Montag, 18. Juni 2007
 
Schulden sind bei Zugewinn-Ausgleich zu berücksichtigen
Kölner Stadt-Anzeiger 15. 06. 2007
(dpa(lrs)

Bei der Berechnung des so genannten Zugewinn-Ausgleichs sind Schulden eines Ehepartners auch dann zu berücksichtigen, wenn sie bereits zu einer Verringerung der Unterhaltsverpflichtungen geführt haben.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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