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Montag, 9. Juni 2008
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
thopo, 13:00h
www.abgeordnetenwatch.de
Frage von Rüdiger Schöning:
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
...
Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher betroffener Familien
sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Antwort von MdB Lothar Mark:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat sich intensiv mit zahlreichen Petitionen Betroffener und den sie betreffenden Fallgestaltungen befasst. Die Befürchtung, dass die Anzahl der Petitionen auf ein grundlegendes Problem hindeute, für das Abhilfe zu schaffen sei, hat sich erfreulicherweise als unbegründet erwiesen, denn die Untersuchungen kamen zu einem anderen Ergebnis.
...
Von den am 7. Juni 2007 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel verhandelten Petitionen ... blieben nach dieser Sondierung drei Petitionen übrig, bei denen tatsächlich durch die Petenten eine Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgetragen wurde. Während in zwei Fällen jedoch sorgerechtliche Entscheidungen des Familiengerichts die Beschwerden veranlasst hatten, konnte nur in einem Fall ein fragwürdiges Vorgehen der Fachkräfte im Jugendamt festgestellt werden.
...
Dieser Sachstand lässt gegenwärtig nur die Feststellung zu, dass die Petitionen Einzelfälle betreffen, bei denen schwierige Trennungs- und Scheidungssituationen ein hohes Konfliktpotenzial hervorbringen, das leicht dazu führt, die Fachkräfte im Jugendamt zur Zielscheibe zu machen.
...
Die Argumentation des BMFSFJ zeigt, dass es keinen Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers bezüglich der Bamberger Erklärung gibt.
Lesen sie die vollständige Antwort von MdB Lothar Mark hier.
Atmen Sie danach tief durch und lesen sie auch die folgende Frage.
Nancy Allen:
Meine Frage durch die Änderung des §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird da nicht die Nachweispflichten gestrichen? Eltern müssten dann künftig schon um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen staatlicher Behörden abwichen. Kommt es dann nicht zu noch mehr Verletzungen der Menschenrechte durch die Jugenämter, so wie es bereits durch zahlreichen Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben hat!
MdB Lothar Mark:
Die Einschätzung aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass es durch die neuen gesetzlichen Regelungen natürlich nicht (und im Übrigen auch nicht durch die bestehenden) zu "Menschenrechtsverletzungen durch die Jugendämter" kommt.
Eingriffe der Jugendämter werden nur bei einer Gefährdung des Kindeswohles vorgenommen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Das Sozialgesetzbuch VIII hat einen starken Fokus auf die Prävention und Förderung bei Familien sowie Kindern und Jugendlichen, um eine Kindeswohlgefährdung möglichst abzuwenden. Für Interventionsmaßnahmen gelten hohe rechtliche Hürden; sie werden von keinem Jugendamt leichtfertig in die Wege geleitet.
Lesen sie die vollständige Antwort hier.
Eine höchst eigenwillige Argumentation, die Herr Mark da zum Besten gibt:
In einem einzigen Falle wurde "fragwürdiges Verhalten" eines Jugendamtes festgestellt!
Versucht Herr Mark, seine Leser zu täuschen, oder ist er selbst vom BMAAM falsch informiert worden?
Im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments wurden am 07.06.2007 zahlreiche Petitionen verhandelt, die systematische Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter zum Inhalt hatten. Dies wurde am 26.11.2007 von der Vorsitzenden der INGO-Konferenz im Europarat bestätigt, die wörtlich erklärte:
"Es handelt sich hier nicht um gehäuftes Auftreten von Einzelfällen, sondern um systematisches Unrecht."
Diese Auffassung wird von zahlreichen Fachleuten geteilt, so z.B. von Prof. Dr. Heinrich Kupffer und Prof. Dr. Wolfgang Klenner. Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, reimte gar frei nach Heinrich Heine: "Denk' ich ans Jugendamt in der Nacht, so bin ich um 1den Schlaf gebracht." (Zeitschrift für Jugendrecht 1994, 202)
Allen diesen Fachleuten ist gemeinsam, dass sie erhebliche Lücken im Gesetzeswerk anprangern, die das Jugendamt überhaupt erst in die Lage versetzen, rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zu missachten. Diese Lücken sind dokumentiert. So ist z.B. nach § 153 StGB die uneidliche Falschaussage von Zeugen und Sachverständigen vor Gericht strafbar, nur das Jugendamt darf ungestraft die Unwahrheit sagen, weil es den Sonderstatus eines Verfahrensbeteiligten hat. Dabei zeigen nicht nur zahlreiche Aussagen von Richtern, sondern auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass die Gerichte im Allgemeinen den Empfehlungen des Jugendamtes folgen.
Ergo ist das Jugendamt der faktische Richter, und wenn einmal ein gesetzlicher Richter es wagen sollte, einen eigenständigen Beschluss zu fassen, dann wird der einfach so lange ignoriert, bis der Richter mit rotem Kopf einlenkt und den Beschluss abändert. Und wer dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgeht, wird feststellen, dass er vielleicht sogar Recht bekommt - aber erst vor dem EGMR. Doch dann werden er und seine Kinder viele Jahre älter und ihre Beziehung zueinander unrettbar zerstört sein. Das Jugendamt erreicht immer seine Ziele, auch wenn sich diese als illegal herausstellen sollten.
Nach allen bisherigen Äußerungen des BMAAM wundert es nicht, wenn es diese greifbare Menschenrechtsverletzung nicht zu erkennen vermag. Eine Frage muss sich Herr MdB Mark aber stellen lassen: Seit wann sprechen sich die Beschuldigten ihr Urteil selber?
Frage von Rüdiger Schöning:
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
...
Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher betroffener Familien
sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Antwort von MdB Lothar Mark:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat sich intensiv mit zahlreichen Petitionen Betroffener und den sie betreffenden Fallgestaltungen befasst. Die Befürchtung, dass die Anzahl der Petitionen auf ein grundlegendes Problem hindeute, für das Abhilfe zu schaffen sei, hat sich erfreulicherweise als unbegründet erwiesen, denn die Untersuchungen kamen zu einem anderen Ergebnis.
...
Von den am 7. Juni 2007 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel verhandelten Petitionen ... blieben nach dieser Sondierung drei Petitionen übrig, bei denen tatsächlich durch die Petenten eine Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgetragen wurde. Während in zwei Fällen jedoch sorgerechtliche Entscheidungen des Familiengerichts die Beschwerden veranlasst hatten, konnte nur in einem Fall ein fragwürdiges Vorgehen der Fachkräfte im Jugendamt festgestellt werden.
...
Dieser Sachstand lässt gegenwärtig nur die Feststellung zu, dass die Petitionen Einzelfälle betreffen, bei denen schwierige Trennungs- und Scheidungssituationen ein hohes Konfliktpotenzial hervorbringen, das leicht dazu führt, die Fachkräfte im Jugendamt zur Zielscheibe zu machen.
...
Die Argumentation des BMFSFJ zeigt, dass es keinen Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers bezüglich der Bamberger Erklärung gibt.
Lesen sie die vollständige Antwort von MdB Lothar Mark hier.
Atmen Sie danach tief durch und lesen sie auch die folgende Frage.
Nancy Allen:
Meine Frage durch die Änderung des §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird da nicht die Nachweispflichten gestrichen? Eltern müssten dann künftig schon um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen staatlicher Behörden abwichen. Kommt es dann nicht zu noch mehr Verletzungen der Menschenrechte durch die Jugenämter, so wie es bereits durch zahlreichen Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben hat!
MdB Lothar Mark:
Die Einschätzung aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass es durch die neuen gesetzlichen Regelungen natürlich nicht (und im Übrigen auch nicht durch die bestehenden) zu "Menschenrechtsverletzungen durch die Jugendämter" kommt.
Eingriffe der Jugendämter werden nur bei einer Gefährdung des Kindeswohles vorgenommen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Das Sozialgesetzbuch VIII hat einen starken Fokus auf die Prävention und Förderung bei Familien sowie Kindern und Jugendlichen, um eine Kindeswohlgefährdung möglichst abzuwenden. Für Interventionsmaßnahmen gelten hohe rechtliche Hürden; sie werden von keinem Jugendamt leichtfertig in die Wege geleitet.
Lesen sie die vollständige Antwort hier.
Eine höchst eigenwillige Argumentation, die Herr Mark da zum Besten gibt:
In einem einzigen Falle wurde "fragwürdiges Verhalten" eines Jugendamtes festgestellt!
Versucht Herr Mark, seine Leser zu täuschen, oder ist er selbst vom BMAAM falsch informiert worden?
Im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments wurden am 07.06.2007 zahlreiche Petitionen verhandelt, die systematische Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter zum Inhalt hatten. Dies wurde am 26.11.2007 von der Vorsitzenden der INGO-Konferenz im Europarat bestätigt, die wörtlich erklärte:
"Es handelt sich hier nicht um gehäuftes Auftreten von Einzelfällen, sondern um systematisches Unrecht."
Diese Auffassung wird von zahlreichen Fachleuten geteilt, so z.B. von Prof. Dr. Heinrich Kupffer und Prof. Dr. Wolfgang Klenner. Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, reimte gar frei nach Heinrich Heine: "Denk' ich ans Jugendamt in der Nacht, so bin ich um 1den Schlaf gebracht." (Zeitschrift für Jugendrecht 1994, 202)
Allen diesen Fachleuten ist gemeinsam, dass sie erhebliche Lücken im Gesetzeswerk anprangern, die das Jugendamt überhaupt erst in die Lage versetzen, rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zu missachten. Diese Lücken sind dokumentiert. So ist z.B. nach § 153 StGB die uneidliche Falschaussage von Zeugen und Sachverständigen vor Gericht strafbar, nur das Jugendamt darf ungestraft die Unwahrheit sagen, weil es den Sonderstatus eines Verfahrensbeteiligten hat. Dabei zeigen nicht nur zahlreiche Aussagen von Richtern, sondern auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass die Gerichte im Allgemeinen den Empfehlungen des Jugendamtes folgen.
Ergo ist das Jugendamt der faktische Richter, und wenn einmal ein gesetzlicher Richter es wagen sollte, einen eigenständigen Beschluss zu fassen, dann wird der einfach so lange ignoriert, bis der Richter mit rotem Kopf einlenkt und den Beschluss abändert. Und wer dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgeht, wird feststellen, dass er vielleicht sogar Recht bekommt - aber erst vor dem EGMR. Doch dann werden er und seine Kinder viele Jahre älter und ihre Beziehung zueinander unrettbar zerstört sein. Das Jugendamt erreicht immer seine Ziele, auch wenn sich diese als illegal herausstellen sollten.
Nach allen bisherigen Äußerungen des BMAAM wundert es nicht, wenn es diese greifbare Menschenrechtsverletzung nicht zu erkennen vermag. Eine Frage muss sich Herr MdB Mark aber stellen lassen: Seit wann sprechen sich die Beschuldigten ihr Urteil selber?
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Donnerstag, 5. Juni 2008
Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten
thopo, 01:58h
Verquickung von Gerichten und Gutachterfirma beschäftigt das Justizministerium - Kritiker fürchten Monopolstellung - "Gefahr der Kumpanei"
WELT Online 02.06.2008
Karsten Kammholz
Die bayerische Justiz gerät wegen einer auffallend engen Geschäftsbeziehung seiner Gerichte zu einer Münchner Gutachterfirma in Bedrängnis. Zahlreiche Land- und Amtsgerichte beauftragen überwiegend die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG), um familienpsychologische Gutachten einzuholen. Das teilte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Schreiben liegt dieser Zeitung vor.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Auch dies ist ein Beitrag aus der Reihe "Dinge, die schon längst gesagt werden mussten". Dabei stehen die bayerischen Gerichte mit ihrer Praxis beiliebe nicht alleine da. Dem Presseblog liegen Informationen darüber vor, dass Richter Gutachten nur dann in die Entscheidungsfindung einbeziehen, wenn diese das gewünschte Urteil untermauern. Ansonsten lässt man die unerwünschten Gutachten einfach unter den Tisch fallen. In mindestens einem Fall hat ein Gutachter nach eigener Aussage "sehr informative Unterlagen" einfach beiseite gelegt und nicht ausgewertet, da er sonst zu einem Ergebnis gekommen wäre, das dem Gericht nicht schmecken konnte. Wie sagte einmal ein Umgangspfleger (auch sein Name ist dem Presseblog bekannt): "Ich werde mich doch nicht gegen die Hand wenden, die mich ernährt!"
WELT Online 02.06.2008
Karsten Kammholz
Die bayerische Justiz gerät wegen einer auffallend engen Geschäftsbeziehung seiner Gerichte zu einer Münchner Gutachterfirma in Bedrängnis. Zahlreiche Land- und Amtsgerichte beauftragen überwiegend die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG), um familienpsychologische Gutachten einzuholen. Das teilte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Schreiben liegt dieser Zeitung vor.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Auch dies ist ein Beitrag aus der Reihe "Dinge, die schon längst gesagt werden mussten". Dabei stehen die bayerischen Gerichte mit ihrer Praxis beiliebe nicht alleine da. Dem Presseblog liegen Informationen darüber vor, dass Richter Gutachten nur dann in die Entscheidungsfindung einbeziehen, wenn diese das gewünschte Urteil untermauern. Ansonsten lässt man die unerwünschten Gutachten einfach unter den Tisch fallen. In mindestens einem Fall hat ein Gutachter nach eigener Aussage "sehr informative Unterlagen" einfach beiseite gelegt und nicht ausgewertet, da er sonst zu einem Ergebnis gekommen wäre, das dem Gericht nicht schmecken konnte. Wie sagte einmal ein Umgangspfleger (auch sein Name ist dem Presseblog bekannt): "Ich werde mich doch nicht gegen die Hand wenden, die mich ernährt!"
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Samstag, 31. Mai 2008
Tragischer Tod
thopo, 15:46h
RTL Regional 19.05.2008
Hoffnungslosigkeit, jahrelange Enttäuschungen und vor allem Einsamkeit liessen den 17-jährigen Rene den Glauben an eine bessere Zukunft verlieren. Entwurzelt und verstört nahm der Junge sich in einem Jugendheim das Leben. Insgesamt in zehn verschiedene Pflegefamilien wurde Rene gegeben. Eine seiner Pflegemütter macht nun das Jugendamt Celle für den Tod des Jungen verantwortlich.
Sehen Sie den Bericht von RTL hier.
Originalton (ab Minute 2:26):
"Das zuständige Jugendamt in Celle will zu dem Fall keine Stellung beziehen und verweist an das Niedersächsische Sozialministerium."
Hier hat sich das System selbst überführt:
Sämtliche Behörden des Bundes und des Landes weisen immer wieder gebetsmühlenartig darauf hin, dass sie nicht zuständig seien, weil die Jugendämter der kommunalen Selbstverwaltung unterstünden. Nun aber ist der Super-Gau eingetreten: Ein Jugendlicher hat sich umgebracht, und das Fernsehen verlangt eine Stelungnahme des zuständigen Jugendamtes. Und schon versteckt sich das Jugendamt hinter dem Rockzipfel des Landesministeriums!
Der Presseblog weist seit Monaten darauf hin, dass die Aktivitäten der Jugendämter von den Ministerien des Bundes und der Länder gedeckt werden, ganz egal wie rechtswidrig diese Aktivitäten auch sein mögen. Hier hat RTL den Nachweis geliefert, obwohl sich die Berichterstatter der Brisanz ihres Berichtes wohl nicht bewusst waren.
Es ist unnötig zu sagen, dass die Erklärung des Vertreters des Landesministeriums der Sachlage nicht im Entferntesten gerecht wird: Wenn ein Jugendamt derartig versagt, dass es zum Suizid eines Jugendlichen kommt, dann liegt die Lösung des Problems gerade nicht darin, die Hemmschwelle für den Entzug des Sorgerechts und die Übertragung auf das Jugendamt noch weiter abzusenken. Im Gegenteil, gerade in der Kontrolllosigkeit der Jugendämter liegt eine Menschenrechtsverletzung, die umgehend abgestellt werden muss! Wann wird Deutschland endlich einsehen, dass es sich mit seiner Familienpolitik international ins Abseits stellt?
Hoffnungslosigkeit, jahrelange Enttäuschungen und vor allem Einsamkeit liessen den 17-jährigen Rene den Glauben an eine bessere Zukunft verlieren. Entwurzelt und verstört nahm der Junge sich in einem Jugendheim das Leben. Insgesamt in zehn verschiedene Pflegefamilien wurde Rene gegeben. Eine seiner Pflegemütter macht nun das Jugendamt Celle für den Tod des Jungen verantwortlich.
Sehen Sie den Bericht von RTL hier.
Originalton (ab Minute 2:26):
"Das zuständige Jugendamt in Celle will zu dem Fall keine Stellung beziehen und verweist an das Niedersächsische Sozialministerium."
Hier hat sich das System selbst überführt:
Sämtliche Behörden des Bundes und des Landes weisen immer wieder gebetsmühlenartig darauf hin, dass sie nicht zuständig seien, weil die Jugendämter der kommunalen Selbstverwaltung unterstünden. Nun aber ist der Super-Gau eingetreten: Ein Jugendlicher hat sich umgebracht, und das Fernsehen verlangt eine Stelungnahme des zuständigen Jugendamtes. Und schon versteckt sich das Jugendamt hinter dem Rockzipfel des Landesministeriums!
Der Presseblog weist seit Monaten darauf hin, dass die Aktivitäten der Jugendämter von den Ministerien des Bundes und der Länder gedeckt werden, ganz egal wie rechtswidrig diese Aktivitäten auch sein mögen. Hier hat RTL den Nachweis geliefert, obwohl sich die Berichterstatter der Brisanz ihres Berichtes wohl nicht bewusst waren.
Es ist unnötig zu sagen, dass die Erklärung des Vertreters des Landesministeriums der Sachlage nicht im Entferntesten gerecht wird: Wenn ein Jugendamt derartig versagt, dass es zum Suizid eines Jugendlichen kommt, dann liegt die Lösung des Problems gerade nicht darin, die Hemmschwelle für den Entzug des Sorgerechts und die Übertragung auf das Jugendamt noch weiter abzusenken. Im Gegenteil, gerade in der Kontrolllosigkeit der Jugendämter liegt eine Menschenrechtsverletzung, die umgehend abgestellt werden muss! Wann wird Deutschland endlich einsehen, dass es sich mit seiner Familienpolitik international ins Abseits stellt?
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Geburt von Jungen belastet Mütter
thopo, 14:04h
WELT Online 22.02.2008
AP/BG
Eine französische Studie mit Probandinnen belegt: Mütter werden bei der Geburt eines Jungen stärker belastet, als wenn sie eine Tochter bekommen. Neben Depressionen nach der Geburt leidet bei Müttern vor allem die Lebensqualität unter dem männlichen Nachwuchs. Die Gründe dafür werden nun untersucht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
So, nun wäre das auch geklärt. Allerdings pflegen unsere englischen Freunde in solchen Fällen zu sagen: "So what?" Welche Lehren ziehen wir denn nun aus dieser Studie?
AP/BG
Eine französische Studie mit Probandinnen belegt: Mütter werden bei der Geburt eines Jungen stärker belastet, als wenn sie eine Tochter bekommen. Neben Depressionen nach der Geburt leidet bei Müttern vor allem die Lebensqualität unter dem männlichen Nachwuchs. Die Gründe dafür werden nun untersucht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
So, nun wäre das auch geklärt. Allerdings pflegen unsere englischen Freunde in solchen Fällen zu sagen: "So what?" Welche Lehren ziehen wir denn nun aus dieser Studie?
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Väter in der Krise
thopo, 13:08h
Die Neuzeit hat das Bild des Vaters destruiert, die moderne Arbeitswelt tut ein Übriges. Nie war es so schwierig, Mann zu sein, wie heute. Nur spricht niemand darüber. Dabei wird die ungestellte Männerfrage zunehmend zum Bremsklotz der gesellschaftlichen Entwicklung.
Die Tagespost 15.05.2008
Clemens Breuer
Vor einiger Zeit überschrieb eine bekannte Tageszeitung einen längeren Beitrag mit dem Titel „Noch ein Vater ohne Sohn“. Es folgte der Abriss eines Berichts. Nach einem zunächst harmonisch geführten Eheleben und der Geburt von vier Kindern manifestierte sich nach einigen Jahren eine Ehekrise, die über Jahre die Gerichte beschäftigte. Die Überforderung der Mutter – eines der Kinder kam schwerbehindert zur Welt – und die beruflich bedingte längere Abwesenheit des Vaters werden als Gründe für die Auseinandersetzungen genannt. Das Sorgerecht wurde schließlich durch richterlichen Beschluss der Mutter zugesprochen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Eigentlich ein gelungener Bericht. Schade nur, dass Clemens Breuer den Artikel in der F.A.Z. nicht richtig wiedergegeben hat, denn diesem Artikel liegt ein handfester Justizskandal zugrunde. Das Sorgerecht für zwei Kinder wurde auf den Vater übertragen. Erst nachdem die Mutter den schwerbehinderten Sohn entführt hatte und sich beharrlich weigerte, den Gerichtsbeschlüssen und -ermahnungen Folge zu leisten, kapitulierte unsere Familiengerichtsbarkeit und änderte das Sorgerecht ab. Doch die Mutter war - wie von dem Gerichtssachverständigen festgestellt - tatsächlich nicht in der Lage, sich um den behinderten Jungen zu kümmern, und schob ihn gegen seinen Willen in ein Pflegeheim ab. Dort lebt er noch heute und ist von seiner Familie völlig abgeschottet. Seine nicht behinderte Schwester, die sich erfolgreich gegen eine Entziehung wehren konnte, lebt noch heute bei ihrem Vater. Auch sie darf ihren Bruder nicht mehr sehen.
Dass so etwas in Deutschland möglich ist, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz. Die Vorfälle beschäftigen zur Zeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Europäische Parlament.
Die Tagespost 15.05.2008
Clemens Breuer
Vor einiger Zeit überschrieb eine bekannte Tageszeitung einen längeren Beitrag mit dem Titel „Noch ein Vater ohne Sohn“. Es folgte der Abriss eines Berichts. Nach einem zunächst harmonisch geführten Eheleben und der Geburt von vier Kindern manifestierte sich nach einigen Jahren eine Ehekrise, die über Jahre die Gerichte beschäftigte. Die Überforderung der Mutter – eines der Kinder kam schwerbehindert zur Welt – und die beruflich bedingte längere Abwesenheit des Vaters werden als Gründe für die Auseinandersetzungen genannt. Das Sorgerecht wurde schließlich durch richterlichen Beschluss der Mutter zugesprochen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Eigentlich ein gelungener Bericht. Schade nur, dass Clemens Breuer den Artikel in der F.A.Z. nicht richtig wiedergegeben hat, denn diesem Artikel liegt ein handfester Justizskandal zugrunde. Das Sorgerecht für zwei Kinder wurde auf den Vater übertragen. Erst nachdem die Mutter den schwerbehinderten Sohn entführt hatte und sich beharrlich weigerte, den Gerichtsbeschlüssen und -ermahnungen Folge zu leisten, kapitulierte unsere Familiengerichtsbarkeit und änderte das Sorgerecht ab. Doch die Mutter war - wie von dem Gerichtssachverständigen festgestellt - tatsächlich nicht in der Lage, sich um den behinderten Jungen zu kümmern, und schob ihn gegen seinen Willen in ein Pflegeheim ab. Dort lebt er noch heute und ist von seiner Familie völlig abgeschottet. Seine nicht behinderte Schwester, die sich erfolgreich gegen eine Entziehung wehren konnte, lebt noch heute bei ihrem Vater. Auch sie darf ihren Bruder nicht mehr sehen.
Dass so etwas in Deutschland möglich ist, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz. Die Vorfälle beschäftigen zur Zeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Europäische Parlament.
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Mittwoch, 28. Mai 2008
TV-Kritik: Rechts-Extreme und ihre Opfer
thopo, 20:44h
Wer glaubt, die deutsche Justiz sei unfehlbar, hat sich geschnitten: Rechtsirrtümer sind gang und gäbe. Beim Maischberger-Talk sprachen Rechtsexperten erstaunlich gelassen über gravierende Fälle - selbst im Angesicht der Opfer.
Spiegel Online 28.05.2008
Henryk M. Broder
"Das ist schrecklich, aber es ist nun einmal das Leben", kommentierte Heinrich Gehrke, ehemaliger Richter am Landgericht Frankfurt, der in einigen spektakulären Verfahren den Vorsitz hatte. Er gab sich Mühe, die Not eines unschuldig Verurteilten zu verstehen, wies aber auch auf die Schwierigkeiten der Richter hin, zum Beispiel bei der Bewertung von Zeugenaussagen. "Jeder kann sich mal irren."
...
Man könnte "Fehlurteile nicht vermeiden", sagte Ralf Höcker, Anwalt und Autor; diejenigen, die es erwischt, bringen ein "Opfer für die Solidargemeinschaft". Noch deutlicher brachte es Möller auf den Punkt. "Es ist besser, mit dem Unrecht Frieden zu schließen, als dem Recht hinterherzulaufen."
Lesen Sie die vollständige TV-Kritik hier.
Wunderbar, wie sich Berufsjuristen die Welt schön reden. Dass sie mit diesem untauglichen Versuch, ihre Ehre zu retten, in Wirklichkeit ihren ganzen Berufsstand abschaffen, scheinen sie noch nicht gemerkt zu haben. Beginnen wir zunächst mit der Abschaffung der Verkehrspolizisten. "Es ist besser, mit dem Raserei und dem Falschparken Frieden zu schließen, als dem Bußgeld hinterherzulaufen." Und dass im Straßenverkehr jedes Jahr ein paar Tote zu beklagen sind, wissen wir doch schließlich alle. Ergo: wer sich dennoch ans Steuer setzt, weiß, welches Risiko er damit eingeht. Selber schuld, kann man da nur sagen, doch Strafrichter brauchen wir deshalb wirklich nicht. Wenn der Steuerzahler merkt, wie viel er durch den Fortfall der Justiz spart, fällt es ihm um so leichter, mit der fortschreitenden Anarchie seinen Frieden zu machen.
War es das, was Sie meinten, Herr Möller?
Satire beiseite:
Wenn InduLa einem Menschen das sorgerecht entzogen wird, weil er einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss vollstrecken lässt, und wen ein unbescholtener Bürger als betreuungsungeeignet bezeichnet wird, weil er das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, und wenn besagtes BVerfG gegen diese Rechtsbeugung nicht einschreitet, dann kann kein Elternteil, der diese Bezeichnung verdient, mit dieser immerzu blutenden Wunde seinen Frieden machen.
Spiegel Online 28.05.2008
Henryk M. Broder
"Das ist schrecklich, aber es ist nun einmal das Leben", kommentierte Heinrich Gehrke, ehemaliger Richter am Landgericht Frankfurt, der in einigen spektakulären Verfahren den Vorsitz hatte. Er gab sich Mühe, die Not eines unschuldig Verurteilten zu verstehen, wies aber auch auf die Schwierigkeiten der Richter hin, zum Beispiel bei der Bewertung von Zeugenaussagen. "Jeder kann sich mal irren."
...
Man könnte "Fehlurteile nicht vermeiden", sagte Ralf Höcker, Anwalt und Autor; diejenigen, die es erwischt, bringen ein "Opfer für die Solidargemeinschaft". Noch deutlicher brachte es Möller auf den Punkt. "Es ist besser, mit dem Unrecht Frieden zu schließen, als dem Recht hinterherzulaufen."
Lesen Sie die vollständige TV-Kritik hier.
Wunderbar, wie sich Berufsjuristen die Welt schön reden. Dass sie mit diesem untauglichen Versuch, ihre Ehre zu retten, in Wirklichkeit ihren ganzen Berufsstand abschaffen, scheinen sie noch nicht gemerkt zu haben. Beginnen wir zunächst mit der Abschaffung der Verkehrspolizisten. "Es ist besser, mit dem Raserei und dem Falschparken Frieden zu schließen, als dem Bußgeld hinterherzulaufen." Und dass im Straßenverkehr jedes Jahr ein paar Tote zu beklagen sind, wissen wir doch schließlich alle. Ergo: wer sich dennoch ans Steuer setzt, weiß, welches Risiko er damit eingeht. Selber schuld, kann man da nur sagen, doch Strafrichter brauchen wir deshalb wirklich nicht. Wenn der Steuerzahler merkt, wie viel er durch den Fortfall der Justiz spart, fällt es ihm um so leichter, mit der fortschreitenden Anarchie seinen Frieden zu machen.
War es das, was Sie meinten, Herr Möller?
Satire beiseite:
Wenn InduLa einem Menschen das sorgerecht entzogen wird, weil er einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss vollstrecken lässt, und wen ein unbescholtener Bürger als betreuungsungeeignet bezeichnet wird, weil er das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, und wenn besagtes BVerfG gegen diese Rechtsbeugung nicht einschreitet, dann kann kein Elternteil, der diese Bezeichnung verdient, mit dieser immerzu blutenden Wunde seinen Frieden machen.
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Immer mehr Eltern wird das Sorgerecht entzogen
thopo, 12:11h
PR-inside.com 27.05.2008
(AP)
Immer mehr Eltern in Deutschland wird das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen. Die Zahl der Fälle, in denen die Gerichte einen vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge anordneten, stieg 2006 um gut 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und sogar um knapp 19 Prozent gegenüber 2004, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte.
...
Die Gerichte ordneten 9.600 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2006 an. Das heißt, sie folgten in fast neun von zehn Fällen der Argumentation der Jugendämter.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
In Wirklichkeit sehen die Zahlen anders aus: Die "Erfolgsquote" der Jugendämter liegt wesentlich höher, wahrscheinlich nur knapp unter 100 %. Denn wenn ein Jugendamt vor Gericht "unterliegt", sein Meinung also nicht durchsetzen kann, dann wird es in vielen Fällen einfach gegen den missliebigen Beschluss verstoßen, Kinder einfach in Objut nehmen, an unbekannte Orte verbringen und ihren Aufenthaltsort gegenüber Eltern, Richtern und Gerichtsvollziehern verschweigen. Darauf folgt ein neues Verfahren, in dem das Jugendamt so lange deutlich macht, dass es nicht gewillt ist, missliebige Gerichtsbeschlüsse zu akzeptieren, bis das Gericht klein beigibt. Fazit: Das Jugendamt hat seinen Willen doch noch durchgesetzt. Allerdings wird das, wie gesagt, als neues Verfahren gezählt. Das Ergebnis des ersten verfahrens bleibt unangetastet. Und so sieht es zumindest auf dem Papier so aus, als würde den Richtern immerhin in 10 % der Fälle gestatte, eine eigene Meinung zu haben ...
(AP)
Immer mehr Eltern in Deutschland wird das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen. Die Zahl der Fälle, in denen die Gerichte einen vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge anordneten, stieg 2006 um gut 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und sogar um knapp 19 Prozent gegenüber 2004, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte.
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Die Gerichte ordneten 9.600 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2006 an. Das heißt, sie folgten in fast neun von zehn Fällen der Argumentation der Jugendämter.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
In Wirklichkeit sehen die Zahlen anders aus: Die "Erfolgsquote" der Jugendämter liegt wesentlich höher, wahrscheinlich nur knapp unter 100 %. Denn wenn ein Jugendamt vor Gericht "unterliegt", sein Meinung also nicht durchsetzen kann, dann wird es in vielen Fällen einfach gegen den missliebigen Beschluss verstoßen, Kinder einfach in Objut nehmen, an unbekannte Orte verbringen und ihren Aufenthaltsort gegenüber Eltern, Richtern und Gerichtsvollziehern verschweigen. Darauf folgt ein neues Verfahren, in dem das Jugendamt so lange deutlich macht, dass es nicht gewillt ist, missliebige Gerichtsbeschlüsse zu akzeptieren, bis das Gericht klein beigibt. Fazit: Das Jugendamt hat seinen Willen doch noch durchgesetzt. Allerdings wird das, wie gesagt, als neues Verfahren gezählt. Das Ergebnis des ersten verfahrens bleibt unangetastet. Und so sieht es zumindest auf dem Papier so aus, als würde den Richtern immerhin in 10 % der Fälle gestatte, eine eigene Meinung zu haben ...
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Montag, 26. Mai 2008
Das Kleid unserer Freiheit
thopo, 12:43h
Frankfurter Allgemeine Zeitung 21.05.2008
Brigitte Zypries
Die Verfasserin ist Bundesjustizministerin und Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD)
Die Erinnerung an das Jahr 1968 ist in diesen Tagen allgegenwärtig und mit ihr der Streit um die politische Deutung jener Zeit. Meinen die einen, erst mit der Studentenbewegung sei die freiheitliche Demokratie im Westdeutschland der Nachkriegszeit tatsächlich verwirklicht worden, sehen andere in der Protestbewegung nur „Werteverfall“, ja gar die Wurzeln des späteren RAF-Terrorismus. Es lohnt daher, einen Zeitzeugen heranzuziehen, an dessen Objektivität kein Zweifel besteht: das Bundesgesetzblatt.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Frau Zypries lässt die Katze aus dem Sack und erläutert ihre persönliche Wertung der '68er-Reformen. Im Bereich Familienrecht liest sich das wie folgt:
Zurück zu Frau Zypries:
Abschließend noch einmal Frau Zypries:
Frau Ministerin Zypries, das Kleid unserer Freiheit hat Löcher!
Brigitte Zypries
Die Verfasserin ist Bundesjustizministerin und Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD)
Die Erinnerung an das Jahr 1968 ist in diesen Tagen allgegenwärtig und mit ihr der Streit um die politische Deutung jener Zeit. Meinen die einen, erst mit der Studentenbewegung sei die freiheitliche Demokratie im Westdeutschland der Nachkriegszeit tatsächlich verwirklicht worden, sehen andere in der Protestbewegung nur „Werteverfall“, ja gar die Wurzeln des späteren RAF-Terrorismus. Es lohnt daher, einen Zeitzeugen heranzuziehen, an dessen Objektivität kein Zweifel besteht: das Bundesgesetzblatt.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Frau Zypries lässt die Katze aus dem Sack und erläutert ihre persönliche Wertung der '68er-Reformen. Im Bereich Familienrecht liest sich das wie folgt:
Im Familienrecht bestand etwa eine Diskriminierung der - wie es bis dahin hieß - unehelichen Kinder. Laut Gesetz galten sie als „nicht verwandt“ mit ihrem Vater. Sie besaßen keinerlei Erbrecht, und Unterhalt bekamen sie allein nach dem Lebensstandard ihrer Mutter. Damit waren sie vom Wohlstand ihres Vaters ausgeschlossen.Hier ist nicht etwa die Rede von der Achtung der familiären Beziehungen oder von Umgang, Dreimal NEIN! Zahlen sollen sie, die Väter, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Kinder sehen oder nicht. Nun wird auch deutlich, warum die Richterin am Bundesverfassungsgericht Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, ebenfalls SPD, Verfassungsbeschwerden zurückweist, in denen entsorgte Männer die Verletzung ihres Umgangrechtes beklagen. Womit wir wieder bei Professor Wildhaber wären ...
Zurück zu Frau Zypries:
Neben die Diskriminierung der Kinder trat die staatliche Bevormundung der Mutter, denn nicht sie, sondern die Jugendämter besaßen die elterliche Gewalt über ein uneheliches Kind.Doch was ist mit der Diskriminierung der nicht ehelichen Väter? Warum werden diese nicht einmal erwähnt? Lesen Sie hierzu den Netzkommentar zum Jahresende 2007 des Münchener Rechtsanwaltes Dr. Peter Koeppel.
Abschließend noch einmal Frau Zypries:
Mehr Selbstbestimmung und weniger staatliche Bevormundung, keine kritiklose Hinnahme von Autoritäten, sondern bürgerschaftliches Engagement in der Demokratie und nicht zuletzt mehr Rechte für die Frauen in unserer Gesellschaft - all dies sind Folgen des politischen Aufbruchs, für den '68 eine Chiffre bleibt, auch wenn er weit darüber hinaus reicht.Wer die Diskussion um die gerade erst im Bundestag beschlossene Änderung des § 1666 BGB verfolgt hat, merkt jetzt, dass es sich bei dem als "Gastkommentar" von Fau Zypries bezeichneten Beitrag in Wirklichkeit um eine Satire handelt. Die staatliche Sanktionierung der Willkür und Bevormundung durch eine Behörde, die keiner wirksamen Kontrolle unterliegt, ist im Jahre 2008 höher denn je. Und bisher hat sich Deutschland kein Politiker, dieser Sache angenommen.
Frau Ministerin Zypries, das Kleid unserer Freiheit hat Löcher!
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Deutschlands Berufspolitiker haben das Volk entmündigt und die Macht unter sich aufgeteilt
thopo, 12:13h
Märkische Allgemeine 22.05.2008
Hans Herbert von Arnim
Hans Herbert von Arnim ist Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
1. Die eigentlichen Macher in unserem Gemeinwesen sind nicht der Staat, die Parteien, die Verbände, die Unternehmen und die Medien, sondern hauptberufliche Akteure innerhalb dieser Organisationen. Sie besitzen gewaltige geliehene Macht und einen großen Handlungsspielraum, unterliegen aber nur eingeschränkter Kontrolle und keiner persönlichen Haftung. Die enorme Tragweite ihrer Entscheidungen steht im umgekehrten Verhältnis zu ihrer mangelnden Verantwortlichkeit. ...
2. Jene Akteure handeln – entgegen ihrer Selbstbeschreibung – oft nicht im öffentlichen Interesse, sondern in ihrem eigenen. ...
Lesen Sie die vollständige Analyse hier.
Wer sich einmal an einen Bundestagsabgeordneten oder den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt hat, wird die Analyse von Prof. von Arnim bestätigen: Die Bürger sind eine Störfaktor, der mit seinen Anliegen die Mandatsträger davon abhält, sich mit sich selbst, oder besser noch: mit ihren fiktiven Kollegen zu beschäftigen. Wenn es diese lästigen Wahlen nicht gäbe, könnte man den Stimmbürger endlich ganz abschaffen.
Hans Herbert von Arnim
Hans Herbert von Arnim ist Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
1. Die eigentlichen Macher in unserem Gemeinwesen sind nicht der Staat, die Parteien, die Verbände, die Unternehmen und die Medien, sondern hauptberufliche Akteure innerhalb dieser Organisationen. Sie besitzen gewaltige geliehene Macht und einen großen Handlungsspielraum, unterliegen aber nur eingeschränkter Kontrolle und keiner persönlichen Haftung. Die enorme Tragweite ihrer Entscheidungen steht im umgekehrten Verhältnis zu ihrer mangelnden Verantwortlichkeit. ...
2. Jene Akteure handeln – entgegen ihrer Selbstbeschreibung – oft nicht im öffentlichen Interesse, sondern in ihrem eigenen. ...
Lesen Sie die vollständige Analyse hier.
Wer sich einmal an einen Bundestagsabgeordneten oder den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt hat, wird die Analyse von Prof. von Arnim bestätigen: Die Bürger sind eine Störfaktor, der mit seinen Anliegen die Mandatsträger davon abhält, sich mit sich selbst, oder besser noch: mit ihren fiktiven Kollegen zu beschäftigen. Wenn es diese lästigen Wahlen nicht gäbe, könnte man den Stimmbürger endlich ganz abschaffen.
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Welche Hölle hat diese armen Berliner Kinder verschlungen?
thopo, 11:52h
Verschleppt, ermordet? 14 Jungen und Mädchen werden seit Jahren vermisst
Berliner Kurier 25.05.2008
MOW
Sie heißen Georgine, Sandra, Jurema oder Samir. Sie sind die verschwundenen Kinder von Berlin. Auf ihren Fotos blicken sie uns mit großen Augen an. Fast wirkt es, als wollten sie uns die Antwort auf das Rätsel ihres Verschwindens zurufen: Man hat mich entführt, missbraucht, ermordet. Um ihren Eltern wenigstens die Qual der Ungewissheit zu nehmen, die oft seit Jahren an ihnen zehrt. Heute ist der "Tag der vermissten Kinder": Er soll an deren ungeklärte Schicksale erinnern.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Eigentlich war es ja eine gute Idee, an einem besonderen Tage im Jahr all der vermissten Kinder zu gedenken. Doch selbst dieser Gedenktag wird sofort zu einer männerfeindlichen Hetze pervertiert:
Im Moment fahndet die Polizei nach 459 und 1255 Jugendlichen in Deutschland (Stand: 1. April). Darunter sind laut BKA viele "Kindesentziehungen": Väter ohne Sorgerecht nehmen ihr Kind mit ins Ausland und verweigern den Kontakt zur Mutter.
Natürlich: Die Schuldigen sind wieder einmal die Väter. Doch woher stammt diese pauschale Aussage? Wer hat sie recherchiert, und wo ist das Zahlenmaterial dazu? Das bleibt das Geheimnis des Berliner Kuriers.
Hingegen gibt es eine seriöse Quelle, die ihre Zahlen preisgibt: Das schweizer Bundesamt für Justiz hat in einer Medienmitteilung vom 04.02.2008 die Entführungsstatistik für das Jahr 2007 veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich:
Berliner Kurier 25.05.2008
MOW
Sie heißen Georgine, Sandra, Jurema oder Samir. Sie sind die verschwundenen Kinder von Berlin. Auf ihren Fotos blicken sie uns mit großen Augen an. Fast wirkt es, als wollten sie uns die Antwort auf das Rätsel ihres Verschwindens zurufen: Man hat mich entführt, missbraucht, ermordet. Um ihren Eltern wenigstens die Qual der Ungewissheit zu nehmen, die oft seit Jahren an ihnen zehrt. Heute ist der "Tag der vermissten Kinder": Er soll an deren ungeklärte Schicksale erinnern.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Eigentlich war es ja eine gute Idee, an einem besonderen Tage im Jahr all der vermissten Kinder zu gedenken. Doch selbst dieser Gedenktag wird sofort zu einer männerfeindlichen Hetze pervertiert:
Im Moment fahndet die Polizei nach 459 und 1255 Jugendlichen in Deutschland (Stand: 1. April). Darunter sind laut BKA viele "Kindesentziehungen": Väter ohne Sorgerecht nehmen ihr Kind mit ins Ausland und verweigern den Kontakt zur Mutter.
Natürlich: Die Schuldigen sind wieder einmal die Väter. Doch woher stammt diese pauschale Aussage? Wer hat sie recherchiert, und wo ist das Zahlenmaterial dazu? Das bleibt das Geheimnis des Berliner Kuriers.
Hingegen gibt es eine seriöse Quelle, die ihre Zahlen preisgibt: Das schweizer Bundesamt für Justiz hat in einer Medienmitteilung vom 04.02.2008 die Entführungsstatistik für das Jahr 2007 veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich:
"Entführender Elternteil war auch im vergangenen Jahr häufiger die Mutter (74 % der Fälle). Bei der Verweigerung des Besuchsrechts war der Anteil der Mütter noch höher (86 % der Fälle). Von den neuen Rückführungs- und Besuchsanträgen waren 127 Kinder betroffen. Ihr Durchschnittsalter betrug rund sechs Jahre."In Deutschland dürften die Verhältnisse nicht viel anders liegen, zumal Frauen von Seiten der Justiz regelrecht zu einer Entführung geraten wird:
"Der Frau wird deshalb meist geraten, im Fall des Auszugs aus der Ehewohnung die Kinder mitzunehmen. Dies auch schon deshalb, weil andernfalls vermutet würde, sie stelle ihr eigenes Trennungsinteresse über das Wohl der Kinder (im Stich lassen)."Doch diese Wahrheit passt nicht in das Bild, das man uns allenthalben zu vermitteln sucht. Der Berliner Kurier möge entweder seine Quellen offenlegen oder seine pauschale Aussage widerrufen.
Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München, in FamRZ 1998, 1488
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Die verhinderten Retter vom Jugendamt
thopo, 11:30h
Die Not in den Familien nimmt zu, staatliche Hilfen werden gekürzt. Wie viel Rationalisierung ist erlaubt, wenn es um das Leben gefährdeter und vernachlässigter Kinder geht? Ein Frontbericht aus Berlin-Wedding, wo »Case-Manager« den Sozialarbeiter ersetzen sollen
DIE ZEIT 21.05.2008
Anita und Marian Blasberg
Nachstehend zwei Auszüge, die das Dilemma deutlich machen:
Als in den Neunzigern das wirtschaftliche Denken Einzug hielt in der Behörde, überlegten die Verwaltungsleute plötzlich, ob man die Klienten nicht in Kunden umbenennen sollte. Sie begannen, die Aufgaben der Jugendhilfe in großem Stil auszugliedern. Kinderheime wurden privatisiert, Jugendclubs und Suchtberatungsstellen, immer mehr Aufgaben übernahmen nun die freien Träger. Wenn man die Flut bunter Werbeblättchen in Wörsdörfers Büro sieht, ahnt man, dass hier eine regelrechte Hilfe-Industrie entstanden ist.
Es ist paradox: Der Staat hat Einfluss und Verantwortlichkeiten an private Träger delegiert.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Ein sehr lesenswerter Beitrag, der aufzeigt, was passiert, wenn private Wirtschaftsinteressen mit dem staatlichen Schutzauftrag kollidieren. Und doch zeigt der Beitrag trotz aller Länge nur eine Facette des Problems auf: die des "verhinderten Retters", der aus Budetgründen nicht so kann, wie er gerne möchte. Wo aber bleibt die andere Seite: Jugendämter, die aus ideologischer Verblendung intakte Familien zerstören, Jugendamtsmitarbeiter, die vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen, und freie Träger, die aus Angst vor künftigem Auftragsverlust nicht wagen, ihre wirkliche Meinung zu sagen? Alles dies ist schriftlich belegt und unter Fachleuten bekannt (s. nachstehendes Zitat von Prof. Dr. Uwe Jopt:
DIE ZEIT 21.05.2008
Anita und Marian Blasberg
Nachstehend zwei Auszüge, die das Dilemma deutlich machen:
Als in den Neunzigern das wirtschaftliche Denken Einzug hielt in der Behörde, überlegten die Verwaltungsleute plötzlich, ob man die Klienten nicht in Kunden umbenennen sollte. Sie begannen, die Aufgaben der Jugendhilfe in großem Stil auszugliedern. Kinderheime wurden privatisiert, Jugendclubs und Suchtberatungsstellen, immer mehr Aufgaben übernahmen nun die freien Träger. Wenn man die Flut bunter Werbeblättchen in Wörsdörfers Büro sieht, ahnt man, dass hier eine regelrechte Hilfe-Industrie entstanden ist.
Es ist paradox: Der Staat hat Einfluss und Verantwortlichkeiten an private Träger delegiert.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Ein sehr lesenswerter Beitrag, der aufzeigt, was passiert, wenn private Wirtschaftsinteressen mit dem staatlichen Schutzauftrag kollidieren. Und doch zeigt der Beitrag trotz aller Länge nur eine Facette des Problems auf: die des "verhinderten Retters", der aus Budetgründen nicht so kann, wie er gerne möchte. Wo aber bleibt die andere Seite: Jugendämter, die aus ideologischer Verblendung intakte Familien zerstören, Jugendamtsmitarbeiter, die vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen, und freie Träger, die aus Angst vor künftigem Auftragsverlust nicht wagen, ihre wirkliche Meinung zu sagen? Alles dies ist schriftlich belegt und unter Fachleuten bekannt (s. nachstehendes Zitat von Prof. Dr. Uwe Jopt:
"Ich kenne so viele Einzelschicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren, und das Ganze eingebunden in eine einzige Macht." (in "Report", SWF Baden-Baden, 19.9.1995)Wann berichtet die ZEIT über dieses Thema?
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Programmtipp: Wenn Jugendämter versagen
gefra, 10:10h
Warum Lea-Sophie sterben musste
NDR Fernsehen Montag, 2. Juni 2008 um 23:00 Uhr
Wiederholung: Phoenix, 4. Juli 2008 um 22:15 Uhr
Lea Sophie könnte noch leben, wenn das Schweriner Jugendamt nicht versagt hätte. Das ist die Überzeugung von Gutachtern und einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, die die letzten Lebensmonate des Kindes rekonstruiert haben.
Lesen Sie den vollständigen Hinweis hier.
NDR Fernsehen Montag, 2. Juni 2008 um 23:00 Uhr
Wiederholung: Phoenix, 4. Juli 2008 um 22:15 Uhr
Lea Sophie könnte noch leben, wenn das Schweriner Jugendamt nicht versagt hätte. Das ist die Überzeugung von Gutachtern und einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, die die letzten Lebensmonate des Kindes rekonstruiert haben.
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Donnerstag, 22. Mai 2008
Zweierlei Maß
thopo, 19:27h
Gastkommentar: Wie umgehen mit Verbrechen am Menschen?
WELT Online 19.05.2008
Gerhard Amendt
Wie muss man sich das erklären, dass ein Mann, der fünf Mitglieder seiner Familie mit einer Axt erschlägt, in Untersuchungshaft genommen wird, eine Frau hingegen, die drei tote Säuglinge über Jahre in der Kühltruhe ihres Kellers verwahrt, zugleich in die psychiatrische Klinik eingewiesen wird?
Im Fall des Mannes, so wird im Wiener "Standard" gemutmaßt, muss man das Profil des Täters herausfinden, um andere gewaltbereite Männer an Ähnlichem zu hindern. ... Im Fall von Frauen besteht hingegen die Tendenz, nach deren Motiven erst gar nicht zu fragen. ... So als könne individuell nicht sein, was gesellschaftlich nicht sein darf!
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Herr Professor Amendt, haben Sie ein verdammt schnelles Pferd? Sie werden es brauchen ...
WELT Online 19.05.2008
Gerhard Amendt
Wie muss man sich das erklären, dass ein Mann, der fünf Mitglieder seiner Familie mit einer Axt erschlägt, in Untersuchungshaft genommen wird, eine Frau hingegen, die drei tote Säuglinge über Jahre in der Kühltruhe ihres Kellers verwahrt, zugleich in die psychiatrische Klinik eingewiesen wird?
Im Fall des Mannes, so wird im Wiener "Standard" gemutmaßt, muss man das Profil des Täters herausfinden, um andere gewaltbereite Männer an Ähnlichem zu hindern. ... Im Fall von Frauen besteht hingegen die Tendenz, nach deren Motiven erst gar nicht zu fragen. ... So als könne individuell nicht sein, was gesellschaftlich nicht sein darf!
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Herr Professor Amendt, haben Sie ein verdammt schnelles Pferd? Sie werden es brauchen ...
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Fall Kevin: Gekündigter Sozialarbeiter ist wieder im Dienst
thopo, 19:19h
WELT Online 20.05.2008
ddp
Die Bremer CDU wirft der Bremer Sozialbehörde im Fall Kevin "erneute Schlamperei" vor. Es sei ein "unfassbarer und skandalöser Vorgang", dass der ehemalige Sozialarbeiter von Kevin im Jugendamt wieder in der Behörde beschäftigt werde, kritisierte der ehemalige Vorsitzende des Kevin-Untersuchungsausschusses, Helmut Pflugrath (CDU), am Montag in Bremen. "Dieser Mitarbeiter hat durch eigenes Versagen eine Schlüsselrolle im Fall des kleinen Kevin gespielt", betonte der CDU-Politiker. Der Fallmanager war nach dem Auffinden des toten Kleinkindes im Kühlschrank seines Ziehvaters im Oktober 2006 zunächst monatelang krankgeschrieben. Seit einigen Wochen arbeitet er wieder in der Behörde.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Eigentlich wollte ich diese Nachricht kommentieren, aber meine Tastatur sträubt sixpk perqwjiop? üq*nh.....
ddp
Die Bremer CDU wirft der Bremer Sozialbehörde im Fall Kevin "erneute Schlamperei" vor. Es sei ein "unfassbarer und skandalöser Vorgang", dass der ehemalige Sozialarbeiter von Kevin im Jugendamt wieder in der Behörde beschäftigt werde, kritisierte der ehemalige Vorsitzende des Kevin-Untersuchungsausschusses, Helmut Pflugrath (CDU), am Montag in Bremen. "Dieser Mitarbeiter hat durch eigenes Versagen eine Schlüsselrolle im Fall des kleinen Kevin gespielt", betonte der CDU-Politiker. Der Fallmanager war nach dem Auffinden des toten Kleinkindes im Kühlschrank seines Ziehvaters im Oktober 2006 zunächst monatelang krankgeschrieben. Seit einigen Wochen arbeitet er wieder in der Behörde.
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Eigentlich wollte ich diese Nachricht kommentieren, aber meine Tastatur sträubt sixpk perqwjiop? üq*nh.....
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Lichterkette
thopo, 19:08h

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Freitag, 16. Mai 2008
Eltern nehmen ihr Grundrecht wahr
thopo, 00:49h
Die Fälle ähneln sich fatal: Als der Dabringhausener Michael Schiffer im Kampf um seine vier Kinder die Presse einschaltete, versuchte ein Wipperfürther Richter ihm einen Strick aus der Tatsache zu drehen, dass der Mann lediglich sein demokratisches Grundrecht wahrnahm.
rp-online 07.05.2008
Gundhild Tillmanns
Nun streitet das örtliche Jugendamt ab, Sarah Atmani bzw. deren Tochter in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen, weil die Presse eingeschaltet worden ist. Damit konfrontiert, blieb Sarah Atmani aber gestern bei diesem Vorwurf. Wie immer dieser „Fall“ auch gelagert sein mag, bei Michael Schiffer hatte der Richter in seiner Urteilsbegründung schriftlich erklärt: Der Vater habe sich als solcher disqualifiziert, weil er sich an die Presse gewendet hatte.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
... und da hört die Schikane bei weitem nicht auf. Von deutschen Richtern kann man auch als erziehungs- bzw. betreuungsunfähig abgestempelt werden, wenn man es wagt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Und das BVerfG ... schweigt dazu. Letzten Endes schafft es sich damit selber ab.
rp-online 07.05.2008
Gundhild Tillmanns
Nun streitet das örtliche Jugendamt ab, Sarah Atmani bzw. deren Tochter in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen, weil die Presse eingeschaltet worden ist. Damit konfrontiert, blieb Sarah Atmani aber gestern bei diesem Vorwurf. Wie immer dieser „Fall“ auch gelagert sein mag, bei Michael Schiffer hatte der Richter in seiner Urteilsbegründung schriftlich erklärt: Der Vater habe sich als solcher disqualifiziert, weil er sich an die Presse gewendet hatte.
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... und da hört die Schikane bei weitem nicht auf. Von deutschen Richtern kann man auch als erziehungs- bzw. betreuungsunfähig abgestempelt werden, wenn man es wagt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Und das BVerfG ... schweigt dazu. Letzten Endes schafft es sich damit selber ab.
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Vater durfte Tochter nicht sehen, klagte - und bekommt Entschädigung
thopo, 22:45h
15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.
SPIEGEL Online 15.05.2008
pad/AFP
Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Wunderbar! Das Recht hat gesiegt! Alles ist wieder gut!
Oder vielleicht doch nicht?
15 Jahre lang hat der Mann seine Tochter nicht gesehen. 1989 ist die geboren, also heute 19 Jahre alt. Selbst wenn es den beiden Menschen, die einander völlig fremd sein müssen, wider Erwarten tatsächlich gelingen sollte, jetzt noch zueinander zu finden, so ist dem Manne doch das Glück genommen worden, Vater zu sein, sein Kind aufwachsen zu sehen, es dabei zu begleiten und Anteil an seinem Leben zu nehmen. Und dieses Glück lässt sich nicht nachholen.
Fünfzehn Jahre - das sind mehr als 5.400 Tage. Und nun bekommt der Mann sage und schreibe 10.800 Euro an Entschädigung. Ist das ein Zufall, oder wurde hier wirklich mit einem Tagessatz von 2 Euro gerechnet?
Zum Vergleich: Die fünfjährige Alexandra bekam ein Schmerzensgeld von 76.000 Euro zugesprochen, weil Bilder von ihr in den Zeitschriften "die Aktuelle" und "Die Zwei" abgedruckt worden waren. Welch ein Unterschied: hier 76.000 Euro für ein paar Fotos in Zeitschriften, die ohnehin nach einer Woche im Altpapier landen, dort 10.800 Euro für fünfzehn verpfuschte Jahre voller Leid. Wie groß dieses Leid wirklich ist, hat die Psychologin Esther Katona gerade erst in einer wissenschaftlichen Untersuchung erforscht. So gesehen ist die Straßburger Entscheidung doch wieder eine Bestätigung für den entziehenden Elternteil: Die Rache am ungeliebten Partner kostet nur 2 Euro am Tag - weit weniger als ein Päckchen Zigaretten - und muss zudem noch von der Bundesrepublik Deutschland, also von uns Steuerzahlern bezahlt werden.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist wichtig und gut, dass es den EGMR gibt, und es ist ebenso wichtig, dass er die völlig verschobenen Maßstäbe des deutschen Familienrechts zurechtrückt. Nun aber sollte es seine Aufgabe sein, die angerichteten Schäden und damit auch die zu zahlenden Schmerzensgelder in eine gerechte Relation zueinander zu rücken.
Ach ja: Die Eltern der fünfjährigen Alexandra sind übrigens Prinzessin Caroline von Monaco und Prinz Ernst August von Hannover. Noch Fragen, Kienzle?
SPIEGEL Online 15.05.2008
pad/AFP
Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.
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Wunderbar! Das Recht hat gesiegt! Alles ist wieder gut!
Oder vielleicht doch nicht?
15 Jahre lang hat der Mann seine Tochter nicht gesehen. 1989 ist die geboren, also heute 19 Jahre alt. Selbst wenn es den beiden Menschen, die einander völlig fremd sein müssen, wider Erwarten tatsächlich gelingen sollte, jetzt noch zueinander zu finden, so ist dem Manne doch das Glück genommen worden, Vater zu sein, sein Kind aufwachsen zu sehen, es dabei zu begleiten und Anteil an seinem Leben zu nehmen. Und dieses Glück lässt sich nicht nachholen.
Fünfzehn Jahre - das sind mehr als 5.400 Tage. Und nun bekommt der Mann sage und schreibe 10.800 Euro an Entschädigung. Ist das ein Zufall, oder wurde hier wirklich mit einem Tagessatz von 2 Euro gerechnet?
Zum Vergleich: Die fünfjährige Alexandra bekam ein Schmerzensgeld von 76.000 Euro zugesprochen, weil Bilder von ihr in den Zeitschriften "die Aktuelle" und "Die Zwei" abgedruckt worden waren. Welch ein Unterschied: hier 76.000 Euro für ein paar Fotos in Zeitschriften, die ohnehin nach einer Woche im Altpapier landen, dort 10.800 Euro für fünfzehn verpfuschte Jahre voller Leid. Wie groß dieses Leid wirklich ist, hat die Psychologin Esther Katona gerade erst in einer wissenschaftlichen Untersuchung erforscht. So gesehen ist die Straßburger Entscheidung doch wieder eine Bestätigung für den entziehenden Elternteil: Die Rache am ungeliebten Partner kostet nur 2 Euro am Tag - weit weniger als ein Päckchen Zigaretten - und muss zudem noch von der Bundesrepublik Deutschland, also von uns Steuerzahlern bezahlt werden.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist wichtig und gut, dass es den EGMR gibt, und es ist ebenso wichtig, dass er die völlig verschobenen Maßstäbe des deutschen Familienrechts zurechtrückt. Nun aber sollte es seine Aufgabe sein, die angerichteten Schäden und damit auch die zu zahlenden Schmerzensgelder in eine gerechte Relation zueinander zu rücken.
Ach ja: Die Eltern der fünfjährigen Alexandra sind übrigens Prinzessin Caroline von Monaco und Prinz Ernst August von Hannover. Noch Fragen, Kienzle?
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„Schöne Worte reichen nicht“
thopo, 20:56h
Justiz: Christine Hohmann-Dennhardt vom Bundesverfassungsgericht zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
Darmstädter Echo 13.05.2008
mini
Über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sprach Christine Hohmann-Dennhardt beim Arbeitskreis Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) in der Comedy Hall. Hohmann-Dennhardt war von 1991 bis 1995 Justizministerin in Hessen, seit 1999 ist sie Richterin im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Interessant sind noch zwei Sätze vom Schluss des Artikels:
Nach § 93b Abs. 1 BVerfGG kann eine Kammer des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde selbst dann nicht zur Entscheidung annehmen, wenn diese in der Sache begründet ist. Nach § 93d Abs. 1 des selben Gesetzes muss diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden. Und von diesen Pararafen macht das BVerfG regen Gebrauch: Nur etwa 1 % aller Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen. Auch extreme Fälle, in denen der EGMR Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen verurteilte, haben zunächst unbegründete Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG erhalten.
Das ist nichts anderes als Willkür! Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am BGH nennt dies die "übliche rechtsverweigernde Praxis" des BverfG. Der frühere Präsident des EGMR, Prof. Wildhaber, hat Deutschland wiederholt heftig kritisiert, weil es trotz eindeutiger verbindlicher Urteile des EGMR nicht bereit ist, seine eigene Rechtsprechungspraxis zu ändern.
Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, auch Sie haben schöne Worte gemacht. Doch "schöne Worte reichen nicht". Wann lassen Sie ihnen Taten folgen?
Darmstädter Echo 13.05.2008
mini
Über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sprach Christine Hohmann-Dennhardt beim Arbeitskreis Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) in der Comedy Hall. Hohmann-Dennhardt war von 1991 bis 1995 Justizministerin in Hessen, seit 1999 ist sie Richterin im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Interessant sind noch zwei Sätze vom Schluss des Artikels:
- „Der Staat sollte aber nicht nur durch das Verfassungsgericht angeleitet werden, kinderfreundlich zu handeln“, sagte Hohmann-Dennhardt, räumte aber auch ein: „Schöne Worte im Grundgesetz reichen nicht.“
- Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt entgegnete, Kinder müssten ihre Persönlichkeit erst entwickeln. Es sei entscheidend, ihnen dies auch zu ermöglichen.
Nach § 93b Abs. 1 BVerfGG kann eine Kammer des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde selbst dann nicht zur Entscheidung annehmen, wenn diese in der Sache begründet ist. Nach § 93d Abs. 1 des selben Gesetzes muss diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden. Und von diesen Pararafen macht das BVerfG regen Gebrauch: Nur etwa 1 % aller Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen. Auch extreme Fälle, in denen der EGMR Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen verurteilte, haben zunächst unbegründete Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG erhalten.
Das ist nichts anderes als Willkür! Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am BGH nennt dies die "übliche rechtsverweigernde Praxis" des BverfG. Der frühere Präsident des EGMR, Prof. Wildhaber, hat Deutschland wiederholt heftig kritisiert, weil es trotz eindeutiger verbindlicher Urteile des EGMR nicht bereit ist, seine eigene Rechtsprechungspraxis zu ändern.
Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, auch Sie haben schöne Worte gemacht. Doch "schöne Worte reichen nicht". Wann lassen Sie ihnen Taten folgen?
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