Mittwoch, 27. Juni 2007
Il Principe (Der Fürst)
thopo, 13:54h
Niccolò Macchiavelli 1532
Die Handlungen aller Menschen und besonders die eines Herrschers, der keinen Richter über sich hat, beurteilt man nach dem Enderfolg. Ein Herrscher braucht also nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die Mittel dazu stets für ehrenvoll angesehen und von jedem gelobt.
Dieses Zitat stammt aus der lesenswerten Seite www.gewaltenteilung.de.
Variante: Das Jugendamt braucht also Kinder nur wegzunehmen und sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegzusetzen, so werden die Mittel dazu ...
Auf der Seite "Gewaltenteilung/Beiträge" wird eine ganze Reihe von Abhandlungen zitiert, die sich vorwiegend mit der richterlichen Unabhängigkeit befassen. Allerdings trifft Vieles davon auch auf die Machtposition der Jugendämter zu. Zwei weitere Beispiele, die jedoch nicht die Lektüre der ganzen Seite ersetzen können:
"Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen."
Vom Geist der Gesetze (L'Esprit des Lois)
Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu 1748
"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Justizminister ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden."
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 06. 01. 2006
Was Frau Zypries und die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen hier über die Justizverwaltung gesagt haben, gilt natürlich auch für alle anderen Verwaltungen. Warum sollte ausgrechnet das Jugendamt sich nicht an rechtskräftige Gerichtsentscheidungen halten müssen? Die Antwort gab Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden:
"Die deutsche Justiz ist fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt - der Exekutive - gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet."
Vorfragen richterlicher Ethik, 2003
Die Handlungen aller Menschen und besonders die eines Herrschers, der keinen Richter über sich hat, beurteilt man nach dem Enderfolg. Ein Herrscher braucht also nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die Mittel dazu stets für ehrenvoll angesehen und von jedem gelobt.
Dieses Zitat stammt aus der lesenswerten Seite www.gewaltenteilung.de.
Variante: Das Jugendamt braucht also Kinder nur wegzunehmen und sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegzusetzen, so werden die Mittel dazu ...
Auf der Seite "Gewaltenteilung/Beiträge" wird eine ganze Reihe von Abhandlungen zitiert, die sich vorwiegend mit der richterlichen Unabhängigkeit befassen. Allerdings trifft Vieles davon auch auf die Machtposition der Jugendämter zu. Zwei weitere Beispiele, die jedoch nicht die Lektüre der ganzen Seite ersetzen können:
"Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen."
Vom Geist der Gesetze (L'Esprit des Lois)
Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu 1748
"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Justizminister ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden."
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 06. 01. 2006
Was Frau Zypries und die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen hier über die Justizverwaltung gesagt haben, gilt natürlich auch für alle anderen Verwaltungen. Warum sollte ausgrechnet das Jugendamt sich nicht an rechtskräftige Gerichtsentscheidungen halten müssen? Die Antwort gab Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden:
"Die deutsche Justiz ist fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt - der Exekutive - gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet."
Vorfragen richterlicher Ethik, 2003
... comment