Montag, 18. Juni 2007
Schulden sind bei Zugewinn-Ausgleich zu berücksichtigen
thopo, 00:11h
Kölner Stadt-Anzeiger 15. 06. 2007
(dpa(lrs)
Bei der Berechnung des so genannten Zugewinn-Ausgleichs sind Schulden eines Ehepartners auch dann zu berücksichtigen, wenn sie bereits zu einer Verringerung der Unterhaltsverpflichtungen geführt haben.
Vollständige Nachricht siehe hier.
(dpa(lrs)
Bei der Berechnung des so genannten Zugewinn-Ausgleichs sind Schulden eines Ehepartners auch dann zu berücksichtigen, wenn sie bereits zu einer Verringerung der Unterhaltsverpflichtungen geführt haben.
Vollständige Nachricht siehe hier.
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