Dienstag, 13. November 2007
Eine Strafe wegen Kindesentziehung
thopo, 20:19h
Frankfurter Allgemeine Zeitung 26.11.2001
Bernd Fritz
Wegen Entziehung Minderjähriger ist am Freitag ein Vater vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Be-währung und einer Geldauflage von 6000 Mark verurteilt worden.
Der 36jährige Luft- und Raumfahrtingenieur Heiko Reinkober aus Gütersloh hatte sich im November des vergangenen Jahres, nach der Trennung von seiner Ehefrau, mit den beiden gemeinsamen, drei und fünf Jahre alten Töchtern ins Baltikum abgesetzt und dort fünf Monate zugebracht. Damit war der Tatbestand des § 235 StGB, Ziffer 2, erfüllt, wonach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer ein Kind einem Elternteil entzieht, um es in das Ausland zu verbringen. Das Gericht war mit seinem Urteil unter dem Antrag des Staatsanwalts, der ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert hatte, geblieben, da bei den Kindern keine feststellbaren Folgen der Entziehung aufgetreten seien. Die von der Verteidigung angeregte Beschränkung auf eine Geldstrafe wurde wegen des "hohen kriminellen Gehalts" der Tat sowie einer erkennbaren Distanz des Angeklagten zu rechtsstaatlichen Möglichkeiten abgelehnt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Lesen Sie dazu auch den Leserbrief von Dr. phil. Karin Jäckel.
Ein deutlicher Beweis für die deutsche Zweiklassen- oder besser Zweigeschlechterjustiz ergibt sich, wenn man dieses Urteil mit dem Fall einer Mutter vergleicht, die gleich zweimal ein schwerbehindertes Kind dem allein sorgeberechtigten Vater entzog. Im Gegensatz zu dem geschilderten Fall waren und sind bei dem Opfer deutliche, ja erschreckende Spuren der Straftat zurückgeblieben. Dennoch wurde der Mutter, die sich standhaft weigerte, Gerichtsbeschlüsse anzuerkennen und einfach nach eigenem Gutdünken verfuhr, nach der zweiten Entziehung das Sorgerecht zugesprochen. Doch wie zu erwarten behielten die familienpsychologischen Gutachter recht - das "Erziehungsexperiment" der Mutter scheiterte. Das Kind sitzt heute in einem Pflegeheim, wo Vater und Schwester es nicht einmal besuchen dürfen.
Man vergleiche diesen Fall mit dem Fall des Heiko Reinkober. Männer und Frauen sind in Deutschland nicht gleichberechtigt. Stimmt.
Bernd Fritz
Wegen Entziehung Minderjähriger ist am Freitag ein Vater vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Be-währung und einer Geldauflage von 6000 Mark verurteilt worden.
Der 36jährige Luft- und Raumfahrtingenieur Heiko Reinkober aus Gütersloh hatte sich im November des vergangenen Jahres, nach der Trennung von seiner Ehefrau, mit den beiden gemeinsamen, drei und fünf Jahre alten Töchtern ins Baltikum abgesetzt und dort fünf Monate zugebracht. Damit war der Tatbestand des § 235 StGB, Ziffer 2, erfüllt, wonach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer ein Kind einem Elternteil entzieht, um es in das Ausland zu verbringen. Das Gericht war mit seinem Urteil unter dem Antrag des Staatsanwalts, der ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert hatte, geblieben, da bei den Kindern keine feststellbaren Folgen der Entziehung aufgetreten seien. Die von der Verteidigung angeregte Beschränkung auf eine Geldstrafe wurde wegen des "hohen kriminellen Gehalts" der Tat sowie einer erkennbaren Distanz des Angeklagten zu rechtsstaatlichen Möglichkeiten abgelehnt.
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Lesen Sie dazu auch den Leserbrief von Dr. phil. Karin Jäckel.
Ein deutlicher Beweis für die deutsche Zweiklassen- oder besser Zweigeschlechterjustiz ergibt sich, wenn man dieses Urteil mit dem Fall einer Mutter vergleicht, die gleich zweimal ein schwerbehindertes Kind dem allein sorgeberechtigten Vater entzog. Im Gegensatz zu dem geschilderten Fall waren und sind bei dem Opfer deutliche, ja erschreckende Spuren der Straftat zurückgeblieben. Dennoch wurde der Mutter, die sich standhaft weigerte, Gerichtsbeschlüsse anzuerkennen und einfach nach eigenem Gutdünken verfuhr, nach der zweiten Entziehung das Sorgerecht zugesprochen. Doch wie zu erwarten behielten die familienpsychologischen Gutachter recht - das "Erziehungsexperiment" der Mutter scheiterte. Das Kind sitzt heute in einem Pflegeheim, wo Vater und Schwester es nicht einmal besuchen dürfen.
Man vergleiche diesen Fall mit dem Fall des Heiko Reinkober. Männer und Frauen sind in Deutschland nicht gleichberechtigt. Stimmt.
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franzja,
Mittwoch, 14. November 2007, 00:23
Rechtsstaat Deutschland
Das Problem ist, dass Deutschland kein Rechtsstaat ist, möglicherweise nie war. Es gibt eine Politdiktatur (Die Welt) und der Bürger hat keinerlei Chance die Politiker im Rahmen einer Wahl auszuwählen. Alles is durch die Parteien vorbesetzt.
Nun zu den Richtern und Staatsanwälten:
Richtern ist lt. Grundgesetz die Rechtssprechung anvertraut, sie sind unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene. Gegenteilig halten sich Richter kaum mehr an die Gesetze, wir finden Sie als Aufsichtsräte in Psychiatrien (Meckenbeuren). Sie machen was Sie wollen. Alle haben allen alles bewiesen und sei es der grösste gegenteilige Blödsinn, das nennt sich Gesetzesauslegung gegen den Art. 97 GG. Gesetzesexeges?
Ein Staatsanwalt schrieb dieser Tage: nach h. M.
Ich werde Ihn fragen müssen, ob nun "her majesty" gemeint ist oder die herrschende Meinung. Die Frage wäre dann: wer herrscht und wessen Meinung gilt hier? Und warum richtet sich dieser vermaledeite Staatsanwalt nicht nach dem Gesetz????
Das sind die Fragen, die zu stellen sind.
Nun zu den Richtern und Staatsanwälten:
Richtern ist lt. Grundgesetz die Rechtssprechung anvertraut, sie sind unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene. Gegenteilig halten sich Richter kaum mehr an die Gesetze, wir finden Sie als Aufsichtsräte in Psychiatrien (Meckenbeuren). Sie machen was Sie wollen. Alle haben allen alles bewiesen und sei es der grösste gegenteilige Blödsinn, das nennt sich Gesetzesauslegung gegen den Art. 97 GG. Gesetzesexeges?
Ein Staatsanwalt schrieb dieser Tage: nach h. M.
Ich werde Ihn fragen müssen, ob nun "her majesty" gemeint ist oder die herrschende Meinung. Die Frage wäre dann: wer herrscht und wessen Meinung gilt hier? Und warum richtet sich dieser vermaledeite Staatsanwalt nicht nach dem Gesetz????
Das sind die Fragen, die zu stellen sind.
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Mittwoch, 14. November 2007, 14:04
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Das Problem ist, dass die vielgepriesene Demokratie nur ein Vorwand ist, um im Hintergrund zu machen, was man für eine kleine Clique Machthabender für richtig erachtet. Dies zeigt die Geschichte ebenso wie die Gegenwart. Dafür braucht man sich nur wachen Geistes zu fragen, wo man wirklich etwas mitzuentscheiden hat oder als Bürger gehört wird.
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