Mittwoch, 13. Juni 2007
Leitfaden für besseren Kinderschutz
thopo, 02:05h
Märkische Oderzeitung 12. 06. 2007
Das Jugendamt Uckermark hat als eines von nur zwei Jugendämtern im Land ein verbindliches Handlungskonzept im sozialpädagogischen Beratungsdienst für besseren Kinderschutz entwickelt.
Werden Kinder gequält, vernachlässigt oder schlimmstenfalls getötet, steht immer auch das Jugendamt im kritischen Fokus der Öffentlichkeit. Um in Krisensituationen schnell und richtig handeln und effektiver vorbeugen zu können, hat das Jugendamt im Landkreis Uckermark ein umfangreiches Qualitätshandbuch entwickelt, das als verbindliches und zugleich auch öffentlich nachprüfbares Handlungskonzept für die tägliche Arbeit dient. Aufgegliedert in praxistaugliche Handbücher für jeden einzelnen der verschiedenen Fachbereiche, von der Jugendgerichtshilfe über den Pflegekinderdienst bis zur Familienhilfe, werden konkrete Handlungsschritte und Qualitätsstandards beschrieben. So ist zum Beispiel festgelegt, dass jeder Hinweis dokumentiert wird, dass Mitarbeiter nur zu zweit Hausbesuche machen und jeder Fall im Team mit anderen Fachkräften beraten wird.
Ein interessanter Ansatz, den man weiterverfolgen sollte.
Aber: Dienen Hausbesuche zu zweit wirklich der Qualitäts- oder doch der Beweissicherung? Mir sagte jedenfall einmal ein Jugendamtsleiter in einer Besprechung: "Wir sind zu zweit, das ist Absicht!"
Das Jugendamt Uckermark hat als eines von nur zwei Jugendämtern im Land ein verbindliches Handlungskonzept im sozialpädagogischen Beratungsdienst für besseren Kinderschutz entwickelt.
Werden Kinder gequält, vernachlässigt oder schlimmstenfalls getötet, steht immer auch das Jugendamt im kritischen Fokus der Öffentlichkeit. Um in Krisensituationen schnell und richtig handeln und effektiver vorbeugen zu können, hat das Jugendamt im Landkreis Uckermark ein umfangreiches Qualitätshandbuch entwickelt, das als verbindliches und zugleich auch öffentlich nachprüfbares Handlungskonzept für die tägliche Arbeit dient. Aufgegliedert in praxistaugliche Handbücher für jeden einzelnen der verschiedenen Fachbereiche, von der Jugendgerichtshilfe über den Pflegekinderdienst bis zur Familienhilfe, werden konkrete Handlungsschritte und Qualitätsstandards beschrieben. So ist zum Beispiel festgelegt, dass jeder Hinweis dokumentiert wird, dass Mitarbeiter nur zu zweit Hausbesuche machen und jeder Fall im Team mit anderen Fachkräften beraten wird.
Ein interessanter Ansatz, den man weiterverfolgen sollte.
Aber: Dienen Hausbesuche zu zweit wirklich der Qualitäts- oder doch der Beweissicherung? Mir sagte jedenfall einmal ein Jugendamtsleiter in einer Besprechung: "Wir sind zu zweit, das ist Absicht!"
... comment