Donnerstag, 31. Mai 2007
Bundesrat will Klärung der Vaterschaft erleichtern
thopo, 15:04h
Deutscher Bundestag 30. 05. 2007
(hib/BOB)
Die Klärung der Vaterschaft soll leichter werden. Mit einem Gesetzentwurf (16/5370) will der Bundesrat vor allem zweifelnden Männern ermöglichen, eine gendiagnostische Analyse (beispielsweise mit Haaren oder Speichel des Kindes) einzufordern, ob der Nachwuchs von ihm abstammt oder nicht. In dem Entwurf heißt es, der Anspruch des Vaters auf Klärung der Abstimmung sei in der Regel zu erfüllen. Die eigenen Interessen des Sorgeberechtigten, in aller Regel die Mutter, hätten dahinter zurückzutreten. Lediglich in Fällen, in denen sich das Kind "in besonderen Lebenslagen und Entwicklungsphasen" befindet, könne es "im Einzelfall" gerechtfertigt sein, für eine begrenzte Zeit von der Klärung der Abstammung abzusehen. Werden sich die gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile nicht einig, kann nach Auffassung der Länderkammer ein Familiengericht tätig werden.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Text des Gesetzesentwurfs siehe hier.
(hib/BOB)
Die Klärung der Vaterschaft soll leichter werden. Mit einem Gesetzentwurf (16/5370) will der Bundesrat vor allem zweifelnden Männern ermöglichen, eine gendiagnostische Analyse (beispielsweise mit Haaren oder Speichel des Kindes) einzufordern, ob der Nachwuchs von ihm abstammt oder nicht. In dem Entwurf heißt es, der Anspruch des Vaters auf Klärung der Abstimmung sei in der Regel zu erfüllen. Die eigenen Interessen des Sorgeberechtigten, in aller Regel die Mutter, hätten dahinter zurückzutreten. Lediglich in Fällen, in denen sich das Kind "in besonderen Lebenslagen und Entwicklungsphasen" befindet, könne es "im Einzelfall" gerechtfertigt sein, für eine begrenzte Zeit von der Klärung der Abstammung abzusehen. Werden sich die gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile nicht einig, kann nach Auffassung der Länderkammer ein Familiengericht tätig werden.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Text des Gesetzesentwurfs siehe hier.
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