Donnerstag, 24. Januar 2008
 
Zahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe steigt
Statistisches Bundesamt 23.01.2008

Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hat sich die Gesamtzahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Einrichtungen der Kindertagesbetreuung) in Deutschland zum Jahresende 2006 gegenüber 2002, dem Zeitpunkt der letzten Erhebung, um rund 4% erhöht. Insgesamt gab es rund 28 200 Einrichtungen unter anderem für Heimerziehung, Jugendarbeit, Frühförderung sowie Jugendzentren und Jugendräume, Familienferienstätten und Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen. Die Zahl der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sank um rund 5%, die freien Träger betrieben dagegen rund 8% mehr Einrichtungen als vier Jahre zuvor. Zusätzlich gab es 2006 weitere 2 800 Einrichtungen und Geschäfts­stellen der Jugendhilfeverwaltung (– 2,5% gegenüber 2002). In diesen Ergebnissen sind keine Daten für Berlin berücksichtigt.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

Die freien Träger betrieben 8 % mehr Einrichtungen als im Vorjahr! Das heißt, dass es sich hier um eine gewinnträchtige Sparte handelt, denn kein Privatunternehmer investiert in ein Verlustgeschäft. Spätestens jetzt wird Jedem klar, warum die Träger der freien Jugendhilfe nicht gegen das Jugendamt vorgehen, denn dann werden sie bei dem Unterbringungsreigen nicht mehr berücksichtigt. Oder, um es mit den Worten einer leitenden Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes auszudrücken:

"Ich wende mich doch nicht gegen die Hand, die mich ernährt!"

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Donnerstag, 24. Januar 2008
 
Mama hilft beim Schwänzen
Erst 4000 Euro Strafe, jetzt acht Monate auf Bewährung: Weil es ihr egal war, ob die Kinder zur Schule gehen, verurteilte ein Gericht in Berlin heute eine alleinerziehende Mutter. Wenn sie die Kinder in Zukunft nicht zur Schule schickt, muss sie ins Gefängnis.
SPIEGEL Online 22.01.2008
mer/dpa

Ob ihre Kinder zur Schule gehen oder nicht, war einer alleinerziehenden Mutter aus Berlin-Reinickendorf ziemlich egal: Satte 477 Mal ging der 15-jährige Sohn von Ende 2004 bis zum vergangenen Schuljahr nicht zum Unterricht. Seit Beginn des neuen Schuljahres hat er erneut rund 40 Prozent der Stunden verpasst, sagte ein Mitarbeiter des Schulamtes heute vor Gericht.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Kompliment, Herr Wowereit! Zumindest in dieser Beziehung scheint in Berlin die Welt noch in Ordnung zu sein! Zum Vergleich: Im Rheingau-Taunus-Kreis, der demnächst einer der familienfreundlichsten Kreise Deutschlands werden will, wurde einer nicht sorgeberechtigte Mutter nach beharrlicher Schulverweigerung sogar das Sorgerecht übertragen! Die Frau hatte mit Hilfe des Jugendamtes dem allein sorgeberechtigten Vater das Kind entzogen und es anschließend auch nicht in die Schule geschickt. Die Hinweise der Schulleitung auf die bestehende Schulpflicht fruchteten ebenso wenig wie die Ermahnungen seitens des Familiengerichts. Als die Richter merkten, dass Jugendamt und Mutter sie nicht ernst nahmen, übertrugen sie ihr das Sorgerecht, um den Anschein der Legalität zu wahren. In der Beschlussbegründung entschuldigte der Familienrichter den Verstoß gegen die Schulpflicht damit, die Mutter sei nicht damit einverstanden gewesen, dass das Kind nach dem Unterricht mit dem Schulbus zu dem allein sorgeberechtigten Vater zurückgebracht werde. Sie habe also keine andere Wahl gehabt, als die Schulpflicht zu missachten.

Irrationales Recht: Fehlendes Einverständnis einer Partei als Entschuldigungsgrund für die Missachtung von Gerichtsbeschlüssen - das ist neu! Wenn dieses Beispiel Schule macht, wird wohl bald kein Verurteilter mehr eine Haftstrafe antreten, denn auch bei Ihnen dürfte es an dem nötigen Einverständnis mangeln.

Herr Ministerpräsident Koch, Herr Justizminister Banzer, Frau Sozialministerin Lautenschläger, ist das die Politik, für die Sie stehen? Ich warte noch immer auf eine Antwort von Ihnen!

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Bürger – Krieg / Verlorene Kinder, entsorgte Eltern
MUT, Forum für Kultur, Politik und Geschichte, Oktober 2007
Dr.Dieter Katterle, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychoanalytiker in Nürnberg. Das Gespräch führte Astrid von Friesen.

Der Verlust eines geliebten Elternteils ist grundsätzlich ein Trauma. Je früher es im Leben einsetzt und je weniger die Eltern kooperieren, desto nachhaltiger verändert es die psychische Entwicklung bis in die Kernstruktur der Persönlichkeit hinein. Es kann zu zerreissenden Loyalitätskonflikten kommen, zur Ermattung im ewigen Grenzverkehr zwischen den verfeindeten Welten der Eltern oder sich als Parental Alienation Syndrom (PAS), als Eltern-Entfremdungssyndrom, auswirken. Dabei wird das Kind systematisch vom Kontakt mit dem anderen Elternteil abgehalten, manipuliert, indoktriniert, einer Art "Gehirnwäsche" unterzogen, oft mit krimineller Raffinesse, Skrupellosigkeit und primitiver Rachsucht oder zur Erzwingung materieller Vorteile. Nicht zu vergessen, daß nicht wenige Erwachsene schwere psychische Störungen aufweisen und ihr Kind zur eigenen Stabilisierung mißbrauchen, indem sie den getrennt lebenden Elternteil als Monster darstellen, was zu Ablehnungs- und Haßreaktionen der Trennungskinder führt, die nicht aus der Realität der tatsächlichen liebevollen Beziehung zum später getrennt lebenden Elternteil erklärbar sind. Wir Therapeuten wissen, daß diese mißbrauchenden Elternteile oft aus ihrer eigenen Scheidungs-Kindheit schwere Störungen davongetragen haben - denn auch seelischer Mißbrauch kann generationenübergreifend weitergegeben werden.

Lesen Sie das vollständige Interview hier.

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Dienstag, 22. Januar 2008
 
100 Millionen weniger für Prozesskostenhilfe –
Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, 15.01.2008

Was zu teuer ist wird eingespart. Unbemerkt von der Öffentlichkeit will der Bundestag ein Gesetz zur „Begrenzung der Prozesskostenhilfe“ abstimmen. Dieses beinhaltet eine Gebühr von 50 Euro allein für die Beantragung der Prozesskostenhilfe (PKH). Begründet wird dies mit den zu hohen Kosten, die die PKH verursache, daher sollten die Betroffenen zukünftig stärker beteiligt werden. An Einsparungen versprechen sich die Bundesländer 100 Millionen Euro, erneut auf dem Rücken derer, die es am nötigsten haben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) lehnt diesen Gesetzentwurf ab.

...

72 Prozent der bewilligten PKH-Fälle sind Familiensachen. Alleinerziehende sind also von dieser Einsparung in hohem Ausmaß betroffen. Wenn sie durch ein Verfahren finanzielle Vorteile erlangen, müssen sie diese direkt zur Rückzahlung der PKH aufwenden, auch wenn sie dadurch ALG-II-bedürftig werden. Es sei, so die Begründung, schließlich nicht Aufgabe der Prozesskostenhilfe, den Beteiligten ein
Existenzminimum zu sichern. Die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages wurde im November 2007 ohne Beteiligung der Familienverbände durchgeführt.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung des VaMV hier.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Interessant ist die Stellungnahme der neuen Richtervereinigung zu diesem Entwurf. Diese ausführliche und fundierte Stellungnahme möge jeder selber lesen. An dieser Stelle seien allerdings zwei Kernsätze zitiert:

"Das geplante Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe ist letztendlich verfassungswidrig."

"Die Einführung einer PKH-Verfahrensgebühr in § 22 a GKG stellt eine in der Geschichte des Sozialstaates einzigartige Fehlleistung des Gesetzentwurfes dar: Dafür, dass man seine verfassungsrechtlich garantierten Sozialleistungen in Anspruch nimmt, wird der Bürger zur Kasse gebeten. Wer Prozesskostenhilfe erhält, soll dafür künftig eine Gebühr von 50 Euro zahlen. Das ist eine Strafgebühr für Armut."

Doch im Grunde ist alles das nichts Neues. Das Recht ist in Deutschland käuflich. Wer schon einmal einen Anwalt gesucht hat, der bereit ist, zu PKH-Sätzen zu arbeiten, wird schnell merken, dass so jemand kaum zu finden ist. Andererseits hat der Gesetzgeber - dieser Schelm! - für viele Verfahren Anwaltszwang angeordnet.

Und letztlich hat der BGH entschieden, dass die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels auch dann verstreicht, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Rechtsanwalt findet, der bereit ist, ihn zu PKH-Sätzen zu vertreten (Aktenzeichen der Entscheidung wird nachgereicht).

Schon Ambrose Bierce (1842 - 1914) definierte den Begriff "Armenrecht" wie folgt:


"Eine Methode, mittels derer einem Rechtsuchenden, der kein Geld für Anwälte hat, gnädig erlaubt wird, seinen Prozess zu verlieren."

Wie wahr, Herr Bierce. Daran hat sich bis heute nichts geändert!

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Montag, 21. Januar 2008
 
“No place for complacency about Human Rights”
Presentation by Thomas Hammarberg, Council of Europe Commissioner for Human Rights at the European Policy Centre, Brussels 24.10.2007

Human Rights are not only about the law and its implementation. Human Rights are also about ethics, they have a moral dimension. This is what makes the discussion about rights particularly interesting – and sensitive.

The norms of human rights have been agreed in international bodies like the United Nations and the Council Europe. This makes them part of international law. But what has given them the deeper legitimacy is the response they have received from the broader public in country after country.

There are civil society groups all over the world working for their implementation. The Universal Declaration and the Human Rights Conventions have created hope for many. They have made clear the distinction between right and wrong.

English
Read the entire presentation here.

Die allgemeine Analyse des derzeitigen Standes der Menschenrechte ist durchaus zutreffend:

West European governments have tended to see human rights as a foreign policy issue. The ministry in charge has been the Ministry for Foreign Affairs - as if the problems in this field could only be found in other countries. They have ratified the international treaties as an act of good will, rather than recognizing that these norms would be relevant and useful in their own country too. They have reacted with surprise when criticized by European and international human rights mechanisms and sometimes in response attempted to undermine these very mechanisms (instead of strengthening them).

However, there are improvements in this area. Governments in Europe do now recognize that there might be human rights problems also on our continent. There are now Ombudsmen or similar structures for human rights monitoring in most European countries. However, almost no European country has still responded to the recommendation at the 1993 Vienna World Conference on Human Rights about a comprehensive national plan of action for the implementation of human rights.

Man hätte sich gewünscht, dass Herr Hammarberg in dem Bericht über seinen Deutschland-Besuch ebenso deutlich auf die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch die Jugendämter eingeht. An Informationen hat es ihm jedenfalls nicht gemangelt.

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Bundesrat hebt Nazi-Gesetz auf
Die Länderkammer hat das neue Rechtsberatungsgesetz gebilligt – und damit ein Gesetz aus dem Jahre 1935 aufgehoben, das im Zuge der antisemitischen NS-Ideologie entstanden war.
Süddeutsche Zeitung 09.11.2007
(dpa/odg)

Mit der heutigen Bundesratsentscheidung wird das Monopol der Anwälte etwas gelockert und auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang Rechtsberatung erlaubt. Für den Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen bleibt es aber beim Anwaltsmonopol. Das Gesetz, das der Bundestag bereits verabschiedet hatte, soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Mit der Reform wird das noch aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz aufgehoben.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Sonntag, 20. Januar 2008
 
Schuld war zuerst einmal das Opfer
Idsteiner Sonderschul-Lehrer steht wegen Missbrauchs eines Schülers vor Gericht
Wiesbadener Tagblatt 11.01.2008
Manfred Knispel

Ein Lehrer einer Idsteiner Sonderschule sitzt seit gestern auf der Anklagebank des Wiesbadener Landgerichts. Dem 35 Jahre alten Pädagogen wird vorgeworfen, einen ehemaligen Schüler in neun Fällen sexuell missbraucht zu haben.

Der seit einem halben Jahr von seinem Dienst an einer Idsteiner Schule für Erziehungshilfe suspendierte Lehrer gab am ersten Prozesstag die Anklagevorwürfe weitgehend zu. Doch im Gegensatz zum Staatsanwalt stufte er seine eigene Rolle als eher passiv ein. Es sei fast immer das zur Tatzeit zwölf Jahre alte Opfer gewesen, dass die Initiative ergriffen habe. "Nach anfänglichem Zögern gab ich nach", hieß es in seinem auf mehreren Seiten schriftlich vorbereiteten Geständnis. Auf Bitten des Jungen habe er diesem auch Oralverkehr und andere Gefälligkeiten "gewährt". Heute hingegen, so der Lehrer weiter, "schäme ich mich und verfluche mich dafür".

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Idstein? Liegt das nicht im Rheingau-Taunus-Kreis? Dem Kreis, in dem das Jugendamt rechtskräftige Beschlüsse der Familiengerichte nach Gutdünken missachtet? Dem selben Kreis, der nach den Worten des Landrats einer der familienfreundlichsten Kreise in Deutschland werden will? Da gibt es aber noch viel zu tun!

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Wunder erwartet niemand
Kinder: Die seit Jahresbeginn im Gesetz verankerte Vorsorgepflicht in Hessen ist eine Herausforderung für alle Beteiligten
Echo-online 09.01.2008
Rainer Dinges

Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) ist zufrieden. Ihr Kampf für die gesetzliche Verpflichtung von Eltern, ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 einem Arzt vorzustellen, war erfolgreich. Seit Jahresbeginn ist das hessische „Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder“ in Kraft. Damit sind Kinderärzte gehalten, dem Hessischen Kindervorsorgezentrum wöchentlich zu melden, welche Kinder sie im Rahmen der gesetzlichen Pflicht untersucht haben.

...

Wunder erwartet allerdings niemand von dem neuen Gesetz. Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die Untersuchungen allein nicht in allen Fällen helfen werden, Kinder vor Gewalt oder Vernachlässigung zu schützen. Christof Stork ist eher skeptisch – der in Wiesbaden praktizierende Kinder- und Jugendarzt gibt zu bedenken, dass keine einzige Familie „mit psychosozialen Risikofaktoren“ damit vor innerfamiliärer Gewalt oder Vernachlässigung der Kinder bewahrt „und auch noch kein einziges bedrohtes Kind aus dem Gefährdungsmilieu genommen worden ist“. Doch leider werde nach dem Saarland jetzt auch in Hessen das neue Gesetz als Erfolg im Kampf gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern „politisch vermarktet“.

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Freitag, 18. Januar 2008
 
EU plant Notruf-Nummer für Kinder
Um Kindern in Not besser zu helfen, will die EU eine einheitliche Hotline einrichten. In allen 27 Mitgliedstaaten soll der Notruf unter derselben Nummer zu erreichen sein – rund um die Uhr und kostenlos.
Der Westen 15.01.2008
Katrin Teschner

Was die EU-Kommission bereits im Frühjahr vergangenen Jahres angeregt hatte, stößt auch im Parlament auf breite Zustimmung. Wann das Projekt allerdings umgesetzt wird, ist noch offen. „Bei Problemen in der Familie, bei Gewalt und Missbrauch könnten Kinder in ganz Europa eine Nummer wählen – auch wenn sie im Urlaub sind“, sagt der SPD-Abgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler. „Dadurch sinkt die Hemmschwelle, sich in Krisenfällen an jemanden zu wenden.“

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Polizei befreit Baby aus Jugendamt
Behörde nahm einer Neuköllner Mutter ihr Kind weg. Zu Unrecht, so das Gericht
Berliner Morgenpost 16.01.2008
Joachim Fahrun

Die Polizei hat gestern in Neukölln ein Baby befreit. Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt. Gegen den Willen der Mutter Keziban C. hatte das Amt ihren Sohn Haruncan kurz nach der Geburt in Obhut genommen. Die Mutter sei nicht in der Lage, für ihren Säugling zu sorgen. Das Familiengericht sah das anders und wies am 10. Januar den Antrag des Jugendamtes ab.

Dennoch lenkte die Behörde erst fünf Tage nach dem Urteil unter dem Druck von Polizeibeamten gestern ein. Noch am Montag hatte eine Mitarbeiterin es gegenüber dem Anwalt Boris Thöner abgelehnt, das Kind herauszugeben. Nach der Intervention der Polizei, die das Amt auf den Gerichtsentscheid hinwies, soll die Mutter am heutigen Mittwochmorgen ihr Baby wiederbekommen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Es gibt also noch vernünftige Richter. Bravo!

Unverständlich ist hingegen der Satz
"Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt." Wer anderen Menschen ein Kind wegnimmt und es auch dann nicht herausgibt, wenn das Gericht es anordnet, der ist kriminell. Das gilt in besonderem Maße für Mitarbeiter einer Behörde, denn für sie gilt Art. 20 Abs. 3 GG:
"(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Und ein Verstoß dagegen eröffnet nach Art. 20 Abs. 4 GG das Recht zum Widerstand.

Der Neuköllner Fall ist weder der erste noch der einzige Fall dieser Art. Zum Glück gibt es noch couragierte Menschen, die diesem rechtswidrigen Treiben Einhalt gebieten.

P.S.: Die Spitzenkandidatin der SPD für den hessischen Landtag hat Fragestellern gegenüber geantwortet, das Thema interessiere sie nicht. Auch eine Art, auf Stimmenfang zu gehen!

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Scheidung aus der Sicht von Männern, Frauen und Kindern: Dreiteilige Reihe im ZDFinfokanal
Presseportal 03.01.2008

Der ZDFinfokanal startet im Februar 2008 eine neue Reihe zum Thema Scheidung, die in drei Filmen drei Sichtweisen auf das Ende der Ehe anbietet. Was Männer, Frauen und Kinder im Zuge langwieriger Scheidungsverfahren als jeweils ihre Interessen begreifen und mit welchen Problemen sie im Einzelnen zu kämpfen haben, beleuchtet die Reihe bewusst pointiert und polarisierend. In den rund 15-minütigen Beiträgen kommen vor allem die Betroffenen selbst, aber auch Experten wie Anwälte und Psychologen zu Wort.

Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.

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Kinder als Waffen
Mit welchem Recht setzen Erwachsene Kinder als Waffen ein?
RP ONLINE / OPINIO 17.07.2007
azrail

Gestern saß in der Straßenbahn eine Großmutter mit ihrem etwa dreijährigen Enkelsohn. Der Kleine drückte strahlend seine Nase an der Fensterscheibe platt und fragte seine "Oma" pausenlos und lauthals über Dinge aus, die draußen an ihm vorbei zogen. Die ältere Dame versuchte, seine Fragen geduldig zu beantworten. Manche waren so drollig gestellt, dass ich mir ein Lachen kaum verkneifen konnte.

Eine 19-jährige, die neben mir saß, schneuzte sich, und ich sah, dass ihr Tränen über die Wange zu laufen begannen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Die Nachricht ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber so bestürzend, dass ich sie den Lesern des Presseblogs nicht vorenthalten möchte. Wer immer bisher Kinder dem anderen Elternteil und/oder den Großeltern vorenthalten hat, möge darüber nachdenken, was er damit seinen eigenen Kindern antut. Und letztlich auch sich selbst, denn vielfach wenden sich solche Kinder, wenn sie die Wahrheit erfahren, dann völlig von dem entziehenden Elternteil ab. Wem ist damit geholfen?

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Mittwoch, 16. Januar 2008
 
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung des Sorgerechts
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle 08.01.2008

Der Beschwerdeführer ist der Vater eines im Oktober 2003 geborenen Sohnes. Nach der Geburt des Kindes führten vermehrte Streitigkeiten zwischen den Eltern dazu, dass sich die - allein sorgeberechtigte - Mutter des Kindes im Sommer 2005 vom Beschwerdeführer trennte. Dieser akzeptierte die Trennung nicht. Es kam zu Tätlichkeiten und telefonischen Drohungen des Beschwerdeführers gegenüber der Mutter. Der Konflikt eskalierte, als sich die Mutter im Oktober 2005 einem anderen Mann zuwandte, und gipfelte darin, dass die Mutter und ihr Freund in der Silvesternacht 2005 auf offener Straße erschossen und ein Bruder des Freundes angeschossen wurden. Die Tat ereignete sich unmittelbar vor dem Haus der Eltern des Freundes, in deren Obhut die Mutter ihr Kind an diesem Abend gelassen hatte und den sie dort abholen wollte. Der Sohn sah seine getötete Mutter auf der Straße liegen, als er von Polizeibeamten aus dem Haus geführt wurde.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

So erschütternd die knappe Meldung ist, enthält sie doch ein deutliches Signal: Das Oberlandesgericht hatte nämlich festgestellt, dass nach dem Tode der Mutter die elterliche Sorge grundsätzlich auf den Vater zu übertragen sei. Es ist sehr zu begrüßen, dass auch diese Feststellung vom BVerfG nicht beanstandet wurde. Denn diese Übertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil ist an deutschen Gerichten keineswegs selbstverständlich. Insofern sollte diese feststellung des BVerfG hier für Klarheit sorgen.

Dass das OLG im konkreten Fall von diesem Grundsatz abgewichen ist, mag abgesichts der brutalen Tat verständlich sein. Und dennoch beschleicht einen beim Lesen der Meldung ein ungutes Gefühl: Warum haben die "Freunde und Helfer" beim Abholen des Sohnes nicht darauf geachtet, dass ihm der Anblick seiner getöteten Mutter erspart blieb? Wenn man Berichte betroffener Kinder und Jugendlicher hört, fragt man sich, ob Grudlage des Handelns unserer Behörden wirklich das Kindeswohl ist.

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