafür gebührt ihm unser Dank! Seine Antworten zum Fall Görgülü verdienen es in jedem Falle, im Volltext gelesen zu werden.
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Mittwoch, 30. Januar 2008
"PAS" - eine Fiktion mit schwerwiegenden familienrechtlichen Folgen
thopo, 02:24h
Webseite der Autonomen Frauenhäuser
Anita Heiliger
Man muss es gelesen haben, um zu glauben, dass es solche Meinungen tatsächlich gibt. Ausnahmsweise wird hier nicht der Anfang, sondern das Fazit des Artikels zitiert:
Angesichts des bekannt hohen Ausmaßes von Männergewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie (vgl. Heiliger 2000b), gegen die das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorgeht, liegt es auf der Hand, dass Kinder vor nicht wenigen Vätern zu schützen sind. Doch wird es im Gegenteil Müttern verstärkt nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts nahezu unmöglich gemacht, ihren Kindern diesen Schutz zu geben. Sie werden oftmals gezwungen, selbst polizei- und justizbekannten Schlägern ihre Kinder auszuliefern und die absurde Meinung, ein Vater, der das Kind sexuell missbraucht habe, sei dennoch als Vater für das Kind wertvoll, wird allen Ernstes in familienrechtlichen Gutachten vertreten. Mütter suchen daher verzweifelt nach Möglichkeiten, Hilfe zum Schutz ihres Kindes zu erlangen und eine politische Lösung der gegenwärtigen Situation anzustoßen.
In dieser Passage sieht man sehr deutlich das System, mit dem diese Dame operiert: Da ihre Behauptungen in krassem Gegensatz zu der zahlenmäßig belegten Realität stehen, zitiert sie zur Untermauerung ihrer Thesen gleich ihre eigenen Schriften. So lässt es sich gut argumentieren! Doch wo ist eigentlich die Forderung nach Schutz vor gerichts- und justizbekannten gewalttätigen Müttern? Dass es ihr nicht um das Kindeswohl, sondern einzig um die Durchsetzung einer selbst erdachten besseren Eignung von Frauen geht, zeigt Heiliger nicht nur an dieser Stelle eindrücklich, es steht auch überdeutlich auf ihrer Webseite:
"Zentrales Arbeitsgebiet ist die gesellschaftliche Situation von Mädchen und Frauen unter den Aspekten:
- weibliche Sozialisation: Entwicklung einer eigenständigen und positiven weiblichen Identität,
- Maßnahmen der Mädchen- und Frauenpolitik zur Einlösung von Gleichberechtigung und Selbstbestimmung
- Gewalt von Jungen und Männern gegen Mädchen und Frauen: Auswirkungen von (sexueller) Gewalt auf die Entwicklung und die gesellschaftliche Lage von Mädchen und Frauen, Maßnahmen zur Intervention und Prävention von Gewalt und Diskriminierung,
- männliche Sozialisation: Veränderung von Männlichkeitsbildern zur Einlösung von Gleichberechtigung und zur Prävention von Gewalt gegen Frauen"
Eine derartige Meinung zu haben, ist ihr gutes Recht. Doch wer allen Ernstes behauptet, Gleichberechtigung sei nur durch Veränderung von Männlichkeitsbildern "einzulösen", der (oder die) wird als Gutachter in einem Gerichtsverfahren wohl kaum eine neutrale Haltung vertreten.
Anita Heiliger
Man muss es gelesen haben, um zu glauben, dass es solche Meinungen tatsächlich gibt. Ausnahmsweise wird hier nicht der Anfang, sondern das Fazit des Artikels zitiert:
Angesichts des bekannt hohen Ausmaßes von Männergewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie (vgl. Heiliger 2000b), gegen die das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorgeht, liegt es auf der Hand, dass Kinder vor nicht wenigen Vätern zu schützen sind. Doch wird es im Gegenteil Müttern verstärkt nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts nahezu unmöglich gemacht, ihren Kindern diesen Schutz zu geben. Sie werden oftmals gezwungen, selbst polizei- und justizbekannten Schlägern ihre Kinder auszuliefern und die absurde Meinung, ein Vater, der das Kind sexuell missbraucht habe, sei dennoch als Vater für das Kind wertvoll, wird allen Ernstes in familienrechtlichen Gutachten vertreten. Mütter suchen daher verzweifelt nach Möglichkeiten, Hilfe zum Schutz ihres Kindes zu erlangen und eine politische Lösung der gegenwärtigen Situation anzustoßen.
In dieser Passage sieht man sehr deutlich das System, mit dem diese Dame operiert: Da ihre Behauptungen in krassem Gegensatz zu der zahlenmäßig belegten Realität stehen, zitiert sie zur Untermauerung ihrer Thesen gleich ihre eigenen Schriften. So lässt es sich gut argumentieren! Doch wo ist eigentlich die Forderung nach Schutz vor gerichts- und justizbekannten gewalttätigen Müttern? Dass es ihr nicht um das Kindeswohl, sondern einzig um die Durchsetzung einer selbst erdachten besseren Eignung von Frauen geht, zeigt Heiliger nicht nur an dieser Stelle eindrücklich, es steht auch überdeutlich auf ihrer Webseite:
"Zentrales Arbeitsgebiet ist die gesellschaftliche Situation von Mädchen und Frauen unter den Aspekten:
- weibliche Sozialisation: Entwicklung einer eigenständigen und positiven weiblichen Identität,
- Maßnahmen der Mädchen- und Frauenpolitik zur Einlösung von Gleichberechtigung und Selbstbestimmung
- Gewalt von Jungen und Männern gegen Mädchen und Frauen: Auswirkungen von (sexueller) Gewalt auf die Entwicklung und die gesellschaftliche Lage von Mädchen und Frauen, Maßnahmen zur Intervention und Prävention von Gewalt und Diskriminierung,
- männliche Sozialisation: Veränderung von Männlichkeitsbildern zur Einlösung von Gleichberechtigung und zur Prävention von Gewalt gegen Frauen"
Eine derartige Meinung zu haben, ist ihr gutes Recht. Doch wer allen Ernstes behauptet, Gleichberechtigung sei nur durch Veränderung von Männlichkeitsbildern "einzulösen", der (oder die) wird als Gutachter in einem Gerichtsverfahren wohl kaum eine neutrale Haltung vertreten.
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17-Jährige tötet Neugeborenes und versteckt es unterm Bett
thopo, 01:27h
Sie war überfordert, hat die Schwangerschaft verheimlicht, das Kind alleine zur Welt gebracht - und anschließend getötet. 23 Tage versteckte eine junge Frau aus Lüneburg die Leiche ihres Neugeborenen unter ihrem Bett. Nun entdeckte ihre Mutter den Säugling beim Aufräumen.
SPIEGEL Online 29.01.2008
han/dpa/AP
Die Mutter der 17-Jährigen fand die Leiche des Säuglings gestern Nachmittag in einer Plastiktüte und verständigte die Polizei. Eine Obduktion habe ergeben, dass das Baby erdrosselt oder erstickt worden sei, teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg mit. Die 17-Jährige habe eingeräumt, das Kind nach seiner Geburt am 5. Januar mit einer Decke erstickt zu haben und sei vorläufig festgenommen worden. Sie habe das Kind Anfang Januar allein zur Welt gebracht und es kurze Zeit später getötet. "Es hat nicht lange gelebt, es ist noch am Tag der Geburt ums Leben gekommen", sagte der Lüneburger Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Doch selbst in diesem Falle hätte die geforderte schärfere Überwachung nichts genutzt:
Mitarbeiter der Stadt hätten aus einem Gespräch mit einem Familienmitglied von der Schwangerschaft gewusst. Es habe für sie aber keinen Anlass gegeben, "weitergehenden Unterstützungsbedarf" zu vermuten.
Wenn unsere Jugendämter so unfehlbar wären, wie sie vorgeben, dann hätten sie auch in diesem Falle richtig reagiert. Doch leider bleibt es bei der Feststellung, dass alle Kinder, die im vergangenen Jahr zu Schaden oder sogar zu Tode gekommen sind, aus Familien stammten, die den Ämtern bereits bekannt waren. Doch die haben falsch (oder gar nicht) reagiert. Es gehört eine gehörige Portion Willkür dazu, ausgerechnet diesen Leuten weitere Machtbefugnisse zu übertragen, ohne gleichzeitig eine wirksame Kontrollinstanz einzusetzen.
SPIEGEL Online 29.01.2008
han/dpa/AP
Die Mutter der 17-Jährigen fand die Leiche des Säuglings gestern Nachmittag in einer Plastiktüte und verständigte die Polizei. Eine Obduktion habe ergeben, dass das Baby erdrosselt oder erstickt worden sei, teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg mit. Die 17-Jährige habe eingeräumt, das Kind nach seiner Geburt am 5. Januar mit einer Decke erstickt zu haben und sei vorläufig festgenommen worden. Sie habe das Kind Anfang Januar allein zur Welt gebracht und es kurze Zeit später getötet. "Es hat nicht lange gelebt, es ist noch am Tag der Geburt ums Leben gekommen", sagte der Lüneburger Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Doch selbst in diesem Falle hätte die geforderte schärfere Überwachung nichts genutzt:
Mitarbeiter der Stadt hätten aus einem Gespräch mit einem Familienmitglied von der Schwangerschaft gewusst. Es habe für sie aber keinen Anlass gegeben, "weitergehenden Unterstützungsbedarf" zu vermuten.
Wenn unsere Jugendämter so unfehlbar wären, wie sie vorgeben, dann hätten sie auch in diesem Falle richtig reagiert. Doch leider bleibt es bei der Feststellung, dass alle Kinder, die im vergangenen Jahr zu Schaden oder sogar zu Tode gekommen sind, aus Familien stammten, die den Ämtern bereits bekannt waren. Doch die haben falsch (oder gar nicht) reagiert. Es gehört eine gehörige Portion Willkür dazu, ausgerechnet diesen Leuten weitere Machtbefugnisse zu übertragen, ohne gleichzeitig eine wirksame Kontrollinstanz einzusetzen.
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Freitag, 25. Januar 2008
''Stereotype Geschlechterbilder schaden''
thopo, 13:08h
Der Entwicklungsforscher Wassilios Fthenakis erklärt im Interview mit dem Tagesspiegel, warum Jungen von Mädchen abgehängt werden.
Der Tagesspiegel 25.01.2008
Anja Kühne und Tilmann Warnecke
Herr Fthenakis, Jungen gelten als das neue schwache Geschlecht: Sie schneiden schlechter als Mädchen in der Schule ab, haben niedrigere Bildungsabschlüsse und neigen zur Gewalt. Was läuft falsch?
Zunächst mal sind die Jungen biologisch gesehen tatsächlich das schwächere Geschlecht. Das macht auch Sinn: Frauen müssen die Strapazen der Geburt auf sich nehmen, sie müssen die Sicherung der Aufzucht gewährleisten und sie müssen auch biologisch so ausgestattet sein, dass sie für längere Zeit ihren Nachkommen erhalten bleiben. Die Männer haben dagegen – verkürzt gesagt – biologisch nur die Aufgabe, ihre Spermien zu verbreiten. Die Macht der Männer resultiert also nicht aus der Biologie, sondern aus den sozialen und strukturellen Bedingungen in den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten. Jetzt, in der postmodernen Gesellschaft, scheinen Mädchen und Frauen Jungen und Männern überlegen zu sein. Wie man mit der Bewältigung von Informationen umgeht – da etwa sind Frauen bei weitem kompetenter als Männer.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Der Tagesspiegel 25.01.2008
Anja Kühne und Tilmann Warnecke
Herr Fthenakis, Jungen gelten als das neue schwache Geschlecht: Sie schneiden schlechter als Mädchen in der Schule ab, haben niedrigere Bildungsabschlüsse und neigen zur Gewalt. Was läuft falsch?
Zunächst mal sind die Jungen biologisch gesehen tatsächlich das schwächere Geschlecht. Das macht auch Sinn: Frauen müssen die Strapazen der Geburt auf sich nehmen, sie müssen die Sicherung der Aufzucht gewährleisten und sie müssen auch biologisch so ausgestattet sein, dass sie für längere Zeit ihren Nachkommen erhalten bleiben. Die Männer haben dagegen – verkürzt gesagt – biologisch nur die Aufgabe, ihre Spermien zu verbreiten. Die Macht der Männer resultiert also nicht aus der Biologie, sondern aus den sozialen und strukturellen Bedingungen in den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten. Jetzt, in der postmodernen Gesellschaft, scheinen Mädchen und Frauen Jungen und Männern überlegen zu sein. Wie man mit der Bewältigung von Informationen umgeht – da etwa sind Frauen bei weitem kompetenter als Männer.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
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Donnerstag, 24. Januar 2008
Zahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe steigt
thopo, 21:30h
Statistisches Bundesamt 23.01.2008
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hat sich die Gesamtzahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Einrichtungen der Kindertagesbetreuung) in Deutschland zum Jahresende 2006 gegenüber 2002, dem Zeitpunkt der letzten Erhebung, um rund 4% erhöht. Insgesamt gab es rund 28 200 Einrichtungen unter anderem für Heimerziehung, Jugendarbeit, Frühförderung sowie Jugendzentren und Jugendräume, Familienferienstätten und Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen. Die Zahl der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sank um rund 5%, die freien Träger betrieben dagegen rund 8% mehr Einrichtungen als vier Jahre zuvor. Zusätzlich gab es 2006 weitere 2 800 Einrichtungen und Geschäftsstellen der Jugendhilfeverwaltung (– 2,5% gegenüber 2002). In diesen Ergebnissen sind keine Daten für Berlin berücksichtigt.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
Die freien Träger betrieben 8 % mehr Einrichtungen als im Vorjahr! Das heißt, dass es sich hier um eine gewinnträchtige Sparte handelt, denn kein Privatunternehmer investiert in ein Verlustgeschäft. Spätestens jetzt wird Jedem klar, warum die Träger der freien Jugendhilfe nicht gegen das Jugendamt vorgehen, denn dann werden sie bei dem Unterbringungsreigen nicht mehr berücksichtigt. Oder, um es mit den Worten einer leitenden Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes auszudrücken:
"Ich wende mich doch nicht gegen die Hand, die mich ernährt!"
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hat sich die Gesamtzahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Einrichtungen der Kindertagesbetreuung) in Deutschland zum Jahresende 2006 gegenüber 2002, dem Zeitpunkt der letzten Erhebung, um rund 4% erhöht. Insgesamt gab es rund 28 200 Einrichtungen unter anderem für Heimerziehung, Jugendarbeit, Frühförderung sowie Jugendzentren und Jugendräume, Familienferienstätten und Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen. Die Zahl der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sank um rund 5%, die freien Träger betrieben dagegen rund 8% mehr Einrichtungen als vier Jahre zuvor. Zusätzlich gab es 2006 weitere 2 800 Einrichtungen und Geschäftsstellen der Jugendhilfeverwaltung (– 2,5% gegenüber 2002). In diesen Ergebnissen sind keine Daten für Berlin berücksichtigt.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
Die freien Träger betrieben 8 % mehr Einrichtungen als im Vorjahr! Das heißt, dass es sich hier um eine gewinnträchtige Sparte handelt, denn kein Privatunternehmer investiert in ein Verlustgeschäft. Spätestens jetzt wird Jedem klar, warum die Träger der freien Jugendhilfe nicht gegen das Jugendamt vorgehen, denn dann werden sie bei dem Unterbringungsreigen nicht mehr berücksichtigt. Oder, um es mit den Worten einer leitenden Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes auszudrücken:
"Ich wende mich doch nicht gegen die Hand, die mich ernährt!"
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Donnerstag, 24. Januar 2008
Mama hilft beim Schwänzen
thopo, 00:41h
Erst 4000 Euro Strafe, jetzt acht Monate auf Bewährung: Weil es ihr egal war, ob die Kinder zur Schule gehen, verurteilte ein Gericht in Berlin heute eine alleinerziehende Mutter. Wenn sie die Kinder in Zukunft nicht zur Schule schickt, muss sie ins Gefängnis.
SPIEGEL Online 22.01.2008
mer/dpa
Ob ihre Kinder zur Schule gehen oder nicht, war einer alleinerziehenden Mutter aus Berlin-Reinickendorf ziemlich egal: Satte 477 Mal ging der 15-jährige Sohn von Ende 2004 bis zum vergangenen Schuljahr nicht zum Unterricht. Seit Beginn des neuen Schuljahres hat er erneut rund 40 Prozent der Stunden verpasst, sagte ein Mitarbeiter des Schulamtes heute vor Gericht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Kompliment, Herr Wowereit! Zumindest in dieser Beziehung scheint in Berlin die Welt noch in Ordnung zu sein! Zum Vergleich: Im Rheingau-Taunus-Kreis, der demnächst einer der familienfreundlichsten Kreise Deutschlands werden will, wurde einer nicht sorgeberechtigte Mutter nach beharrlicher Schulverweigerung sogar das Sorgerecht übertragen! Die Frau hatte mit Hilfe des Jugendamtes dem allein sorgeberechtigten Vater das Kind entzogen und es anschließend auch nicht in die Schule geschickt. Die Hinweise der Schulleitung auf die bestehende Schulpflicht fruchteten ebenso wenig wie die Ermahnungen seitens des Familiengerichts. Als die Richter merkten, dass Jugendamt und Mutter sie nicht ernst nahmen, übertrugen sie ihr das Sorgerecht, um den Anschein der Legalität zu wahren. In der Beschlussbegründung entschuldigte der Familienrichter den Verstoß gegen die Schulpflicht damit, die Mutter sei nicht damit einverstanden gewesen, dass das Kind nach dem Unterricht mit dem Schulbus zu dem allein sorgeberechtigten Vater zurückgebracht werde. Sie habe also keine andere Wahl gehabt, als die Schulpflicht zu missachten.
Irrationales Recht: Fehlendes Einverständnis einer Partei als Entschuldigungsgrund für die Missachtung von Gerichtsbeschlüssen - das ist neu! Wenn dieses Beispiel Schule macht, wird wohl bald kein Verurteilter mehr eine Haftstrafe antreten, denn auch bei Ihnen dürfte es an dem nötigen Einverständnis mangeln.
Herr Ministerpräsident Koch, Herr Justizminister Banzer, Frau Sozialministerin Lautenschläger, ist das die Politik, für die Sie stehen? Ich warte noch immer auf eine Antwort von Ihnen!
SPIEGEL Online 22.01.2008
mer/dpa
Ob ihre Kinder zur Schule gehen oder nicht, war einer alleinerziehenden Mutter aus Berlin-Reinickendorf ziemlich egal: Satte 477 Mal ging der 15-jährige Sohn von Ende 2004 bis zum vergangenen Schuljahr nicht zum Unterricht. Seit Beginn des neuen Schuljahres hat er erneut rund 40 Prozent der Stunden verpasst, sagte ein Mitarbeiter des Schulamtes heute vor Gericht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Kompliment, Herr Wowereit! Zumindest in dieser Beziehung scheint in Berlin die Welt noch in Ordnung zu sein! Zum Vergleich: Im Rheingau-Taunus-Kreis, der demnächst einer der familienfreundlichsten Kreise Deutschlands werden will, wurde einer nicht sorgeberechtigte Mutter nach beharrlicher Schulverweigerung sogar das Sorgerecht übertragen! Die Frau hatte mit Hilfe des Jugendamtes dem allein sorgeberechtigten Vater das Kind entzogen und es anschließend auch nicht in die Schule geschickt. Die Hinweise der Schulleitung auf die bestehende Schulpflicht fruchteten ebenso wenig wie die Ermahnungen seitens des Familiengerichts. Als die Richter merkten, dass Jugendamt und Mutter sie nicht ernst nahmen, übertrugen sie ihr das Sorgerecht, um den Anschein der Legalität zu wahren. In der Beschlussbegründung entschuldigte der Familienrichter den Verstoß gegen die Schulpflicht damit, die Mutter sei nicht damit einverstanden gewesen, dass das Kind nach dem Unterricht mit dem Schulbus zu dem allein sorgeberechtigten Vater zurückgebracht werde. Sie habe also keine andere Wahl gehabt, als die Schulpflicht zu missachten.
Irrationales Recht: Fehlendes Einverständnis einer Partei als Entschuldigungsgrund für die Missachtung von Gerichtsbeschlüssen - das ist neu! Wenn dieses Beispiel Schule macht, wird wohl bald kein Verurteilter mehr eine Haftstrafe antreten, denn auch bei Ihnen dürfte es an dem nötigen Einverständnis mangeln.
Herr Ministerpräsident Koch, Herr Justizminister Banzer, Frau Sozialministerin Lautenschläger, ist das die Politik, für die Sie stehen? Ich warte noch immer auf eine Antwort von Ihnen!
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Bürger – Krieg / Verlorene Kinder, entsorgte Eltern
thopo, 10:08h
MUT, Forum für Kultur, Politik und Geschichte, Oktober 2007
Dr.Dieter Katterle, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychoanalytiker in Nürnberg. Das Gespräch führte Astrid von Friesen.
Der Verlust eines geliebten Elternteils ist grundsätzlich ein Trauma. Je früher es im Leben einsetzt und je weniger die Eltern kooperieren, desto nachhaltiger verändert es die psychische Entwicklung bis in die Kernstruktur der Persönlichkeit hinein. Es kann zu zerreissenden Loyalitätskonflikten kommen, zur Ermattung im ewigen Grenzverkehr zwischen den verfeindeten Welten der Eltern oder sich als Parental Alienation Syndrom (PAS), als Eltern-Entfremdungssyndrom, auswirken. Dabei wird das Kind systematisch vom Kontakt mit dem anderen Elternteil abgehalten, manipuliert, indoktriniert, einer Art "Gehirnwäsche" unterzogen, oft mit krimineller Raffinesse, Skrupellosigkeit und primitiver Rachsucht oder zur Erzwingung materieller Vorteile. Nicht zu vergessen, daß nicht wenige Erwachsene schwere psychische Störungen aufweisen und ihr Kind zur eigenen Stabilisierung mißbrauchen, indem sie den getrennt lebenden Elternteil als Monster darstellen, was zu Ablehnungs- und Haßreaktionen der Trennungskinder führt, die nicht aus der Realität der tatsächlichen liebevollen Beziehung zum später getrennt lebenden Elternteil erklärbar sind. Wir Therapeuten wissen, daß diese mißbrauchenden Elternteile oft aus ihrer eigenen Scheidungs-Kindheit schwere Störungen davongetragen haben - denn auch seelischer Mißbrauch kann generationenübergreifend weitergegeben werden.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Dr.Dieter Katterle, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychoanalytiker in Nürnberg. Das Gespräch führte Astrid von Friesen.
Der Verlust eines geliebten Elternteils ist grundsätzlich ein Trauma. Je früher es im Leben einsetzt und je weniger die Eltern kooperieren, desto nachhaltiger verändert es die psychische Entwicklung bis in die Kernstruktur der Persönlichkeit hinein. Es kann zu zerreissenden Loyalitätskonflikten kommen, zur Ermattung im ewigen Grenzverkehr zwischen den verfeindeten Welten der Eltern oder sich als Parental Alienation Syndrom (PAS), als Eltern-Entfremdungssyndrom, auswirken. Dabei wird das Kind systematisch vom Kontakt mit dem anderen Elternteil abgehalten, manipuliert, indoktriniert, einer Art "Gehirnwäsche" unterzogen, oft mit krimineller Raffinesse, Skrupellosigkeit und primitiver Rachsucht oder zur Erzwingung materieller Vorteile. Nicht zu vergessen, daß nicht wenige Erwachsene schwere psychische Störungen aufweisen und ihr Kind zur eigenen Stabilisierung mißbrauchen, indem sie den getrennt lebenden Elternteil als Monster darstellen, was zu Ablehnungs- und Haßreaktionen der Trennungskinder führt, die nicht aus der Realität der tatsächlichen liebevollen Beziehung zum später getrennt lebenden Elternteil erklärbar sind. Wir Therapeuten wissen, daß diese mißbrauchenden Elternteile oft aus ihrer eigenen Scheidungs-Kindheit schwere Störungen davongetragen haben - denn auch seelischer Mißbrauch kann generationenübergreifend weitergegeben werden.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
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