Dienstag, 5. Juni 2007
 
Trotz Ehevertrag: Recht auf Versorgungsausgleich bleibt
Kölner Stadt-Anzeiger 01. 06. 2007
(dpa)

Der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen Eheleuten ist im Fall einer so genannten Alleinverdiener-Ehe nichtig. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.

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