Donnerstag, 1. November 2007
 
"Das Jugendamt hat immer Recht"
Interview mit Heribert Giebels
Die ZEIT 18.06.2003
Sabine Rückert

ZEIT: Wer kontrolliert das Jugendamt?

Giebels: Es unterliegt keiner Kontrolle. Es gibt nur die Rechtsaufsicht, die von der Obersten Landesjugendbehörde, den Innen- oder Sozialministerien der Länder wahrgenommen wird. Außerdem gibt es eine interne Fachaufsicht oder Supervision im Jugendamt selbst. Ich weiß aber, dass bis in den Petitionsausschuss des Bundestages sehr, sehr viele Beschwerden aus der Bevölkerung eintreffen über die Arbeit der Jugendämter.

Lesen Sie das vollständige Interview hier.

Lesen Sie unbedingt auch, was nach dem Interview mit Heribert Giebels passierte:

Strafversetzung nach Interview

Saarbrücker Zeitung 13.12.2003
Michael Jungmann

Den Betriebsfrieden im Jugendamt des Saarpfalz-Kreises sieht Landrat Clemens Lindemann gestört. Ein Beamter hatte ein kritisches Interview über die Praxis in Jugendämtern gegeben. Er wurde deshalb versetzt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Das ist das Jugendamt, wie man es immer wieder erlebt: Kritiker werden plattgemacht, Medienberichterstattung be- und verhindert, kritische Journalisten mit astronomischen "Schadenersatz"forderungen überzogen. Die eigenen Mitarbeiter bleiben ungeschoren, solange sie sich nicht kritisch äußern.

Doch welche Spur der Verwüstung hinterlassen sie bisweilen: Zerstörte Familien, zerstörte Leben bis hin zum Suizid, zerstörte Existenzen - aus gutsituierten Menschen werden Hartz IV-Empfänger. Meistens endet die Geschichte hier. Wenn es aber tatsächlich einmal gelingen sollte, einem Jugendamts-Mitarbeiter Fehlverhalten nachzuweisen, passiert - gar nichts!

Jugendämter haben das Privileg, sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen zu können - und zwar straffrei. Entschädigungen für die Opfer gibt es nicht oder kaum. Dabei haben die Jugendämter und ihre Dienstvorgesetzten längst Maßstäbe gesetzt: Wer wegen eines Zeitungsartikels Entschädigungsansprüche in Höhe von 250.000 € (Zweihundertfünfzigtausend Euro) geltend macht, muss freiwillig eine Entschädigung in mindestens gleicher Höhe anbieten, wenn er rechtswidrigen Verhaltens überführt wird. Das gebietet das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Doch so lange die Bundesrepublik der Meinung ist, die Tatsache dass ein Kind zu seinen Eltern zurückkehrt, sei bereits Entschädigung genug, ist das Risiko der Jugendämter sehr gering. Ja, es ist sogar gleich Null, denn für die Verfehlungen ihrer Mitarbeiter haften die Ämter (wenn sie haften, und die finanzieren sich aus unseren Steuern. Was sagen eigentlich die Rechnungshöfe und der Bund der Steuerzahler dazu?

Eine Entschuldigung gibt es natürlich auch nicht. Dabei würde die gar nichts kosten. Aber man entschuldigt sich halt nur dann, wenn man einen Fehler gemacht hat. Und nun wird es Zeit, auf die Überschrift zu verweisen: "Das Jugendamt hat immer Recht"

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