Donnerstag, 15. November 2007
Abschaffung des Widerspruchsverfahrens verringert Bürgerrechte und ist unsozial!
thopo, 11:03h
Widersprüche gegen Behördenentscheidungen sind in NRW nicht mehr möglich
Dorf!nfo.de
"Bürokratieabbau ist grundsätzlich eine gute Sache wenn dies zu Kostensenkungen und zur Beschleunigung der Verfahren dient," meint der heimische SPD-Abgeordnete und Verwaltungsexperte Gerd Stüttgen. "Etwas anderes ist es jedoch wenn dies wie bei der Abschaffung des Widerspruchverfahrens zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Seit den preußischen Reformen war es üblich, dass man gegen Verwaltungsentscheidungen bei der nächst höheren Behörde Widerspruch einlegen konnte," fügt sein Kollege der innenpolitischer Sprecher des SPD-Landtagsfraktion Dr. Karsten Rudolph hinzu.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Nun wird also das Erfolgsmodell "Kein Widerspruch gegen Maßnahmen des Jugendamtes" auch auf andere Teile der Verwaltung ausgeweitet - zumindest in Nortdrhein-Westfalen und Niedersachsen. Es bleibt das Geheimnis der Landesregierungen, wie das noch mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll. Zur Entlastung der Gerichte und somit der Reduzierung der Verfahrensdauern trägt es erst recht nichts bei.
Das alles entspringt bestimmt einer höheren Weisheit. Wie sagte Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg:
"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!"
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"Bürokratieabbau ist grundsätzlich eine gute Sache wenn dies zu Kostensenkungen und zur Beschleunigung der Verfahren dient," meint der heimische SPD-Abgeordnete und Verwaltungsexperte Gerd Stüttgen. "Etwas anderes ist es jedoch wenn dies wie bei der Abschaffung des Widerspruchverfahrens zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Seit den preußischen Reformen war es üblich, dass man gegen Verwaltungsentscheidungen bei der nächst höheren Behörde Widerspruch einlegen konnte," fügt sein Kollege der innenpolitischer Sprecher des SPD-Landtagsfraktion Dr. Karsten Rudolph hinzu.
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Nun wird also das Erfolgsmodell "Kein Widerspruch gegen Maßnahmen des Jugendamtes" auch auf andere Teile der Verwaltung ausgeweitet - zumindest in Nortdrhein-Westfalen und Niedersachsen. Es bleibt das Geheimnis der Landesregierungen, wie das noch mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll. Zur Entlastung der Gerichte und somit der Reduzierung der Verfahrensdauern trägt es erst recht nichts bei.
Das alles entspringt bestimmt einer höheren Weisheit. Wie sagte Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg:
"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!"
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