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Donnerstag, 1. Juli 2010
Gewalt von Frauen
thopo, 20:46h
La violence féminine
Olivier Malvolti
Bis zum 18. Jahrhundert waren ein Drittel, ja sogar die Hälfte aller Täter von Verbrechen und Straftaten Frauen. Seither ist Gewalt ein vorwiegend männliches Phänomen geworden.
Wird schon aufgrund von Tabuisierung Gewalt von Frauen in den europäischen Gesellschaften wenig untersucht, so ist Gewalt von Frauen in der Ehe, Tabu im Herzen des Tabus, ein Unthema.
Eine Reihe von gut recherchierten Beiträgen in französischer Sprache: Leider ist bisher keine deutsche Übersetzung verfügbar.
Olivier Malvolti
Bis zum 18. Jahrhundert waren ein Drittel, ja sogar die Hälfte aller Täter von Verbrechen und Straftaten Frauen. Seither ist Gewalt ein vorwiegend männliches Phänomen geworden.
Wird schon aufgrund von Tabuisierung Gewalt von Frauen in den europäischen Gesellschaften wenig untersucht, so ist Gewalt von Frauen in der Ehe, Tabu im Herzen des Tabus, ein Unthema.
Eine Reihe von gut recherchierten Beiträgen in französischer Sprache: Leider ist bisher keine deutsche Übersetzung verfügbar.
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Montag, 28. Juni 2010
Judge Orders Jail Time In Divorce Case
thopo, 23:12h
MY FOX New York 10.06.2010
The judge said the following in his decision: The extensive record is replete with instances of attempts to undermine the relationship between the children and their father and replace him with her new husband, manipulation of defendant's parenting access, utter and unfettered vilification of the defendant to the children, false reporting of sexual misconduct without any semblance of 'good faith,' and her imposition upon the children to fear her tirades and punishment if they embrace the relationship they want to have with their father."
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Besonders interessant:
"As for the unusual sentence, ... the judge had no alternative as the custody battle and the violation of the court order went on for several years."
Welch ein Unterschied zu Deutschland, wo Verfahren so lange dauern, bis die Kinder fast volljährig sind und die Entfremdung sich so verfestigt hat, dass der Umgang nicht mehr hergestellt werden kann. Zur Entschädigung gibt es dann vom EGMR die stolze Summe von 7.000 €!
The judge said the following in his decision: The extensive record is replete with instances of attempts to undermine the relationship between the children and their father and replace him with her new husband, manipulation of defendant's parenting access, utter and unfettered vilification of the defendant to the children, false reporting of sexual misconduct without any semblance of 'good faith,' and her imposition upon the children to fear her tirades and punishment if they embrace the relationship they want to have with their father."
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Besonders interessant:
"As for the unusual sentence, ... the judge had no alternative as the custody battle and the violation of the court order went on for several years."
Welch ein Unterschied zu Deutschland, wo Verfahren so lange dauern, bis die Kinder fast volljährig sind und die Entfremdung sich so verfestigt hat, dass der Umgang nicht mehr hergestellt werden kann. Zur Entschädigung gibt es dann vom EGMR die stolze Summe von 7.000 €!
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PAPA-YA Nr. 7 ist da!
thopo, 21:26h
Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht
Aus dem Inhalt:
Aus dem Inhalt:
- Hartmut Steeb, Generalsekretär Deutsche Evangelische Allianz: Familien brauchen selbstbewusste Väter
- Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten 2010: Ein Bericht
- Papa wo bist Du? Wenn Väter sich nicht kümmern
- Kinder in der Patchwork-Familie: Wer spielt welche Rolle?
- auch mit DVD-Beilage erhältlich:
Ein Vater kämpft ums Sorgerecht
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Kindesmissbrauch: Jugendamt weist Vorwürfe zurück
thopo, 18:42h
Konkrete Angaben gibt es allerdings keine. Die Kreissprecherin verweist auf den Datenschutz. So bleiben weiter Fragen offen.
Frankfurter Neue Presse 28.06.2010
Elisabeth Hofmann-Mathes
Am Rande der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Höchst, war deutliche Kritik an der Vorgehensweise des Jugendamtes laut geworden. Die Familie des Vaters wirft dem Amt vor, dem 2008 aufgekommenen Misshandlungsverdacht nicht nachgegangen zu sein, und seine Tochter leichtfertig in die Obhut der verdächtigen Mutter zurückgegeben zu haben.
Unklar bleibt nun, wie das Amt die vorliegenden Vorwürfe geprüft haben will. Gesichert ist nur das Ergebnis: Nach kurzem Aufenthalt im Krankenhaus und bei einer Pflegefamilie hatte das Jugendamt das Kind nach wenigen Wochen zur Mutter zurück geschickt, in ein Mutter-Kind-Heim.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Frankfurter Neue Presse 28.06.2010
Elisabeth Hofmann-Mathes
Am Rande der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Höchst, war deutliche Kritik an der Vorgehensweise des Jugendamtes laut geworden. Die Familie des Vaters wirft dem Amt vor, dem 2008 aufgekommenen Misshandlungsverdacht nicht nachgegangen zu sein, und seine Tochter leichtfertig in die Obhut der verdächtigen Mutter zurückgegeben zu haben.
Unklar bleibt nun, wie das Amt die vorliegenden Vorwürfe geprüft haben will. Gesichert ist nur das Ergebnis: Nach kurzem Aufenthalt im Krankenhaus und bei einer Pflegefamilie hatte das Jugendamt das Kind nach wenigen Wochen zur Mutter zurück geschickt, in ein Mutter-Kind-Heim.
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Sonntag, 27. Juni 2010
Öffentliche EU Konsultation zur Mitteilung der EU Kommission über die Rechte des Kindes (2011–2014)
thopo, 23:13h
The objective of the Communication on the Rights of the Child (2011-2014) is to further advance the EU Strategy on the Rights of the Child. This consultation is to give an opportunity to stakeholders to present their views to the Commission about which concrete actions they think should be developed at EU level that would bring real added value. The contributions will give the Commission an insight into concrete experiences of those working with children, particularly as regards the difficulties they encounter when they promote and protect children's rights. The Commission is looking in particular for reliable data, factual information and concrete examples on the situation on the ground, both as regards problems and solutions.
All citizens and organisations are welcome to contribute to this consultation. Contributions are particularly sought from organisations, associations, bodies, institutions, experts, who deal with the protection and the promotion of children's rights at local, regional, national, European or international level.
Lesen Sie die Ankündigung der öffentlichen Konsultation hier.
Alle Eingaben sind bis zum 20. August 2010 einzureichen.
Den Fragebogen finden Sie hier.
Hintergrundinformationen:
All citizens and organisations are welcome to contribute to this consultation. Contributions are particularly sought from organisations, associations, bodies, institutions, experts, who deal with the protection and the promotion of children's rights at local, regional, national, European or international level.
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Alle Eingaben sind bis zum 20. August 2010 einzureichen.
Den Fragebogen finden Sie hier.
Hintergrundinformationen:
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Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland
thopo, 20:22h
Wegen zu langer Gerichtsverfahren hat der EU-Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland zu Geldstrafen verurteilt. In einem Fall musste ein Vater neun Jahre auf ein Sorgerechtsurteil warten.
Schallende Ohrfeige für die deutsche Justiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen vier unzumutbar langer Gerichtsverfahren zu Entschädigungszahlungen von insgesamt 24.000 Euro verurteilt. Die Prozesse mit einer Dauer zwischen sieben und 17 Jahren hätten gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Recht auf ein Verfahren "innerhalb angemessener Frist" festschreibt, urteilte das Straßburger Gericht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Schallende Ohrfeige für die deutsche Justiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen vier unzumutbar langer Gerichtsverfahren zu Entschädigungszahlungen von insgesamt 24.000 Euro verurteilt. Die Prozesse mit einer Dauer zwischen sieben und 17 Jahren hätten gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Recht auf ein Verfahren "innerhalb angemessener Frist" festschreibt, urteilte das Straßburger Gericht.
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Menschenrechtsgericht rügt Türkei
thopo, 14:12h
Bruder und Schwester wurden vor zehn Jahren nach der Scheidung der Eltern aufgeteilt - gegen ihren Willen. Diese Entscheidung der türkischen Justiz ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, urteilt das Menschenrechtsgericht. Für Bruder und Schwester kommt diese Entscheidung zehn Jahre zu spät.
n-tv 06.04.2010
AFP
Der Straßburger Gerichtshof rügte die Trennung der Kinder durch die Sorgerechtsentscheidung. Die türkischen Gerichte hätten dafür keine überzeugenden Argumente vorgebracht. Zudem habe keiner der Elternteile diese Regelung gefordert. Im übrigen seien regelmäßige Kontakte von Geschwistern zu wichtig, als dass dies einfach dem guten Willen der Eltern überlassen bleiben dürfe.
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n-tv 06.04.2010
AFP
Der Straßburger Gerichtshof rügte die Trennung der Kinder durch die Sorgerechtsentscheidung. Die türkischen Gerichte hätten dafür keine überzeugenden Argumente vorgebracht. Zudem habe keiner der Elternteile diese Regelung gefordert. Im übrigen seien regelmäßige Kontakte von Geschwistern zu wichtig, als dass dies einfach dem guten Willen der Eltern überlassen bleiben dürfe.
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Interview mit Monika Dittmer
thopo, 14:02h
MANNdat im Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Goslar, Monika Dittmer
Teil 1: Gleichstellungspolitik- Frauenpolitik und Männerpolitik?
MANNdat e.V.
Bruno Köhler
Es kann nicht mehr der Auftrag von Gleichstellungsbeauftragten sein, ausschließlich frauenpolitische Ziele zu verfolgen. Die Situation von Frauen ist ja auch nicht mehr die von vor 30 oder 50 Jahren.
Die neue Gleichstellungsarbeit hält frauenpolitische und männerpolitische Ziele in der Balance. Das ist eine Aufwertung der Gleichstellungsarbeit und zieht konsequenterweise auch die Mitarbeit eines Gleichstellungsbeauftragten nach sich. Es heißt doch im Artikel 3 GG: „Männer und Frauen“. Davor sollten wir keine Angst haben, sondern es als eine Chance begreifen.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Das Überschrift trägt den vielversprechenden Zusatz "Teil 1". Auf Teil 2 darf man also gespannt sein.
Teil 1: Gleichstellungspolitik- Frauenpolitik und Männerpolitik?
MANNdat e.V.
Bruno Köhler
Es kann nicht mehr der Auftrag von Gleichstellungsbeauftragten sein, ausschließlich frauenpolitische Ziele zu verfolgen. Die Situation von Frauen ist ja auch nicht mehr die von vor 30 oder 50 Jahren.
Die neue Gleichstellungsarbeit hält frauenpolitische und männerpolitische Ziele in der Balance. Das ist eine Aufwertung der Gleichstellungsarbeit und zieht konsequenterweise auch die Mitarbeit eines Gleichstellungsbeauftragten nach sich. Es heißt doch im Artikel 3 GG: „Männer und Frauen“. Davor sollten wir keine Angst haben, sondern es als eine Chance begreifen.
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Das Überschrift trägt den vielversprechenden Zusatz "Teil 1". Auf Teil 2 darf man also gespannt sein.
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Freitag, 25. Juni 2010
Erschütternde Fakten – Prozess um toten Kevin
thopo, 16:46h
Ein wenig nervös, aber gefasst schaut der pensionierte Sozialarbeiter von der Anklagebank in den Gerichtssaal. Dann wird mehr als zwei Stunden lang ein Katalog des Grauens aufgeblättert.
Focus online 08.06.2010
dpa
Dem früheren staatlichen Vormund wirft die Anklage vor, Kevin nicht rechtzeitig aus der Wohnung des Ziehvaters geholt und auch die nötigen Akten nicht früh genug gelesen zu haben. Als die Polizei am 10. Oktober 2006 den Jungen abholen will, soll der Ziehvater nur gesagt haben: „Er ist in der Küche.“ Für Kevin kommt jede Hilfe zu spät.
Die meisten Vorwürfe richtet die Anklage gegen den damals verantwortlichen Betreuer des Zweijährigen. Er soll Informationen vorenthalten und wider besseren Wissens und entgegen Warnungen den Jungen beim Ziehvater gelassen haben. Der Mann ist schwer krank, das Verfahren gegen ihn wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
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Focus online 08.06.2010
dpa
Dem früheren staatlichen Vormund wirft die Anklage vor, Kevin nicht rechtzeitig aus der Wohnung des Ziehvaters geholt und auch die nötigen Akten nicht früh genug gelesen zu haben. Als die Polizei am 10. Oktober 2006 den Jungen abholen will, soll der Ziehvater nur gesagt haben: „Er ist in der Küche.“ Für Kevin kommt jede Hilfe zu spät.
Die meisten Vorwürfe richtet die Anklage gegen den damals verantwortlichen Betreuer des Zweijährigen. Er soll Informationen vorenthalten und wider besseren Wissens und entgegen Warnungen den Jungen beim Ziehvater gelassen haben. Der Mann ist schwer krank, das Verfahren gegen ihn wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
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Realschulleiter wirft Jugendamt Untätigkeit vor
thopo, 16:37h
Westfalen-Blatt 24.06.2010
Monika Schönfeld
Der Leiter der Realschule, Andreas Kuhlmann, wirft dem Jugendamt des Kreises Gütersloh Untätigkeit vor. »Im Schulgesetz steht, dass wir bei jedem Anschein von Kindesvernachlässigung das Jugendamt informieren müssen. Wenn wir Schulen Partner sind, muss vom Jugendamt aber auch jemand erreichbar sein.«
Kuhlmann hat letztlich am Freitag das Familiengericht in Bielefeld eingeschaltet und eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Auch das ist deutscher Jugendamts-Alltag:
Zwar hat sich das Jugendamt - weit ab vom Grundgesetz - die Möglichkeit verschafft, in intakte Familien einzugreifen, ohne wie bisher das Versagen der Eltern nachweisen zu müssen. Doch ganz offensichtlich ist das Kriterium für das Einschreiten des Jugendamtes nicht die Gefährdung des Kindeswohls. Sonst wären zahlreiche Fälle nicht vorgekommen, in denen Kinder zu Tode kamen, obwohl das Jugendamt informiert über die Gefährdung informiert war.
Nach den verfügbaren Informationen scheint oberstes Kriterium für das Einschreiten des Jugendamtes der persönliche Geschmack seiner Mitarbeiter zu sein: Wenn deine Wohnung nicht "das Gelbe vom Ei ist", dann bist Du Deine Kinder los.
Und wer sich gegen diese Willkür auflehnt, der hat sowieso von Anfang an keine Chance mehr, seine Kinder wiederzusehen.
Die Wurzel des Übels ist, dass deutsche Jugendämter keiner wirksamen Kontrolle unterliegen. Denn überall dort, wo die Kontrolle gänzlich fehlt, kommt früher oder später zwangsläufig amtlicher Größenwahn auf.
Größenwahn und Kindeswohl - ist das miteinander vereinbar? Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!
Monika Schönfeld
Der Leiter der Realschule, Andreas Kuhlmann, wirft dem Jugendamt des Kreises Gütersloh Untätigkeit vor. »Im Schulgesetz steht, dass wir bei jedem Anschein von Kindesvernachlässigung das Jugendamt informieren müssen. Wenn wir Schulen Partner sind, muss vom Jugendamt aber auch jemand erreichbar sein.«
Kuhlmann hat letztlich am Freitag das Familiengericht in Bielefeld eingeschaltet und eine einstweilige Verfügung erwirkt.
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Auch das ist deutscher Jugendamts-Alltag:
Zwar hat sich das Jugendamt - weit ab vom Grundgesetz - die Möglichkeit verschafft, in intakte Familien einzugreifen, ohne wie bisher das Versagen der Eltern nachweisen zu müssen. Doch ganz offensichtlich ist das Kriterium für das Einschreiten des Jugendamtes nicht die Gefährdung des Kindeswohls. Sonst wären zahlreiche Fälle nicht vorgekommen, in denen Kinder zu Tode kamen, obwohl das Jugendamt informiert über die Gefährdung informiert war.
Nach den verfügbaren Informationen scheint oberstes Kriterium für das Einschreiten des Jugendamtes der persönliche Geschmack seiner Mitarbeiter zu sein: Wenn deine Wohnung nicht "das Gelbe vom Ei ist", dann bist Du Deine Kinder los.
Und wer sich gegen diese Willkür auflehnt, der hat sowieso von Anfang an keine Chance mehr, seine Kinder wiederzusehen.
Die Wurzel des Übels ist, dass deutsche Jugendämter keiner wirksamen Kontrolle unterliegen. Denn überall dort, wo die Kontrolle gänzlich fehlt, kommt früher oder später zwangsläufig amtlicher Größenwahn auf.
Größenwahn und Kindeswohl - ist das miteinander vereinbar? Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!
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Donnerstag, 24. Juni 2010
Aus der Familie geholt
thopo, 14:04h
Südwest Presse 24.06.2010
aw
Die Zahl der Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen aus ihren Familien ist 2009 gestiegen: 2736 junge Menschen nahmen die Jugendämter unter ihre Fittiche, zwei Prozent mehr als 2008. Bei dieser Inobhutnahme werden gefährdete Kinder und Jugendliche vorübergehend in Einrichtungen oder bei Betreuern untergebracht. Hauptursache für das Eingreifen der Ämter: Überforderung der Eltern. Beziehungsprobleme oder Anzeichen von Misshandlung und Vernachlässigung waren ebenfalls Ursachen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Sehr interessant ist die Angabe der Ursachen, die angeblich zu den Herausnahmen führten. Die meisten davon sind mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren. In § 1666a heißt es, auch nach Inkrafttreten des Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechteverbesserungsgesetz - KindRVerbG) vom 9.4.2002 immer noch:
(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. ...
(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.
Mit diesem Gesetz gehen Jugendämter allerdings bekannt großzügig um. Und sollte ein Richter einmal nicht im Sinne des Jugendamtes entscheiden, geschieht es gar nicht selten, dass dieses den Beschluss einfach missachtet.
Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?
aw
Die Zahl der Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen aus ihren Familien ist 2009 gestiegen: 2736 junge Menschen nahmen die Jugendämter unter ihre Fittiche, zwei Prozent mehr als 2008. Bei dieser Inobhutnahme werden gefährdete Kinder und Jugendliche vorübergehend in Einrichtungen oder bei Betreuern untergebracht. Hauptursache für das Eingreifen der Ämter: Überforderung der Eltern. Beziehungsprobleme oder Anzeichen von Misshandlung und Vernachlässigung waren ebenfalls Ursachen.
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Sehr interessant ist die Angabe der Ursachen, die angeblich zu den Herausnahmen führten. Die meisten davon sind mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren. In § 1666a heißt es, auch nach Inkrafttreten des Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechteverbesserungsgesetz - KindRVerbG) vom 9.4.2002 immer noch:
(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. ...
(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.
Mit diesem Gesetz gehen Jugendämter allerdings bekannt großzügig um. Und sollte ein Richter einmal nicht im Sinne des Jugendamtes entscheiden, geschieht es gar nicht selten, dass dieses den Beschluss einfach missachtet.
Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?
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Mittwoch, 23. Juni 2010
President Obama Promotes Responsible Fatherhood: "No Excuses"
thopo, 03:20h
The White House Blog 21.05.2010
Jesse Lee
The President spent his day today reflecting on fatherhood, how it shapes our kids, and the responsibilities fathers face. He spoke this morning at an event in Washington, DC before hosting a Father’s Day Mentoring Barbeque on the South Lawn later on. He referred back to an initiative he and his Administration launched around Father’s Day of 2009.
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Jesse Lee
The President spent his day today reflecting on fatherhood, how it shapes our kids, and the responsibilities fathers face. He spoke this morning at an event in Washington, DC before hosting a Father’s Day Mentoring Barbeque on the South Lawn later on. He referred back to an initiative he and his Administration launched around Father’s Day of 2009.
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Dienstag, 22. Juni 2010
Gleichstellung: Bündnisgrüne wähnen eine „späte Rache“
thopo, 12:15h
Goslarsche Zeitung 25.03.2010
Frank Heine
Die Grünen hätten eine Frau fürs Amt gefordert, um diskriminierende strukturelle Barrieren für Frauen inner- und außerhalb der Verwaltung sichtbar zu machen, erklärt Juranek. Dittmann wiederum diskriminiere nun selbst Frauen mit Zitaten wie „eine gewisse Halbherzigkeit“ von Frauen in Teilzeitarbeit oder Verniedlichungen wie „Ein Herz für Frauen“ auf der Homepage.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier
Noch viel entlarvender als die Pressemeldung ist die Anfrage der Bündnisgrünen an den Oberbürgermeister:
Grüninnen wollen keine Gleichstellung. Grüninnen wollen Vorherrschaft. Nicht nur in Goslar.
Auch andernorts sind engagierte Gleichstellungsbeauftragte in die Kritik geraten, weil sie beispielsweise einen "Boys and Girls Day" veranstalteten.
Nach Art. 3 GG ist die Benachteiligung von Personen aufgrund ihres Geschlechtes verboten. Das gilt in beide Richtungen. Wie lange noch?
Frank Heine
Die Grünen hätten eine Frau fürs Amt gefordert, um diskriminierende strukturelle Barrieren für Frauen inner- und außerhalb der Verwaltung sichtbar zu machen, erklärt Juranek. Dittmann wiederum diskriminiere nun selbst Frauen mit Zitaten wie „eine gewisse Halbherzigkeit“ von Frauen in Teilzeitarbeit oder Verniedlichungen wie „Ein Herz für Frauen“ auf der Homepage.
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Noch viel entlarvender als die Pressemeldung ist die Anfrage der Bündnisgrünen an den Oberbürgermeister:
Grüninnen wollen keine Gleichstellung. Grüninnen wollen Vorherrschaft. Nicht nur in Goslar.
Auch andernorts sind engagierte Gleichstellungsbeauftragte in die Kritik geraten, weil sie beispielsweise einen "Boys and Girls Day" veranstalteten.
Nach Art. 3 GG ist die Benachteiligung von Personen aufgrund ihres Geschlechtes verboten. Das gilt in beide Richtungen. Wie lange noch?
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