Dienstag, 5. Juni 2007
Trotz Ehevertrag: Recht auf Versorgungsausgleich bleibt
thopo, 12:28h
Kölner Stadt-Anzeiger 01. 06. 2007
(dpa)
Der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen Eheleuten ist im Fall einer so genannten Alleinverdiener-Ehe nichtig. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
Vollständige Nachricht siehe hier.
(dpa)
Der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen Eheleuten ist im Fall einer so genannten Alleinverdiener-Ehe nichtig. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
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